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            "content": "Drucksache 17 /            13 332 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 05. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2014) und                         Antwort Aufnahme syrischer Flüchtlinge in Berlin (III) – Berliner Landesprogramm Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Zu 3. u. 4.:Derzeit wurden für 345 Personen die Be- Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            gehren abschließend geprüft. In 198 Fällen wurden Vor- abzustimmungen zur Visumserteilung an die deutschen 1. Wie viele Personen haben zum aktuellen Stichtag                     Botschaften übersandt. In 147 Fällen konnte keine Vorab- gemäß Erlass der Senatsverwaltung für Inneres vom                          zustimmung gegeben werden. 25.09.2013 bei der Berliner Ausländerbehörde einen Antrag auf Visumserteilung für ihre Angehörigen gestellt,                      Zu den Gründen für eine nicht zu gebende Vorabzu- die infolge des syrischen Bürgerkriegs aus ihrem Wohnort                   stimmung kann statistisch keine genaue Aussage getrof- flüchten mussten (erweiterter Verwandtennachzug)?                          fen werden. Als Haupthindernisse sind hier aber zu nen- nen das mangelnde Einkommen und damit die fehlende 2. Für wie viele nachzugswillige Angehörige wurden                     Lebensunterhaltssicherung bzw. ein fehlendes (enges) Anträge gestellt (bitte absolute Personenzahl nennen)?                     Verwandtschaftsverhältnis. \"3.c. und d.\" stellen nie einen Hinderungsgrund dar, da die Legalisation bzw. der Ver- Zu 1. u. 2.: Dazu können keine genauen Angaben ge-                     zicht hierauf in die Prüfungskompetenz der Botschaften macht werden, weil die Anträge in der Ausländerbehörde                     als der sachnäheren Behörde fällt. Kopien von Nachwei- nicht sofort nach Eingang erfasst werden und mit einem                     sen zum Verwandtschaftsverhältnis und der Identität Antrag regelmäßig die Vorabzustimmung zur Visumser-                        werden verlangt und tatsächlich auch erbracht. teilung für eine Vielzahl von Personen - bis zu 22 - be- gehrt wird. 5. Für welchen Zeitraum wurde die Vorabzustim- mung jeweils erteilt und werden hier Unterschiede je nach 3. Wie viele Anträge wurden abgelehnt                                  Belastung der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung a. aufgrund zu geringer Einkünfte der hier lebenden                    gemacht? Angehörigen? b. aufgrund fehlender Nachweise der Verwandt-                              Zu 5.: Die Ausländerbehörde erklärt die Vorabzu- schaftsverhältnisse?                                               stimmung zur Visumserteilung für sechs Monate. Es c. aufgrund nicht legalisierter Nachweise der Ver-                     werden keine Unterschiede je nach Belastung der Bot- wandtschaftsverhältnisse?                                          schaften gemacht. d. aufgrund fehlender oder nicht legalisierter Identi- tätsdokumente der geflohenen Angehörigen? e. weil sich der/die Antragstellende noch nicht seit 1.                    6. In wie vielen Fällen der Vorabzustimmung ver- Januar 2013 im Bundesgebiet aufhält?                               zichtet die Ausländerbehörde auf den regulären vorlegali- f. aus sonstigen Gründen?                                              sierten Verwandtschaftsnachweis (Urkunden), wie es im Merkblatt der deutschen Botschaft Beirut „Hinweise zur 4. Wie viele Anträge auf erweiterten Verwandten-                       Legalisation syrischer Dokumente“ ermöglicht wird (da- nachzug wurden bis zum aktuellen Stichtag positiv be-                      nach kann die Ausländerbehörde z. B. bei Vorlage von schieden und dabei eine Vorabzustimmung für die Visaer-                    eidesstattlichen Aussagen, Fotos etc. die Vorabzustim- teilung gegeben?                                                           mung erteilen, obwohl der Verwandtschaftsgrad nicht durch vorlegalisierte Dokumente nachgewiesen wird.)? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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            "content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                               Drucksache 17 / 13 332 Zu 6.: Wie bereits zu 4. u. 5. ausgeführt, fällt die Le-        a. Welches Mindesteinkommen fordert die Auslän- galisation bzw. der Verzicht darauf in die Prüfungskom-        derbehörde von hier lebenden syrischen Familien, die petenz der Botschaften als der sachnäheren Behörde.            zwei, drei, vier oder fünf Kinder haben, und die einen Kopien von Nachweisen zum Verwandtschaftsverhältnis            alleinstehenden Angehörigen als Flüchtlinge im Rahmen und der Identität werden verlangt und tatsächlich auch         des erweiterten Familiennachzugs aufnehmen wollen? erbracht.                                                           b. Welches Mindesteinkommen fordert die Auslän- derbehörde von hier lebenden syrischen Alleinstehenden, von Paaren und von Familien mit ein bis fünf Kindern, 7. Wie viele Anträge auf erweiterten Verwandten-           die hier eine Familie mit zwei bis sieben Angehörigen als nachzug befinden sich noch in Bearbeitung?                     Flüchtlinge im Rahmen des erweiterten Familiennachzugs aufnehmen wollen? Zu 7.: Genaue Zahlen liegen nicht vor, da sich in den           Bitte in der Antwort die jeweiligen Mindesteinkom- noch nicht gesichteten Ersuchen um Aufnahme nach dem           men in Tabellenform darstellen. zweiten 5.000er Kontingent noch Vorgänge befinden, die ggf. auch im Rahmen der Verwandtenaufnahme nach der                 11. Was sind jeweils die tatsächlichen, rechtlichen und Berliner Verwandtenregelung begünstigt werden können.          rechnerischen Grundlagen für die genaue Ermittlung der Ca. 20 Ersuchen sind derzeit konkret in der Bearbeitung.       Beträge des von der Ausländerbehörde Berlin geforderten Von mindestens weiteren 80 mit einer Vielzahl von Per-         Mindesteinkommens (bitte für alle Fallkonstellationen sonen ist auszugehen.                                          genau aufschlüsseln)? Zu 10. u. 11.: Die zitierten Aussagen sollen den Be- 8. Wie viele Personen sind im Rahmen dieses erwei-         troffenen nur eine erste Vorstellung geben, da sich die terten Verwandtennachzugs bereits eingereist?                  jeweils erforderliche Summe für alle Fallvarianten nicht darstellen lässt. Allein für die Beantwortung der Frage 10 Zu 8.: Die gewünschten Zahlen werden statistisch           a und b wären mehr als 300 Varianten, das heißt 300 nicht erfasst. Die Frage kann daher nicht beantwortet          Summen zu nennen. Im Einzelnen ergeben sich die werden.                                                        Rechtsgrundlagen aus den Verfahrenshinweisen der Aus- länderbehörde Berlin (A.23.s.6.2.3.2.; A.2.3.1.14), die auf ihrer Homepage öffentlich einsehbar sind. 9. Woran liegt es nach Kenntnis des Senats, dass nachzugswillige Angehörige, für die die Ausländerbehör- de Berlin bereits die Vorab-Zustimmung zur Visumsertei-             12. Sind in diesen Beträgen jeweils auch der Unter- lung gegeben hat, nicht zeitnah einreisen können (bitte die    haltsbedarf für die Anmietung einer eigenen Wohnung wichtigsten Gründe nennen und Gewichtung der folgen-           durch die nachzugswilligen Familienangehörigen enthal- den Gründe vornehmen):                                         ten und wie wird die Höhe des Unterkunftsbedarfs ermit- a. nachzugswillige Angehörige haben keine Identi-          telt, wenn in Berlin noch keine Wohnung vorhanden ist? tätsdokumente, b. Unmöglichkeit der Vorlegalisierung der syrischen             Zu 12.: In diesen Beträgen ist jeweils auch der Unter- Dokumente,                                             haltsbedarf für die Anmietung einer eigenen Wohnung c. lange Wartezeiten für einen Termin oder schlechte       durch die nachzugswilligen Familienangehörigen enthal- telefonische Erreichbarkeit bei den deutschen Aus-     ten. Der Maßstab für die Angemessenheit einer Miete ist landsvertretungen in den Erstzufluchtsländern,         gem. § 22 a Sozialgesetzbuch (SGB) II, zuletzt geändert d. Unmöglichkeit der Vorlegalisierung der syrischen        durch Art. 3 des Gesetzes vom 05.12.2012, die im Land Dokumente,                                             Berlin erlassene Wohnaufwendungenverordnung (WAV), e. sonstige Gründe?                                        die seit dem 01.05.2012 Anwendung findet. Auf Grund verschiedener sozialgerichtlicher Urteile wurden die So- Zu 9.: Die genauen Gründe sind dem Senat nicht be-         zialträger verpflichtet, die angemessene Miete nicht pau- kannt und können vermutlich nur durch die Bundesregie-         schal sondern individuell festzustellen. Daher werden rung genannt werden.                                           diese Mieten unter Berücksichtigung des Miet- und Heiz- kostenspiegels sowie des Heizenergieträgers ermittelt. Um ein langwieriges und komplexes Verfahren zu ver- 10. Auf der Internetseite der Berliner Ausländerbehör-     meiden, werden zu Gunsten der Betroffenen die jeweils de wird als Voraussetzung für eine Aufnahme eines al-          günstigsten Werte der Anlage zur WAV zu Grunde ge- leinstehenden Angehörigen als Flüchtling im Rahmen des         legt. erweiterten Familiennachzugs folgendes Mindestein- kommen für die hier lebenden Verwandten genannt: 2.140 Euro Nettogehalt für Ledige bei der Verpflichtung für               13. Wenn die hier lebenden Angehörigen ihre nach- eine Person, 2.970 Euro Nettogehalt für Verheiratete bei       zugswilligen Verwandten selbst unterbringen können, der Verpflichtung für eine Person, 3.348 Euro Verheirate-      reduzieren sich dann die Anforderungen hinsichtlich ihrer te mit einem Kind bei der Verpflichtung für eine Person.       Einkommenshöhe entsprechend? 2",
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            "content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                              Drucksache 17 / 13 332 Zu 13.: Nein, die Anforderungen hinsichtlich ihrer             18. Plant der Senat, die Regelungen des erweiterten Einkommenshöhe reduzieren sich nicht.                          Verwandtennachzugs auf entferntere Familienmitglieder (z.B. Tante/Onkel oder Cousine/Cousin) auszuweiten? Wenn nein, warum nicht? 14. Ist neben einer Mindesthöhe auch die Nachhaltig- keit des Einkommens gefordert und muss das Einkommen               19. Plant der Senat, die Regelungen zum erweiterten aus unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen stammen?         Verwandtennachzug um eine Härtefallklausel zu erwei- tern, wonach in besonders gelagerten Fällen von der Bo- Zu 14.: Das Einkommen muss nachhaltig sein, muss           nitätsprüfung der hierlebenden Angehörigen abgesehen aber nicht aus unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen       werden kann? stammen Zu 18. u. 19.: Die Berliner Aufnahmeanordnung gem. § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist im Einver- 15. Weshalb wird die zugrundeliegende Erlasslage           nehmen mit den übrigen Bundesländern und mit Zustim- nicht in vollständiger Form mitsamt Berechnungsgrund-          mung des Bundesministerium des Innern erlassen worden. lage auf den Internetseiten der Ausländerbehörde Berlin        Ein erweiterter Verwandtennachzug auf entferntere Ver- bzw. in den Verfahrenshinweisen der Ausländerbehörde           wandte oder die weitere Lockerung der Bonitätsprüfung (VAB) veröffentlicht?                                          ist dort nicht beabsichtigt und wird von Berlin auch nicht geplant. Zu 15.: Die Erlasslage ist vollständig veröffentlicht (vgl. Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin -             In diesem Zusammenhang wird darauf aufmerksam A.23.s.6.).                                                    gemacht, dass zur Erleichterung der Abgabe einer belast- baren Verpflichtungserklärung davon abgesehen wurde, dass für die aufzunehmenden Personen verpflichtend eine 16. Für wie realistisch hält es der Senat, dass hier le-   Krankenversicherung abgeschlossen werden muss. Dar- bende syrische Familien, die ihre Angehörige als Flücht-       über hinaus wurde am 6.12.2013 entschieden, dass auch linge aufnehmen wollen, über das von der Berliner Aus-         Dritte eine Verpflichtungserklärung abgeben können. länderbehörde geforderte Einkommen verfügen? Zu 16.: Nach den zu 3. und 4. genannten Zahlen ge-             20. Plant der Senat, die Regelung zum erweiterten lingt es ca. 57 % der Personen die Voraussetzungen zu          Verwandtennachzug auf Palästinenser und andere Staa- erfüllen.                                                      tenlose aus Syrien auszuweiten und wenn nein, warum nicht? 17. Warum setzt die Berliner Ausländerbehörde so viel          Zu 20.: Es ist beabsichtigt, die bereits am 28.02.2014 höhere Anforderungen bei der Bonitätsprüfung der hier          ausgelaufene Aufnahmeanordnung gem. § 23 Abs. 1 lebenden Angehörigen als die übrigen Bundesländer wie          AufenthG bis zum Ende des Jahres zu verlängern und z.B. NRW (pfändungsfreier Grundfreibetrag plus Beträge         diese auch auf palästinensische und andere staatenlose nach jeweiliger Bedarfsstufe nach § 3 AsylbLG) oder            Flüchtlinge aus Syrien zu erweitern. Niedersachsen (Einkommen oberhalb der Pfändungsfrei- grenze ausreichend)? Berlin, den 20. März 2014 Zu 17.: Die hiesige Berechnung entspricht der bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung üblichen Berech- nung für eine Bonität mit Ausnahme der Kosten für eine                                 Frank Henkel angemessene Kranken- und Pflegeversicherung. Ob und                            Senator für Inneres und Sport wenn ja, warum und wie in anderen Bundesländern die Berechnung der Bonität erfolgt, ist hier nicht bekannt. (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mrz. 2014) 3",
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