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            "content": "Drucksache 17 / 11             787 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher und Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 20. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. März 2013) und                         Antwort Anforderungen an städtebauliche Verträge Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                     Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die Kleine Anfrage wie folgt:                                                  voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten ist? Frage 1: Welche Konsequenzen zieht der Senat aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-                                Antwort zu 3: Berlin wird den gesetzlichen Anforde- Brandenburg vom 22. September 2011 – Az. OVG 2 A                           rungen des § 3 Absatz 1 Baugesetzbuchs sowohl hinsicht- 8.11 (Bebauungsplan I-15b für das Grundstück Leipziger                     lich des Zeitpunkts der Auslegung wie auch der Inhalte Platz 12-13 im Bezirk Mitte), wonach städtebauliche Ver-                   und Unterlagen in der Praxis der verbindlichen Bauleit- träge im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Be-                        planung gerecht. bauungsplans zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt bereits Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung im                           Frage 4: Warum konnte die Öffentlichkeit den städte- Rahmen des B-Plan-Verfahrens gewesen sein müssen?                          baulichen Vertrag im Rahmen der frühzeitigen Öffent- lichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan 1-64 nicht ein- Antwort zu 1: Im Zusammenhang mit dem Bebau-                           sehen? ungsplanverfahren I-15b ist der wesentliche Inhalt des städtebaulichen Vertrages mit öffentlich ausgelegt wor-                        Antwort zu 4: Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteili- den. Dies wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-                         gung ist gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch vom zustän- Brandenburg bestätigt. Konsequenzen sind deshalb nicht                     digen Bezirk in der Zeit vom 18.08. bis 22.09.2010 zu ziehen.                                                                 durchgeführt worden. Der städtebauliche Vertrag wurde aber erst Ende 2012 abgeschlossen. Frage 2: Wie gedenkt der Senat grundsätzlich mit städtebaulichen Verträgen im Zusammenhang mit einer                            Frage 5: Wann gedenken der Senat und der Bezirk den B-Plan-Aufstellung im Rahmen der Öffentlichkeitsbetei-                     städtebaulichen Vertrag mit konkreten Vereinbarungen ligung umzugehen?                                                          zur Bebauung des nördlichen Areals des Mauerparks of- fenzulegen? Antwort zu 2: Abhängig von der Abwägungsrelevanz werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß                          Antwort zu 5: Nach Auskunft des zuständigen Bezirk- § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch, entsprechend der ständigen                     samtes soll der städtebauliche Vertrag Teil der Unterlagen Praxis der Berliner Bauleitplanung und der Rechtspre-                      sein, die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 1-64 chung des Oberwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg die                      gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt werden. Begründungen der Bebauungspläne mit den wesentli- chen Inhalten der städtebaulichen Verträge ausgelegt.                      Berlin, den 13. Mai 2013 Frage 3: Wie bewertet der Senat vor dem Hintergrund                                               In Vertretung des bislang nicht vom Senat veröffentlichten städtebauli- chen Vertrags zu den Flächen im Gebiet des Entwurfs                                                  R. L ü s c h e r zum Bebauungsplan 1-64 im Bezirk Mitte (Mauerpark)                                               ................................ den Umstand, dass nach den gesetzlichen Anforderungen                          Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemei- nen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unter- scheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder                        (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mai 2013) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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