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            "content": "Drucksache 17 /            15 127 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Schlede (CDU) vom 09. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dezember 2014) und                              Antwort Aktueller Sachstand im Planungsvorhaben ehemaliges Polizeigefängnis in der Keibel- straße Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Die bisherigen konzeptionellen Planungen beziehen Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            sowohl die Auseinandersetzung mit der Geschichte des Ortes als auch seiner Opfer ein. Im Rahmen einer histo- 1. Plant der Senat, das ehemalige Ost-Berliner Poli-                   risch-politischen Bildung, die den grundlegenden Ansprü- zeigefängnis in der Keibelstraße der Öffentlichkeit zu-                    chen des Beutelsbacher Konsenses der gesellschaftspoliti- gänglich zu machen? Wenn ja, ab wann und wenn nein,                        schen Bildung in der Bundesrepublik Deutschland genü- warum nicht?                                                               gen soll, kann dies nur u.a. unter Einbeziehung der ideo- logischen und strukturellen Grundlagen der Diktatur der Zu 1.: Der Senat plant, das ehemalige Polizeigefäng-                   ehemaligen DDR geschehen. Die Einbeziehung von Zeit- nis Keibelstraße zu einem außerschulischen Lernort für                     zeugen im Rahmen der Entwicklung und Realisierung des Schülerinnen und Schüler zu entwickeln. Genaue zeitliche                   Vorhabens ist vorgesehen. Angaben sind erst nach Abschluss des Planungsprozesses und des Genehmigungsprozesses möglich. Es wird ange- strebt, im Jahr 2015 mit den vorbereitenden Arbeiten zu                        4. Plant der Senat die Nutzung des ehemaligen Poli- beginnen, damit eine Realisierung spätestens im Jahr                       zeigefängnisses in der Keibelstraße im Doppelhaushalt 2016 erfolgen kann.                                                        2016/2017 durch Investivmittel und Mittel für den Betrieb zu unterstützen und wenn ja, in welcher Höhe? 2. Gibt es inzwischen ein Nutzungs- und Betriebskon-                       5. Plant der Senat die Nachnutzung des ehemaligen zept zur Nachnutzung des ehemaligen Polizeigefängnisses                    Polizeigefängnisses in der Keibelstraße im Rahmen einer und wenn nicht, wann wird dieses vorgelegt?                                institutionellen Finanzierung dauerhaft zu fördern? Zu 2.: Das Nutzungs- und Betriebskonzept zur Nach-                         Zu 4. und 5.: Über mögliche Ausgaben ab 2016 wird nutzung des ehemaligen Polizeigefängnisses befindet sich                   im Zuge der nächsten Haushaltsplanaufstellung zu ent- zzt. in der internen Abstimmung. Die Vorlage im Abge-                      scheiden sein. ordnetenhaus von Berlin ist für den Beginn des Jahres 2015 vorgesehen. Berlin, den 23. Dezember 2014 3. Ist es zutreffend, dass die Bildungsverwaltung plant, die Zellen in dem ehemaligen Polizeigefängnis durch eine Ausstellung zu überformen, die statt der Ge-                                               In Vertretung schichte des Ortes und seiner Opfer, das System der DDR erklären soll? Welche Rolle spielen in diesen Planungen                                               Mark Rackles die betroffenen Zeitzeugen?                                                                Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Zu 3.: Eine partielle Überformung der Räumlichkeiten des Polizeigefängnisses erfolgte in den vergangenen Jah- ren durch die Vermietung an Filmproduktionsfirmen und                      (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2014) durch entsprechende Umgestaltungen. Das Nutzungs- und Betriebskonzept des Senats sieht allein aus grundsätzli- chen Erwägungen keine Überformungen der Örtlichkeit vor. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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