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            "content": "Drucksache 17 / 11               553 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 11. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Februar 2013) und                           Antwort Rundfunkbeitrag der Berliner Verwaltung Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                     hinsichtlich der abgefragten Angaben als Grundlage der Kleine Anfrage wie folgt:                                                  Beitragsberechnung gekommen ist. So wurde z. B. nach der Anzahl der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge gefragt. 1. Wie hoch waren die Rundfunkgebühren gemäß                           Da je Betriebsstätte ein Kraftfahrzeug beitragsfrei ist, war Rundfunkgebührenstaatsvertrag, die die Senatskanzlei                       bei nur einem vorhandenen Kraftfahrzeug dieses nicht und die Senatsverwaltungen einschließlich ihrer nachge-                    anzugeben. Die erste neue Beitragsrechnung für die Se- ordneten Einrichtungen jeweils in 2012 entrichtet haben?                   natskanzlei (Berliner Rathaus) ist in diesem Punkt unzu- treffend zu hoch. Diese Beispiele verdeutlichen, dass es 2. Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag gemäß Rund-                        verlässliche Zahlen, die Rückschlüsse auf das System funkbeitragsstaatsvertrag, den die Senatskanzlei und die                   ermöglichen, erst geben wird, wenn sich das neue System Senatsverwaltungen einschließlich ihrer nachgeordneten                     eingespielt hat. Einrichtungen jeweils in 2013 entrichten müssen? Generell betrachtet wird es bei den Dienststellen des 3. Wie hoch waren die Rundfunkgebühren gemäß                           Landes Berlin so sein, dass Einrichtungen, die bisher auf Rundfunkgebührenstaatsvertrag, den die Berliner Be-                        Basis vergleichsweise vieler rundfunktauglicher Geräte zirksämter jeweils in 2012 entrichtet haben?                               gezahlt haben, von der Reform profitieren. Einrichtungen mit vergleichsweise vielen Betriebsstätten und KFZ wer- 4. Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag gemäß Rund-                        den (systembedingt) mehr zahlen. funkbeitragsstaatsvertrag (Artikel 1 des 15. Rundfunk- änderungsstaatsvertrages), den die Berliner Bezirksämter                       Im Fall der Senatskanzlei (Berliner Rathaus) stehen jeweils in 2013 entrichten müssen?                                         früheren jährlichen Zahlungen von 3.452,16 € an Rund- funkgebühr jetzt 1.078,80 € an Rundfunkbeitrag gegen- Zu 1. bis 4.: Der Rundfunkbeitrag stellt wie die frühe-                über. Für den Bereich Kulturelle Angelegenheiten (Brun- re Rundfunkgebühr eine öffentlich-rechtliche Last dar, die                 nenstr.) wurden bisher jährlich 647,28 € gezahlt; die Zah- für die Dienststellen des Landes Berlin zu deren individu-                 lungsverpflichtung nach neuem Recht ist mit jährlich ellen Betriebskosten rechnet. Eine Aussage zur Höhe der                    1.078,80 € zu beziffern. früheren Rundfunkgebühren im Vergleich zum neuen Rundfunkbeitrag ist zum jetzigen Zeitpunkt wegen der                           Bei dem individuellen Vergleich der Belastung wird dezentralen Anmeldungen nicht möglich.                                     es immer auch darauf ankommen, wie viele Standorte mit wie vielen Rundfunkgeräten oder internetfähigen Com- Die Rundfunkanstalten haben im Jahr 2012 alle bishe-                   putern und wie viele Kraftfahrzeuge mit Radio bisher rigen Rundfunkgebührenzahlerinnen und Rundfunkge-                          tatsächlich angemeldet waren. bührenzahler des nicht-privaten Bereichs (Unternehmen wie Behörden) angeschrieben und nach der Zahl ihrer Betriebsstätten, Beschäftigten und KFZ gefragt. Diese                      Berlin, den 1. März 2013 Klärung und Zuordnung von Beschäftigten und KFZ zu den Betriebsstätten ist noch nicht in allen Fällen abge- schlossen. Die ersten Beitragsrechnungen nach neuem                                            Klaus Wowereit Recht liegen daher zum Teil noch gar nicht vor, so z. B.                                     Regierender Bürgermeister für die Senatskanzlei, Bereich Kulturelle Angelegenheiten (Brunnenstr.). Auch muss von einer gewissen Fehlerquote ausgegangen werden, da es teils zu Missverständnissen                      (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mrz. 2013) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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