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            "content": "Drucksache 17 / 10              885 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiko Thomas (GRÜNE) vom 22. August 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. August 2012) und Antwort Verhindert Mitte Ausübung von Patientenrechten? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Zu 1. und 2.: Nach Wahl einer Patientenfürsprecherin Kleine Anfrage wie folgt:                                                  oder eines Patientenfürsprechers für eine Wahlperiode führen die amtierenden Personen ihr Amt bis zum Amts- 1. Nach § 30 LKG wählt jede Bezirksverordneten-                        antritt einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers weiter. versammlung für die Dauer ihrer Wahlperiode für jedes                      Die Bezirke stellen die Besetzung der Ämter mit Patien- Krankenhaus oder gemeinsam für mehrere Kranken-                            tenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher nach § 30 häuser des Bezirks nach Anhörung des Krankenhauses                         Absatz 2 Landeskrankenhausgesetz (LKG) neue Fassung oder der Krankenhäuser eine Patientenfürsprecherin oder                    sicher und müssen die Ämter öffentlich ausschreiben. einen Patientenfürsprecher. Die Bezirke müssen die Äm-                     Diese gesetzliche Vorgabe enthält keinen Ermessens- ter öffentlich ausschreiben. Hat der Senat Kenntnis davon,                 spielraum und ist daher für die Bezirke verpflichtend. Das dass das Bezirksamt Mitte ausschließlich die freien Plätze                 Bezirksamt Mitte hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass alle ausgeschrieben hat und sich das Bezirksamt mit dem                         zehn zu besetzenden Ämter ordnungsgemäß ausgeschrie- BVV-Vorsteher darauf verständigt habe, die bereits be-                     ben worden seien. Die Bezirksverordnetenversammlung setzten Stellen der Patientenfürsprecher nicht erneut aus-                 Mitte habe die dem Anforderungs-profil entsprechenden zuschreiben?                                                               Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher für die Krankenhäuser in Mitte teilweise bereits gewählt bzw. 2. Wie bewertet der Senat das Vorgehen des Be-                         es stehe dort die Wahl im September 2012 an. zirksamtes Mitte; sieht der Senat eine Rechtswidrigkeit a) in der nicht erfolgten Ausschreibung der Patienten- fürsprecherInnen-Posten und b) im Verfahren der                                3. Wann erfolgten die Wahlen zu den Patienten- Verständigung zwischen Bezirksamt und BVV-Vorsteher                        fürsprecherInnen nach §30 LKG in Berlin in der 17. einen Beschluss der BVV (Drucksache 0230/V) nicht                          Wahlperiode (bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken)? umzusetzen und damit auch §30 LKG nicht einzuhalten? Zu 3.: Auf Nachfrage haben die zuständigen Bezirke die in der 17. Wahlperiode gewählten bzw. zur Wahl vor- gesehenen Termine mitgeteilt. Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeschlüsselt nach Bezirken aufgeführt. Bezirk                                Wahl der Patientenfürsprecherinnen                        (Neubesetzung/ und Patientenfürsprecher                                 Wiederwahl) Charlottenburg-Wilmersdorf            Februar 2012                                                           5/7 Friedrichshain-Kreuzberg              Mai 2012 (zwei Neubesetzungen sind trotz                               0/1 laufender Ausschreibung mangels Bewerbungen derzeit nicht möglich) Hellersdorf-Marzahn                   vorgesehen im September 2012                                           2/3 Lichtenberg                           November 2011                                                          0/5 Mitte                                 März 2012                                                              2/0 vorgesehen im September 2012                                           0/8 Neukölln                              Juni 2012                                                              3/0 Pankow                                April 2012                                                             2/5 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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