GET /api/v1/document/39898/
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/39898/",
    "id": 39898,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/39898-berlin-baut-warum-nicht-klimavertraglich/",
    "title": "Berlin baut - warum nicht klimaverträglich?",
    "slug": "berlin-baut-warum-nicht-klimavertraglich",
    "description": "",
    "published_at": "2015-02-25T00:00:00+01:00",
    "num_pages": 3,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/f1/ac/54/f1ac54cd39fc4b24a44c088d5a33100a/6b716e4e4a0437d60bd2ea03a8f1163b7db51280.pdf",
    "file_size": 174907,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/f1/ac/54/f1ac54cd39fc4b24a44c088d5a33100a/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/f1/ac/54/f1ac54cd39fc4b24a44c088d5a33100a/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-15491.pdf",
        "title": "Abghs III S",
        "author": "Administrator",
        "_tables": [],
        "creator": "Microsoft® Word 2010",
        "subject": null,
        "producer": "Microsoft® Word 2010",
        "publisher": "Berlin",
        "reference": "17/15491",
        "foreign_id": "be-17/15491",
        "publisher_url": "http://pardok.parlament-berlin.de"
    },
    "uid": "f1ac54cd-39fc-4b24-a44c-088d5a33100a",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "be",
        "document_type": "written",
        "legislative_term": "17"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=39898",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2021-06-12 14:22:11.599069+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/39898/",
            "number": 1,
            "content": "Drucksache 17 /            15 491 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Michael Schäfer (GRÜNE) vom 09. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Februar 2015) und                           Antwort Berlin baut - warum nicht klimaverträglich? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                     verständigen werden im Auftrag der Bauherrschaft – Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            analog zu bauordnungsrechtlich bedingten Kontrollaufga- ben - privatrechtlich tätig. Eine Unterscheidung zwischen Frage 1: Bei welchen Bauvorhaben landeseigener Un-                     öffentlicher oder privater Bauherrschaft wird nicht getrof- ternehmen gibt es energetischen Anforderungen, die über                    fen. die bestehenden Klimavorschriften des Bundes (EnEV, EEWärmeG) hinausgehen? Welche Standards kommen                                 Eine Listung aller in Berlin nach der EnEV-DV Bln dabei zur Anwendung?                                                       überprüften öffentlichen Bauvorhaben findet nicht statt. Einzelne Aufstellungen über die durch Prüfsachverständi- Antwort zu 1: Für die Neuerrichtung von Büro- und                      ge für energetische Gebäudeplanung geprüften öffentli- Verwaltungsgebäuden öffentlicher Einrichtungen und                         cher Bauvorhaben, die bis Fristablauf vorlagen, sind der Unternehmen enthält die Berliner Verwaltungsvorschrift                     Übersicht halber am Ende des Textes aufgeführt. für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen                         Neben der baubegleitenden 4-Augen-Kontrolle durch (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt –                            Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung VwVBU) im Anhang 1 mit den Leistungsblättern 27 und                        nach der EnEV-DV Bln ist mit Inkrafttreten der EnEV 28 einen ambitionierten Energiestandard. Dort ist festge-                  2013 eine unabhängige Stichprobenkontrolle von jährlich legt, dass der nach der Energieeinsparverordnung 2009                      ausgestellten Energieausweisen und Inspektionsberichten zulässige Jahresprimärenergiebedarf nach der Energieein-                   über Klimaanlagen öffentlicher und privater Gebäude sparverordnung 2009 um mindestens 30 Prozent zu unter-                     durchzuführen. Das unabhängige Kontrollsystem wird bieten ist.                                                                zurzeit noch in allen Bundesländern nach einheitlichen Mindestmaßstäben installiert. Das zuständige Gremium der Bauministerkonferenz erarbeitet derzeit unter Mit- Frage 2: Wie wird die Einhaltung der Energiestan-                      wirkung Berlins ländereinheitliche Musterregelungen zu dards bei öffentlichen Bauvorhaben (inkl. landeseigener                    Grundsätzen und Verfahren. Nach Installierung des Kon- Unternehmen) jeweils überprüft? Bei welchen Bauvorha-                      trollsystems werden die Stichprobenkontrollen für das ben wurden Energieeffizienz-Sachverständige nach                           Jahr 2014 und 2015 spätestens Anfang 2016 rückwirkend, EnEV-Durchführungsverordnung bestellt? Bei welchen                         danach kontinuierlich durchgeführt. nicht? (Bitte alle Bauvorhaben von 2011-1016 einzeln auflisten.) Frage 3: Bei wie vielen Bauvorhaben öffentlicher Trä- Antwort zu 2: Nach der EnEV-Durchführungsverord-                       ger wurde im Land Berlin die Einhaltung der Anforde- nung Berlin (EnEV-DV Bln) besteht seit 2009 eine 4-                        rungen aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) und Augen-Kontrolle durch Prüfsachverständige für energeti-                    dem Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) sche Gebäudeplanung bei der Neuerrichtung von Gebäu-                       überprüft? Mit welchem Ergebnis? den und bei umfangreichen Sanierungen im Bestand, bei denen zum Nachweis der Anforderungen der Energieein-                           Antwort zu 3: Zur Überprüfung der Anforderungen sparverordnung (EnEV) eine rechnerische Energiebilanz                      der EnEV bei Bauvorhaben öffentlicher Träger gelten die zur Ermittlung des Jahres-Primäreenergiebedarfs aufge-                     Aussagen der Antwort zu Frage 2, erster Absatz. Eine stellt wird. Bei solchen Bauvorhaben sind die rechneri-                    zahlenmäßige Erhebung findet nicht statt. Ebenso wenig schen Nachweise, die Bauausführung und die Energie-                        liegen statistische Auswertungen der bisherigen Prüfun- ausweise durch anerkannte Prüfsachverständige für ener-                    gen durch die Prüfsachverständigen für energetische Ge- getische Gebäudeplanung zu überprüfen. Die Prüfsach-                       bäudeplanung über die Prüfergebnisse vor. Allerdings Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/f1/ac/54/f1ac54cd39fc4b24a44c088d5a33100a/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/39898/",
            "number": 2,
            "content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                          Drucksache 17 / 15 491 zeigen allgemeine, nicht repräsentative Befragungen der     im II. Quartal in Kraft treten. Eine stichprobenartige Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung,       Überprüfung der Anforderungen aus dem EEWärmeG bei dass die Qualität von Nachweisen durch die Einbindung       Bauten privater Träger erfolgt dann entsprechend, wobei qualifizierter Fachingenieure im Bauprozess bei öffentli-   eine Stichprobe von jährlich 2 Prozent vorgesehen ist. chen Bauvorhaben vergleichsweise gut ist. Eine Überprüfung der Einhaltung des Gesetzes zur            Frage 5: Inwieweit gibt es Schätzungen zu Dunkelzif- Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Er-        fern bei nicht aufgedeckten Verstößen gegen die EnEV neuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG) ist bei          und wenn ja wie hoch sind diese? öffentlichen oder privaten Bauvorhaben auch im EEWär- meG grundsätzlich nicht vorgesehen. Allerdings erfolgt          Antwort zu 5: Dem Senat sind hierüber keine Daten im Rahmen der zu leistenden Berichtspflichten eine Mit-     bekannt. teilung an den Bund darüber, wie die Nutzungspflicht im Land Berlin im Bereich der öffentlichen Liegenschaften eingehalten wird. In seinen Aussagen stützt er sich dabei       Frage 6: Ist der Senat der Meinung, dass in Berlin die im Wesentlichen auf Zuarbeiten von den liegenschafts-       Regelungen und Personalausstattungen zur Überwachung verwaltenden Stellen. Im Rahmen der Berichtspflicht im      und zur Verfolgung von Anzeigen über Verstöße gegen Juni 2013 konnte mitgeteilt werden, dass die Anforderun-    die EnEV angesichts der Berliner klimapolitischen Ziel- gen gem. EEWärmeG bei den Gebäuden der öffentlichen         stellungen im Gebäudesektor und angesichts der ver- Hand überwiegend durch Ersatzmaßnahmen nach § 7             schärften Anforderungen durch die neue EnEV ausrei- EEWärmeG (Fernwärme und erhöhte Wärmedämmung                chend sind? der Bauteile) erfüllt wurden. Antwort zu 6: Für die Pflichten in Verbindung mit der unabhängigen Stichprobenkontrolle und damit verbunde- Frage 4: Bei wie vielen Bauvorhaben privater Träger     ne und zusätzliche Ordnungswidrigkeitstatbestände auf- wurde im Land Berlin die Einhaltung der Anforderungen       grund der EnEV sind neue Regelung über Verfahren und aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Er-         Zuständigkeiten erforderlich. Dazu läuft derzeit die not- neuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) über-             wendige Überarbeitung der EnEV-Durchführungsverord- prüft? Mit welchem Ergebnis? Welche Zahlen liegen den       nung, in der auch weitere Festlegungen zur Stärkung des zuständigen Bauaufsichtsbehören der Bezirke vor über        Vollzugs vorgesehen sind. Verstöße gegen die EnEV und eingeleitete Verfahren zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 27 EnEV              Mit der Pflicht der Länder zur unabhängigen Kontrol- i.V. m. § 8 EnEG?                                           le entstehen laut Begründung zur EnEV-Novelle dem Land Berlin – wie allen Ländern – dauerhaft laufende Antwort zu 4: Auch bei Bauvorhaben privater Träger      Aufwendungen für die Überprüfung der Ausweise bzw. gilt das 4-Augen-Prinzip durch Prüfsachverständige für      Inspektionsberichte, die Auswertung von Daten und das energetische Gebäudeplanung (s. Antwort zu Frage 2,         Datenmanagement sowie durch Berichtspflichten der erster Absatz). Die Nachweise über die Einhaltung der       Länder gegenüber der Bundesregierung über die Erfah- EnEV-Anforderungen unterliegen keiner generellen oder       rungen mit dem unabhängigen Kontrollsystem. Diese sind zusätzlichen Prüfung durch die zuständigen Bauaufsichts-    nicht durch bestehendes Personal abgedeckt. Es ist beab- behörden und sind unabhängig von bauordnungsrechtli-        sichtigt, die Aufgaben als Kontrollstelle auf eine zentrale chen Verfahren zu führen. Außerdem besteht keine Vor-       externe Stelle zu übertragen. lagepflicht für die Bestätigungen der geprüften EnEV- Nachweise bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Eine         Aufgrund der unabhängigen Stichprobenkontrollen zahlenmäßige Erfassung ist daher nicht möglich. Gleich-     und neuer Ordnungswidrigkeitstatbestände ist ein Anstieg wohl werden die Bauaufsichtsbehörden zur Verfolgung         ordnungsrechtlicher Verfahren in Verbindung mit der von begründeten Anzeigen in Einzelfällen ordnungsrecht-     EnEV und somit ein Anstieg von personellen Aufwen- lich tätig. Eine statistische Erfassung von Ordnungswid-    dungen für die zuständigen Bauaufsichtsbehörden nicht rigkeitsverfahren erfolgt jedoch auch hierfür nicht. Nach   auszuschließen. Berichten der Bezirke liegen die Fälle eingeleiteter Ver- fahren jährlich im einstelligen Bereich. Frage 7: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass Mit Inkrafttreten der novellierten Fassung des EE-      andere Bundesländer die Umsetzung von Energiesparvor- WärmeG-DG Bln und Änderung des Zuständigkeitskata-          schriften stichprobenartig prüfen? logs Ordnungsaufgaben (ZustkatOrd) liegt die Zuständig- keit für Ordnungsaufgaben aufgrund des EEWärmeG seit            Antwort zu 7: Zur Umsetzung der neuen Pflicht der Dezember 2014 ebenfalls bei den Bauaufsichtsbehörden        Länder zur unabhängige Stichprobenkontrolle nach EnEV der Bezirke. Auf Grundlage des EEWärmeG-DG Bln              2013 werden zurzeit ländereinheitliche Musterregelungen wurde eine Durchführungsverordnung (EEWärmeG-DV             erarbeitet, die in die einzelnen Landesvorschriften – auch Bln.) erarbeitet, die Befassung durch den Rat der Bürger-   in die EnEV-Durchführungsverordnung Berlin – einflie- meister (RdB) erfolgt voraussichtlich noch im I. Quartal    ßen werden. Dem Senat ist nicht bekannt, dass andere 2015. Die EEWärmeG-DV Bln. wird dann voraussichtlich        Länder die Regelungen zur unabhängigen Stichproben- 2",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/f1/ac/54/f1ac54cd39fc4b24a44c088d5a33100a/page-p2-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/39898/",
            "number": 3,
            "content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                                 Drucksache 17 / 15 491 kontrolle bereits vorab umgesetzt haben und vollziehen. Es ist gleichwohl nicht auszuschließen, dass einzelne Länder bereits stichprobenhafte Kontrollen aufgrund existierender Länderregelungen durchführen. Zu den Stichprobenkontrollen in Verbindung mit dem EEWär- meG s. Antwort zu Frage 4, zweiter Absatz. Bauvorhaben im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Finanzen, Liegenschaften und Personal , Serviceeinheit Facility Management, Bezirk Reinickendorf EnEV-           Prüfsach Einrichtung                                     Maßnahme Berechnung      verst. ja        beauftragt 1.    12G09, Grundschule an der Peckwisch             Erweiterungsbau                                      x               x in Vorbe- 2.    12K11, Albrecht-Haushofer-Oberschule            Erweiterungsbau                                      x            reitung 3.    VKU01, Fontanehaus                              Sanierung Fassade, Fenster und Dach                  x               * 4.    12G10, Peter-Witte-Grundschule                  Sanierung Fassade und Fenster                        x               * in Vorbe- 5.    12G17, Ellef-Ringnes-Grundschule                Brandschaden Sporthalle                              x            reitung 6. 12Y08, Thomas-Mann-Oberschule                      Sanierung Fassade, Fenster und Dach                  x               * * hier erfolgten bauteilbezogene Änderungen an der Gebäudehülle. Dazu wurde die Bestätigung der anforderungsgerechten Bauausführung nach § 26 a EnEV durch Erklärung des ausführenden Unternehmens eingeholt. Bauvorhaben im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Finanzen und Wirtschaft Serviceeinheiten Facility Ma- nagement (SE FM), Fachbereich Hochbau, Bezirksamt Neukölln: 2002 wurden nahezu alle (~95 %) bezirkseigenen Ge- bäude auf Grundlage der damals gültigen EnEV berechnet und damit die energetisch sanierungsbedürftigen Gebäude ermittelt. Art und Umfang der daraus hergeleiteten Sanie- rungsarbeiten werden vor Beginn der Baumaßnahme in der Regel durch eine Vorplanung in Form einer Prognose definiert. Diese wird jeweils durch einen Energieeffizi- enz-Sachverständigen oder den planenden Architekten durchgeführt. Nach Abschluss der Maßnahme wird die Sanierung auf Grundlage der EnEV überprüft und der Energiepass angepasst. Berlin, den 25. Februar 2015 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2015) 3",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/f1/ac/54/f1ac54cd39fc4b24a44c088d5a33100a/page-p3-{size}.png"
        }
    ]
}