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"content": "Drucksache 17 / 17 581 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 08. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dezember 2015) und Antwort Strategie für Stadtentwicklung mit entwidmeten Bahnflächen? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Gem. Wilmersdorf, Flur 1, Flurstück 181; Strecke Schriftliche Anfrage wie folgt: 6020 Berlin Moabit - Berlin Moabit (Ring-S-Bahn), km ca. 29,7 bis ca. 29,8 (Beschluss vom 19.08.2010) Frage 1: Bei welchen der in der Schriftlichen Anfrage 17/14310 aufgeführten, nach § 23 Allgemeines Bahnge- SenStadtUm hat Einwendung gegen die Freistellung setz durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) von der von Flächen unterhalb und neben der Paulsborner Bahnnutzung freigestellten Flächen hat das Land Berlin Brücke erhoben (Unterhaltung, Brückenprüfung). im Rahmen der Anhörung durch das EBA der Freistellung Nach entsprechenden Grundbucheintragungen wurde widersprochen, und falls widersprochen wurde, mit wel- die Einwendung zurückgenommen. cher Begründung? Gem. Tiergarten, Flur 43, Flurstück 222; Strecke 6107 Antwort zu 1: Berlin Hbf1 -Lehrte, km 0,204 bis km 0,570 (Be- schluss vom 13.01.2010) Gemarkung Marienfelde, Flur 1, Flurstück (Flst.) 804, 1011 und 1164;Strecke 6135 Berlin Papestraße - Els- SenStadtUm hat auf die teilweise Planungsbefangen- terwerda, km 10,100 bis 10,875 (Beschluss vom heit des Flurstückes im Zusammenhang mit der S-21- 26.08.2010) Planung hingewiesen. Der Freistellungsantrag wurde daraufhin dementsprechend geändert. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um- welt (SenStadtUm) hat sich hier gegen eine Freistel- Gem. Pankow, Flur 155, Flst. 225, Flur 156, Flst. lung der Flurstücke ausgesprochen. Die Flurstücke 5151, Flur 160, Flst. 160, Flur 161, Flst. 6241 und 804 und 1011 sollten bahnaffinen gewerblichen Nut- 6251, Flur 164, Flst. 296; Strecke 6081 Berlin - An- zungen vorbehalten bleiben. Dem ist das Eisenbahn- germünde - Stralsund, km 4,919 bis 6,86 (Beschlüsse Bundesamt nicht gefolgt. Dem Einwand, das Flurstück vom 22.11.2010 (Teilbescheid 1) und 9.12.2010 1164 im Kreuzungsbereich Säntisstr./ Dresdner Bahn (Teilbescheid 2)) nicht freizustellen, wurde entsprochen. SenStadtUm sprach sich gegen die Freistellung aus, da Teile der Fläche für die Unterhaltung der Bundesau- Gemarkung Schöneberg, Flur 63, Flurstück 24 und tobahn (BAB) A 114 benötigt werden. Durch entspre- Flur 67, Flurstück 9, 14 und 32 (Beschluss vom chende Grundbucheintragungen konnten die Beden- 08.04.2013) ken ausgeräumt werden und die Flurstücke wie bean- tragt freigestellt werden. SenStadtUm hat Einwendung gegen die Freistellung in Bezug auf die Flurstücke 14 und 32 erhoben, da Gem. Neukölln, Flur 125, Flurstück 388, 390 und Flur sich auf diesen Widerlager und Stützwände der 126, Flurstück 303, 306 und 69/1; Strecke 6020 Berlin Yorckbrücken befinden. Die Deutsche Bahn (DB) AG Moabit - Berlin Moabit (Ring-S-Bahn), km 17,79 bis hat entsprechend dem vorgebrachten Einwand ihren km 18,15 (Beschluss vom 20.04.2011) Antrag geändert. SenStadtUm hat in der Stellungnahme keine Beden- ken geäußert. Jedoch wurden Hinweise zum Freistel- lungsumfang gegeben, die zu einer Neuvermessung der freizustellenden Flächen führten. 1 Hauptbahnhof Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 581 Gem. Treptow, Flur 101, Flurstück 3, 6, 7, 8, 12, 26, Gem. Wedding, Flur 22, Flurstücke 252 und 258 (je 31, Flur 105, Flurstück 1, 24 (tlw.), 61, 130, 132 tlw.) (Beschluss vom 21.01.2014) (tlw.), 190, 193, 194 (tlw.), 200 (tlw.), 208 und Flur 109, Flurstück 92 (tlw.) und 99; Strecke 6142 Berlin SenStadtUm hat sich gegen die Freistellung von Tei- Görlitzer Bf2 - Görlitz, km 0,90 bis 2,175 (Beschluss len der o.g. Flurstücke ausgesprochen, um die Bau- vom 23.07.2012) werksprüfung für die Straßenüberführung SÜ Hoch- straße durchführen zu können. Dem wurde seitens des SenStadtUm hat für das Flurstück 42 der Flur 109 eine Eisenbahn-Bundesamtes nicht entsprochen. Reduzierung der Freistellungsfläche gefordert, da Tei- le des Flurstückes zur Wiederherstellung der Fern- bahngleise parallel zum S-Bahn-Ring benötigt wer- Frage 2: Gab es Freistellungsmitteilungen des EBA, den. Dem wurde entsprochen. denen erfolgreich widersprochen wurde und wenn ja, mit welcher Begründung und welche Flächen betrifft das? Gem. Lichtenberg, Flur 712, Flurstück 320; Strecke 6078 Berlin Wriezener Gbf3 - Küstrin-Kietz, km 4,11 Antwort zu 2: Das Land Berlin hat dem in der Liste bis km 4,60 (Beschluss vom 30.07.2014) der Schriftlichen Anfrage 17/14310 unter der Bezeich- nung „Gem. Marzahn, Flur 177, Flurstück 470, 484 und SenStadtUm forderte eine Reduzierung der freizustel- 486 sowie Gem. Friedrichsfelde, Flur 13, Flurstück lenden Fläche im Bereich der Lichtenberger Brücke, 1323/176, 1324/100 und Flur 20, Flurstück 102/12 und um an die Brückenwiderlager zu gelangen (Brücken- 105/14; Strecke 6075 Biesdorfer Kreuz Mitte-Biesdorfer prüfung). Dem wurde seitens des Eisenbahn- Kreuz Ost, km 0,319 bis 0,582“ (S. 4 der Beantwortung Bundesamtes gefolgt. der Schriftlichen Anfrage) Freistellungsbescheid vom 01.08.2013 erfolgreich widersprochen. Gem. Pankow, Flur 150, Flurstück 135 und Flurstück 295 (je tlw.) sowie Flur 156, Flurstück 5134 u.a.; Der auf die o.g. Flurstücke bezogene Freistellungsan- Strecke 6081 Berlin – Angermünde - Stralsund, km trag der DB Netz AG wurde seitens der Senatsverwaltung 6,3 bis 7,55 Beschluss vom 27.03.2012) für Stadtentwicklung und Umwelt mit Stellungnahme vom 18.06.2013 abgelehnt. Begründet wurde die Ableh- SenStadtUm forderte eine Reduzierung der freizustel- nung mit der Forderung nach Freihaltung und Nichtfrei- lenden Fläche im Bereich der Heinersdorfer Brücke, stellung eines mind. 40 m breiten Streifens parallel zur um an die Brückenwiderlager zu gelangen (Brücken- Märkischen Allee im Zuge der Planung der Nahverkehr- prüfung). Dem wurde seitens des Eisenbahn- stangente (NVT). Der auf den 01.08.2013 datierte Frei- Bundesamtes gefolgt. stellungsbescheid berücksichtigte die Forderung des Lan- des Berlin nicht. Daraufhin wurde am 14.08.2013 Wider- Gem. Treptow, Flur 124, Flurstück 233; Strecke 6142 spruch gegen den Freistellungsbescheid eingelegt. Durch Berlin Görlitzer Bf - Görlitz, km 5,487 bis 5,589 (Be- die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wurde die schluss vom 16.09.2011) Freistellung bisher nicht wirksam. Da sich Senat und DB Netz AG auf eine Freihaltetrasse für die zukünftige Nah- SenStadtUm hat im Rahmen seiner Stellungnahme da- verkehrstangente verständigt haben, wird die geforderte rauf hingewiesen, dass ein 5 m breiter Streifen im 40-m-Freihaltetrasse aus der beantragten Freistellung Rahmen der Uferkonzeption des Landes Berlin für ei- herausgenommen. ne öffentliche Nutzung freizuhalten sei. Diesem Ein- wand wurde von Seiten des Eisenbahn-Bundesamtes mit der Begründung, dass diese beabsichtigte Planung Frage 3: Geht das Land Berlin regelhaft davon aus, einer Freistellung nicht entgegenstehe, nicht gefolgt. dass eine Entwidmung von Bahnbetriebszwecken mit dem Ziel der Vermarktung erfolgt und wenn ja, welche Gem. Köpenick, Flur 305, Flurstück 3246 (tlw.) Stre- Schlüssen zieht das Land Berlin aus der Tatsache, dass cke 6007 Berlin Ostkreuz - Königs Wusterhausen, km entwidmete Flächen der planungsrechtlichen Verfügung 13,522 bis 13,680 (Beschluss vom 10.11.2011) der Gemeinde zufallen? SenStadtUm hat Bedenken gegen die Freistellung ge- Antwort zu 3: Die Freistellung von Bahnbetriebszwe- äußert, da die Lage der Fläche am S-Bhf. Grünau für cken erfolgt in der Regel mit dem Ziel der Vermarktung bahnaffine Nutzungen geeignet sei (P&R, B&R). Ob- dieser Flächen. Dass diese Flächen nach der Freistellung gleich seitens der Antragstellerin eine solche Nutzung wieder ausschließlich dem allgemeinen kommunalen der Fläche jedoch nicht beabsichtigt ist, wurde die Planungsrecht unterliegen, ist positiv zu bewerten. Damit Fläche dennoch entgegen dem Votum von SenStad- erfolgt die Steuerung von Projekten der Stadtentwicklung tUm freigestellt. auf diesen Flächen wieder auf der Grundlage des Bauge- setzbuches. 2 Bahnhof 3 Güterbahnhof 2",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 581 Frage 4: Wird vom Land Berlin grundsätzlich oder im Frage 8: Gibt es eine der in der Drs. 15/2411 erwähn- Einzelfall der Ankauf von vom Eisenbahn-Bundesamt ten AG Bahnflächen adäquate Arbeitsstruktur, die deren entwidmeten Bahnflächen erwogen, wenn ja, in welcher Aufgaben weiterführt? Wenn nein, warum nicht, wenn ja, Weise und nach welchen Kriterien und wenn nein, warum wo ist diese Struktur angesiedelt, wie ist sie besetzt, wie nicht? arbeitet sie und wo sind ihre Arbeitsergebnisse einsehbar? Antwort zu 4: Eine grundsätzliche Erwägung des An- Antwort zu 8: Die Arbeitsgruppe hat mit der Mittei- kaufs solcher Flächen gibt es nicht und wird nicht für lung zur Kenntnisnahme an das Abgeordnetenhaus (Drs. erforderlich gehalten. Dies schließt die Erwägung des 15/2411) 2003 ihre Arbeit eingestellt. Die Fortführung Ankaufs von einzelnen oder Teilflächen für stadtentwick- einer adäquaten Arbeitsstruktur ist nicht vorgesehen. Im lungspolitisch bedeutsame Vorhaben nicht aus. Verfahren der Beantragung zur Freistellung von Bahnbe- triebszwecken gem. § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) wird durch die Senatsverwaltung für Stadtentwick- Frage 5: Hat das Land Berlin in den vergangenen 10 lung und Umwelt die Einbindung in die gesamtstädtische Jahren jemals für entwidmete Bahnflächen ein Vorkaufs- Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung geprüft und in die recht erwogen, geltend gemacht und vollzogen und wenn Gesamtstellungnahme an das Eisenbahnbundesamt einge- ja, in welchen Fällen mit welchem Ergebnis? bunden. Frage 7: Wie ist der Planungs-bzw. Umsetzungsstand bei den seit 2010 entwidmeten und veräußerten Flächen Berlin, den 23. Dezember 2015 hinsichtlich ihrer künftigen Nutzung (bitte einzeln auffüh- ren)? In Vertretung Antwort zu 5 und 7: Hierzu liegen dem Berliner Senat keine systematisch aufbereiteten Erkenntnisse vor. Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Frage 6: Werden entwidmete Flächen regelhaft auf ih- re stadtentwicklungspolitischen Potentiale hin abgeprüft und wenn ja, in welchem Verfahren, mit welchen Betei- (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2015) ligten und mit welchen Konsequenzen? Antwort zu 6: Die Prüfung stadtentwicklungspoliti- scher Potenziale erfolgt für entwidmete Flächen auf der Grundlage des Baugesetzbuches (s. auch Frage 3). 3",
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