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"content": "Drucksache 17 / 10 731 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Katrin Möller (LINKE) vom 09. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2012) und Antwort Zwangsumzüge mit Kindern verhindern – Kindeswohl gewährleisten (II) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre 4. Bei wie vielen Alleinerziehenden wurden die Kleine Anfrage wie folgt: Kosten der Unterkunft in den Jahren 2010, 2011 und im ersten Halbjahr 2012 nach dem Kostensenkungsverfahren 1. Wie bewertet der Senat die Ergebnisse der auf den festgelegten Richtwert festgesetzt? (bitte nach TOPOS-Studie, wonach insbesondere Alleinerziehende Bezirken/Jobcentern auflisten) von Zwangsumzügen bedroht sind? 5. Bei wie vielen Alleinerziehenden konnten durch Zu 1.: Nach eigenen Angaben verfügt TOPOS über Sonder- und Härtefallregelungen Zwangsumzüge ver- 11.000 Datensätze aus Interviews zu Berliner Haushalten. hindert werden? (bitte nach Bezirken/ Jobcentern auf- Daraus wurden 962 Datensätze von Haushalten mit Hartz schlüsseln) IV – Bezug aus den Bezirken Friedrichshain - Kreuzberg, Pankow, Neukölln, Lichtenberg und Mitte ausgewertet. 6. Wie viele Alleinerziehende, deren Wohnung „zu Die in der Frage zitierte Aussage stellt die Studie so nicht teuer“ ist, haben von ihrem Einkommen zusätzliche Mittel fest. Sie stellt lediglich fest, dass der Anteil der aufgebracht, um den Differenzbetrag zwischen alleinerziehenden Alg II-Bezieherinnen und Alg II- bewilligten und realen Wohnkosten zu schließen und wie Bezieher, deren Miete über dem Richtwert liegt, höher ist hoch ist dieser „Aufstockungsbeitrag“ im Durchschnitt? als der Durchschnitt aller Alg II-Bezieherinnen und Alg II-Bezieher. Die Studie hat jedoch nur einen sehr Zu 2. bis 6.: Die erbetenen Daten werden im Rahmen begrenzten Aussagewert, da hier nicht der jeweils für die des durchgeführten Controllings nicht erhoben, da das Wohnungen gültige Richtwert zu Grunde gelegt wurde, Controlling zum Ziel hat, die notwendigen Geschäfts- sondern nur der Durchschnittswert der Richtwerte pro prozesse in den Jobcentern sowie die einzelnen Bedarfsgemeinschaftsgröße. Die Studie geht zudem nicht Arbeitsschritte, die zur Feststellung der Angemessenheit auf den Inhalt der Ziffer 4 Absatz 2 Buchstabe d) der AV- und der ggf. notwendigen Kostensenkung erforderlich Wohnen ein, nach der Maßnahmen zu Kostensenkung bei sind, transparent zu machen. Daher wird eine gesonderte Alleinerziehenden mit zwei und mehr Kindern grund- Erfassung nach Bedarfsgemeinschaftszusammensetzung sätzlich nicht verlangt werden können, es sei denn, die nicht vorgenommen. Miete ist so hoch, dass das öffentliche Interesse an der Kostensenkung überwiegt (siehe auch Antwort zu Frage 7. Welchen Handlungsbedarf sieht der Senat, um 7). Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern, die auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind, den 2. Welchen Anteil (absolut und prozentual) haben Wohnraum und den Kindern ihr gewohntes soziales Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern am Umfeld zu erhalten? Gesamtumfang der Bedarfsgemeinschaften, deren Wohnkosten nach den geltenden Regelungen zu hoch ist? Zu 7.: Der Senat hat mit der Wohnauf- (bitte nach Bezirken/Jobcentern aufschlüsseln) wendungenverordnung (WAV) vom 3. April 2012 bereits den besonderen Bedarf für Unterkunft und Heizung zur 3. Wie viele Alleinerziehende waren 2010, 2011 und Bestimmung der individuellen Angemessenheit für im ersten Halbjahr 2012 von Zwangsumzügen betroffen, Alleinerziehende in § 6 Absatz 2 Buchstabe a) WAV wie viele von ihnen haben diesen auch tatsächlich geregelt und hinsichtlich des Erhalts von Wohnraum eine vornehmen müssen? (bitte nach Bezirken/Jobcentern Erhöhung der geltenden Richtwerte bei der aufschlüsseln) Angemessenheitsprüfung einer Miete um 10 % zu- gelassen. Die AV-Wohnen beschreibt darüber hinaus in Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10731 Ziffer 4 Absatz 2 Buchstabe d), dass Maßnahmen zur Kostensenkung bei Alleinerziehenden mit zwei und mehr Kindern grundsätzlich nicht verlangt werden können, es sei denn, die Miete ist so hoch, dass das öffentliche Interesse an der Kostensenkung überwiegt. Berlin, den 06. August 2012 In Vertretung Michael B ü g e Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. August 2012) 2",
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