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            "content": "Drucksache 18 / 12              326 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 20. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. September 2017) zum Thema: Einführung von Digitalisierungsbeauftragten für die Berliner Verwaltung und andere Behörden und Antwort vom 29. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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            "content": "Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12326 vom 20. September 2017 über Einführung von Digitalisierungsbeauftragten für die Berliner Verwaltung und an- dere Behörden ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Existiert eine umfassende Digitalisierungsstrategie für die Bezirksämter und weitere Berliner Be- hörden und welche Ziele verfolgt sie? a. Wenn ja: Auf welchem Umsetzungsstand befindet sich o.g. Strategie (im zeitlichen Rahmen oder verzögert)? (aufgeschlüsselt nach Bezirken) b. Welche Maßnahmen werden mittel- und langfristig ergriffen, um Berlin im Bereich E-Government wettbewerbsfähiger zu machen? Zu 1., a und b: Die grundlegende Digitalisierungsstrategie ist für die gesamte Berliner Verwaltung (Hauptverwaltung, nachgeordnete Einrichtungen und Bezirksverwaltungen) einheit- lich durch das am 10.06.2016 in Kraft getretene EGovG Bln definiert. Daraus erge- ben sich folgende wesentliche Kernziele zur Digitalisierung des Verwaltungshandelns der Berliner Behörden:  die verwaltungsweite Umstellung auf elektronischen Aktenführung auf der Ba- sis eines zentral bereitgestellten und finanzierten IKT-Basisdienstes E-Akte bis zum 01.01.2023 entsprechend § 7 EGovG Bln,  die Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation und zur Abwick- lung von Verwaltungsverfahren bzw. –dienstleistungen für Bürgerinnen, Bür- ger und Unternehmen ab dem 01.01.2020 entsprechend § 4 EGovG Bln,  die Digitalisierung der Verwaltungsabläufe auf Basis optimierter Geschäftspro- zesse ab dem 01.01.2020 entsprechend § 10 EGovG Bln. Die Umstellung auf elektronische Aktenführung erfolgt in einem von der Senatsver- waltung für Inneres und Sport gesteuerten zentralen Projekt. Zielstellung hierbei ist Seite 1 von 3",
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            "content": "es, eine geeignete E-Akten-Software auszuschreiben, im IT-Dienstleistungszentrum bereitzustellen und sukzessive entsprechend der gesetzlichen Vorgabe terminge- recht in den Behörden der Berliner Verwaltung auszurollen. Für die elektronische Kommunikation und Verfahrensabwicklung stehen bereits heu- te rd. 75 Online-Dienste zur Verfügung, die über das zentrale Service-Portal unter https://service.berlin.de/onlineverfahren-onlinedienstleistungen/ abrufbar sind. Dieses Angebot wird kontinuierlich ausgebaut und mit dem in der Einführung befindlichen Service-Konto verknüpft, mit welchem sich Bürgerinnen und Bürger sowie Unter- nehmen für die sichere und authentifizierte Nutzung der angebotenen von Online- Dienste registrieren können. Grundlage der Digitalisierung der Verwaltungsabläufe auf Basis optimierter Ge- schäftsprozesse ist das vom IKT-Lenkungsrat beschlossene „Einführungskonzept für ein gesamtstädtisches Geschäftsprozessmanagement“. Nach diesem Konzept wer- den      in     den      Bezirken      Organisationseinheiten           Geschäftsprozessmanage- ment/Digitalisierung eingerichtet, welche arbeitsteilig und im Sinne eines optimierten Ressourceneinsatzes jeweils ein Themenfeld (Politikfeld) zusammen mit der jeweils zuständigen Senatsverwaltung als Partnerin bearbeiten. Dabei obliegt der jeweils zuständigen Senatsverwaltung die Ergebnisverantwortung für die erfolgreiche Digita- lisierung der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Prozesse. Mit diesen dargestellten Maßnahmen zur laufenden Umsetzung der ambitionierten Ziele des bundesweit als vorbildlich eingeschätzten EGovG Bln insgesamt ist eine signifikante Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Berlins im Bereich E-Government zu erwarten. 2. Gibt es bereits Digitalisierungsbeauftragte in den Berliner Behörden? a. Wenn ja, wo, seit wann und wie lange werden diese eingesetzt? (aufgeschlüsselt nach Bezirken und Ämtern) b. Wenn nein: Wann ist die Einführung vorgesehen (in Lichtenberg)? Zu 2., a und b: Zur verwaltungsweiten Koordinierung und Abstimmung der Digitalisierung der Berli- ner Verwaltung hat sich entsprechend § 22 EGovG Bln der IKT-Lenkungsrat konstitu- iert. Darin sind neben der IKT-Staatssekretärin, dem CdS und je einer Staatssekretä- rin bzw. eines Staatssekretärs aus jeder Senatsverwaltung auch ein Mitglied des Be- zirksamts eines jeden Bezirks vertreten. Zur Unterstützung und Vorbereitung des IKT-Lenkungsrats wurde ein Vorbereitungsgremium zudem etabliert, welches sich ebenfalls aus Vertretern aller Senats- und Bezirksverwaltungen aus den Bereichen IT-Management bzw. Steuerungsdienst zusammensetzt. Eine explizite Rolle „Digitalisierungsbeauftragte(r)“ ist mithin nicht vorgesehen, zumal das zu Frage 1 genannte „Einführungskonzept für ein gesamtstädtisches Geschäfts- prozessmanagement“ eine Einrichtung entsprechender Organisationseinheiten Ge- schäftsprozessmanagement/Digitalisierung in allen Bezirksverwaltungen vorsieht. Hierzu wurden im Bezirksplafond für den Doppelhaushalt 2018/19 pro Bezirk 2 Stel- len für die personelle Ausstattung dieser Organisationeinheiten berücksichtigt. Die entsprechende Besetzung dieser Stellen wurde im Bezirk Lichtenberg und allen anderen Bezirken eingeleitet. 3. Gibt es eine Bestandsaufnahme zum aktuellen Einsatz von Digitalisierungsmethoden in Lichtenberg (Nutzung digitaler Medien, Internetauftritte, Onlineterminvergabe, Online-Anträge)? Seite 2 von 3",
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