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"content": "Drucksache 17 / 10 438 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 20. April 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. April 2012) und Antwort Bald 10 Jahre Telearbeit für Berliner Beamtinnen und Beamte – Anspruch und Wirklichkeit Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre IT-Arbeitsplätze können jederzeit aus dem Vertrag Kleine Anfrage wie folgt: abgerufen werden. Den Beschäftigten steht über eine sichere Datenverbindung zu Hause die gleiche IT- 1. In welchen Bereichen der Berliner Verwaltung – Umgebung zur Verfügung wie am „dienstlichen“ aufgeschlüsselt nach Bereich, Dienststelle und Arbeitsplatz. Kalenderjahr – wurde seit Änderung der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten (AZVO) im Jahre 2003 für Folgende Anträge wurden seit Einrichtung der verbeamtete Beschäftigte ein Telearbeitsplatz ein- alternierenden außerbetrieblichen Telearbeit gestellt und gerichtet? bewilligt: 2. Wie viele Anträge auf Telearbeit wurden – Organisationseinheit 2010 2011 2012 aufgeschlüsselt nach Dienststelle und Kalenderjahr – von SenInnSport Stamm 2 7 8 Beschäftigten in den jeweiligen Bereichen gestellt? davon Abteilung I 2 Staats- Verwaltungs- und Zu 1. und 2.: Telearbeitsplätze werden von den Dienstrecht Dienststellen des Landes Berlin im Rahmen der davon Abteilung III 1 2 3 dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung eigen- Öffentliche Sicherheit ständig eingerichtet. Eine vollständige Beantwortung und Ordnung dieser Frage hätte daher eine landesweite Umfrage davon Abteilung IV 1 erfordert, was in der kurzen Zeit für die Beantwortung der Sport Kleinen Anfrage nicht möglich gewesen ist. Die Kleine davon Abteilung ZS 3 5 Anfrage wird daher beispielhaft für die Senatsverwaltung Landesweite, für Inneres und Sport (ohne die nachgeordneten ressortweite und Behörden) beantwortet. hausinterne Querschnittsaufgaben Weiterhin wird davon ausgegangen, dass sich die Fragen auf alle Beschäftigen des Landes Berlin und nicht Aus Gründen des Geheimschutzes eignen sich die nur auf die Statusgruppe der Beamtinnen und Beamten Arbeitsgebiete beim Geheimschutzbeauftragten (Abt. I), bezieht. in der Abt. II – Verfassungsschutz - und die als sicherheitsempfindlich eingestuften Arbeitsgebiete in der Zur Telearbeit ist mit dem örtlichen Personalrat am Abt. III nicht für die Telearbeit. 31.08.2010 eine „Dienstvereinbarung über Alternierende Telearbeit in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport“ abgeschlossen worden. Diese Vereinbarung hat die bis 3. Wie viele der gestellten Anträge wurden nicht dahin gültige Dienstvereinbarung für die außer- bewilligt und aus welchen Gründen erfolgte deren betriebliche Arbeit ohne IT-Einsatz ersetzt. Ablehnung? Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat den Zu 3.: Zu einem Antrag auf Telearbeit liegt eine IT-Landesdienstleister, das IT-Dienstleistungszentrum ablehnende Stellungnahme des Geheimschutzbeauftragten Berlin (ITDZ Berlin), im Rahmen von ITIS (IT- vor. Eine Entscheidung über den Antrag steht noch aus. Infrastrukturservice) mit dem Betrieb der verfahrens- unabhängigen IT-Infrastruktur einschließlich der häuslichen IT-Arbeitsplätze beauftragt. Entsprechende Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10438 4. Liegen bereits Erkenntnisse vor, die die Soweit Telearbeit aus aufgabenbezogenen Gründen Wirtschaftlichkeit der eingerichteten Telearbeitsplätze nicht möglich ist (siehe dazu letzter Satz Frage 2), ist von belgen? Wenn ja, welche? der Dienststelle zu prüfen, ob die Option eines telearbeitsermöglichenden Aufgabenwechsels besteht. Die Zu 4.: Eine belastbare Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Möglichkeiten und Interessen der Dienststelle sind dabei die sich ausschließlich auf die Telearbeit bezieht, liegt mit dem Interesse des Beschäftigten an Telearbeit (z.B. nicht vor. Sie würde aus Sicht des Senats auch zu kurz familiäre Gründe) abzuwägen. greifen. Das Angebot der Telearbeit ist nur eine von 6. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen zahlreichen Maßnahmen im Rahmen der Personal- wurden oben stehende Fragen beantwortet und inwieweit entwicklung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf Familie. Den Kosten für die Ausstattung des häuslichen dem Berliner Open Data Portal einzustellen und Arbeitsplatzes mit Mobiliar und Informationstechnik fortlaufend zu aktualisieren? sowie für den laufenden Betrieb steht folgender Nutzen gegenüber: Motivierte und gesunde Mitarbeiterinnen und Zu 6.: Wie schon unter Frage 1 dargelegt, ist die Mitarbeiter, deren Belastungen aufgrund der erhöhten Kleine Anfrage beispielhaft für die Senatsverwaltung für Vereinbarkeit von Beruf und Familie reduziert werden. Inneres und Sport (ohne die nachgeordneten Behörden) Dieser Nutzen kann aber nicht allein auf die Telearbeit beantwortet worden. zurückgeführt werden, sondern ist das Ergebnis zahl- reicher Maßnahmen in der Personalentwicklung. Eine Bereitstellung und Aktualisierung dieser Daten auf dem Berliner Open Data Portal wäre grundsätzlich möglich. 5. Gibt es Bereiche der Berliner Verwaltung, in denen es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist, Telearbeitsplätze einzurichten? Berlin, den 10. Mai 2012 Wenn ja, welche Regelungen können getroffen werden, damit die Beschäftigten dennoch von den Vorteilen eines Telearbeitsplatzes profitieren könnten? Frank Henkel Senator für Inneres und Sport Zu 5.: Die Maßnahmen zur Gewährleistung eines ausreichenden (technischen und organisatorischen) Datenschutzes am häuslichen Arbeitsplatz bei der (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2012) Zulassung von Telearbeit und der Einrichtung von Telearbeitsplätzen, stellen einen hohen Schutz der Daten, die durch Telearbeit bearbeitet werden, sicher. Diese Maßnahmen ermöglichen es, dass unter Daten- schutzaspekten die meisten Aufgaben der Verwaltung (einschließlich der Bearbeitung sensibler, personen- bezogener Daten) auch in Telearbeit wahrgenommen werden können. Da zusätzliche Datentransportwege entstehen und die Zugangsregulierung und –kontrolle eingeschränkt ist, ist der Datenschutz im Vergleich zur Bearbeitung der Aufgaben in der Dienststelle geringer. Bei Daten mit dem höchsten Schutzbedarf (Daten, deren Missbrauch Gesundheit, Leben oder Freiheit des Betroffenen beeinträchtigen kann, sowie besonders geheim- haltungsbedürftige Daten) ist es daher nicht möglich, eine Bearbeitung in Telearbeit zuzulassen. Generell wird von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport die Ermöglichung von alternierender Telearbeit angestrebt. Soweit Beschäftigte nur teilweise Vorgänge bearbeiten, die nicht telearbeitsgeeignet sind, ist grundsätzlich eine alternierende Telearbeit möglich. Geeignete Vorgänge werden während der Telearbeitszeit und nicht telearbeitsgeeignete Vorgänge werden im Dienstgebäude bearbeitet. 2",
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