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            "content": "Drucksache 17 / 17              201 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 16. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Oktober 2015) und                           Antwort Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – Unterbringung und Betreuung Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Zu 1.- 3.: Wie die Flüchtlingszahlen insgesamt steigt Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            auch die Zahl der nach Berlin kommenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) stark an. Bis zum 1. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge                    Stichtag 30.09.2015 wurden seit Jahresbeginn 2.186 UMF (UMF) wurden in diesem Jahr bis zum 10.10.2015 in                          neu erfasst. Folgende Hauptherkunftsländer sind in 2015 Berlin in Obhut genommen (bitte nach Alter, Herkunfts-                     zu verzeichnen: Syrien (38 %), Afghanistan (14 %), Pa- land und Geschlecht getrennt ausweisen)?                                   lästinenser aus Syrien oder dem Libanon (16 %), Albani- en (5 %), westafrikanische Staaten (5 %) und Vietnam (3 2.Was hat sich bezüglich der Einreise von UMF in                       %). Die überwiegende Mehrheit (87 %) ist männlich, der welcher Art und Weise im Vergleich zur Antwort des                         Anteil der unter 14-jährigen beträgt ca. 14 %. Insofern Senats auf die Schriftliche Anfrage Drs. 17/16645 bezüg-                   bestätigen sich die in der Antwort des Senats auf die lich der Zahl, des Alters, der Herkunftsländer und weite-                  Schriftliche Anfrage Drs. 17/16645 im Juli dieses Jahres rer möglicher Kriterien verändert?                                         dargelegten Angaben in Bezug auf das Alter, das Ge- schlecht und die Herkunftsländer. Der Anteil der nach 3. Bei wie vielen jungen Menschen, die seit dem                        Altersschätzung als junge Volljährige einzustufenden 01.07.2015 als UMF in Berlin eingereist sind, wurden die                   jungen Menschen beträgt rund 30 %. Inobhutnahme nicht bestätigt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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            "content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                           Drucksache 17 / 17 201 4. Wie positioniert sich der Senat zu der Auffassung,         9. An welchen Standorten sind in jeweils welcher dass es keine wissenschaftlich haltbare Methode zur si-       Platzkapazität UMF gegenwärtig untergebracht (bitte cheren Altersfeststellung gibt? Warum hält der Senat          Hostels und andere Sammelunterkünfte gesondert auswei- dennoch an dieser Praxis fest?                                sen, ebenfalls gesondert auszuweisen sind Einrichtungen, in denen nicht nur UMF untergebracht sind)? Zu 4.: Die medizinischen Altersgutachten, die die für Jugend zuständige Senatsverwaltung beim Centrum für               10. Wer entscheidet nach welchen Kriterien über die Forensische Altersbestimmung (CFAB) Charité/Universi-         Eignung der Unterkünfte für die jugendhilfegerechte tätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) in Auftrag gibt,         Unterbringung von UMF? Welche Standards müssen werden nach den Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft für       zwingend erfüllt sein? forensische Altersdiagnostik an Universitätskliniken er- stellt.                                                           11. Wie hoch waren die Kosten in den Jahren 2013, 2014 und anteilig 2015 für die Unterbringung von UMF in Hostels/Sammelunterkünften und wonach berechneten 5. Durch wen ist sichergestellt, dass bei der Versagung   sich diese? einer Inobhutnahme wegen nichtanerkannter Minderjäh- rigkeit der junge Mensch über die Möglichkeit einer Be-           12. Wie und durch wen gewährleistet der Senat in den antragung einer Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41        Hostels/Sammelunterkünften die pädagogische Betreuung SGB VIII auch in seiner Sprache umfassend informiert          der UMF sowie den Kinderschutz? und er rechtlich beraten wird? 13. Welches Konzept liegt der mobilen pädagogischen 6. Wie viele nach Meinung des Senats junge volljähri-     Betreuung von UMF in Hostels/ Sammelunterkünften ge Flüchtlinge haben seit dem 01.01.2015 einen Antrag         zugrunde? auf Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII gestellt und wie wurden diese Anträge beschieden?                 14. Wie oft in der Woche für jeweils welche Zeitdauer werden UMF in Hostels/ Sammelunterkünften individuell Zu 5. - 6.: Der Ablehnung bzw. der Beendigung einer       pädagogisch betreut? Wer kümmert sich in der Zwischen- Inobhutnahme in der Erstaufnahme- und Clearingstelle          zeit um die Kinder und Jugendlichen auch im Hinblick (EAC) wegen altersgeschätzter bzw. eingetretener Voll-        auf den Kinderschutz und wie wird im Not- bzw. Krisen- jährigkeit geht ein ausführliches Gespräch unter Einbe-       fall pädagogische Betreuung/Intervention und medizini- ziehung einer Sprachmittlerin / eines Sprachmittlers vo-      sche Versorgung gesichert? raus. Der/die betroffene Geflüchtete wird über die Gründe für die Ablehnung der Inobhutnahme unterrichtet. Der              15. Mit welchen Trägern hat der Senat Verträge über persönlich ausgehändigte Bescheid enthält eine Rechts-        die mobile pädagogische Betreuung von UMF abge- mittelbelehrung und Hinweise, wer jetzt für die Unter-        schlossen, wie viele UMF werden durch wie viele päda- bringung und Versorgung zuständig ist. Die Klärung, ob        gogische Fachkräfte mobil betreut? Jugendhilfebedarf im Rahmen der Hilfen für junge Voll- jährige besteht, erfolgt in enger Abstimmung der sozial-          17. Was wird der Senat tun, um als UMF eingereiste pädagogischen Fachkräfte in den Aufnahmeeinrichtungen         Kinder und Jugendhilfe nach Jugendhilferecht in Obhut mit dem zuständigen bezirklichen Jugendamt.                   zu nehmen und ihnen zu jeder Zeit die für sie notwendige individuelle pädagogische und ggf. therapeutische Be- Die Halbjahresstatistik der Berliner Jugendämter weist    treuung und medizinische Versorgung zukommen zu zum Stichtag 30.06.2015 aus, dass 276 junge Geflüchtete       lassen und sie auch im Sinne des Kinderschutzes vor Hilfen gemäß § 41 SGB VIII erhalten haben. Da die Zahl        Schaden zu bewahren? junger Volljähriger, die in der EAC ankommen und derer, die innerhalb sehr kurzer Zeit nach ihrer Inobhutnahme 18         Zu 7. - 15. und 17.: Unbegleitete minderjährige Jahre alt werden, steigt, ist mit einem Anstieg der Hil-      Flüchtlinge werden nicht in Sammelunterkünften unter- febedarfe gemäß § 41 SGB VIII zu rechnen. Hierzu wer-         gebracht. Wenn sich in Flüchtlingsgruppen, die nach der den die Verfahren mit den bezirklichen Jugendämtern           Ankunft von Sonderzügen oder Bussen in den entspre- abgestimmt.                                                   chenden Sammelunterkünften untergebracht werden UMF befinden, werden diese an die Erstaufnahme- und Clea- ringstelle (EAC) weitergeleitet. 7. Wie viele Plätze zur Unterbringung von UMF nach den Standards der Jugendhilfe gibt es zum jetzigen Zeit-          In den Einrichtungen der Kinder-und Jugendhilfe punkt?                                                        werden derzeit 586 UMF im Rahmen der Hilfen zur Er- ziehung betreut. Hinzu kommen über 1000 Plätze gemäß 8. Wie viele UMF sind gegenwärtig nicht in Einrich-       § 42 SGB VIII in temporäre Unterbringungseinrichtun- tungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht?             gen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wis- senschaft (SenBildJugWiss) nutzt gegenwärtig ergänzend diese temporären Unterbringungseinrichtungen und Be- herbergungsbetriebe zur Abfederung der Spitzenlastsitua- 2",
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            "content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                         Drucksache 17 / 17 201 tion. In diesen Unterbringungseinrichtungen wird zur            16. Wie hoch ist die Quote der als UMF in Obhut ge- Sicherung des Schutzauftrages und zur Vermeidung von        nommenen Kinder und Jugendlichen, die aus den ihnen Obdachlosigkeit von unbegleiteten minderjährigen            zugewiesenen Unterkünften entweichen? Wie bewertet Flüchtlingen eine Erst- und Grundversorgung mit sozial-     der Senat diese Anzahl? Welche Gründe sieht der Senat pädagogischer Betreuung sichergestellt. Kinder bis zum      für das dauerhafte Verlassen der zugewiesenen Unter- vollendeten 14. Lebensjahr, Mädchen, Schwangere und         künfte und wie reagiert er darauf? junge Mütter werden in den dauerhaft bestehenden Ein- richtungen der Erstaufnahme gemäß § 42 SGB VIII ver-            Zu 16.: Die Quote der unbegleiteten jungen Flüchtlin- sorgt.                                                      ge, die bis Ende September 2015 die Einrichtungen in denen sie in Obhut genommen wurden verlassen haben, Diese Einrichtungen werden in Kooperation mit den       ohne dass eine weitere Hilfeplanung erfolgen konnte, liegt sozialen Diensten der Johanniter-Unfall-Hilfe und des       bei ca. 8 %. Der Senat geht davon aus, dass der Großteil Malteser-Hilfsdienstes sowie anderen Trägern der Ju-        von ihnen aus unterschiedlichen Gründen nicht in Berlin gendhilfe betrieben. Weitere Objekte sind gegenwärtig in    verbleiben wollte, da ihr Ziel entweder in anderen Orten Prüfung und/oder Vorbereitung. Zusätzlich wird aktuell in   im Bundesgebiet oder in Skandinavien liegt unterschiedlichen Beherbergungsbetrieben (z.B. Hostels, Hotels, Jugendherbergen, Jugendgästehäuser) im Rahmen der jeweils belegbaren Kapazitäten, eine Versorgung mit     Berlin, den 03. November 2015 ambulanter sozialpädagogischer Betreuung im Schichtbe- trieb durch ein Netzwerk von derzeit 9 ambulanten sozi- alpädagogischen Trägern, nach den mit der für Jugend                              In Vertretung zuständigen Senatsverwaltung vereinbarten Betreuungs- inhalten und Leistungsumfängen, sichergestellt. Hinzu                             Sigrid Klebba kommen einige kleinere Kontingente an Standorten an                       Senatsverwaltung für Bildung, denen die Betreuung durch die anbietenden Jugendhilfe-                       Jugend und Wissenschaft träger selbst sichergestellt werden konnte. Die medizinische Versorgung ist in allen Unterkunfts-   (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Nov. 2015) einrichtungen sichergestellt. Im Krankheitsfall sind alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge durch einen von der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung abgeschlos- senen Vertrag mit der AOK gesetzlich krankenversichert. In den Jahren 2013 und 2014 waren keine UMF in temporären Unterbringungseinrichtungen untergebracht. Die anteiligen Kosten für 2015 für die Unterbringung in Hostels können derzeit noch nicht getrennt beziffert wer- den. Die Anzahl der Standorte und Platzkontingente in den verschiedenen Unterbringungsvarianten unterliegt den sich täglich ändernden Anforderungen. Aktuell werden in diesen temporären Unterbringungseinrichtungen rd. 1000 UMF versorgt und betreut. Über die Eignung der Unter- künfte entscheidet die für Jugend zuständige Senatsver- waltung. Da es sich bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen um eine besonders schutzbedürftige Ziel- gruppe handelt, ist eine Auflistung der Standorte nicht möglich. 3",
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