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"content": "Drucksache 17 / 12 508 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 02. August 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2013) und Antwort Schule gefährdet die Gesundheit II – Was unternimmt der Senat zur Entlastung von Berliner Schülerinnen und Schülern? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre 2. Existiert im Land Berlin ein Konzept, speziell zur Kleine Anfrage wie folgt: Förderung der Gesundheit von Schülerinnen oder Schüler, insbesondere zur Entlastung von Kindern und Jugendli- 1. Was hat der Senat in den letzten Jahren getan, um chen oder zur Prävention psychischer Überforderung in den Beschluss der Kultusministerkonferenz vom der Schule? 15.11.2012 („Empfehlung zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule“) umzusetzen? 3. Wenn ja, was ist der Inhalt, was sind die Ziele und Maßnahmen des Konzepts und wo ist dieses Gesund- Zu 1: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und heitsmanagement einsehbar? (wenn online, bitte verlin- Wissenschaft ist lange vor dem Beschluss der Kultusmi- ken, wenn nicht online, bitte als Anlage beifügen) nisterkonferenz (KMK), der noch kein Jahr alt ist, im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention aktiv ge- 4. Wenn nein, was sind die konkreten Gründe und Ur- worden. sachen für dieses Versäumnis? Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wis- 5. Wenn nein, plant der Senat im Schuljahr 2013/2014 senschaft war maßgeblich an der bundesweiten Erarbei- oder im Schuljahr 2014/2015 ein entsprechendes Gesund- tung der „Empfehlung zur Gesundheitsförderung und heitsmanagement für Schülerinnen und Schüler zu ent- Prävention in der Schule“ beteiligt. Grundlage war das werfen und umzusetzen? seit 2006 im Land Berlin bestehende „Landesprogramm der guten gesunden Schule“, das alle gesundheitlichen Zu 2. bis 5.: Zur Unterstützung der Schulen ist in der Dimensionen als eine Querschnittsaufgabe zusammen- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft fasst und in dem gesundheitsförderliche Maßnahmen mit mit Wirkung zum 1. August 2013 die Gesundheitsförde- der Schulentwicklung und Schulprofilbildung der Einzel- rung und Suchtprävention fachlich und organisatorisch schule abgestimmt werden. innerhalb der neuen Fachgruppe Schulpsychologie zu einem Aufgabengebiet „Schulische Prävention“ zusam- Dieses Verständnis des Gesundheitsbegriffes und die mengefasst worden. Die bisherigen Unterstützungssyste- Verbindung von Schulentwicklung und Gesundheit (kurz: me - die schulische Suchtprophylaxe mit Koordinatorin- gut und gesund) findet sich dementsprechend in der Kul- nen und Koordinatoren sowie Kontaktlehrkräften und das tusministerkonferenzempfehlung wider. Landesprogramm für die Gute gesunde Schule – sind personell und organisatorisch zusammengeführt worden. Das „Landesprogramm der gute gesunden Schule“ In der Summe ergeben sich dadurch Professionalisie- war im Schuljahr 2012/13 als Unterstützungsprogramm in rungsgewinne für die schulische Gesundheitsförderung im allen Berliner Bezirken vertreten. In der Programmarbeit Land Berlin. wurden den Berliner Schulen gesundheitsförderliche Angebote zur Verfügung gestellt und nachfolgend diese Auf bezirklicher Ebene ist ein an die Schulpsycholo- hinsichtlich ihrer nachhaltigen Implementierung in der gie angebundenes regionales Unterstützungs- und Bera- Schule durch die Koordinatorinnen und Koordinatoren tungssystem geschaffen worden, bei dem einzelfallbezo- des Landesprogramms schulspezifisch begleitet. gene und schulübergreifende Hilfeleistungen zu allen Themen der Gesundheitsförderung einschließlich der Suchtprävention angeboten wird. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 508 Das Aufgabengebiet „Schulische Prävention“ folgt somit den aktuellen „Empfehlungen zur Gesundheitsför- derung und Prävention in der Schule“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.11.2012) und ist in dieser Form bundesweit einmalig. Der Konzeptionelle Ansatz des Aufgabengebietes „Schulische Prävention“ basiert u.a. auf dem Landespro- gramm für die Gute gesunde Schule. Im Fokus stehen die Entwicklung des Bewusstseins für eine gesunde Lebens- weise sowie das Schaffen einer adäquaten Lernatmosphä- re. Dafür hat die Frage, wie wir gemeinsam gesund blei- ben, eine zentrale Bedeutung. Deren Beantwortung kann nur in der Kommunikation und Mitwirkung aller Beteilig- ten gelingen. Unterstützt werden diese schulischen Pro- zesse von den Koordinatorinnen und Koordinatoren der „Schulischen Prävention“. Im laufenden Schuljahr 2013/14 werden den Berliner Schulen entstandene Kon- zepte und Handreichungen für ihre schulische Gesund- heitsförderung zur Verfügung gestellt. 6. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? 7. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 6. und 7.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Se- nat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 21. August 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Sep. 2013) 2",
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