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"content": "Drucksache 18 / 13 386 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Kerker (AfD) vom 02. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Februar 2018) zum Thema: Lehrermangel VI: Pflichtstunden, Mehrarbeit, Teilzeitkräfte und Überlastungs- anzeigen und Antwort vom 20. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Franz Kerker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13386 vom 02. Februar 2018 über Lehrermangel VI: Pflichtstunden, Mehrarbeit, Teilzeitkräfte und Überlastungs- anzeigen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.) Wie hat sich die Zahl der Pflichtstunden der Lehrkräfte (Deputatstunden pro Woche) in Berlin seit 1950 entwickelt? (Bitte nach Schulform aufschlüsseln) Zu 1.: Eine historische Auflistung der Entwicklung der Pflichtstundenzahlen liegt nicht vor. Die letzte Veränderung der Pflichtstunden erfolgte zum Schuljahr 2003/2004. 2004/2003 2003/2002 Grundstufe (Grundschulen) 28 27,5 Gymnasium 26 24 Hauptschule 27 26,5 Realschule 27 26,5 Gesamtschule 26 24 Sonderschulen 27 25,5 Berufsbildende Schulen 26 24 Zweiter Bildungsweg 26 24 2.) Wie verhält sich die Zahl der Pflichtstunden der Lehrkräfte (Deputatstunden pro Woche) in Berlin im Ver- gleich zu anderen Bundesländern? Zu 2.: Die Daten können der beigefügten Anlage entnommen werden.",
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"content": "-2- 3.) Wird Mehrarbeit durch geringere Heranziehung zu anderen Aufgaben zeitlich ausgeglichen? Zu 3.: Schriftlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit soll nach Möglichkeit durch Dienstbe- freiung innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden. 4.) Wann wird die Mehrarbeit der Lehrkräfte bezahlt und in welchem Fall ist Mehrarbeit der Lehrkräfte vergü- tungsfrei? Zu 4.: Aus der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte (MVergV) ergibt sich, dass die Vergütung nur gewährt wird, wenn die Mehrarbeit von einem Beam- ten geleistet wurde, der der Arbeitszeitregelung für Beamte unterliegt, und sie 1. schriftlich angeordnet oder genehmigt wurde, 2. die sich aus der regelmäßigen Arbeitszeit ergebende jeweilige monatliche Arbeitszeit oder, soweit die Lehrkraft nur während eines Teils eines Kalendermonats Dienst leistet, die anteilige monatliche Arbeitszeit um mehr als drei Unterrichtstunden im Kalendermo- nat übersteigt und 3. aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht durch Dienstbefreiung innerhalb eines Jah- res ausgeglichen werden kann. Sowohl Vollbeschäftigte als auch Teilzeitbeschäftigte sind nach den für sie geltenden Be- schäftigungsbedingungen gleichermaßen verpflichtet, zunächst einen identischen relativen Anteil ihres Beschäftigungsumfangs an ausgleichsfreien Mehrarbeitsstunden zu leisten, bevor nach Überschreiten dieser Anzahl alle geleisteten Stunden - einschließlich der zu- nächst ausgleichsfreien - vergütet werden, wenn Freizeitausgleich vorab nicht gewährt werden konnte. Teilzeitbeschäftigte erhalten für ausgleichpflichtige Mehrarbeitsstunden anteilige Besoldung aus ihrer Besoldungsgruppe bis die Grenze der Vollbeschäftigung erreicht ist, sofern eine Günstigkeitsprüfung nicht ergibt, dass die Mehrarbeitsvergütung nach der Mehrarbeitsvergütungsverordnung höher liegt als die Bruttoanteilsvergütung. In diesem Fall ist Mehrarbeitsvergütung zu zahlen. Danach erhalten Teilzeitbeschäftigte - ebenso wie Vollbeschäftigte - die Vergütungssätze nach der Mehrarbeitsvergütungsver- ordnung. Sofern ein Freizeitausgleich nicht gewährt werden kann, wird die Mehrarbeit ver- gütet. Die Vergütung richtet sich nach § 9 Abs. 2 Arbeitszeitverordnung (AZVO) i. V. m. § 48 Bundesbesoldungsgesetz und der Mehrarbeitsvergütungsverordnung Berlin. Für Tarifbeschäftigte gilt, dass, solange die Pflichtstundenzahl einer vollbeschäftigten Lehrkraft nicht erreicht ist, teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte, die Mehrarbeit (ohne Freizeit- ausgleich) leisten, auch für die ersten drei Mehrarbeitsstunden einen Anspruch auf anteili- ges Entgelt haben. Die sogenannte Bagatellgrenze kommt erst zur Anwendung, wenn die teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte so viele Stunden Mehrarbeit im Monat leisten, dass die Grenze zur Vollbeschäftigung überschritten wird. 5.) Gibt es eine Obergrenze für Mehrarbeit von Lehrkräften?",
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"content": "-3- Zu 5.: Nach § 3 Absatz 2 MVergV wird die Vergütung höchstens bis zu 480 Mehrarbeitsstunden im Kalenderjahr gewährt, wobei 24 Unterrichtsstunden als 40 Mehrarbeitsstunden gelten (§ 5 Absatz 2 Nr. 2 MVergV). 6.) Zu wie vielen Stunden dürfen teilzeitbeschäftigte Lehrer in der Summe ihrer Tätigkeiten (Unterricht, Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Teilnahme an Klassen- und Schulkonferenzen, Elterngespräche, Vertre- tungsstunden etc., aber auch Funktionstätigkeiten) zur Dienstleistung herangezogen werden? Zu 6.: Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte werden entsprechend ihrer individuellen Teilzeitquote zur Dienstleistung herangezogen. Die Stundenanzahl richtet sich nach der jeweiligen Teilzeit- quote. 7.) Wird der Teilzeitquote bei Übertragung von Funktionstätigkeiten in Berlin konsequent Rechnung getra- gen? Erfolgt ein zeitlicher Ausgleich durch entsprechend geringere Heranziehung zu anderen Aufgaben? Zu 7.: Den Schulleitungen wurde eine Handlungsempfehlung zur Verfügung gestellt, um teilzeit- beschäftigte Lehrkräfte anteilig zu entlasten. Dies schließt auch Funktionsstelleninhabe- rinnen/Funktionsstelleninhaber ein. 8.) Welche Konsequenzen zog der Senat aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 2015 (BVerwG 2 C 16.14) Zu 8.: Den Schulleitungen wurde eine Handlungsempfehlung zur Verfügung gestellt, um teilzeit- beschäftigte Lehrkräfte anteilig zu entlasten. 9.) Welche Anreize wurden in Berlin für Teilzeitkräfte, ihr Stundenvolumen zu erhöhen, geschaffen? 12.) Plant der Senat die Mindestverpflichtung für Teilzeitkräfte zu erhöhen? Wenn ja: auf wieviel Prozent des normalen Stundendeputats? Zu 9. und 12.: Gegenwärtig wird der Umfang der Teilzeitbeschäftigung von Lehrkräften, soweit diese nicht aus familienpolitischen Gründen oder zur Pflege von Angehörigen in Anspruch ge- nommen wird, näher betrachtet. Hierzu liegen derzeit keine Ergebnisse vor. 10.) Welche Anreize will der Senat für Teilzeitkräfte, ihr Stundenvolumen zu erhöhen, schaffen? Zu 10.: Es gibt keine Planungen zu einem Anreizsystem zur Erhöhung des Stundenvolumens von Teilzeitkräften.",
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"content": "-4- 11.) Wie viele Stunden müssen teilzeitbeschäftigte Lehrer mindestens unterrichten? Zu 11.: Bei beamteten Lehrkräften gilt § 54 Landesbeamtengesetz: Einer beamteten Lehrkraft soll auf Antrag Teilzeitbeschäftigung bis zur Hälfte der regel- mäßigen Arbeitszeit und bis zur jeweils beantragten Dauer bewilligt werden, soweit dienst- liche Belange nicht entgegenstehen. Stehen zwingende dienstliche Belange nicht entgegen, ist einer Beamtin oder einem Be- amten mit Dienstbezügen auf Antrag Teilzeitbeschäftigung bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit zu bewilligen, solange sie oder er 1. mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder 2. eine pflegebedürftige sonstige Angehörige oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreut oder pflegt, Einer Beamtin oder einem Beamten mit Dienstbezügen kann Teilzeitbeschäftigung mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit bis zur Dauer von zwölf Jahren bewil- ligt werden, solange sie oder er 1. mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder 2. eine pflegebedürftige sonstige Angehörige oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreut oder pflegt und zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen; jedoch sind mindestens 30 vom Hundert der regelmäßigen Arbeitszeit zu erbringen. Bei Tarifbeschäftigten gilt § 11 TV-L: Bei Neuabschluss mit Tarifbeschäftigten kann individuell eine Teilzeitbeschäftigung ver- traglich vereinbart werden. Ansonsten gibt es keine stundenmäßigen Vorgaben. § 11 T V-L besagt, dass bei Beschäf- tigten auf Antrag eine geringere als die vertraglich festgelegte Arbeitszeit vereinbart wer- den soll, wenn sie a) mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder b) einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreuen oder pflegen und dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Beschäftigte, die in anderen als den genannten Fällen eine Teilzeitbeschäftigung verein- baren wollen, können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er mit ihnen die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung mit dem Ziel erörtert, zu einer entsprechenden Vereinbarung zu gelangen. 13.) Gelten die Präsenztage am Ende der Sommerferien auch für Teilzeitkräfte? 14.) Hat die Anordnung von zwei weiteren Präsenztagen am Ende der Sommerferien und die Streichung der fünf Arbeitszeitkontotage aus Sicht des Senats die Attraktivität des Lehrerberufs in Berlin erhöht?",
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"content": "-5- Zu 13. und 14.: Ja, die Präsenztage gelten für alle Lehrkräfte. Mit der Einführung der Präsenztage haben die Schulen Zeit für schulinterne Fortbildungen, notwendige pädagogische Konferenzen. Sie ermöglichen so einen gut vorbereiteten Schuljahresanfang und entlasten gleichzeitig von zusätzlichen Ballungen von Terminen in den ersten Schulwochen außerhalb der Unterrichtszeit. Die Einführung der Präsenztage ging einher mit weiteren Veränderungen, zum Beispiel der Ausweitung zur Entlastung lebensälterer Lehrkräfte. 15.) Wie viele Lehrer haben in den letzten Jahren eine Überlastungsanzeige an die Schulleitung, die Schul- aufsicht oder den Senat gerichtet? (Bitte aufschlüsseln nach Schulform, Jahr und Bezirk) Zu 15.: Überlastungsanzeigen von Lehrkräften richten sich an die jeweilige Schulleitung der Ein- zelschule, die die jeweiligen Maßnahmen zur Entlastung trifft. Daten aus den Einzelschu- len werden nicht zentral erhoben. Berlin, den 20. Februar 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
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"content": "Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IVC DS 1932-5(15)5 Übersicht über die Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Ermäßigungen für bestimmte Altersgruppen der Voll- bzw. Teilzeitlehrkräfte Besondere Arbeitszeitmodelle Schuljahr 2017/2018 Stand: September 2017",
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"content": "Pflichtstunden (Deputatstunden pro Woche) der Lehrkräfte (Beamte und Angestellte) im öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik Deutschland im Schuljahr 2017/2018 Baden- *) 1) Berlin Brandenburg Bremen 1) 1) Mecklenburg- Bayern Hamburg Hessen *)1) *) Schularten Württemberg Vorpommern Grundschule 28 28 28 271) 28/271) 27,9 28,5/28 27-27,54) Orientierungsstufe 28 272) 26 25,5/25 Hauptschule 271)2) 27 26,5/26 Schularten mit mehreren 2) 1)5) Bildungsgängen 25 27/25 23-27 2) Realschule 27 24-28 26,5/26 **) 3) 2) 3) 2) 3) 4) 3) 3) 1)5) Gymnasium 25/27 23-27 26 25 27/25 26 /25,1 /22,2 25,5 /25 23-27 **) 4) 1)2) 1 und 2) 2) 2) 3) 4) 3) 3) 1)5) Integrierte Gesamtschule 27 28/26 27 / 25 27/25 26 /25,1 /21,4 25,5 /25 23-27 5) 3) 3) 4) Förderschule 26/28/31 26 27 25 27 26,9 27,5/27 27 23,65)/25,16)/23,67)/ **) 6) 2) 5) 8) 9) 10) 2)6) 3)6) Berufliche Schulen 25/27/28 23-27 25/26 25 25 23,6 /21,9 /21 24,5/24 23-27 /30 *) Nordrhein- *) *) Sachsen Sachsen-Anhalt *) Thüringen Niedersachsen Rheinland-Pfalz Saarland Schleswig-Holstein *) Schularten Westfalen Grundschule 28 28 27,81) 28 27 27 28 27 Orientierungsstufe Hauptschule 27,5 28 27 Schularten mit mehreren 5) Bildungsgängen 25,5 25,5 27 27 26 25 27 26 Realschule 26,5 28 27 **) 1) 1) 1) Gymnasium 23,5 25,5 24 26/25 26 25 25,5 / 27 23-26 **) 2) 3) 4) 2) 5) 6) 7) Integrierte Gesamtschule 24,5 25,5 27 /26 /24 27/26/25 25 27 23-27 5) 2) 3) 25 Förderschule 26,5 27,5 27 27 25 /32 27 25 **) 1) 3) 4) 4) 5) 6) 1) 2) 3) 4) Berufliche Schulen 24,5/25,5 25,5 24 25,5/28 /32 26 /27 /28 25/27 28 /27 /25,5 23-27 *) Besondere Arbeitszeitmodelle (siehe entsprechende Tabelle). **) Nicht berücksichtigt sind die Reduzierungen der Arbeitszeit, die in der gymnasialen Oberstufe aufgrund höherer Arbeitsbelastung in den unterschiedlichen Regelungen zu Pflichtstunden oder Anrechnungsstunden gewährt werden.",
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"content": "Fußnoten zu Pflichtstunden (Deputatstunden pro Woche) der Lehrkräfte (Beamte und Angestellte) im öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik Deutschland im Schuljahr 2017/2018 Baden-Württemberg: 1) Werden Lehrkräfte an mehreren Schularten eingesetzt, gilt die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung der Schulart, an der die Lehrkraft überwiegend eingesetzt ist. Ist eine Lehrkraft an mehreren Schularten in gleichem Umfang eingesetzt, gilt die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung der Schulart, die die niedrigere wöchentliche Unterrichtsverpflichtung hat. Das Deputat der Lehrkräfte an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, der Fachlehrkräfte mit Lehrbefähigung für Schulen für Geistigbehinderte und Schulen für Körperbehinderte einschließlich Schulkindergärten und der technischen Lehrkräfte an Schulen für Geistigbehinderte bzw. an entsprechenden Abteilungen anderer Typen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, die sonderpädagogische Aufgaben der individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung wahrnehmen, ist unabhängig von der Schulart, an der sie eingesetzt werden. Stichtag für die Bestimmung ist der erste Unterrichtstag nach den Sommerferien, bei später eingestellten Lehrkräften der erste Unterrichtstag. Unabhängig davon gilt als Lehrkraft an Haupt- oder Werkrealschulen der Krankheitsvertreter mit wechselndem Einsatz an einer verbundenen Grund- und Haupt- oder Werkrealschule. 2) Ab dem Schuljahr 2010/11 führt BW die Werkrealschule und die Hauptschule. Für Lehrkräfte an Werkrealschulen und Hauptschulen gilt ein Regelstundenmaß in Höhe von 27 Deputatsstunden pro Woche. 3) Lehrkräfte an Gymnasien mit Lehrbefähigung für alle Stufen des Gymnasiums: 25; mit Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I an Gymnasien: 27. 4) Ab dem Schuljahr 2012/13 führt BW die Gemeinschaftsschule. Für Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen gilt ein Regelstundenmaß in Höhe von 27 Deputatsstunden pro Woche. 5) Wissenschaftliche Lehrkräfte an Förderschulen: 26, Fachlehrer musisch-technisch: 28, Fachlehrer an Förderschulen: 31. 6) Wissenschaftliche Lehrkräfte (höherer und gehobener Dienst): 25; Technische Lehrer - kaufmännisch und hauswirtschaftlich: 27; Fachlehrer, Technische Lehrer - gewerblich und Sportlehrer: 28. Berlin: 1) Pflichtstunden auch an Integrierten Sekundarschulen. 2) Integrierte Sekundarschulen mit 28 Wochenstunden (Unterricht überwiegend in Jahrgangsstufe 1-6) und 26 Wochenstunden (Unterricht überwiegend in Sekundarstufe I oder II). Bayern: 1) Nicht angegeben ist die Unterrichtspflichtzeit von Fachlehrern, die - abhängig von der Schulart - dem Anteil des fachtheoretischen Unterrichts und dem Lebensalter 24 - 29 Unterrichtsstunden beträgt. 2) Die Unterrichtspflichtzeit hängt vom fachspezifischen Unterrichtseinsatz ab. 3) Die angegebenen Werte gelten für Sonderpädagogen an Förderzentren. Brandenburg: 1) Auch bei überwiegendem Einsatz in den Jahrgangsstufen 1 - 4 an Oberschulen und Gesamtschulen, die mit einer Grundschule zusammengefasst sind. 2) Jahrgangsstufen 5 und 6 an Grundschulen und an Oberschulen sowie Gesamtschulen, die mit einer Grundschule zusammengefasst sind. 3) An Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt \"Geistige Entwicklung\" 19 Unterrichtsstunden und 11 Zeitstunden im Ganztagsbereich. Bremen: 1) Die Regelpflichtstundenzahl der Lehrkräfte der Grundschulen beträgt 28 Wochenstunden; für Lehrerinnen und Lehrer an einem einer Grundschule zugeordneten Zentrum für unterstützende Pädagogik (ZuP) beträgt die Unterrichtsverpflichtung 27 Wochenstunden. 2) Oberschule mit 27 Wochenstunden in der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufen 5 - 10) und 25 Wochenstunden in der Sekundarstufe II (E-Q2). 3) Gymnasium mit 27 Wochenstunden in der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufen 5 - 9) und 25 Wochenstunden in der Sekundarstufe II (E-Q2). 4) Lehrkräfte an Förderzentren bzw. an Zentren für unterstützende Pädagogik der allgemeinen Schulen (siehe oben Fußnote 2). 5) Für Lehrer/-innen, die als Fachlehrer/-innen oder als technische Lehrer/-innen, die überwiegend im berufsfeld-, fachrichtungs- oder berufsbezogenen Bereich eingesetzt sind, für Lehrer/-innen im musisch- technischen Bereich oder im Bereich des Sports sowie für sonstige Lehrer/-innen, deren Ausbildung sich nur auf ein Fach oder eine Fachrichtung beschränkt hat und die daher nur in einem Unterrichtsfach oder einer Fachrichtung eingesetzt sind, beträgt die Unterrichtsverpflichtung 28 Unterrichtsstunden je Woche. Hamburg: 1) Es handelt sich um durchschnittliche Unterrichtsstunden. Die Unterrichtseinsatzplanung der Lehrkräfte erfolgt in Hamburg seit 01.08.2003 nach einem neuen Lehrerarbeitszeitmodell, das keine Pflichtstunden mehr enthält (siehe unter Arbeitszeitmodelle). Die Anzahl der Unterrichtsstunden der Lehrkräfte ist danach nicht nur schulformabhängig, sondern jetzt auch abhängig von Klassenart und -stufe sowie erteilten Fächern (geregelt nach Faktorisierungsmodell - 35 Wochenstunden/entsprechender Faktor). Die tatsächlich zu erteilenden Unterrichtsstunden ergeben sich somit durch die konkrete Einsatzfeinplanung. 2) Beo (Klassenstufe 5 + 6). 3) Sek I (Klassenstufen 7 - 9/10). 4) Sek II (Jahrgangsstufen Gym. 10 - 12 bzw. Stadtteilschule 11 - 13). 5) Berufsschule. 6) Berufsvorbereitung (Voll- und Teilzeit). 7) Berufsfachschule. 8) Fachoberschule. 9) Fachschulen und berufliche Gymnasien. 10) Berufsoberschulen. Hessen: 1) Pflichtstunden bei einem Lebensalter bis 60 / ab 61. 2) Die Unterrichtsverpflichtung an Mittelstufenschulen entspricht der Unterrichtsverpflichtung an Haupt- und Realschulen. 3) Bei einem Unterrichtseinsatz von mindestens 8 Wochenstunden in der gymnasialen Oberstufe und nach 20:00 Uhr wird 1 Pflichtstunde pro Unterrichtswoche angerechnet. Bei Teilzeitkräften erfolgt die Anrechnung anteilig, wobei bei mindestens 8 Wochenstunden Unterrichtseinsatz in der gymnasialen Oberstufe auch eine Anrechnung von 1 Pflichtstunde pro Woche gewährt wird.",
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"content": "noch: Fußnoten zu Pflichtstunden der Lehrkräfte Mecklenburg- 1) Abhängig vom Einsatz in der gymnasialen Oberstufe; 24 Wochenstunden möglich bei einem Einsatz mit Vorpommern: mehr als 13 Lehrerwochenstunden. 2) Lehrkräfte an beruflichen Schulen (ohne Lehrkräfte für den fachpraktischen Unterricht); bei Fachgymnasien abhängig vom Einsatz in der gymnasialen Oberstufe an Fachgymnaien; 24 Wochenstunden möglich bei einem Einsatz mit mehr als 13 Lehrerwochenstunden. 3) Lehrkräfte im fachpraktischen Unterricht an beruflichen Schulen. 4) Abhängig vom Einsatz als Klassenleiter. 5) Abhängig vom Einsatz als Klassenleiter Reduzierung der zu unterrichtenden Stunden. 6) Abhängig vom Einsatz als Klassenleiter in der Berufsausbildungsvorbereitung Reduzierung der zu unterrichtenden Stunden je Klasse um eine Stunde. Niedersachsen: 1) Lehrkräfte in einer Laufbahn des höheren Dienstes 24,5; Lehrkräfte in einer Laufbahn des gehobenen Dienstes 25,5 Unterrichtsstunden. Rheinland-Pfalz: 1) Umgerechnet in 45-Minuten-Stunden. 2) Mit Lehrbefähigung für Grund- und Hauptschulen, Realschulen oder Realschulen plus bei einem Einsatz in den Klassenstufen 5 - 10 bzw. bei Einsatz in den Klassenstufen 11 - 13 mit 1 Wochenstunde. 3) Mit Lehrbefähigung für Grund- und Hauptschulen, Realschulen oder Realschulen plus bei einem Einsatz in den Klassenstufen 11 - 13 mit 2 - 4 Wochenstunden. 4) Mit Lehrbefähigung für Grund- und Hauptschulen, Realschulen oder Realschulen plus bei einem Einsatz in den Klassenstufen 11 - 13 ab 5 Wochenstunden; mit Lehrbefähigung für Gymnasien oder berufsbildende Schulen. 5) Bei 14 oder mehr Stunden im berufsbildenden Bereich: 24 Stunden. Saarland: 1) Bei einem Einsatz von mindestens 8 Wochenstunden in der gymnasialen Oberstufe. 2) Bei einem Einsatz in der gymnasialen Oberstufe mit mindestens 8 Wochenstunden: 25, bei einem Einsatz mit mindestens 2 Wochenstunden: 26, sonst: 27 Pflichtstunden. 3) Fachlehrer. 4) Lehrwerkmeister. Sachsen: 1) Verminderung um 1 Stunde bei mindestens 6 Stunden Einsatz in der Oberstufe (Kurssystem); Verminderung um 2 Stunden bei mindestens 9 Stunden Einsatz in der Oberstufe (Kurssystem). 2) Lehrkräfte an Förderschulen. 3) Fachlehrer an Förderschulen. 4) Lehrkräfte, die ausschließlich theoretischen Unterricht erteilen. 5) Lehrkräfte, die theoretischen und fachpraktischen Unterricht erteilen. 6) Lehrkräfte, die fachpraktischen Unterricht erteilen. Sachsen-Anhalt: 1) Fachpraxislehrkräfte. Schleswig-Holstein: 1) Andere Lehrkräfte an Gymnasien, soweit sie nicht in der Oberstufe eingesetzt werden. 2) Für Fachlehrer mit Eingangsamt A 10 an beruflichen Schulen. 3) Andere Lehrkräfte an Berufsbildenden Schulen. 4) Lehrkräfte an Berufsbildenden Schulen in der Laufbahn der Studienrätinnen und Studienräte. 5) Bei Einsatz mit mehr als 50 % in der Grundschule plus 1 Stunde. 6) Bei Einsatz in der Oberstufe in einem Kernfach oder profilgebenden Fach oder zwei profilergänzenden Fächern der Schule oder mit mindestens 5 Wochenstunden ermäßigt sich die Pflichtstundenzahl um 1,5 Stunden. 7) Die Schulart \"Integrierte Gesamtschule\" ist in Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe umgewandelt worden.",
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"content": "Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen im Schuljahr 2017/2018 *) Ermäßigungen für bestimmte Altersgruppen - Vollzeit Schularten Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg 1 Stunde zu Beginn des Schuljahres, Im Bereich der Mittelschule 1 Stunde Regelung nach Tarifvertrag mit 1 Stunde ab dem Schulhalbjahr, das Grundschule in dem die Lehrkraft das 60. ab dem 58. und 2 Stunden ab dem 62. Besitzstandswahrung, jedoch nicht auf die Vollendung des 60. Orientierungsstufe Lebensjahr vollendet und 2 Stunden Lebensjahr. Für die restlichen kumulativ anwendbar zur Regelung ab Lebensjahres folgt. zu Beginn des Schuljahres, in dem sie Schularten 1 Stunde ab dem 58., 2 Schuljahr 2014/15. Für angestellte Hauptschule das 62. Lebensjahr vollendet. Stunden ab dem 60. und 3 Stunden ab Lehrkräfte, die vor dem 01.03.2005 Ein weitere Stunde ab dem Schularten mit mehreren dem 62. Lebensjahr. eingestellt wurden und das 50. Schulhalbjahr, das auf die Vollendung Bildungsgängen (Stichtag: 31.01.) Lebensjahr vor dem 01.09.2008 des 60. Lebensjahres folgt, sofern eine erreicht haben: mindestens 2/3 Dienstzeit i.S. des § 3 JubV des Realschule Deputat; ab dem 55. Lebensjahr 1 Bundes von mindestens 35 Jahren Stunde, ab dem 60. Lebensjahr 2 vorliegt. Gymnasium Stunden. Regelung ab Schuljahr 2014/15 nach AZVO für alle Integrierte Gesamtschule Lehrkräfte: bei mindestens 2/3 Förderschule Deputat: ab dem 58. Lebensjahr 1 Stunde, ab dem 61. Lebensjahr 2 Berufliche Schulen Stunden. Schularten Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Grundschule 1 Stunde ab dem auf die Vollendung Seit 01.08.2010 sind für Lehrkräfte, die Altersentlastung: Über 3/4 des Lehrkräfte erhalten von Beginn des des 58. Lebensjahr bzw. 2 Stunden ab das 60. Lebensjahr vollendet haben, Deputates ab dem 55. Lebensjahr 1 Schuljahres an, das auf die Orientierungsstufe dem auf die Vollendung des 60. ab dem auf die Vollendung folgenden Stunde, ab dem 60. Lebensjahr 2 Vollendung Hauptschule Lebensjahr folgenden Schuljahrs, Kalendermonat von dem in einer Stunden.; unter 3/4 des Deputates 0,5 - des 57. Lebensjahres folgt, eine Schularten mit mehreren soweit nicht aus anderen Gründen Unterrichtswoche geltenden Zeitwert bzw. 1 Stunde. Anrechnung von 1 Unterrichtsstunde Bildungsgängen (Ausnahme: Schwerbehinderung) eine gemäß § 4 Absatz 3 LehrArbZVO (zzt. Altersabhängige Pflichtstunden: - des 60. Lebensjahres folgt, eine entsprechende Ermäßigung gewährt 46,57 WAZ) 2 Zeitstunden entsprechend der Unterrichtsver- Anrechnung von 2 Unterrichtsstunden. Realschule wird. abzuziehen. pflichtung nach den gültigen Gymnasium Rechtsnormen. Anteilige Minderung Integrierte Gesamtschule (Alter/Stunden): ab 61 / 0,5 Stunden. Förderschule Berufliche Schulen *) Abhängig vom Lebensalter; ohne freiwillige Regelungen.",
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"content": "*) noch: Ermäßigungen für bestimmte Altersgruppen - Vollzeit Schularten Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Grundschule Ab 60 Jahre 1 Stunde. Ab 55 Jahre 1 Stunde, ab 60 Jahre 3 In den letzten beiden Schuljahren vor Ab 57 Jahre 1 Stunde, ab 60 Jahre 3 Schwerbehinderte Lehrkräfte Stunden. Erreichen der gesetzlichen Stunden. Orientierungsstufe (mindestens 50 %) bekommen ab dem Altersgrenze und darüber hinaus 3 Hauptschule 55. Lebensjahr 1 Stunde und ab dem Stunden. Schularten mit mehreren 63. Lebensjahr 1 weitere Stunde. Bildungsgängen Realschule Gymnasium Integrierte Gesamtschule Förderschule Berufliche Schulen Schularten Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Grundschule Ab 58 Jahre 1 Stunde, ab 60 Jahre 2 Ab 60 Jahre 2 Stunden, bei weniger Ab 58 Jahre 1 Stunde, Bei Vollendung des 55. Lebensjahres Orientierungsstufe Stunden und ab 61 Jahre 3 Stunden als 50 % Einsatz im Unterricht 1 ab 60 Jahre 2 Stunden, bei mindestens 75 % Einsatz im mit Beginn des Schulhalbjahres, in Stunde. ab 63 Jahre 3 Stunden. Unterricht 2 Stunden, bei mindestens Hauptschule dem die Lehrkräfte das jeweilige 50 % Einsatz im Unterricht 1 Stunde. Schularten mit mehreren Lebensjahr vollenden. Bildungsgängen Realschule Gymnasium Integrierte Gesamtschule Förderschule Berufliche Schulen *) Abhängig vom Lebensalter; ohne freiwillige Regelungen.",
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"content": "Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen im Schuljahr 2017/2018 *) Ermäßigungen für bestimmte Altersgruppen - Teilzeit Schularten Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Ermäßigung zu Beginn des Die Ermäßigung für Teilzeitkräfte ist Regelung nach Tarifvertrag mit Ab dem Schulhalbjahr, das auf die Grundschule Schuljahres, in dem die dem Deputat entsprechend reduziert. Besitzstandswahrung, jedoch nicht Vollendung des 60. Lebensjahres Orientierungsstufe teilzeitbeschäftigte Lehrkraft das 60. Für Lehrkräfte in Altersteilzeit gibt es kumulativ anwendbar zur Regelung ab folgt, anteilige Ermäßigung im bzw. das 62. Lebensjahr vollendet. Die keine Ermäßigungen. Schuljahr 2014/15. Für angestellte Verhältnis zum Hauptschule Ermäßigung erfolgt anteilig Lehrkräfte, die vor dem 01.03.2005 Beschäftigungsumfang. entsprechend dem eingestellt wurden und das 50. Schularten mit mehreren Beschäftigungsumfang. Lebensjahr vor dem 01.09.2008 Ein weitere Stunde im vorgenannten Bildungsgängen erreicht haben: bei einem Deputat von anteiligen Verhältnis ab dem Realschule weniger als 2/3, aber mindestens der Schulhalbjahr, das auf die Vollendung Hälfte; ab dem 57. Lebensjahr 1 des 60. Lebensjahres folgt, sofern eine Gymnasium Stunde (jeweils ab dem folgenden Dienstzeit i.S. des § 3 JubV des Schuljahr). Regelung ab Schuljahr Bundes von mindestens 35 Jahren Integrierte Gesamtschule 2014/15 nach AZVO für alle vorliegt. Lehrkräfte: bei weniger als 2/3 Förderschule Deputat, aber mindestens der Hälfte: Berufliche Schulen ab dem 60. Lebensjahr 1 Stunde. Schularten Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Grundschule 1/2 Stunde ab dem auf die Vollendung Seit 01.08.2010 sind für Lehrkräfte, die Altersentlastung: Über 3/4 des Lehrkräfte erhalten von Beginn des des 58. Lebensjahrs bzw. 1 Stunde ab das 60. Lebensjahr vollendet haben, Deputates ab dem 55. Lebensjahr 1 Schuljahres an, das auf die Orientierungsstufe dem auf die Vollendung des 60. ab dem auf die Vollendung folgenden Stunde, ab dem 60. Lebensjahr 2 Vollendung Hauptschule Lebensjahrs folgenden Schuljahrs, Kalendermonat von dem in einer Stunden.; unter 3/4 des Deputates 0,5 - des 57. Lebensjahres folgt, eine Schularten mit mehreren soweit nicht aus anderen Gründen Unterrichtswoche geltenden Zeitwert bzw. 1 Stunde. Anrechnung von 1 Unterrichtsstunde Bildungsgängen (Ausnahme: Schwerbehinderung) eine gemäß § 4 Absatz 3 LehrArbZVO (zzt. Altersabhängige Pflichtstunden: - des 60. Lebensjahres folgt, eine entsprechende Ermäßigung gewährt 46,57 WAZ) 2 Zeitstunden Entsprechend der Unterrichtsver- Anrechnung von 2 Unterrichtsstunden. Realschule wird. abzuziehen. Bei teilzeitbeschäftigten pflichtung nach den gültigen Bei einer Teilzeitbeschäftigung mit Gymnasium Lehrkräften erfolgt der Abzug Rechtsnormen. Anteilige Minderung weniger als der Hälfte der Integrierte Gesamtschule entsprechend ihrem (Alter/Stunden): ab 61 / 0,5 Stunde. regelmäßigen Pflichtstundenzahl Förderschule Beschäftigungsumfang. werden keine Berufliche Schulen Altersanrechnungsstunden gewährt. *) Abhängig vom Lebensalter; ohne freiwillige Regelungen.",
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"content": "*) noch: Ermäßigungen für bestimmte Altersgruppen - Teilzeit Schularten Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Grundschule Teilzeitkräfte mit mehr als 2 Stunden Ab 55 Jahre bei Teilzeitbeschäftigung Wie Vollzeitkräfte, soweit sie ohne Teilzeitkräfte mit weniger als 3/4 der Orientierungsstufe unter vollem Deputat halbe von mindestens 50 % 0,5 Stunden; ab Altersermäßigung mindestens die Regelstundenzahl halbe Ermäßigung Ermäßigung der Vollzeitlehrer. 60 Jahre bei Teilzeitbeschäftigung von Hälfte des Regelstundenmaßes der Vollzeitlehrer. Hauptschule mindestens 75 % 2 Stunden, Unterricht erteilen. Schularten mit mehreren mindestens 50 % 1,5 Stunden. Bildungsgängen Realschule Gymnasium Integrierte Gesamtschule Förderschule Berufliche Schulen Schularten Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Grundschule Gestaffelt nach Ab 60 Jahre 2 Stunden, bei weniger Bei mindestens 3/4 Deputat Bei Vollendung des 55. Lebensjahres Orientierungsstufe Beschäftigungsumfang: Bis als 50 % Einsatz im Unterricht 1 Ermäßigung in gleicher Höhe wie bei mindestens 75 % Einsatz im einschließlich 25 % der Stunde. Vollzeitlehrkräfte, bei weniger als 3/4 Unterricht 2 Stunden, bei mindestens Hauptschule Unterrichtsverpflichtung einer Deputat halbe Ermäßigung. Das 50 % Einsatz im Unterricht 1 Stunde. Schularten mit mehreren Vollzeitkraft 25 % der Gleiche gilt bei dauerhaft begrenzter Bildungsgängen Altersermäßigung, bis einschließlich Dienstfähigkeit. 50 % dementsprechend 50 %, bis Eine grundständige Pflichtstunden- Realschule einschließlich 75 % dementsprechend reduzierung um 0,5 Stunden bei Gymnasium 75 % und bei über 75 % der Schwerbehinderung bleibt. Integrierte Gesamtschule Unterrichtsverpflichtung 100 % der Förderschule Altersermäßigung. Berufliche Schulen *) Abhängig vom Lebensalter; ohne freiwillige Regelungen.",
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"content": "Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen im Schuljahr 2017/2018 Besondere Arbeitszeitmodelle Schularten Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Die Rückgabe der Vorgriffsstunden 1) An Gymnasien und beruflichen Seit Änderung der Flexible Pflichtstundenverteilung durch Grundschule aus den Jahren 1998/99 bis 2002/03 Schulen befinden sich die Lehrkräfte in Arbeitszeitverordnung AZVO zum Führung von Unterrichtsstundenkonten erfolgt bei Grundschulen, der Ausgleichsphase des Schuljahr 2014/15 gibt es die für 2 Jahre möglich, grundsätzlich nur Orientierungsstufe Werkrealschulen und Hauptschulen, verpflichtenden Arbeitszeitkontos oder Möglichkeit einer Reduzierung der mit Zustimmung der Lehrkraft. Hauptschule Realschulen bzw. haben diese bereits abgeschlossen. Unterrichtsverpflichtung durch die Sabbatical gem. § 78 Abs. 4 LBG für Sonderpädagogischen Bildungs- und An allen anderen Schularten ist die stundenweise Inanspruchnahme des verbeamtete Lehrkräfte maximal 2 Schularten mit mehreren Beratungszentren (bei der KMK = Ausgleichsphase abgeschlossen. Lebensarbeitszeitkontos (auf Antrag). Jahre Freistellung im Bildungsgängen Förderschulen) ab dem Schuljahr 2) Ein Sabbatjahrmodell ist für Auch eine finanzielle Abgeltung ist Bewilligungszeitraum von max. 14 Realschule 2008/09. Die Rückgabe ist flexibel Beamtinnen und Beamte nach Art. 88 unter bestimmten Bedingungen Jahren. Das gilt nach Nummer 10a ausgestaltet. Je nach Fallkonstellation Abs. 4 BayBG möglich. Der maximale möglich. der VV Arbeitszeit Lehrkräfte auch für Gymnasium können Lehrkräfte erbrachte Bewilligungszeitraum beträgt 10 Jahre. tarifbeschäftigte Lehrkräfte in Form Vorgriffstunden z. B. durch Diese Art der Teilzeitbeschäftigung ist von langfristigen Arbeitszeitkonten, in Integrierte Gesamtschule Verringerung des Regelstundenmaßes auch im Angestelltenverhältnis denen in der Ansparphase noch um 1 Wochenstunde im möglich. weitere Einbringungstatbestände Förderschule entsprechenden Zeitraum eingebracht werden können (z.B. zurückerhalten oder z. B. kumuliert auf Mehrstunden, Mehrarbeit). Berufliche Schulen ein Schuljahr. Auch eine zeitversetzte Schularten Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Nach dem LAZ2)-Modell ab 01.08.2003 Hauptamtlich tätigen Lehrkräften und Sabbatical fortlaufend, Grundschule Sozialpädagogen/innen werden ab Schuljahresarbeitszeitmodell für beträgt die durchschnittliche WAZ3) für alle 46,57 Zeitstunden bei jährlich 38 dem Lehrkräfte an beruflichen Schulen, Orientierungsstufe 01.08.2017 0,5 Pflichtstunden pro Führung von kurzfristigen Unterrichtswochen. Davon entfallen rechnerisch 35 Stunden (75 %) auf Kalenderwoche auf einem Unterrichtsstundenkonten aus Hauptschule Unterrichtsaufgaben und 11,57 Lebensarbeitszeitkonto bis zum Ende dienstlichen Gründen über 2 Jahre Schularten mit mehreren Stunden (25 %) auf Funktions- des Schulhalbjahres, in dem sie das möglich (Ansparphase und Bildungsgängen /allgemeine Aufgaben. Grundlage für 60. Lebensjahr vollendet haben, Ausgleichphase: höchstens zwei die Ermittlung der durchschnittlichen gutgeschrieben. Für Schulhalbjahre). Realschule Unterrichtszeit der Lehrkräfte (inkl. Teilzeitbeschäftigung erfolgt die Funktionsentlastung im Umfang von 6 Gutschrift anteilig. Ab dem Gymnasium %) sind 37,72 Wochenstunden, also Schulhalbjahr, das der Vollendung des 81 %. 60. Lebensjahrs folgt, erfolgt eine Gutschrift, wenn die Person ihre Integrierte Gesamtschule Pflichtstundenzahl um 0,5 erhöht. Für die angesparten Pflichtstunden erfolgt Förderschule in der Regel eine Ermäßigung der Pflichtstundenzahl im letzten Schuljahr Berufliche Schulen vor dem Ruhestand. 1) Entsprechendes gilt in der Regel für unbefristet angestellte Lehrkräfte mit mehr als einem Viertel der regelmäßigen Unterrichtspflichtzeit. 2) 3) LAZ = Lehrerarbeitszeit WAZ = Wochenarbeitszeit",
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"content": "noch: Besondere Arbeitszeitmodelle Schularten Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Grundschule - Sabbatjahrmodelle Rückgabe der im Rahmen des Teilzeit- und Sabbatjahrmodelle in allen Orientierungsstufe - Altersteilzeit für Lehrkräfte verpflichtenden Ansparmodells Schularten sowohl für Angestellte als - Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell zusätzlich geleisteten auch für Beamte; Hauptschule Unterrichtsstunden bei Förderschulen Schularten mit mehreren ab dem Schuljahr 2008/09, bei den Rückgabe der verpflichtend Bildungsgängen übrigen allgemeinbildenden Schulen angesparten Unterrichtsstunden Realschule mit Ausnahme der Grundschulen ab (Vorgriffstunden) an den dem Schuljahr 2007/08 und bei weiterführenden allgemeinbildenden Gymnasium berufsbildenden Schulen ab dem und beruflichen Schulen. Integrierte Gesamtschule Schuljahr 2011/12. Förderschule Sabbatjahrmodell Altersteilzeit für Berufliche Schulen Lehrkräfte (Fortführung geplant). Schularten Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Sabbatjahrmodelle in allen Schularten Teilzeit- und Sabbatjahrmodelle in allen Teilzeit- und Sabbatjahrmodelle in allen Bewilligung Sabbatjahr ist abhängig Grundschule sowohl für Angestellte als auch für Schularten sowohl für Angestellte als Schularten sowohl für Angestellte als von der Bedarfssituation im Einzelfall. Orientierungsstufe Beamte. auch für Beamte. auch für Beamte. Rückgabe der Das Gesetz zur Verbesserung der geleisteten Vorgriffsstunden für Altersstruktur für Beamte ist noch in Hauptschule Lehrkräfte an Gymnasien, Kraft. Schularten mit mehreren Gesamtschulen Bildungsgängen (Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe) und beruflichen Schulen noch bis zum Realschule Ende des Schuljahrs 2017/18. An den Gymnasium anderen Schularten ist die Vorgriffstunde ausgelaufen. Integrierte Gesamtschule Altersteilzeit für schwerbehinderte Förderschule Lehrkräfte im Beamtenverhältnis. Ab 01.08.2017 Altersteilzeit 63plus nach § Berufliche Schulen 63a LBG für Lehrkräfte.",
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"content": "Arbeitszeit (Zeitstunden pro Woche) der Lehrkräfte (Beamte und Angestellte) im öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik Deutschland im Schuljahr 2017/2018 Land Beamte Angestellte Baden-Württemberg 41 41 Bayern 40 40 Berlin 40 39 Brandenburg 40 40 Bremen 40 40 Hamburg 40 40 1) Hessen 41 41 Mecklenburg-Vorpommern 40 40 Niedersachsen 40 40 2) Nordrhein-Westfalen 41 41 Rheinland-Pfalz 40 39 Saarland 40 39,5 Sachsen 40 40 Sachsen-Anhalt 40 40 3) Schleswig-Holstein 41 41 Thüringen 40 40 1) 40 Stunden ab dem 61. Lebensjahr. Hauptamtlich tätigen Beamten/-innen wird ab dem 01.08.2017 1 Stunde pro Kalenderwoche auf einem Lebensarbeitszeitkonto bis zum Ende des 60. Lebensjahres gutgeschrieben. Ab dem 61. Lebensjahr erfolgt die Gutschrift, wenn die Person die Arbeitszeit um 1 Stunde erhöht. Der Ausgleich erfolgt in der Regel im Jahr vor dem Ruhestand. 2) 40 Stunden nach Vollendung des 55. Lebensjahres und 39 Stunden nach Vollendung des 60. Lebensjahres. 3) 40 Stunden für schwerbehinderte Beamte/Beamtinnen sowie für schwerbehinderte Angestellte.",
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