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"content": "Drucksache 17 / 14 153 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 03. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juli 2014) und Antwort Pfefferspray und rohe Gewalt gegen Berliner Schüler*innen - Polizeieinsatz im Rahmen des Refugee-Schulstreiks am 1. Juli 2014 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Zu 2.: Die im bezeichneten Video dargestellte Situati- on steht nicht im Zusammenhang mit den Abläufen des 1. Wurde im Rahmen des Einsatzes der Polizei (Ber- Aufzuges „Refugee Schul- und Uni- Proteste, Demonstra- liner Einheiten und Unterstützungskräfte aus den anderen tion gegen Rassismus“. Dieser wurde am 1. Juli 2014, um Bundesländern/Bund) beim Refugee-Schulstreik-Berlin 15:52 Uhr, am Spreewaldplatz beendet. am 1. Juli 2014 Pfefferspray gegen Schüler*innen einge- setzt? Das bezeichnete Video stellt ganz offensichtlich eine a) Wenn ja, wann, wo, durch welche Einheit und Situation dar, die sich ab ca. 17:00 Uhr im Bereich Rei- warum? chenberger Str./Lausitzer Str. ereignete. b) Wenn ja, wie bewertet der Senat den Einsatz von Pfefferspray gegen minderjährige Schü- Im Bereich der Absperrungen sammelten sich bis zu ler*innen? ca. 1.000 Personen, wodurch kein Rettungsweg mehr zur Verfügung stand und die Funktionsfähigkeit der Polizei Zu 1.: Nein. bei weiterem Zuwarten eingeschränkt gewesen wäre. Allerdings kam es gegen 12:23 Uhr an der polizeilich Als Polizeifahrzeuge aus dem abgesperrten Bereich eingerichteten Absperrlinie am Spreewaldplatz zu einem herausfahren wollten, blockierten ca. 150 Personen die Reizstoffeinsatz aus dem Bereich der Versammlungsteil- Fahrbahn. Daraufhin wurde begonnen die (Sitz-)Blockade nehmerinnen und Versammlungsteilnehmer gegen dort aufzulösen, was nur mittels körperlicher Gewalt möglich eingesetzte Einsatzkräfte. Hierdurch wurden zwei Dienst- war, da die Personen sich mit Fußtritten und Schlägen der kräfte verletzt. Maßnahme widersetzten. a. entfällt Meldungen über den Einsatz von Pfefferspray durch b. entfällt eingesetzte Dienstkräfte liegen nicht vor. a. Die Polizei Berlin hat im Rahmen ihrer 2. Warum wurde mit massiver körperlicher Gewalt Aufgabenzuweisung gefahrenabwehrend und (Faustschläge, Boxen, Schubsen, zu Boden reißen etc.) strafverfolgend gehandelt und die notwendigen und Pfefferspray gegen Schüler*innen vorgegangen, die Maßnahmen getroffen. die Reichenberger Straße Ecke Lausitzer Straße am 1. Juli b. Die notwendigen Zwangsmaßnahmen wurden 2014 blockierten (z.B.: unter Beachtung des Grundsatzes der http://www.youtube.com/watch?v= UFro3agkbGo)? Verhältnismäßigkeit durchgeführt. a) Wie bewertet der Senat das Vorgehen der Polizei? c. Anlässlich des Aufzugs „Refugee Schul- und Uni- b) Hält der Senat das extrem aggressive und brutale Proteste, Demonstration gegen Rassismus“ wurden Vorgehen der eingesetzten Kräfte für recht- und neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der verhältnismäßig? Polizei Berlin nur Dienstkräfte aus Brandenburg c) Welche Einheiten aus welchen Bundesländern/dem tätig. Dienstkräfte aus anderen Bundesländern Bund wurden bei dem Einsatz tätig? waren zu diesem Zeitpunkt lediglich im Rahmen d) Wieso wurden sogar voll ausgestattete und ver- der Absperrung an der Gerhart-Hauptmann-Schule mummte BFE-Einheiten aus Baden-Württemberg eingesetzt. gegen die Schüler*innen eingesetzt? d. Siehe Antwort zu 2c. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 153 3. Gegen wie viele Polizist*innen, die beim Refugee- Schulstreik-Berlin am 1. Juli 2014 eingesetzt waren, wur- den Strafanzeigen erstattet? Zu 3.: Seitens der Polizei Berlin sind bisher keine Strafanzeigen gegen eingesetzte Dienstkräfte bekannt. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucher- schutz teilt mit, dass in Anbetracht des knappen Zeit- raums seit dem Ereignis vom 1. Juli 2014 bei der Staats- anwaltschaft Berlin noch keine Erkenntnisse über die Anzahl der bislang erstatteten Strafanzeigen gegen Poli- zeibeamtinnen und Polizeibeamte im Zusammenhang mit dem Refugee-Schulstreik vorliegen. 4. Gegen wie viele Polizist*innen, die beim Refugee- Schulstreik-Berlin am 1. Juli 2014 eingesetzt waren, wur- den dienstrechtliche Verfahren eingeleitet? Zu 4.: Es wurden bisher keine dienstrechtlichen Ver- fahren gegen eingesetzte Dienstkräfte eingeleitet 5. Wie viele Schüler*innen wurden bei dem Polizei- einsatz verletzt und wie viele davon schwer? Zu 5.: Es wurden bisher keine verletzten Schülerinnen und Schüler bekannt. Berlin, den 17. Juli 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2014) 2",
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