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            "content": "Drucksache 18 / 11              497 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hugh Bronson (AFD) vom 30. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2017) zum Thema: ESF und EFRE: Verwaltungskosten und verpasste Chancen und Antwort vom 13. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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            "content": "Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 497 vom 30.05.2017 über ESF und EFRE: Verwaltungskosten und verpasste Chancen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- - Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch waren die prozentualen Anteile am Gesamtvolumen von EFRE und ESF, die maximal als Vorschusszahlungen an das Land Berlin ausgezahlt werden konnten, und wie hoch waren die ent- sprechenden absoluten Summen in den Haushaltsjahren 2009-2016? Bitte in der Form folgender Ta- belle antworten: Zu 1: %                           absolut (Mio.) ESF                   EFRE 2009        2,5 %                       8,39 Mio.             21,88 Mio. 2010        keine Vorschusszahlungen 2011        keine Vorschusszahlungen 2012        keine Vorschusszahlungen 2013        keine Vorschusszahlungen 2014        1,0 %                       2,02 Mio.             5,97 Mio. 2015        1,0 %                       2,02 Mio.             5,97 Mio. 2016        3,0 %                       6,06 Mio.             17,91 Mio.",
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            "content": "2 2. In welcher Höhe hat das Land Berlin Zwischen- und Vorschusszahlungen für ESF und EFRE erhal- ten? Bitte in der Form folgender Tabelle antworten, nach Jahr, Programm und Art der Zahlung aufge- schlüsselt Zu 2.: Bezüglich der Vorschusszahlungen verweise ich auf die Beantwortung der Frage 1. Zwischenzahlungen gibt es nicht. Der erste Zahlungsantrag für die Förderperiode 2014-2020 wird in der zweiten Jahreshälfte 2017 gestellt werden. 3. Wie viele Mittel aus der Förderperiode 2007 - 2013 hat das Land Berlin insgesamt bei der Europäi- schen Kommission zum Stichtag des bis zum 31.03.2017 einzureichenden Restzahlungsantrag der Bescheinigungsbehörden zum Operationellen Programm für den EFRE bzw. den ESF für selbige För- derperiode beantragt? Zu 3: Die bei der Europäischen Kommission beantragten und zu erstattenden Zahlungen betragen für den EFRE 875.589.810,00 €, für den ESF sind es 335.976.031,00 €. 4. In welcher Höhe sind für das Land Berlin vorgesehene ESF- und EFRE-Mittel aus der Förderperio- de 2007-2013 als Folge der n+2-Regelung verfallen? Zu 4.: In der Förderperiode 2007-2013 sind weder ESF- noch EFRE-Mittel verfallen. Mit den Ende März 2017 eingereichten Abschlussunterlagen konnten die Mittel aus den EU-Strukturfonds vollständig gegenüber der Europäischen Kommission abgerechnet werden. 5. In welcher Höhe hat die Europäische Kommission ESF- und EFRE Ausgaben der Förderperiode 2007-2013 beanstandet? Wie wurden diese Beanstandungen begründet? Wenn Beanstandungen behoben wurden, wann, wie und durch welche Behörden wurden sie behoben? Zu 5.: Derzeit prüft die Europäische Kommission den vom Land Berlin ihr gegenüber abge- rechneten Förderzeitraum 2007-2013. Bisher gibt es keine Beanstandungen seitens der Europäischen Kommission. Gemäß Art. 89 (3) VO 1083/2006 gilt die Abschluss- erklärung als angenommen, wenn die Europäische Kommission innerhalb eines Zeit- raums von fünf Monaten ab Eingang der Abschlusserklärung keine Bemerkungen vorbringt. 6. Welche Beanstandungen wurden (seit Beginn der Förderperiode) seitens der EU bislang gegen- über Bremen erhoben? Wann war das jeweils und in welchen Dokumenten war es niedergelegt? Konnten diese Beanstandungen seither ausgeräumt werden? Durch welche Maßnahmen? Zu 6.: Diese Fragen können nur die zuständigen Behörden des Landes Bremen beantwor- ten.",
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            "content": "3 7. In welchem Stand des Designierungsverfahrens für den ESF befindet sich das Land Berlin? Zu 7.: Derzeit finden die abschließenden Abstimmungsgespräche zwischen der ESF- Verwaltungsbehörde und der Prüfbehörde statt. Daran wird sich die Prüfung durch die Prüfbehörde ab Mitte des Jahres anschließen. Die Verwaltungsbehörde rechnet mit einer Designierung in der zweiten Jahreshälfte 2017. 8. Unter welchen Posten im Haushaltsplan erscheinen die Kosten des Designierungsverfahrens für die Förderperiode 2014 - 2020 für EFRE? Für ESF? Zu 8.: Die Kosten des Designierungsverfahrens für die Förderperiode 2014-2020 für den EFRE und für den ESF sind im Haushaltsplan nicht separat ausgewiesen. Sie sind bei den Titeln 1300/54602, 1300/54695, 1300/54696 erfasst. Ferner finden sie sich bei den Titeln 1300/42811, 1300/42895, 1300/42896, 1330/42811, 1330/42895, 1330/42896 wieder. 9. Welche sogenannten »Zwischengeschalteten Stellen« waren während der Förderperiode 2007 - 2013 im Land Berlin tätig, jeweils für EFRE und ESF? Zu 9.: a) EFRE Zwischengeschaltete Stellen der Förderperiode 2007-2013 Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Referat II A Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Referat II C Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Referat II E Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Referat II F Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Referat III A Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Referat IV C Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Referat IV D Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Referat I D Der Regierende Bürgermeister von Berlin; Skzl – Kulturelle Angelegenheiten Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat III A Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat IV B Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat IX A Auflistung nach dem Ressortzuschnitt bis 12/2016 b) ESF Zwischengeschaltete Stelle Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, Integrationsbeauftragter Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, ZS B 62 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, ZS B 6",
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            "content": "4 Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, Referat I B Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat IX A Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, Referat II Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, Referat II C Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, Referat II A Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, Referat I B Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, Referat II D Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Referat III B Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Verwaltungsbehörde und jeweilige Fachreferate Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Referat III A Senatskanzlei des Landes Berlin, Referat III A Senatskanzlei des Landes Berlin, Referat V A Auflistung nach dem Ressortzuschnitt bis 12/2016 10. Welche »Zwischengeschalteten Stellen« sind während der Förderperiode 2014 - 2020 im Land Berlin tätig, jeweils für EFRE und ESF? Zu 10.: a) EFRE Zwischengeschaltete Stellen der Förderperiode 2014-2020 Investitionsbank Berlin Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe , Referat II C (neu III B) Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Referat II E (neu III B) Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Referat IV D Senatsverwaltung für Kultur und Europa Der Regierende Bürgermeister von Berlin -Senatskanzlei - Wissen- schaft und Forschung Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Referat IX A Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Referat IV B Auflistung unter Berücksichtigung des aktuellen Ressortzuschnitts",
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            "content": "5 b) ESF Zwischengestaltete Stellen Europäische Fördermanagement GmbH (EFG) Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Soziales, Abteilung I und Abteilung II Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Abteilung III Auflistung unter Berücksichtigung des aktuellen Ressortzuschnitts 11. Unter welchem / welchen Haushaltsposten erscheinen die Kosten für die Dienste der in 6. und 7. genannten »Zwischengeschalteten Stellen«? Zu 11.: Ich gehe davon aus, dass hier die Haushaltsposten der Kosten für die Dienste der unter 9. und 10. nachgefragten Zwischengeschalteten Stellen gemeint sind. a) EFRE Einzel- Zwischengeschaltete Stelle                     Kapitel                    Titel plan Investitionsbank Berlin                13        1320                54602, 54696 Senatsverwaltung für Wirt- schaft, Energie und Betriebe,          13        1320                54602, 54696 Referat III B Senatsverwaltung für Wirt- schaft, Energie und Betriebe,          13        1120                54602, 54696 Referat III B Senatsverwaltung für Wirt- schaft, Energie und Betriebe, Referat IV D                           13        1330                42811, 42896 Senatsverwaltung für Kultur                                     42201, 42811, 42896, und Europa                             03        0310       51101, 52703, 52501, 54696 Der Regierender Bürgermeis-                                Veranschlagung erfolgt in spä- ter von Berlin -Senatskanzlei-                                  teren Haushaltsjahren Wissenschaft und Forschung Senatsverwaltung für Umwelt und Klima                              12        1290                54602, 54696 Senatsverwaltung für Stadt-            12        1240                54021, 54696 entwicklung und Wohnen                 11        1150                54602, 54696",
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            "content": "7 Zu 13.: Hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit verweise ich auf die Beantwortung der Frage 12. Für die Förderperiode 2007 – 2013 sind beim EFRE Mittel für die Technischen Hilfe für die Durchführung von Programmen der EU (TH-Mittel) von insgesamt 27.526.886,51 € zur Erstattung bei der Europäischen Kommission beantragt worden, beim ESF sind TH-Mittel von 11.654218, 77 € beantragt worden. Die damit nicht voll ausgeschöpften TH-Mittel wurden unter Beachtung der Flexibilitätsregel (Art. 77 Abs. 2 der VO 1083//2006) für andere Prioritätsachsen des Operationellen Programms eingesetzt und dort abgerechnet. Die Abschlussunterlagen für die zurückliegende Förderperiode wurden Ende März 2017 bei der Europäischen Kommission eingereicht und werden derzeit von ihr ge- prüft. Über den endgültigen Betrag der Erstattung kann daher noch keine Aussage getroffen werden. In der Förderperiode 2014 – 2020 wurde bisher weder für den EFRE noch für den ESF ein Zahlungsantrag gestellt. Von der Europäischen Kommission wurden daher noch keine TH-Mittel erstattet. 14. Welche Kosten – außer denjenigen, die unter »Technische Hilfe für die Durchführung von Pro- grammen der EU« im aktuellen zweijährigen Haushaltsplan – entstehen im Zusammenhang mit der Durchführung von ESF und EFRE im Land Berlin? Zu 14.: Für die Umsetzung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) sind die Mittel der Technischen Hilfe vorgesehen. Sie werden für Maßnahmen im Ver- lauf eines gesamten Programmzyklus verwendet (vgl. Art. 59 der VO 1303/2013) und sind in den in der Beantwortung zu Frage 11 aufgeführten Kapiteln veranschlagt. Die ggf. über die erstattungsfähige Obergrenze von vier Prozent im Zusammenhang mit der Programmdurchführung anfallenden allgemeinen Verwaltungskosten (z.B. Sachkosten, Personalkosten) sind im Einzelnen nicht zu beziffern. 15. Welche Anstrengungen unternimmt der Senat, um die Verwaltungskosten von EFRE und ESF zu senken? Zu 15.: Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben unternimmt der Senat alle not- wendigen Anstrengungen, um die Verwaltungskosten so gering wie möglich zu hal- ten. Auch bei der Umsetzung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI- Fonds) müssen die beteiligten Verwaltungen die Vorschriften der Landeshaushalts- ordnung und damit die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten (Art. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO)). So wurden/werden für die Erbringung von externen Dienstleistungen im Wege von Ausschreibungen leistungsfähige und zuver- lässige Auftragnehmer ausgewählt. Im Vergleich zur Förderperiode 2007 - 2013 hat Berlin die Anzahl der Zwischenge-",
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            "content": "8 schalten Stellen in der laufenden Förderperiode erheblich verringert. Als Folge dieser Konzentration sind kostensparende Vereinfachungen zu erwarten. Die Diskussion um die zukünftige Ausgestaltung der EU-Kohäsionspolitik nach 2020 hat begonnen. Berlin setzt sich gemeinsam mit den anderen Bundesländern sowie dem Bund und anderen Akteuren (siehe hierzu Drs. 17/2172 des Abgeordnetenhau- ses von Berlin über die Verwendung der Fördermittel der EU ab 2020, Beschluss des Bundesrates Drs. 521/16, Positionspapier des Netzwerks der Hauptstädte und Hauptstadtregionen, Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der Länder) gegenüber der Europäischen Kommission nach- drücklich für kostensenkende Vereinfachungen bei der Umsetzung der ESI-Fonds ein. 16. Inwiefern tragen die teurer werdenden Verwaltungstätigkeiten der Technischen Hilfe und der Zwi- schengeschalteten Stellen für EFRE und ESF zu dem »für die Bürgerinnen und Bürger sicht- und erlebbaren Mehrwert der EU-Kohäsionspolitik« bei, und sind diese Verwaltungstätigkeiten »in der Kommunikation über die europapolitische Integration hervorzuheben« im Sinne von Drucksache 18/0352 (Vorlage des Senats zur Verwendung der Fördermittel der EU ab 2020)? Zu 16.: Ein wirtschaftlicher, wirksamer und effizienter Einsatz der ESI-Fondsmittel erfordert notwendigerweise entsprechende Verwaltungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Programmbegleitung, der finanziellen Abwicklung, der Finanzkontrolle, der Projekt- auswahl sowie der Erfolgskontrolle. Mithilfe der EU-Mittel wurde der Strukturwandel in Berlin erfolgreich flankiert. Der Se- nat ist der Auffassung, dass eine erfolgreiche EU-Kohäsionspolitik wie kaum ein an- derer Politikbereich dazu geeignet ist, den Mehrwert europäischer Zusammenarbeit und Solidarität sichtbar zu machen. Gerade in Zeiten, in denen die europäischen Werte und die europäische Einigung von innen und außen unter bisher nicht gekann- tem Druck stehen, kann die EU-Kohäsionspolitik den Bürgerinnen und Bürgern vor Augen führen, dass wirtschaftlicher, ökologischer, sozialer und territorialer Zusam- menhalt zuvorderst durch die EU-Strukturfonds unterstützt wird und diese in die Zu- kunft gerichtete Politik unverzichtbar ist. 17. Welchen Prozentsatz der verfügbaren EFRE- und ESF-Mittel für die Förderperiode 2014 - 2020 beabsichtigt der Senat für Vorhaben zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit sogenannter »geflüch- teter Menschen« auszuzahlen? Zu 17.: Der EFRE ist kein Instrument zur Förderung der Beschäftigung, sondern vornehmlich zur Stärkung des wirtschaftlichen Zusammenhalts. Die im Rahmen des ESF geförderten Maßnahmen stehen grundsätzlich allen in Ber- lin lebenden oder arbeitenden Menschen offen. Die geförderten Vorhaben müssen dabei aus fachpolitischer Sicht zweckmäßig sein und zur Erreichung der spezifischen Ziele des von der Europäischen Kommission genehmigten Operationellen Pro- gramms des ESF beitragen. Für die zielgerichtete Förderung auch der Beschäftigungsfähigkeit geflüchteter Men-",
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            "content": "9 schen stehen in der Förderperiode 2014 - 2020 bei Instrument 19 „Förderung der beruflichen Orientierung und Qualifikation von Migranten/innen sowie der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut von Neuzuwanderern einschließlich Roma und Flüchtlinge“ etwa 6,0 Mio € ESF-Mittel zur Verfügung. 18. Wie und inwiefern begrenzen die Bestimmungen der auf die Förderperiode 2014 - 2020 anwend- baren Rechtsakte der Europäischen Union den Anteil an EFRE- und ESF-Mittel, die für Vorhaben zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit sogenannter »geflüchteter Menschen« ausgegeben werden dürfen? Zu 18.: Die Bestimmungen der auf die Förderperiode 2014-2020 anwendbaren Rechtsakte der EU begrenzen den Anteil an EFRE- und ESF-Mitteln, die für Vorhaben zur Förde- rung der Beschäftigungsfähigkeit geflüchteter Menschen ausgegeben werden dürfen, nicht. Gleichwohl bestimmt der von der Europäischen Kommission im Rahmen der OP-Genehmigung festgelegte Finanzplan faktisch finanzielle Rahmenbedingungen, die nicht einseitig vom Senat geändert werden können. Die aktuellen Verordnungen definieren lediglich thematische – nicht zielgruppenspe- zifische – Ziele sowie bestimmte Investitionsprioritäten, die aus den ESI-Fonds un- terstützt werden. Dazu gehören unter anderem die Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung, die Förderung der sozialen Inklusion sowie Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung. Berlin, den 13. Juni 2017 In Vertretung Henner B u n d e ............................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe",
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