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"content": "Drucksache 17 / 17 285 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 29. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Oktober 2015) und Antwort BER-Debakel CXLII: Überprüft der Senat die Richtigkeit der von der Flughafengesellschaft gelieferten Antworten auf parlamentarische Anfragen? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Aufgabe des Aufsichtsrates ist es, die Geschäftsfüh- Schriftliche Anfrage wie folgt: rung zu überwachen (§ 111 AktG). Hierzu kann der Auf- sichtsrat Geschäftsführungsmaßnahmen von seiner Zu- Frage 1: In der Antwort auf meine Schriftliche Anfra- stimmung abhängig machen (§ 111 Abs.4 Satz 2 AktG). ge Drs. 17/17076 kehrte der Senat folgenden Umstand Daneben hat er Prüfungspflichten (insbesondere des Kon- heraus: „Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zern- und Jahresabschlusses der Gesellschaft) sowie Be- die Richtigkeit der Angaben im ausschließlichen Verant- richtspflichten. wortungsbereich der Geschäftsführung der FBB liegt.“ Ist es demnach zutreffend, dass der Senat Angaben der Flug- Der Vorstand (die Geschäftsführung) hat die Gesell- hafen Berlin Brandenburg GmbH, die diese im Zusam- schaft in eigener Verantwortung und weisungsunabhängig menhang mit parlamentarischen Anfragen macht, unge- zu leiten (§ 76 Abs. 1 AktG) und dabei die Sorgfalt eines prüft an das Parlament weitergibt? ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters (§ 93 Abs. 1 AktG) anzuwenden. Er unterliegt gegenüber der Frage 2: Wie stellt der Senat sicher, dass die Angaben Gesellschaft den von der Satzung, dem Aufsichtsrat und der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH richtig der Geschäftsordnung gezogenen Beschränkungen (§ 82 und/oder vollständig sind und wie ist das Prozedere in- Abs. 2 AktG). Nach der Rechtsprechung des BGH ist dem nerhalb von Senatskanzlei und Senatsverwaltungen, wenn Vorstand (der Geschäftsführung) bei den auf der Grund- sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass von der lage dieser Pflichten getroffenen Entscheidungen ein Flughafen Berlin Brandenburg GmbH übermittelte Anga- weiter Ermessensspielraum zuzubilligen. ben unrichtig und/oder unvollständig waren? Diese allgemeinen Regeln werden bezogen auf den Frage 3: In der Antwort auf meine Kleine Anfrage Aufsichtsrat und die Geschäftsführung der FBB im Ge- Drs. 17/12133 gab der Senator für Inneres an: „Aus Arti- sellschaftsvertrag und in den Geschäftsordnungen für den kel 45 Absatz 1 der Verfassung von Berlin und § 50 Ab- Aufsichtsrat und für die Geschäftsführung weiter spezifi- satz 1 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von ziert. Berlin folgt die Pflicht des Senats, Kleine Anfragen nach bestem Wissen vollständig zu beantworten.“ Wie lautet Parlamentarische Anfragen, die sich mit den tatsächli- die entsprechende Rechtsgrundlage bei dem vom Senat chen Verhältnissen in der FBB befassen, können nur von nun angewandten Prozedere, die Richtigkeit und Voll- dieser auch sachgerecht beantwortet werden. Insofern ständigkeit von Antworten auf parlamentarische Anfragen erfolgt eine Zulieferung durch die FBB an die Stabsstelle in die Verantwortung eines privatwirtschaftlichen Unter- Flughafenkoordination der Senatskanzlei, die vom Flug- nehmens wie hier der Flughafen Berlin Brandenburg hafenkoordinator Prof. Dr.-Ing. Lütke Daldrup geleitet GmbH zu legen? wird. Diese Stabsstelle wurde in diesem Jahr neu einge- richtet und im Vergleich zur früheren Struktur um be- Antwort zu den Fragen 1 bis 3: Die unterschiedlichen triebswirtschaftlichen und baufachlichen Sachverstand Verantwortlichkeiten des Aufsichtsrats und der Ge- erweitert. Dort werden die Zulieferungen der FBB auf schäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Schlüssigkeit und Richtigkeit geprüft und bewertet und ergeben sich aus dem Aktiengesetz, dem GmbH-Gesetz, anschließend dem Regierenden Bürgermeister zur Unter- dem Gesellschaftsvertrag, der Geschäftsordnung für den schrift vorgelegt. Aufsichtsrat und der Geschäftsordnung für die Geschäfts- führung. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 285 Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass von der FBB übermittelte Aussagen unzutreffend sind, wird die Geschäftsführung hierzu um eine weitere Stellungnahme gebeten. Die von der FBB übermittelten Informationen werden dann erneut bewertet. Welche Schlussfolgerungen im Einzelnen daraus gezogen werden, hängt vom konkre- ten Tatbestand ab. Berlin, den 18. November 2015 Michael Müller Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Nov. 2015) 2",
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