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            "content": "Drucksache 18 / 10              527 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) vom 23. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Februar 2017) und                           Antwort Berliner Brandschutzmängel Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                     Direktion West- Bezirke: Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            Mitte: 1 Hauptsachbearbeiterin/ Hauptsachbearbeiter, 1 Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiter Laut eines Zeitungsartikels der Berliner Morgenpost                    Tiergarten/ Wedding: 1 Hauptsachbearbeiterin/ Haupt- vom 11.02.2017 gibt es erhebliche Probleme mit dem                         sachbearbeiter, 1 Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiter vorbeugenden Brandschutz in Berlin. Unangekündigte                         Charlottenburg/ Wilmersdorf: 1 Hauptsachbearbeiterin/ Besuche wie etwa bei den Hygienekontrollen im Gaststät-                    Hauptsachbearbeiter, 3 Sachbearbeiterinnen/ Sachbearbei- tenbereich finden praktisch nicht statt. In den zuständigen                ter Bauaufsichtsämtern und der Feuerwehr fehlen dafür of-                      Spandau: 1 Hauptsachbearbeiterin/ Hauptsachbearbeiter, fenbar die Mitarbeiter.                                                    2 Sachbearbeiterinnen/ Sachbearbeiter Steglitz/ Zehlendorf: 1 Hauptsachbearbeiterin/ Haupt- 1. Wie haben sich die Zahlen der Anstellungen bei der                  sachbearbeiter, 1 Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiter Berliner Berufsfeuerwehr im Bereich vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz seit 2014 (Antritt Senat Mül- ler I) entwickelt? Bitte aufschlüsseln nach Bezirken, Mit-                     2. Wie haben sich die Zahlen der zuständigen Mitar- arbeiterzahlen und Jahren?                                                 beiter der Bauaufsichtsämter für den Bereich der Einhal- tung der Brandschutzvorschriften seit 2014 entwickelt? Zu 1.: In den Direktionen der Berliner Feuerwehr im                    Bitte aufschlüsseln nach Bezirken, Mitarbeiterzahlen und Fachbereich Vorbeugender Brandschutz ist die Anzahl                        Jahren. der Haupt- und Sachbearbeiter- Stellen für die jeweiligen Bezirke seit 2014 unverändert wie folgt:                                       Zu 2.: Es liegen dem Senat folgende Informationen vor: Direktion Nord - Bezirke: Lichtenberg und Marzahn- Hellersdorf: 1 Hauptsachbear-                     Bezirk Mitte: beiterin/ Hauptsachbearbeiter, 1 Sachbearbeiterin/ Sach-                   Für die Brandsicherheitsschauen sind seit 2014 3 Mitar- bearbeiter                                                                 beiterinnen/ Mitarbeiterverantwortlich. Pankow: 1 Hauptsachbearbeiterin/ Hauptsachbearbeiter, 1 Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiter                                           Bezirk Reinickendorf: Reinickendorf: 1 Hauptsachbearbeiterin/ Hauptsachbear-                     Für die Brandsicherheitsschauen ist 1 Mitarbeiterin/ Mit- beiter, 1 Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiter                                 arbeiter verantwortlich. Direktion Süd - Bezirke:                                                   Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf: Friedrichshain- Kreuzberg: 1 Hauptsachbearbeiterin/                        Für die Brandsicherheitsschauen sind 2,5 Mitarbeiterin- Hauptsachbearbeiter, 2 Sachbearbeiterinnen/ Sachbearbei-                   nen/ Mitarbeiter verantwortlich. ter Neukölln: 1 Hauptsachbearbeiterin/ Hauptsachbearbeiter,                        Daten aus den anderen Bezirken liegen dem Senat 1 Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiter                                         nicht vor. Tempelhof- Schöneberg: 1 Hauptsachbearbeiterin/ Haupt- sachbearbeiter, 2 Sachbearbeiterinnen/ Sachbearbeiter Treptow- Köpenick: 1 Hauptsachbearbeiterin/ Hauptsach- bearbeiter, 2 Sachbearbeiterinnen/ Sachbearbeiter Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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            "content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode                    Drucksache 18 / 10 527 3. Ist es zutreffend, dass in Berlin keine rechtliche Pflicht zur Teilnahme der Berliner Berufsfeuerwehr an Brandsicherheitsschauen solcher Betriebe, die der Be- triebsverordnung unterliegen, besteht? Zu 3.: Diese Aussage ist zutreffend. Gemäß Betriebs- Verordnung (BetrVO) ist die Berliner Feuerwehr über die beabsichtigte Brandsicherheitsschau lediglich zu unter- richten. Nach Nr. 25 der Anlage zu § 2 Abs. 4 Satz 1 ASOG Bln ist der Berliner Feuerwehr die Mitwirkung bei der Brandsicherheitsschau als Ordnungsaufgabe übertragen. Eine zwingende Teilnahme ist nicht vorgeschrieben. 4. Sollte im Zusammenhang mit der Antwort aus Fra- ge 3 lediglich eine Mitwirkungspflicht bestehen: Wie ist diese definiert und welche konkreten Auflagen sind damit verbunden? Zu 4.: Die Definition der „Mitwirkung“ erfasst vom Wortlaut her die unmittelbare und mittelbare Beteiligung an einem Verwaltungsverfahren. Hier konkret im Sinne von Beratung oder Abgabe von Stellungnahmen. Der Gesetz-/ Verordnungsgeber hat in § 6 Abs. 1 Satz 4 BetrVO geregelt, dass die Berliner Feuerwehr lediglich von der Brandsicherheitsschau zu unterrichten ist. Hierbei handelt es sich um eine sehr schwache Beteiligungsform. 5. Liegen dem Senat Zahlen über die von der Berliner Berufsfeuerwehr nicht innerhalb der vorgegebenen Frist bearbeiteten „Stellungnahmeersuchen“ vor? Zu 5.: In dem Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 27.02.2017 wurden in der Direktion West 3.914 Stellung- nahmen abgegeben, davon 480 mit einer Fristüberschrei- tung (12 %). Für den gleichen Zeitraum wurden in der Direktion Nord 2.102 Stellungnahmen abgegeben, 1.363 mit einer Fristüberschreitung (65%). In der Direktion Süd wurden 3.225 Stellungnahmen abgegeben, 696 mit einer Fristüberschreitung (22%). Berlin den 08. März 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2017) 2",
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