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            "content": "Drucksache 18 / 18              241 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 13. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2019) zum Thema: Müllheizkraftwerk Ruhleben – Müllverbrennung um jeden Preis? und Antwort vom 27. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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            "content": "Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18241 vom 13. März 2019 über Müllheizkraftwerk Ruhleben – Müllverbrennung um jeden Preis? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Seit wann ist dem Senat bekannt, dass die BSR in den Jahren 2016, 2017 und 2018 im Müllheizkraftwerk Ruhleben über die immissionsschutzrechtlich genehmigte Menge Müll verbrannt hat (Zahlen siehe schriftli- che Anfrage 18/17789)? Antwort zu 1: Für das Jahr 2016 liegt unter Berücksichtigung der Toleranzmarge keine Überschreitung der zulässigen Abfalldurchsatzmenge vor. Seit Juli 2017 ist der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bekannt, dass seitens der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) die genehmigte Durchsatzmenge an Siedlungsabfällen nicht als einzuhaltende Kapazitätsgrenze angesehen wird. Stattdes- sen sehen die BSR die thermische Leistung ihrer Anlage als maßgeblich an und haben dazu ein Rechtsgutachten vorgelegt. Nach diversen Gesprächen wurde mit Schreiben vom 23.01.2018 die gegenteilige Auffas- sung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz den BSR mitgeteilt. Der Jahresbericht „Abfall“ für das Bezugsjahr 2017, der demgemäß eine Abfalldurchsatzmen- genüberschreitung ausweist, wurde von den BSR Ende März 2018 vorgelegt. Die Abfalldurchsatzmenge des Jahres 2018 haben die BSR der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Januar 2019 mitgeteilt. 1",
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            "content": "Frage 2: Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass die BSR im Müllheizkraftwerk Ruhleben bei der Müllverbrennung in den Jahren 2017 und 2018 die maximal zusätzliche Toleranzmarge bei der Müllverbrennung deutlich überschritten hat? Antwort zu 2: Die Überschreitungen sind nicht von der Genehmigung gedeckt. Frage 3: Was hat der Senat jeweils wann unternommen, nachdem ihm die Überschreitungen der Jahre 2017 und 2018 bekannt wurden? Falls nichts unternommen wurde, warum nicht? Was beabsichtigt der Senat zukünf- tig dagegen zu unternehmen, dass die BSR im Müllheizkraftwerk Ruhleben mehr Müll verbrennt, als immis- sionsrechtlich genehmigt? Frage 4: Sofern der Senat keine Maßnahmen plant (siehe Frage 3): Warum ist dies der Fall? Antwort zu 3 und 4: Nach verschiedenen Gesprächen und schriftlichen Klärungsversuchen unter Abwägung der unterschiedlichen rechtlichen Argumente hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Ver- kehr und Klimaschutz die am 20.11.2018 von den BSR als unwesentliche Änderung ange- zeigte Kapazitätserhöhung im Januar 2019 zurückgewiesen. Nach Auffassung der Se- natsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz handelt es sich um eine wesentliche Änderung, für die ein Genehmigungsverfahren erforderlich ist. Die BSR haben gegen die- se Entscheidung Klage eingereicht. Die zuständige Überwachungsbehörde bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz fordert von den BSR Quartalsberichte über die jeweils verbrannten Abfall- mengen an und ergreift – soweit erforderlich – ordnungsbehördliche Maßnahmen. Frage 5: Wie beurteilt der Senat die seitens der BSR geplante Erhöhung der Menge zu verbrennenden Mülls im Zu- sammenhang mit dem noch nicht festgeschriebenen Abfallwirtschaftskonzept und inwieweit geht der Senat davon aus, dass seitens der BSR vor der Verabschiedung des Abfallwirtschaftskonzeptes durch die über- schrittenen Verbrennungsmengen und die beabsichtigte Erhöhung der Verbrennungsmenge \"Fakten ge- schaffen\" werden könnten? Antwort zu 5: Der Senat hat keine Zweifel, dass die BSR als landeseigenes Unternehmen die konse- quente Umsetzung der im Abfallwirtschaftskonzept festgelegten Maßnahmen zur Weiter- entwicklung der Kreislaufwirtschaft unter dem Zero-Waste-Ziel nachhaltig unterstützen werden. 2",
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