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"content": "Drucksache 18 / 17 600 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 21. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Januar 2019) zum Thema: Fortschreibung und Öffentlichkeitsbeteiligung, Berliner Luftreinhalteplan und Antwort vom 07. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17600 vom 21.01.2019 über Fortschreibung und Öffentlichkeitsbeteiligung, Berliner Luftreinhalteplan Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans? Antwort zu 1: Der Entwurf des Luftreinhalteplans liegt zu weiten Teilen vor. Derzeit erfolgt die Abstimmung der Maßnahmen des Luftreinhalteplans im Detail mit den für die Umsetzung zuständigen Stellen. Frage 2: Wann ist mit dem Beschluss über die Fortschreibung des Luftreinhalteplans zu rechnen? Antwort zu 2: Der Beschluss des Luftreinhalteplans wird angestrebt für Ende März bis Mitte April, wobei die Auswertung der gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die erforderliche Ressortabstimmung und Senatsbefassung zu Unwägbarkeiten führen kann. Frage 3: Wann ist mit der Veröffentlichung des Entwurfs zum fortgeschriebenen Luftreinhalteplan zu rechnen? 1",
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"content": "Antwort zu 3: Eine Veröffentlichung des Entwurfs des Luftreinhalteplans zur formalen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 47 Abs. 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz ist für Februar geplant. Frage 4: Für wie repräsentativ schätzt der Senat die Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans ein, an der sich insgesamt offenbar nur rd. 500 Menschen beteiligt haben? Antwort zu 4: Eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 47 Abs. 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz hat noch nicht stattgefunden. Ziel der Umfrage auf der Partizipationsplattform „meinBerlin“ vom 03.12.2018 bis 02.01.2019 war es vielmehr, Bürgerinnen und Bürgern frühzeitig eine Plattform zu bieten, um den Prozess der Erstellung des Luftreinhalteplans mit Vorschlägen, Ideen und Kritik mitzugestalten. Dies umfasste auch eine strukturierte Umfrage zu Maßnahmen der Luftreinhaltepolitik. Diese Form der Partizipation beruht auf Freiwilligkeit und Interesse von Bürgerinnen und Bürgern. Eine Beteiligung von 500 Menschen ist bei solchen Partizipationsformaten bereits hoch einzustufen. Grundsätzlich kann über diese freiwillige Partizipationsplattform keine Repräsentativität gewährleistet werden. Repräsentative Umfragen erfordern dagegen eine aktive Auswahl von Personen mittels statistischer Methoden. Frage 5: Welchen Einfluss werden die Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung auf den Entwurf der Fortschreibung des Luftreinhalteplans haben? Frage 6: Welche Relevanz haben die Antworten der Beteiligung auf die zu erwartenden Inhalte des Entwurf des Luftreinhalteplans? Antwort zu 5 und zu 6: Die Beiträge aus der Umfrage werden geprüft und bei der Konzeption der Maßnahmen des Luftreinhalteplans soweit möglich berücksichtigt. Frage 7: Nach welchem Prinzip wurden die Fragestellungen und die Antwortmöglichkeiten der Öffentlichkeitsbeteiligung erstellt und von wem? Antwort zu 7: Die Fragestellungen und Antwortmöglichkeiten wurden nach fachlichen Gesichtspunkten zusammengestellt. Dies umfasst den Beitrag einzelner Verursacher zur hohen Luftbelastung, das Wirkungspotenzial von Maßnahmen sowie ihre Brisanz in der 2",
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"content": "öffentlichen Diskussion. Außerdem wurden Fragen mit Antwortmöglichkeiten aufgenommen, mit denen die Information zur Luftreinhaltung verbessert werden kann. Um die Repräsentativität der Umfrage besser einschätzen zu können, erfolgte die Abfrage anonymisierter persönlicher Daten und zur persönlichen Mobilität. Die Umfrage wurde von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Zusammenarbeit mit einer externen Kommunikationsagentur zusammengestellt. Frage 8: Wie wurde sichergestellt, dass möglichst viele Berliner und Berlinerinnen von der Möglichkeit der Beteiligung erfahren? Frage 9: Wie wurden die Berliner und Berlinerinnen im Vorfeld über diese Beteiligungsmöglichkeit informiert und/oder benachrichtigt? Antwort zu 8 und zu 9: Die Information über die Umfrage erfolgte mittels Pressemitteilung und über die sozialen Medien. Frage 10: Wie wurde sichergestellt, dass tatsächlich nur Berliner und Berlinerinnen an der Befragung teilnehmen? Antwort zu 10: Da es sich bei der Befragung nicht um eine politische Wahl oder Volksabstimmung handelt, muss eine solche Umfrage nicht auf Berlinerinnen und Berliner beschränkt werden. Auch die formale Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 47 Abs. 5a Bundes- Immissionsschutzgesetz kennt keine Beschränkungen auf Beteiligte des Geltungsgebiets eines Luftreinhalteplans. Denn von den Maßnahmen des Luftreinhalteplans für Berlin sind auch Menschen und Unternehmen außerhalb Berlins betroffen. Frage 11: Können überhaupt verwertbare Informationen aus diesem Beteiligungsverfahren gezogen werden? Antwort zu 11: Die Auswertung des Beteiligungsverfahrens ist noch nicht abgeschlossen. Schon jetzt kann aber festgestellt werden, dass die schnellstmögliche Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte mehrheitlich als wichtige Aufgabe angesehen wird und von vielen Teilnehmenden auch Maßnahmen wie Fahrverbote und Geschwindigkeitsbeschränkungen unterstützt werden. 3",
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"content": "Des Weiteren ergibt sich aus der Umfrage, dass die Information über die Luftreinhalteplanung und Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität weiter ausgebaut werden muss. Berlin, den 07.02.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 4",
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