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            "content": "Drucksache 17 /            15 593 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Baum (PIRATEN) vom 17. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Februar 2015) und                           Antwort Staatsopernskandal XXIII: Baubeginn ohne Plangrundlagen? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Die Baugenehmigung für die Gesamtmaßnahme wur- Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            de am 28.10.2011 erteilt. Baubeginn war der 14.11.2011. Frage 1: Welcher Planungsstand war zu Beginn der Bauarbeiten auf dem Gelände der Deutschen Staatsoper                           Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Bauplanungs- Unter den Linden für das Vorhaben erreicht? Lag für alle                   unterlagen Haushaltsunterlagen sind, welche von dem 4 Bauvorhaben, also Staatsoper, Tunnelbauwerk, Maga-                       zuständigen Referat bei der Senatsverwaltung für Stadt- zingebäude und Intendanz eine ausreichend detaillierte                     entwicklung und Umwelt nach der Landeshaushaltsord- Genehmigungsplanung vor, bestehend aus den geprüften                       nung geprüft werden. Der Bauantrag wird von der obers- Bauplanungsunterlagen mindestens vollständig bis Leis-                     ten Bauaufsichtsbehörde nach der Bauordnung des Lan- tungsphase 4, war diese von der zuständigen Bauauf-                        des Berlin geprüft. sichtsbehörde abschließend geprüft, und wann lagen für die einzelnen Bauteile vollziehbare Baugenehmigungen vor?                                                                           Frage 3: Gab es nachträgliche Änderungen der Bauge- nehmigungen nach Baubeginn, beispielsweise durch ge- Frage 2: Gab es Teilbaugenehmigungen (Vorabge-                         änderte oder ergänzte Planungen, wenn ja wann, und was nehmigungen) für einzelne Bauphasen wie z.B. Erdarbei-                     war jeweils Gegenstand dieser Änderungen? ten, falls ja für welche und wann erteilt, und wann wurden vollständige, vollziehbare Baugenehmigungen erteilt,                           Antwort zu 3: Im Ergebnis der vorgefundenen Bau- aufgeschlüsselt nach Teilvorhaben?                                         substanz sowie der Baugrundverhältnisse wurde die Pla- nung angepasst bzw. fortgeschrieben. Von der Bauge- Antwort zu 1 und 2: Die Bauplanungsunterlage (BPU)                     nehmigung wurde nicht abgewichen, notwendige Anpas- wurde in vier Teil-Bauplanungsunterlagen unterteilt (s.a.                  sungen wurden mit der obersten Bauaufsichtsbehörde der Bericht vom 27. April 2010 mit roter Nr. 2067):                            Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ab- gestimmt bzw. die Zustimmungen eingeholt. Grund für 1. Teil-BPU: Medienumverlegung, geprüft am                            die Anpassungen sind die im Bauverlauf hervorgetretenen 01.04.2010                                                         schlechten Zustände der Bestandsbauten insbesondere die 2. Teil-BPU: Abbruch, Dekontamination, Baugrube,                      des Mauerwerks und der Bestandsdecken, wie auch die Rohbau unterirdisches Bauwerk, geprüft am                          Baugrundverhältnisse. Besonders umfangreiche Auswir- 22.06.2010                                                         kungen sind im Opernhaus und in der Baugrube zu ver- 3. Teil-BPU: Hauptmaßnahme Opernhaus, Intendanz,                      zeichnen. Magazin, und Rohbau unterirdisches Bauwerk, geprüft 23.06.2011 4. Teil-BPU: Honorare und Baunebenkosten, geprüft                         Frage 4: Wer war der jeweilige Entwurfsverfasser? am 22.06.2011                                                      Hat der Entwurfsverfasser vor Baubeginn oder danach gewechselt? Die 1. Teilbaugenehmigung (beinhaltet den Rohbau und die Abdichtungsmaßnahmen im Opernhaus) wurde                               Antwort zu 4: Mit der Bearbeitung der Leistungspha- am 20.05.2011 erteilt.                                                     sen 1-5 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wurde das Architekturbüro HG Merz 1 Die 2. Teilbaugenehmigung (beinhaltet die Maßnah-                      beauftragt. Die Auswahl wurde im Rahmen eines VOF - men des Baugrubenverbau) wurde am 25.08.2011 erteilt. 1 Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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            "content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                  Drucksache 17 / 15 593 Verfahrens (nach der Verdingungsordnung für freiberufli- che Leistungen) getroffen, die Beauftragung erfolgte am 06.03.2009. Der Entwurfsverfasser hat im Laufe des Pro- jektes nicht gewechselt. Frage 5: Lag vor Baubeginn für die jeweiligen Vorha- ben im Zuge der Sanierung der Deutschen Staatsoper Unter den Linden ein komplettes, geprüftes Bedarfspro- gramm, basierend auf den erreichten Planungsstand unter Berücksichtigung der Änderungen bedingt durch die Neuausschreibung nach Aufhebung des Wettbewerbs 2008, vor? Falls nicht, für welche Teilbereiche des Vor- habens wurde das Bedarfsprogramm erst nach Baubeginn geprüft und genehmigt, und wann? Antwort zu 5: Das geprüfte Bedarfsprogramm lag zum 15.04.2008 vor. Es erfolgte keine Änderung dieses Be- darfsprogramms durch die Beendigung des VOF- Verfahrens mit eingebettetem Wettbewerb im Jahr 2008. Frage 6: Lagen vor Baubeginn für die jeweiligen Vor- haben im Zuge der Sanierung der Deutschen Staatsoper Unter den Linden vollständige Vorplanungsunterlagen vor? Falls nicht, für welche Teilbereiche des Vorhabens wurde die Vorplanung nach Baubeginn nochmals überar- beitet oder vervollständigt, und wann wurde die Freigabe der jeweiligen Vorplanung erteilt? Antwort zu 6: Vor Baubeginn lagen vollständig ge- prüfte Vorplanungsunterlagen (VPU) vor. Die Freigabe der VPU erfolgte am 18.02.2009. Frage 7: Lagen vor Baubeginn für alle Bauanträge be- reits durch die zuständigen Senatsdienststellen geprüfte Bauplanungsunterlagen bis Leistungsphase 5 vor? Falls nein, welche Bauplanungsunterlagen konnten erst nach Baubeginn geprüft werden, welche Gründe für die Nichterbringung von Teilleistungen der LP 5 waren aus- schlaggebend, und wann lag diese zur abschließende Prüfung vor? Antwort zu 7: Siehe auch Antwort zu 1. und 2.. Es gab keinen Baubeginn vor dem Vorliegen der da- zugehörigen geprüften Teilbauplanungsunterlage. Berlin, den 06. März 2015 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mrz. 2015) 2",
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