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"content": "Drucksache 17 / 11 197 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 09. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2012) und Antwort Ist die Arbeit der Diversionsbeauftragten als wichtiger Baustein der Präventionsarbeit gegen Jugendkriminalität gefährdet? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre tige und enge Zusammenarbeit spürbar zur Verminderung Kleine Anfrage wie folgt: von Jugendkriminalität und Gewalt beitragen kann. Die Vielfalt der zu bearbeitenden Themen, wie z.B. 1. Vor dem Hintergrund, dass die Jugendkriminalität Schuldistanz, Kindeswohlgefährdung und Jugenddelin- stark rückläufig ist, ist zu fragen, ob die Arbeit der Diver- quenz macht jedoch zunehmend deutlich, dass es einen sionsbeauftragten weiterhin in der bisherigen Qualität und Handlungsbedarf gibt, der auf eine Ausweitung der auf Quantität gesichert ist? Jugendhilfe und Polizei fokussierten Schnittstellenarbeit zielt. Insbesondere führte die Notwendigkeit, mit ganz- Zu 1.: Ja, die Arbeit der Diversionsbeauftragten ist in heitlichen Lösungsansätzen erzieherisch wirksam auf die der bisherigen Qualität und Quantität gesichert. sich verändernden Bedarfslagen entwicklungsgefährdeter junger Menschen zu reagieren, dazu, eine Neuorientie- rung vorzunehmen. 2. Gibt es Fälle, in denen bisherigen Diversionsbe- Die Clearingstelle arbeitet seit Januar 2012 nach ei- auftragten andere Aufgaben übertragen wurden, wenn ja nem Konzept, das zusätzlich zu dem Schwerpunkt wie viele und aus welchen Gründen wurden diese Ent- Schnittstellenarbeit Jugendhilfe/Polizei den Schwerpunkt scheidungen getroffen? auch auf die Schnittstellenarbeit zu den Bereichen Schule und Justiz legt. Mit dieser Aufgabenerweiterung ist die Zu 2.: Aufgrund der Themennähe wird in fünf Poli- Fortsetzung der Arbeit der Clearingstelle sichergestellt. zeidirektionen das Aufgabengebiet des Jugendbeauftrag- Um die neue Qualität in der Arbeit auch nach außen hin ten und des Diversionsbeauftragten in Personalunion sichtbar zu machen, hat die Clearingstelle Jugendhil- wahrgenommen. fe/Polizei eine Umbenennung in Clearingstelle – Netz- werke zur Prävention von Kinder- und Jugenddelinquenz, erfahren. 3. Wenn es zu einer Veränderung des Personalschlüs- Das Projekt Clearingstelle wurde und wird auch wei- sels im Bereich der Diversion gekommen sein sollte, wie terhin von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und werden die Aufgaben nunmehr erfüllt? Wissenschaft, Referat III G, gefördert. Zu 3.: Zu einer Veränderung des Personalschlüssels im Bereich der Diversion ist es nicht gekommen. 5. Wie sieht aktuell die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Jugendhilfe in den Bezirken und auf der Se- natsebene aus? 4. Wie wird die Arbeit der Clearingstelle Jugendhil- fe/Polizei weiterhin gesichert? Zu 5.: Die Kooperation ist gut strukturiert. Sie ist Ausdruck einer deutlich gestiegenen Aufmerksamkeit Zu 4.: Die Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei arbeitet hinsichtlich der Brisanz von Kinder- und Jugenddelin- seit Mai 1994 an den Schnittstellen der Jugendhilfe zur quenz. Die strukturierte Kooperation betrifft Jugendhilfe, Polizei in Berlin. Sie hat seitdem effektiv dazu beigetra- Polizei, Schule und andere Akteurinnen und Akteure der gen, den Verständigungsprozess unter Einbeziehung wei- Gewalt- und Kriminalitätsprävention. terer Akteurinnen und Akteure der Kriminalprävention zu Die Berliner Polizei ist in bezirkliche und lokale fördern und mit ihrer Arbeit bewiesen, dass eine frühzei- Netzwerke eingebunden, sie wirkt bei bezirklichen und lokalen Veranstaltungen bzw. Aktivitäten mit. Es finden Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 197 regelmäßige und/oder fallbezogene bilaterale Treffen dem Rundschreiben Jug Nr. 03/2004 der damaligen statt. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport zu Auf der Senatsebene ist die Berliner Polizei weiterhin den „Aufgaben der Jugendhilfe im Rahmen der Prä- in verschiedenen Ausschüssen vertreten, wie z. B. im vention krimineller Karrieren und beim sachgerech- Landesjugendhilfeausschuss, der Arbeitsgemeinschaft ten Umgang mit jungen Intensivtätern“, wo u. a. ressortübergreifende Kinder- und Jugenddelinquenz und festgeschrieben ist, sich auf bezirklicher Ebene re- der Steuerungsrunde Diversion. gelmäßig über die jeweils aktuellen Entwicklungen der Kinder- und Jugenddelinquenz und die Erarbei- Ein Beispiel erfolgreicher Zusammenarbeit zwischen tung daraus abzuleitender Handlungsstrategien so- Jugendhilfe und Polizei ist die Kooperation zwischen dem wie die Koordinierung gemeinsamer Präventions- Berliner Büro für Diversionsvermittlung und -beratung maßnahmen auszutauschen, der Stiftung SPI – Stiftung Sozialpädagogisches Institut der praxisbezogenen Arbeitshilfe „Handreichung zur „Walter May“ - und der Berliner Polizei. Die Diversi- Datenübermittlung im Bereich Kinder- und Jugend- onsmittlerinnen und Diversionsmittler haben ihre Büros delinquenz“, die als ein Ergebnis des Erfahrungsaus- in den örtlichen Polizeidirektionen. Aufgrund der jahre- tausches zur Umsetzung der „Gemeinsamen Allge- langen Zusammenarbeit ist die Tätigkeit der Sozialarbei- meinen Verfügung der Senatsverwaltungen für Jus- terinnen und Sozialarbeiter bei den Mitarbeiterinnen und tiz und Inneres zur Strafverfolgung von Intensivtä- Mitarbeitern der Berliner Polizei bekannt und anerkannt. tern“ vorliegt und das Verfahren der Datenübermitt- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Diversionsbüros lung im Bereich Kinder- und Jugenddelinquenz, ein- beteiligen sich auch an der Schulung der Polizei zur schließlich der Datenflüsse von besonderer Bedeu- Diversion, indem sie an Informationsveranstaltungen ak- tung, regelt. tiv teilnehmen. Direktionsübergreifend finden jährlich Treffen zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Für die Verbreitung guter Beispiele in der praktischen des Diversionsbüros und allen Diversionsbeauftragten der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Polizei bieten dar- Polizei statt. Des Weiteren gibt es eine regelmäßige Zu- über hinaus die Publikationen der Clearingstelle, wie die sammenarbeit zwischen dem Diversionsbüro und der UMSICHTEN und der Berliner Newsletter zur Prävention Zentralstelle für Jugendsachen (LKA Präv) der Polizei in von Kinder- und Jugenddelinquenz eine Plattform, über Bezug auf die Fortbildung von Sachbearbeiterinnen und die Neuigkeiten, aktuelle Entwicklungen, neue Projekte Sachbearbeitern. und andere Informationen wie Termine und Neuerschei- nungen landesweit und ressortübergreifend publik ge- Weitere Beispiele für eine ressortübergreifende Zu- macht werden. Dies trägt dazu bei, den Akteurinnen und sammenarbeit sowie Zusammenarbeit und Netzwerkarbeit Akteuren aller Berufsgruppen eine bessere Vernetzung auf Bezirks-, Stadtteil- und auf sozialräumlicher Ebene und Aktualisierung ihres Wissens zu ermöglichen. lassen sich in Aktivitäten zur Umsetzung gemeinsam ge- troffener Vereinbarungen und Absprachen wieder finden. Diese basieren u. a. auf: Berlin, den 20. Dezember 2012 dem im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Berliner Öffentliche Jugendhilfe erarbeiteten sowie abge- stimmten Arbeitspapier „Standards in den Arbeits- Frank Henkel beziehungen von der Jugendhilfe im Strafverfahren Senator für Inneres und Sport zu der Polizei“, mit dem die Berlin einheitlichen Standards in der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Polizei vorgegeben werden, (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Jan. 2013) den Ergebnissen der mit Beschluss des Landesju- gendhilfeausschusses gegründeten Landesarbeits- gemeinschaft (LAG) Kinder- und Jugenddelinquenz nach §78 Sozialgesetzbuch SGB VIII zur gemein- samen Lagebeurteilung zur Kinder- und Jugendde- linquenz sowie einer effizienten Koordinierung und Steuerung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinder- und Jugenddelinquenz auf Landesebene, den Ergebnissen der auf Senatsebene tagenden Res- sortübergreifenden Arbeitsgruppe Kinder- und Ju- genddelinquenz, in der die für Jugend, Inneres und Justiz zuständigen Senatsverwaltungen, einschließ- lich der Landeskommission Berlin gegen Gewalt und die Berliner Polizei, vertreten sind, 2",
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