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            "content": "Drucksache 18 / 12              991 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina König (SPD) vom 14. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dezember 2017) zum Thema: Der DGB-Ausbildungsreports 2017 – Fazit und Konsequenzen und Antwort vom 08. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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            "content": "Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Bettina König (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12991 vom 14. Dezember 2017 über Der DGB-Ausbildungsreports 2017 – Fazit und Konsequenzen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Im diesjährigen Ausbildungsreport des DGB stand die Qualität der Berufsschulen im Mittelpunkt. Wie be- urteilt der Senat das Resultat, dass nur 58% der befragten Auszubildenden die fachliche Qualität des Be- rufsschulunterrichts als „sehr gut“ oder „gut“ einschätzen, 14% jedoch nur als „ausreichend“ bzw. „mangel- haft“? Zu 1): In Berlin haben sich 931, in Brandenburg 833 Auszubildende an der Umfrage beteiligt. Bei über 48.000 Auszubildenden im Land unterblieb eine belastbare Aussage über die statisti- sche Repräsentativität der Umfrage. Es haben sich insgesamt 7 % der Befragten zum Ur- teil „mangelhaft“ für die Berufsschule entschieden; eine Differenzierung nach den beiden Bundesländern unterblieb. Offen bleibt auch der Zeitpunkt der Umfrage; über ein Drittel der Auszubildenden brechen ihre Ausbildung aus unterschiedlichen Gründen ab. Die Einschätzung eines dringenden Veränderungsbedarfes in Berlin wird nicht geteilt. Im Rahmen der Schulinspektion der beruflichen Schulen wurden darüber hinaus keine gene- rell erhöhten Veränderungsbedarfe beruflicher Schulen festgestellt. 2) In welchem Rahmen werden Auszubildende auf den Berufsschulen über ihre Rechte (Arbeitszeitgesetz, BBiG, Jugendarbeitsschutz usw.) informiert? Zu 2): Der Rahmenlehrplan Wirtschaft- und Sozialkunde sieht im ersten Ausbildungsjahr der Be- rufsschule in allen Berufen folgende Pflichtmodule vor:    Interessen in Beruf, Betrieb und Schule verantwortlich wahrnehmen (Berufsbil- dungsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, allgemeiner und besonderer Kündi-",
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            "content": "-2- gungsschutz, Ausbildungsordnung, Schulgesetz, Jugend- und Auszubildendenver- tretung/ Betriebsrat, Arbeitsgerichtsbarkeit)    Grundlagen der sozialen Sicherung verstehen und auf Zukunftsfähigkeit überprüfen (Sozialversicherungssysteme: Zweige, Träger, Leistungen, Beiträge, private Vor- sorge, Sicherung des Existenzminimums, Hartz IV) Die Jugendvertretungen der Einzelgewerkschaften und des Deutschen Gewerkschafts- bundes informieren regelmäßig in den Schulen. 3) Was für niedrigschwellige Beratungsangebote oder Beschwerdestellen gibt es, an die sich Azubis bei Problemen in der Ausbildung wenden können? Zu 3): Innerhalb der Schule sind dies vorranging die Fachlehrkräfte, die Klassenleitungen sowie die Vertrauenslehrkräfte. Die zuständigen Stellen (Kammern etc.) haben Beratungs- und Mediationsstellen einge- richtet. 4) Was für Rechte haben die Schüler_innenvertretungen an den Berufsschulen und wie wird vom Senat sichergesellt, dass die Vertretungen umfassend über ihre Rechte informiert werden? Zu 4): Die Rechte der Vertretungen der Schülerinnen/Schüler (z.B. Klassen-, Abteilungs-, Ge- samtschülervertretung) sind für die Einzelschule und darüber hinaus im Schulgesetz gere- gelt. Die Fach- und Klassenlehrkräfte informieren über diese und organisieren die entspre- chenden Wahlen. 5) Welche Klassenstärke wird vom Senat an den Berufsschulen angestrebt? Was unternimmt der Senat, damit die Klassenstärken an den Berufsschulen nicht weiter steigen? Zu 5): Die Zumessungsrichtlinien sehen Klassenstärken von 27 Auszubildenden im 1. Lehrjahr und 25 in den folgenden vor. Die genannten Klassenstärken werden nicht überschritten. Darüber hinaus wird Teilungsunterricht bis zu 3 Stunden pro Woche gewährt. 6) Der Senat hat in den Richtlinien der Regierungspolitik 2016-2021 angekündigt, „sich in gemeinsamer Ver- antwortung mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern und der Bundesagentur für Arbeit für eine Berliner Aus- bildungsgarantie für alle Jugendlichen einzusetzen.“ Wie ist diesbezüglich der aktuelle Stand, welche nächs- ten Maßnahmen sind geplant? Zu 6): Die Bereitstellung einer ausreichenden Zahl betrieblicher Ausbildungsplätze ist eine we- sentliche Voraussetzung zur Fachkräftesicherung. In Berlin existiert zurzeit kein auskömm- liches Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen für alle Bewerberinnen und Bewerber. Mit Stand vom 30.09.2017 verzeichnet die Statistik der Bundesagentur für Arbeit für Berlin 2.348 unversorgte Bewerberinnen und Bewerber. Dem standen 1.197 nicht besetzte Aus-",
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            "content": "-3- bildungsstellen gegenüber. Inwiefern sich diese Zahl durch weitere Einstellungen bis zum 30.12.2017 reduziert, wird erst zu Beginn des Jahres 2018 veröffentlicht. Im Rahmen des Projektes zur Weiterentwicklung und Stärkung der beruflichen Schulen und Oberstufenzentren wurde deutlich, dass mit einem Anstieg der angebotenen Ausbil- dungsplätze der Industrie und Wirtschaft nicht gerechnet werden kann. Vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt wird deutlich, dass neben einem zu steigern- den Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen ergänzende vollschulische Ausbil- dungsplätze notwendig werden können. Dies gilt insbesondere für vollschulische Ausbil- dungsplätze in Ausbildungsgängen nach Bundes- oder Landesrecht, für die kein korres- pondierendes Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen besteht. Sofern erforderlich, werden auch vollschulische Ausbildungsplätze in Ausbildungsgängen mit betrieblichem Angebot eingerichtet, wenn der Arbeitsmarkt hierfür aufnahmefähig ist. Der Senat unterstützt Jugendliche und Betriebe, Wege in die Arbeitswelt zu finden und zusätzliche Ausbildungsplätze bereitzustellen. Durch die im August 2017 erfolgte Neufas- sung der „Richtlinienförderung“, die in Abstimmung mit den Wirtschafts- und Sozialpart- nern erfolgt ist, erhalten insbesondere kleine und mittlere Unternehmen einen vereinfach- ten Zugang zur Verbundausbildung und den damit verbundenen Fördermöglichkeiten bei Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze. Außerdem wird das Berliner Ausbildungsplatz- programm (BAPP) zukünftig mit bis zu 500 Plätzen weitergeführt. Darüber hinaus bietet die Jugendberufsagentur Berlin vielen jungen Menschen Unterstüt- zung beim Übergang von der Schule in den Beruf. 7) Wie steht der Senat zur Einführung einer Ausbildungsplatzumlage? Zu 7): Die Richtlinien der Regierungspolitik heben hervor, dass die Einführung einer Ausbil- dungsplatzabgabe geprüft wird, sofern das Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen im Jahr 2017 nicht ausreichend gewesen sein wird. Grundlage der Erörterung werden die mit Stichtag 31.12.2017 voraussichtlich zum Ende Januar 2018 vorliegenden Ausbildungsmarktdaten sein. Die Prüfung erfolgt mit Blick auf eine mögliche Ausbildungsplatzunterdeckung, den vorhandenen Instrumenten zur Förde- rung von Ausbildung und Arbeit sowie unter Einbeziehung der Sozialpartnerinnen und So- zialpartner wie der Unternehmensverbände. Die Förderung von Ausbildung junger Men- schen muss in einem ausgewogenen Verhältnis zu den Instrumenten der Arbeits- und Be- schäftigungsförderung stehen und darf die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dennoch nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Berlin, den 08. Januar 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
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