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            "content": "Drucksache 17 / 10               514 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 13. Mai 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2012) und Antwort Legal, Illegal, …– Geringe Menge auch bei anderen Betäubungsmitteln (Btm) als Cannabis? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich                             Bruttomenge von bis zu zehn Gramm ist das Er- Ihre Kleine Anfrage wie folgt:                                                mittlungsverfahren grundsätzlich einzustellen (obliga- torische Einstellung in Teil II. Nummer 2 der GAV). Vorbemerkung: Bei Verhaltensweisen, die ausschließlich den ge-                              Wird bei einem Konsumfall der Obergrenzwert der legentlichen Eigenverbrauch von Cannabisprodukten                             GAV von 15 Gramm überschritten, besteht die vorbereiten und nicht mit einer Fremdgefährdung ver-                          Möglichkeit, dass das Verfahren nach den Opportuni- bunden sind, kommen Verfahrenseinstellungen ins-                              tätsvorschriften der §§ 153, 153a StPO (bei An- besondere gemäß § 31a des Betäubungsmittelgesetzes                            wendung des Erwachsenenstrafrechts) bzw. §§ 45, 47 (BtMG), §§ 153, 153a der Strafprozessordnung (StPO)                           JGG (bei Anwendung des Jugendstrafrechts) eingestellt sowie gem. §§ 45, 47 des Jugendgerichtsgesetzes                               wird. (JGG) in Betracht. Es handelt sich dabei um Opportunitätsentscheidungen, bei denen im Registra- tursystem der Staatsanwaltschaft grundsätzlich nur die                            2. In wie vielen Fällen seit 2009 wurde von den relevanten Einstellungsvorschriften, nicht aber die für                       Einstellungsmöglichkeiten wegen geringer Menge Ge- die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalte oder                               brauch gemacht? In welchem Umfang wurde die Ein- Gründe erfasst werden. Da auch bei den Berliner Straf-                        stellung der Verfahren an Auflagen gebunden? (Bitte gerichten keine Statistik zu den im Rahmen von Ver-                           nach Jahren und Art der Auflage aufschlüsseln.) fahrenseinstellungen im Einzelfall zu Grunde liegenden Mengen Cannabisharz oder Marihuana geführt wird,                                  Zu 2.: Dem staatsanwaltschaftlichen Registratur- können im Folgenden lediglich allgemeine Aussagen                             system lässt sich lediglich die Anzahl der Ermittlungs- zu der Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaft bei                          verfahren entnehmen, die in den Jahren 2009 bis 2011 den in Rede stehenden Fällen getroffen werden.                                gem. § 31a BtMG durch die Staatsanwaltschaft ein- gestellt wurden: 1. Bei welcher Menge Cannabisharz oder Marihuana wird von der Verfolgung abgesehen? (Bitte                                            Anzahl der Einstellungen nach § 31a Jahr nach Einstellung durch die Staatsanwaltschaft, durch                                                              BtMG Gericht und nach jeweiliger Rechtsgrundlage auf-                                   2009                            4.856 schlüsseln.)                                                                       2010                            5.079 2011                            4.885 Zu 1.: Die Anwendung der Spezialregelung des § 31a BtMG richtet sich nach den Vorgaben der „Ge-                                  Die Vorschrift des § 31a BtMG sieht keine Auf- meinsamen Allgemeinen Verfügung zur Umsetzung                                 lagen vor. Ob und inwieweit Opportunitätsent- des § 31a BtMG der Senatsverwaltungen für Justiz, für                         scheidungen nach den mit Auflagen verbundenen Nor- Inneres und Sport sowie für Gesundheit, Umwelt und                            men des § 153a StPO und des § 45 Abs. 2 und 3 JGG Verbraucherschutz“ vom 20. Mai 2010 (GAV, Amts-                               ergangen sind, bei denen im Einzelfall auch die geringe blatt Nr. 23 vom 11. Juni 2010, S. 867 f.). Danach kann                       Menge eine Rolle gespielt hat, kann aus den in der nach den Umständen des Einzelfalles von der Strafver-                         Vorbemerkung genannten Gründen nicht beantwortet folgung gem. § 31a BtMG abgesehen werden, wenn                                werden. sich die Tat auf den Umgang mit Cannabisprodukten in einer Bruttomenge von nicht mehr als 15 Gramm zum                                 3. In wie vielen Fällen seit 2009 wurde das Ver- gelegentlichen Eigenverbrauch bezieht (fakultative                            fahren bei weniger als 10 bzw. 15 Gramm aufgrund Einstellung in Teil II. Nummer 1 der GAV). Bei einer                          eines öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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