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"content": "Drucksache 17 / 10 993 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Canan Bayram (GRÜNE) vom 19. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. September 2012) und Antwort Statt Lager: menschenwürdige Unterbringung in Wohnungen! Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Zu 2.: Ausweislich der Empfängerstatistik zum Asyl- Kleine Anfrage wie folgt: bewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben am 30.06.2012 (letzter aktuell verfügbarer Auswertungsstand) in der Zu- Vorbemerkung ständigkeit der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asyl- Dem Senat sind von Ihnen binnen eines Tages zehn bewerber (ZAA) bzw. der Zentralen Leistungsstelle für Kleine Anfragen allein zum Themenkomplex Unter- Asylbewerber (ZLA) insgesamt 4.023 Personen Leistun- bringung von Leistungsberechtigten nach dem Asyl- gen nach dem AsylbLG erhalten, darunter 186 Personen bewerberleistungsgesetz zugegangen. Angesichts der be- mit Anspruch nach § 2 AsylbLG. Fälle, in denen die sonderen Situation im Unterbringungsbereich sind alle Leistungen nach § 1a AsylbLG eingeschränkt waren, personellen Kapazitäten damit gebunden, die in diesem liegen nicht vor, da Asylbewerberinnen und Asyl- Zusammenhang bestehenden und in den Kleinen An- bewerber im laufenden Verfahren von der Anwendung fragen z. T. anklingenden Probleme zu lösen. Der Senat dieser Vorschrift von Gesetzes wegen ausgenommen sind. bittet daher um Verständnis dafür, dass diese Kleinen Anfragen lediglich sukzessiv beantwortet werden können. 3. Wie viele Personen, die Leistungen nach § 3, § 1a 1. Wie viele Personen leben derzeit in Berlin, die und § 2 AsylbLG empfangen, sind in Sammelunter- Leistungen nach § 3, § 1a und § 2 AsylbLG empfangen? künften (Erstaufnahme Motardstrasse, LaGeSo-Vetrags- (Bitte für die letzten drei Jahre getrennt auflisten). heime, nicht vertragsgebundene Flüchtlingsheime, Ob- dachlosenheime, Pensionen etc.) untergebracht, wie viele Zu 1.: Ausweislich der Empfängerstatistik zum Asyl- leben in Privatwohnungen? (Bitte in absoluten Werten bewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben am 31.05.2012 und in Prozent für die letzten drei Jahre getrennt vom (letzter aktuell verfügbarer Auswertungsstand) im Land LaGeSo und den Bezirken, differenziert nach Aufent- Berlin insgesamt 12.043 Personen Leistungen nach dem haltsstatus, Aufenthaltsgestattung / Duldung / GÜBS / AsylbLG erhalten, darunter 4.105 Personen mit Anspruch Aufenthaltserlaubnis § 25 I-V auflisten.) nach § 2 AsylbLG. Von den insgesamt 8.012 Grund- leistungsempfängerinnen und Grundleistungsempfängern Zu 3.: Aus technischen Gründen liegen keine Zahlen unterlagen 1.183 Perso-nen der Anspruchseinschränkung für die letzten drei Jahre vor. Diese können auch nicht nach § 1a AsylbLG. mehr mit vertretbarem Aufwand erhoben werden. 2. Wie viele Personen, die Leistungen nach § 3 Mit Stand 29.02.2012 hat sich die Situation wie folgt AsylbLG, § 1a und § 2 AsylbLG empfangen, fallen unter dargestellt: die Zuständigkeit ZAA / ZLA? § 2 AsylbLG § 3 AsylbLG Gemein- Gemein- schafts- unbekannt Wohnungen schafts- unbekannt Wohnungen unterkünfte unterkünfte Bezirks- 73 Personen 280 3.702 1.378 403 2.346 ämter 1,8 % Personen Personen Personen Personen Personen 6,9 % 91,3 % 33,4 % 9,8 % 56,8 % ZLA 15 Personen 8 Personen 112 Personen 2.526 660 657 Personen 11,1 % 5,9 % 83,0% Personen Personen 17,1 % 65,7 % 17,2 % Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 993 (Erläuterung zu den als „unbekannt“ ausgewiesenen Im Rahmen dieser statistischen Auswertung findet Fällen: Diese statistische Unschärfe beruht zum einen auf weder eine Differenzierung nach Aufenthaltsstatus statt der Struktur der für Datenauswertung genutzten noch wird die Anzahl der Leistungsberechtigten nach § 1a Fachsoftware bzw. nicht vollständig vermeidbaren Be- AsylbLG ausgewiesen; entsprechende Daten können mit dienfehlern bei deren Anwendung in den Leistungs- vertretbarem Aufwand nicht nacherhoben werden. Für behörden, so dass nicht in allen Fällen die korrekte den Zuständigkeitsbereich der ZLA kann die Aussage statistische Erfassung der Unterkunftsart gewährleistet getroffen werden, dass dort fast ausschließlich Asyl- werden kann. Zum anderen steht die statistische Aus- bewerberinnen und Asylbewerber betreut werden. wertung der Unterkunftsart im Zusammenhang mit der Zulieferung zur Bundesstatistik, welche jeweils zum 4. Wie viele Personen, die Leistungen nach § 3, § 1a Jahresende aufgestellt wird, bei deren Erstellung sich im und § 2 AsylbLG empfangen, sind von einer Sammel- vorangegangenen Jahr jedoch Probleme ergeben haben, unterkunft in eine private Mietwohnung gezogen? (Bitte die sich über das angewandte Berechnungsverfahren auch für die letzten drei Jahre differenziert nach Aufenthalts- auf die Landesstatistik ausgewirkt haben. status angeben.) Die für Soziales zuständige Senatsverwaltung hat bereits Kontakt mit dem Software-Hersteller aufgenom- Zu 4.: Die Anzahl der Umzüge aus Gemeinschafts- men, um gemeinsam Lösungsansätze zur Behebung dieser unterkünften in Wohnungen wird in den bezirklichen Defizite zu entwickeln.) Sozialämtern nicht statistisch erfasst und kann auch nicht mit vertretbarem Aufwand erhoben werden. In der Zuständigkeit der ZLA hat sich die Anzahl der Umzüge in Wohnungen wie folgt entwickelt: Jahr Fälle davon davon Personen insgesamt § 2 AsylbLG § 3 AsylbLG insgesamt 2009 80 0 80 170 2010 157 4 153 323 2011 178 2 176 356 bis 08/2012 130 0 130 255 Gesamt 545 6 539 1.104 5. Wie hoch sind derzeit die durchschnittlichen Mo- Zu 6.: Die Frage wird zusammen mit Frage 8 be- natskosten der Gemeinschaftsunterbringung pro Leis- antwortet. tungsempfänger (AsylbLG) in Berlin, die zum einzelfall- bezogenen Kostenvergleich (Gemeinschaftsunterbringung vs. Bezug einer Wohnung) herangezogen werden? 7. Wie hoch ist jeweils die Zahl der anerkann- ten/dauerhaft bleibeberechtigten Flüchtlinge, die aktuell Zu 5.: In den Vertragseinrichtungen/Gemeinschafts- in den genannten Einrichtungen leben? unterbringungen lag der durchschnittliche Tagessatz (Ge- samtkosten geteilt durch Anzahl der Unterbringungsplätze Zu 7.: Hierzu liegen dem Senat keine Daten vor; ent- und Tage im Monat) bei 14,10 Euro für den Zeitraum sprechende Erhebungen wären nicht mit vertretbarem Februar 2012 bis Juli 2012. Dieser Tagessatz bildet der- Aufwand möglich. zeit die Grundlage für den einzelfallbezogenen Kosten- vergleich und wird im Februar 2013 aktualisiert. 8. Welche dieser Einrichtung dienen als Ausweich- unterkünfte (nur vorübergehende Belegung für wenige 6. Welche vertragsgebundenen und vertragsfreien Ein- Monate), welche sollen dauerhaft belegt werden? richtungen werden derzeit mit Leistungsempfängern nach AsylbLG Zu 6. und 8.: Die zu den Fragen 6 und 8 ermittelbaren - vom LaGeSo belegt Daten können der als Anlage beigefügten Tabelle „Unter- - von den Bezirken belegt? bringung Flüchtlinge – Kapazität der Unterkünfte gem. (Bitte auflisten nach Name der Einrichtung, Bezirk Ver- Absprache mit den Bezirken“ der Berliner Unter- tragspartner, Betreiberfirma, vertraglich vereinbarte Be- bringungsleitstelle entnommen werden. Dieser sind die legungszahl, aktuelle Belegungszahl und Aufenthalts- vertragsgebundenen Einrichtungen sowie vertragsfreien status der BewohnerInnen, maximale Belegungszahl, An- Einrichtungen mit Nutzungsmöglichkeiten für das zahl der in der Einrichtung lebenden Kinder, aktuell ver- Landesamt für Gesundheit und Soziales zu entnehmen einbarter Tagessatz mit/ohne Verpflegung, vereinbarter (Stand: 28.09.2012). Dort sind auch die Laufzeiten der Ausfallsatz, wenn Neubelegung in 2010, 2011 und 2012 Einrichtungen verzeichnet. Daten über Aufenthaltsstatus auch Datum der erstmaligen Belegung, Vertragslaufzeit.) der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Anzahl der 2",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 993 untergebrachten Kinder liegen nicht vor und können nicht mit vertretbarem Aufwand erhoben werden. 9. In welchen vertragsgebundenen und vertragsfreien Einrichtungen werden neben EmpfängerInnen von Leis- tungen nach AsylbLG auch andere Personengruppen untergebracht (z.B. nichtdeutsche und deutsche Woh- nungslose)? Zu 9.: In vertragsgebundene Einrichtungen werden grundsätzlich nur Personen zugewiesen, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Sie verbleiben jedoch in einer Vielzahl von Fällen in diesen Unterkünften, wenn die sozialhilferechtliche Zuständigkeit zu den Bezirken wechselt. Den vertragsfreien Einrichtungen werden grundsätzlich nur Personen zugewiesen, für die die sozialhilferechtliche Zuständigkeit bei den Bezirken liegt. Dem Senat liegen keine detaillierten Daten vor; ent- sprechende Erhebungen wären nicht mit vertretbarem Aufwand möglich. Berlin, den 22. Oktober 2012 In Vertretung Michael B ü g e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Okt. 2012) 3",
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