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"content": "Drucksache 17 / 11 324 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 10. Dezember 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dezember 2012) und Antwort Mobbing und Diskriminierung im Vorbereitungsdienst? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre sachgerecht und ohne Beeinträchtigung durchlaufen zu Kleine Anfrage wie folgt: können. Diese Maßnahmen sind im Rahmen von Ausbil- dung üblich. Statistiken werden darüber nicht geführt. 1. Hat der Senat Kenntnis von Fällen von ungerechter Diese Fälle werden auch nicht gesondert erfasst. Behandlung und/oder Bewertung oder Mobbing im Vor- bereitungsdienst, insbesondere von Ausbildenden bzw. Zu der in der Fragestellung ferner enthaltenen Vermu- SeminarleiterInnen? tung, Ausbildende und Seminarleiterinnen und Seminar- a) Wenn ja, welcher Art und welche Vorkommnisse gab leiter würden ungerecht behandelt oder gemobbt, liegen es in den vergangenen fünf Jahren? (bitte einzeln auflis- keine Erkenntnisse vor. ten) b) Wie bewertet der Senat diese Vorfälle? 2. Gibt es eine Beschwerdestelle für solche Fälle? Zu 1.: Die in der Fragestellung enthaltene Begriffsauf- a.) wenn ja, wie viele Beschwerden gab es in den ver- zählung von ungerechter Behandlung oder Bewertung und gangenen fünf Jahren? Mobbing bezieht unterschiedliche Sachverhalte aufeinan- b.) wenn nein, warum nicht? der. Zu berücksichtigen ist grundsätzlich, dass bei der Klärung einer als ungerecht empfundenen Behandlung 3. Was gedenkt der Senat zu tun, um solche Vorfälle oder bei Verdacht auf Mobbing nicht persönliche Vorstel- künftig zu vermeiden? lungen und Empfindungen entscheidend sind, sondern vielmehr Tatsachen vorliegen müssen, die den Schluss 4. Wie wird den Betroffenen Personen in derartigen rechtfertigen, dass zum Beispiel eine Ausbilderin oder ein Fällen geholfen? Ausbilder insbesondere gegenüber einer bestimmten Lehramtsanwärterin oder einem bestimmten Lehramtsan- 5. Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es für Leh- wärter nicht die erforderliche Distanz und Neutralität auf- rerInnen im Vorbereitungsdienst, um sich gegebenenfalls gebracht hat. Fälle, die als Mobbing gelten können, sind gegen unangemessenes Verhalten oder ungerechten Be- hier nicht bekannt. handlung und Beurteilungen von Vorgesetzten und Be- treuerInnen zu wehren? Schreiben oder mündlich vorgetragene Äußerungen von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern, die 6. Welche Konsequenzen folgen für Betroffene und darauf schließen lassen, dass ein der Ausbildung im Vor- Beteiligte, wenn Fälle von ungerechter Behandlung bereitungsdienst als nicht angemessen empfundenes Ver- und/oder Bewertung oder Mobbing nachgewiesen wird? halten von Ausbilderinnen oder Ausbildern vorliegt und dieses sich nachteilig auf die Persönlichkeit und die Aus- 7. Welche Möglichkeiten zur Vermittlung oder bildung der Lehramtsanwärterin oder des Lehramtsanwär- Schlichtung werden in solchen Fälle angeboten? ters auswirken könnte, werden von der zuständigen Semi- narleiterin oder dem zuständigen Seminarleiter in Ab- Zu 2. bis 7.: Zwischen der damaligen Senatsverwal- stimmung mit der/dem in der Senatsverwaltung für Bil- tung für Bildung, Wissenschaft und Forschung - heute dung, Jugend und Wissenschaft für den Vorbereitungs- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - dienst zuständigen Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter geprüft. und dem Personalrat der Gesamtheit der Lehreranwärte- Ziel ist es dabei immer, eine Lösung zu finden, die es der rinnen und Lehreranwärter und Studienreferendarinnen betreffenden Lehramtsanwärterin oder dem betreffenden und Studienreferendaren wurde am 01. September 2011 Lehramtsanwärter ermöglicht, den Vorbereitungsdienst Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 324 eine Dienstvereinbarung „Umgang mit Mobbinghandlun- 11. Ist der Senat mit mir der Meinung, dass dieses gen“ unterzeichnet. im Widerspruch zum Ziel des Senats steht, mehr Migran- tInnen für den LehrerInnenberuf zu gewinnen? In dieser Dienstvereinbarung ist unter Berücksichti- gung unterschiedlicher Anlässe für vermutete oder wirkli- Zu 11.: Nein. che Diskriminierungen ein gestuftes Verfahren zur Klä- rung von Mobbingvorwürfen festgelegt. Dazu kommen Verfahrensschritte zur Konfliktlösung bis hin zur ggf. 12. Was tut der Senat, damit die Ausbildungsstellen notwendigen Prüfung von dienstrechtlichen Schritten. für angehenden LehrerInnen, LehrerInnen mit Migrati- Diese Dienstvereinbarung gilt unverändert. onshintergrund als Bereicherung sehen und diese entspre- chend fördern, statt den zukünftigen LehrerInnen mit Migrationshintergrund, den Einstieg in den LehrerInnen- 8. Welche Präventionsmaßnahmen setzt der Senat beruf erschweren? um, um Fälle von ungerechter Behandlung und/oder Be- wertung sowie Mobbing durch MentorInnen und Betreue- Zu 12.: Die in der Fragestellung zum Ausdruck kom- rInnen oder SeminarleiterInnen im Vorbereitungsdienst mende Vermutung, dass Lehramtsanwärterinnen und generell zu vermeiden? Lehramtsanwärtern mit Migrationshintergrund die Aus- bildung bzw. der Berufseinstieg erschwert wird, trifft Zu 8.: Fragen des Umgangs mit Auszubildenden wer- nicht zu. den regelmäßig mit den Seminarleiterinnen und Seminar- Den Seminarleiterinnen und Seminarleitern, den Fach- leitern besprochen. Hinzu kommt, dass die Dienstverein- seminarleiterinnen und Fachseminarleitern wie den Schul- barung „Umgang mit Mobbinghandlungen“ in Dienstbe- leiterinnen und Schulleitern ist bewusst, dass die Förde- sprechungen mit den Seminarleiterinnen und Seminarlei- rung und Gewinnung von Lehrkräften mit Migrationshin- tern am 16. September 2011 und am 17. Februar 2012 tergrund wichtig ist und der Berliner Schule dient. Dem- erörtert wurde. Ferner ging die Dienstvereinbarung nicht zufolge beraten und unterstützen sie die in der Ausbildung nur allen Seminarleiterinnen und Seminarleitern, sondern befindlichen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwär- auch den Fachseminarleiterinnen und Fachseminarleitern ter und berücksichtigen die Persönlichkeit der Auszubil- zu und liegt in den Schulpraktischen Seminaren aus. In denden. weiteren Dienstbesprechungen durch die zuständigen Se- minarleiterinnen und Seminarleiter wurde die Dienstver- einbarung mit den Fachseminarleiterinnen und Fachsemi- 13. Welche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für narleitern erörtert. AusbilderInnen und SeminarleiterInnen gibt es in Sachen interkultureller Kompetenz und wie viele haben in an diese Maßnahmen teilgenommen? 9. Hat der Senat Kenntnis von Fällen von Fehlverhal- ten oder -bewertungen, die als diskriminierend oder aus- Zu 13.: Die Seminarleiterinnen und Seminarleitern grenzend gewertet werden können? sowie die Fachseminarleiterinnen und Fachseminarleiter werden auf die vielfältigen Fortbildungsangebote, die im Zu 9.: An die Seminarleiterinnen und Seminarleiter Zusammenhang mit der Ausbildung künftiger Lehrkräfte sowie an den für den Vorbereitungsdienst in der Senats- stehen, kontinuierlich hingewiesen. Eine Erfassung der verwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zustän- Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt da- digen Mitarbeiter wenden sich verschiedentlich einzelne bei nicht. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, die sich Problemen im Vorbereitungsdienst gegenübersehen. Vor- rangig werden wirksame Lösungen in diesen Einzelfällen 14. Wie viele AusbilderInnen und SeminarleiterIn- gesucht, damit die Auszubildende bzw. der Auszubilden- nen mit Migrationshintergrund gibt es in Berlin? de den Vorbereitungsdienst weiterhin ungestört durchlau- fen kann. Zu 14.: Diese Daten werden nicht erhoben. 10. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass es in Berlin, den 07. Januar 2013 letzter Zeit eine Häufung von Beschwerden von angehen- den LehrerInnen mit Migrationshintergrund gibt, die sich durch ihre AusbilderInnen, ausbildenden Stellen oder von In Vertretung SeminarleiterInnen unfair bis diskriminierend behandelt fühlen? Mark Rackles Zu 10.: Die in der Fragestellung zum Ausdruck kom- Senatsverwaltung für Bildung, mende Vermutung, dass es im Vorbereitungsdienst zu Jugend und Wissenschaft einer Häufung von Beschwerden Auszubildender mit Migrationshintergrund geben soll, trifft nicht zu. (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Jan. 2013) 2",
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