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"content": "Drucksache 17 / 18 224 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 14. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2016) und Antwort Du hast Akteneinsicht – Ich hab Polizei! Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Weder bei dem Besuch des Fragestellers am 16. Feb- Schriftliche Anfrage wie folgt: ruar 2016 noch bei dem Besuch am 19. Februar 2016 lag eine Einladung für ihn oder eine Terminvereinbarung mit 1. Warum und auf welcher Rechtsgrundlage wurde ich ihm vor. Ein Zugang zum Alten Stadthaus wurde daher am 19.02.2016 unter Zuhilfenahme des polizeilichen nicht gewährt. Objektschutzes der Senatsverwaltung für Inneres und Sport in der Klosterstraße verwiesen? Der Pförtnerdienst hat den Fragesteller bei seinem zweiten Besuch am 19. Februar 2016 daher gebeten, das Zu 1.: Das Dienstgebäude Altes Stadthaus gehört zum Dienstgebäude zu verlassen und erst nach seiner aus- Sondervermögen Immobilien Land Berlin (SILB) und drücklichen Weigerung die Polizei informiert. wird durch die BIM-Berliner Immobilien Management GmbH vermietet. 2. Habe ich Hausverbot in der Innenverwaltung? Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat als ei- a) Wenn ja, warum und seit wann? ne der Mieterinnen des Alten Stadthauses die Vermieterin b) Wenn nein, warum wurde ich am 19.02.2016 unter mit Facility Managementleistungen beauftragt, zu denen Zuhilfenahme des polizeilichen Objektschutzes der In- u.a. auch die Wahrnehmung der Zutrittskontrollen zählen. nenverwaltung verwiesen? Diese Aufgaben nehmen Dienstkräfte des Landesbetrie- bes für Gebäudebewirtschaftung (LfG) im Auftrag der Zu 2.: Nein, der Fragesteller hat kein Hausverbot in BIM wahr. Die Pförtnerinnen und Pförtner gewähren der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Gästen den Zugang zum Alten Stadthaus, soweit entspre- chende Einladungen oder Terminvereinbarungen vorlie- Zu 2. a): Entfällt. gen. Zu 2. b): Siehe Antwort zu Frage 1. Am 16. Februar 2016 erschien der Fragesteller im Dienstgebäude der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, nachdem er diesen Besuch einem Mitarbeiter der 3. Wer gab wann den Mitarbeiterinnen und Mitarbei- Senatsverwaltung für Inneres und Sport gegenüber per tern an der Pforte der Innenverwaltung die Anweisung, Mail angekündigt hatte. Dem Pförtnerdienst teilte der mich „unter keinen Umständen“ das Dienstgebäude der Fragesteller mit, dass er einen Termin mit dem Mitarbei- Innenverwaltung betreten zu lassen? War diese Anwei- ter vereinbart habe. Nachdem ihm mitgeteilt worden war, sung mit der Hausleitung abgesprochen? dass der Mitarbeiter nicht im Hause sei und ein Termin nicht bestehe, verlangte der Fragesteller Zutritt und droh- Zu 3.: Es gab keine Anweisung, dass der Fragesteller te, die Polizei zu rufen. Danach verließ er das Gebäude. das Dienstgebäude der Senatsverwaltung für Inneres und Sport nicht betreten dürfte. Zudem hat der Fragesteller Da sich die Pförtnerinnen und Pförtner während seines das Dienstgebäude sowohl am 16. wie auch am 19. Feb- Aufenthaltes in ihrer Arbeit beeinträchtigt sahen, infor- ruar betreten, da das Foyer des Alten Stadthauses in Rich- mierten sie die nachfolgenden Schichten, dass der Frage- tung der Klosterstraße mit der Loge des Pförtnerdienstes steller auch in den nächsten Tagen versuchen werde, unter innerhalb des Dienstgebäudes liegt. der Behauptung, einen Termin zu haben, in das Dienstge- bäude der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zu gelangen. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 224 4. Wer fixierte diese Anweisung handschriftlich auf Zu 9.: Siehe Antwort zu Frage 4. zwei Zetteln und brachte diese auch für Dritte gut sichtbar im Pförtnerbereich der Innenverwaltung an? War dies mit der Hausleitung abgesprochen? 10. Ist es üblich, dass die Mitarbeiter*innen an der Pforte einer Person, die um Einlass bittet, vorgeben, eine Zu 4.: Es gab keine Anweisung und somit auch keine Mitarbeiterin der Verwaltung anzurufen, tatsächlich aber schriftliche Fixierung. Die Pförtnerinnen und Pförtner den polizeilichen Objektschutz anrufen, um die um Ein- informieren sich schichtübergreifend auch informell, so lass bittende Person aus dem Gebäude zu entfernen? auch hier über die Ankündigung des Fragestellers, seinen ersten Besuch zu wiederholen. Über das Anbringen von Zu 10.: Nein. Ein solches Vorgehen wurde auch hier Zetteln im Pförtnerbereich erfolgen keine Abstimmungen nicht angewandt. mit der Hausleitung. Die Information an die Polizei erfolgte nach der Rück- frage, ob es einen vereinbarten Termin gegeben hatte und 5. Ist es üblich, dass in der Innenverwaltung Anwei- der Weigerung des Fragestellers, das Dienstgebäude zu sungen erteilt werden, dass Abgeordnete, die ihrem ver- verlassen. fassungsmäßigem Kontrollauftrag nachkommen, „unter keinen Umständen“ das Gebäude zu betreten haben? 11. Sollten nicht die Pförtner*innen der Innenverwal- Zu 5.: Nein, ein solches Verfahren ist weder üblich tung den polizeilichen Objektschutz informiert haben: noch wurde es hier angewendet. Eine Anweisung bestand Wer informierte den polizeilichen Objektschutz, um mich nicht (siehe Antwort zu den Fragen 3 und 4). des Gebäudes zu verweisen? Zu 11.: Entfällt. 6. Ist es in der Innenverwaltung üblich, eine Anwei- sung nach der Abgeordnete „unter keinen Umständen“ das Dienstgebäude zu betreten haben, handschriftlich zu 12. Wer hat das Hausrecht in der Senatsverwaltung für fixieren und auch für Dritte gut sichtbar im Pförtnerbe- Inneres in der Klosterstraße? reich der Innenverwaltung anzubringen? 13. Sollte die Antwort des Senats Berliner Immobili- Zu 6.: Nein. Siehe im Übrigen Antwort zu Frage 4. enmanagement GmbH (BIM) sein, wer bei der BIM ent- schied wann, dass ich des Hauses zu verweisen sei? 7. Für den Fall, dass der Senat die Existenz der beiden Zu 12. und 13.: Siehe Antwort zu Frage 8. Zettel leugnet, ist dem Senat bekannt, dass ich die Exis- tenz dieser Zettel und deren Inhalte mit einer Erklärung an Eides statt bezeugen würde? 14. Muss die BIM jedes Mal kontaktiert werden, wenn die Innenverwaltung das Hausrecht wahrnehmen und eine Zu 7.: Nein. Psychische Zustände wie Absichten, Person des Hauses verweisen möchte? Überzeugungen, Kenntnisse und Vorstellungen sind nur in ihren Auswirkungen wahrnehmbar. Sie beziehen sich Zu 14.: Nein. wie in diesem Fall häufig auf etwas Zukünftiges, wodurch die Wahrnehmbarkeit und somit die Kenntnisnahme durch den Senat erschwert ist. 15. Ist dem Senat bekannt, dass Polizei, Gerichte und Verwaltungen des Landes Berlin einseitig Termine set- zen? 8. Welche Mitarbeiter*innen der Innenverwaltung können die Pforte der Innenverwaltung anweisen, dass Zu 15.: Ja. bestimmte Personen das Dienstgebäude der Innenverwal- tung nicht betreten dürfen? 16. Wie oft setzte die Innenverwaltung den Mitglie- Zu 8.: In der Rolle als eine der Mieterinnen des Alten dern des Innenausschusses in dieser Legislaturperiode Stadthauses können neben der Hausleitung alle Dienst- einseitig Termine, zum Beispiel um sie über die Einsatz- kräfte der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die planung 1. Mai oder neue Erkenntnisse im Bereich NSU dienstliche Aufgaben im Rahmen dieses Vertragsverhält- zu informieren? (Bitte Auflistung mit Datum und Anlass.) nisses wahrnehmen, das Hausrecht ausüben. Dieses Recht haben auch die weiteren Mieterinnen. Zu 16.: Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat den Mitgliedern des Ausschusses für Inneres, Sicher- heit und Ordnung in dieser Legislaturperiode zu keinem 9. Kann der Senat ausschließen, dass eine dieser Per- Zeitpunkt einseitig Termine gesetzt. Sie hat die Mitglieder sonen die Anweisung gab? Wenn ja, wie, wenn nein, wie zu verschiedenen aktuellen Anlässen zu Gesprächen ein- kam es dann zu den zwei Zetteln mit der Anweisung, oder zu Besprechungen hinzugeladen. mich nicht ins Dienstgebäude zu lassen? 2",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 224 17. Handelt es sich bei der den Medien gegenüber ge- 19. Ist dem Senat darüber hinaus ein Fall bekannt, in troffenen Aussage des Staatssekretärs Krömer, es handele dem ein Abgeordneter unter Zuhilfenahme der Polizei sich bei meiner Person um einen „offensichtliche(n) Poli- eines öffentlich zugänglichen Gebäudes der Berliner tik-Clown“ um eine offizielle Position des Senats von Verwaltung verwiesen wurde? Berlin oder ist dies die Einzelmeinung eines Staatssekre- tärs? Zu 19.: Nein. Im Übrigen handelt es sich bei dem Dienstgebäude der Senatsverwaltung für Inneres und Zu 17.: Bei der Aussage handelt es sich um die Mei- Sport nicht um ein öffentlich zugängliches Gebäude. nungsäußerung eines Staatssekretärs. Berlin, den 28. März 2016 18. Hält es der Senat für angemessen, dass Staatssek- retäre einen Abgeordneten, der sein verfassungsmäßiges Akteneinsichtsrecht wahrnehmen möchte, als „offensicht- In Vertretung liche(n) Politik-Clown“ beleidigen? Bernd Krömer Zu 18.: Mit Blick auf das herausgehobene Grundrecht Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes bzw. Art. 14 der Verfassung von Berlin kann es auch Staatssekretären des Berliner Senats nicht versagt sein, im (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Apr. 2016) Rahmen eines öffentlichen, der allgemeinen Meinungs- bildung dienenden Austausches – auch überspitzt – eige- ne Meinungen zu äußern. Im Übrigen wird auch die Auffassung des Fragestel- lers, die vom Staatssekretär getätigte Äußerung habe einen beleidigenden Charakter gehabt, vom Senat nicht geteilt. Dies würde voraussetzen, dass die Äußerung den so Bezeichneten als Ausdruck der Missachtung, Gering- schätzung oder Nichtachtung in seiner Ehre angreift. Hierzu müsste sie nach ihrem objektiven Sinngehalt ge- eignet sein, der betroffenen Person ganz oder teilweise den ethischen, personalen oder sozialen Geltungswert abzusprechen und dadurch den grundsätzlich uneinge- schränkten Achtungsanspruch zu verletzen. Das aber ist bei der Bezeichnung als „Politik-Clown“ nicht der Fall. Während der Begriff des Politik-Clowns bzw. Polit- Clowns noch vor einigen Jahren eine ausschließlich nega- tive Konnotation hatte, hat sich dies nicht zuletzt seit dem Auftreten von Politikern wie dem früheren Bürgermeister von Reykjavik, Jon Gunnar Kristinsson, in den letzten Jahren stark relativiert. Das gewollt Humorvolle ist als Instrument zur Gewinnung politischer Aufmerksamkeit mittlerweile anerkannt. Die Bezeichnung als Polit- oder Politik-Clown hat, wie sich schon in der Häufigkeit der Nutzung dieses oder ähnlicher Begriffe zeigt, einen in- zwischen eher subjektiv-deskriptiven Charakter und spricht damit dem so Bezeichneten gerade nicht den ethi- schen, personalen oder sozialen Geltungswert ab. Insofern liegt darin auch keine Missachtung, Geringschätzung oder gar Nichtachtung. In Anbetracht des Vorlaufs erscheint die vom Staats- sekretär gemachte Äußerung daher auch nicht unange- messen. 3",
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