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            "content": "Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 15885 vom 03.08.2018 über Ökobaubilanz 2021, hier GEWOBAG Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das landeseigene Wohnungsunternehmen Gewobag Wohnungsbau Aktiengesellschaft um Stellungnahme gebeten zu den Aspekten, die diese betreffen. Die Stellungnahme wurde von dem Wohnungsunternehmen in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1 Welche Schritte hat die GEWOBAG in den Jahren 2017 und 2018 unternommen, um Ihre Neubau- und Sanierungsprojekte unter Umweltaspekten noch nachhaltiger zu gestalten? Antwort zu Frage 1: Die Gewobag beachtet bei ihrer Wachstums- und Modernisierungsstrategie die gesetzlichen Baubestimmungen. Hierbei spielt die Energieeinsparverordnung eine maßgebliche Rolle. Alle verwendeten Baustoffe entsprechen den geltenden Produkt- und Prüfnormen und den chemikalienrechtlichen Beschränkungen der Schadstoffgehalte in Bauprodukten. Insbesondere hat die Gewobag die Selbstverpflichtung übernommen, bei Sanierungen und Neubau seit 2016 nur mineralische Dämmung (kein Einsatz von Polystyrol) und - wo technisch möglich - eine monolithische Bauweise zu verwenden. Frage 2 Welcher über die Anforderungen der EnEV hinausgehende Energiestandard (z.B. Plusenergiestandard) wurde a) bei Bestandsmodernisierungen und b) bei Neubauvorhaben regelmäßig erreicht? 1",
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            "content": "vorbildlich sein. Hiermit ist gewährleistet dass sich die Maßnahmen an den Zielen des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 ausrichten. Frage 7 Welche Sanierungsquoten für die energetische Sanierung des Gebäudebestandes sind auf der Basis des BEK 2030 mit der GEWOBAG verabredet worden? Welche Sanierungsquoten sind bis 2021, welche bis 2030 vorgesehen?(Bitte durch Senat beantworten.) Antwort zu Frage 7: Es gibt keine weiteren Vereinbarungen mit dem Senat, die über die Vorgaben der Kooperationsvereinbarung und der Klimaschutzvereinbarung hinausgehen. Frage 8 Welchen Stellenwert haben bei der GEWOBAG Abrisse nebst Neubauten, die im BEK 2030 als wichtiges Element zur Erreichung der Klimaziele genannt werden? Wie erfolgt im Falle von Abriss und Neubau von Wohngebäuden eine finanzielle Abfederung gegen soziale Härten? Antwort zu Frage 8: Aktuell plant die Gewobag keine Abrisse von Wohngebäuden. Frage 9 Welche nachwachsenden Baustoffe wurden bei Modernisierungs- und insbesondere Neubauvorhaben 2017 und 2018 vermehrt durch die GEWOBAG eingesetzt? (z.B. natürliche Dämmstoffe, Holz, Lehm etc.) Antwort zu Frage 9: Der Einsatz nachwachsender Baustoffe für konstruktive Bauteile wird bislang nur gezielt bei ausgewählten Projekten untersucht und verfolgt. Hemmend wirkt sich hierbei aus, dass es einen nur regional begrenzten Anbietermarkt für solche Produkte gibt.Gegenüber der Ausschreibung konservativer Baustoffe sind preisliche Nachteile zu erwarten. Auch schränken gesetzliche Vorgaben, z.B. zum Brandschutz, die Verwendung von Holzkonstruktionen im Hochbau bei bestimmten Gebäudeklassen ein. Frage 10 Welche Erfahrungen hat die GEWOBAG bereits mit dem konstruktiven Holzbau gesammelt? Antwort zu Frage 10: Bislang plant die Gewobag in der aktuellen Neubauplanung keinen konstruktiven Holzbau. Die Erfahrungen der Gewobag im konstruktiven Holzbau basieren auf Ergänzungsbauten/Dachgeschossaufbauten in den 90-er Jahren (Siedlung Graetschelsteig und Paul Hertz Siedlung), welche zwischenzeitlich aufgrund von Feuchteschäden umfassend saniert werden mussten. Frage 11 Welche Vorhaben der GEWOBAG sollen bis 2021, welche bis 2030 in Holzbauweise umgesetzt werden? 3",
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