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"content": "Drucksache 17 / 15 025 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Philipp Magalski (PIRATEN) vom 21. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. November 2014) und Antwort Übernahme/Zukunft der Abwasserspeicheranlage im Osthafen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre - Kondition 3: Die dann vorhandene Anlage ent- Schriftliche Anfrage wie folgt: spricht aus wasserrechtlicher Sicht dem Stand der Technik und ist im vorhandenen Zustand geneh- Frage 1: Wie bewertet der Senat die seit April 2013 migungsfähig. laufende Pilotphase der von der LURI.watersystems.GmbH - Kondition 4: Die durch die Übernahme verursach- (LURI) errichteten Offshore-Abwasserspeicheranlage in ten Kosten sind aus gebührenrechtlicher Sicht an- der Spree Höhe Osthafen (Friedrichshain)? Wie ist dies- satzfähige Kosten. bezüglich die Aussage von Staatssekretär Christian Gaeb- - Kondition 5 (Auszug): Voraussetzung für die ler (SenStadtUm) im Ausschuss für Stadtentwicklung und Übernahme der Pilotanlage in das Eigentum der Umwelt vom 1.10.2014 zu verstehen: „Die Auswertung BWB ist weiterhin, dass sämtliche Ansprüche des des Pilotprojekts könne zudem unterschiedlich betrachtet jeweiligen Eigentümers des Grundstücks Stralauer werden“? (Ausschuss SenStadtUm 17/47 v. 1.10.2014, Allee 5 abgegolten sind. Inhaltsprotokoll S. 3) sind nach Erkenntnis des Senats bisher nicht abschlie- ßend geklärt bzw. erfüllt. Antwort zu 1: Dem Senat liegt bisher nur ein Zwi- schenbericht für den Zeitraum vom 22.04.2013 bis 01.09.2013 vor. Daher können über den Erfolg des Pilot- Frage 3: Welche eventuellen Vorbehalte gegen das vorhabens noch keine abschließenden Aussagen getroffen Projekt seitens des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg sind werden. dem Senat bekannt? Antwort zu 3: Dem Senat ist eine Stellungnahme des Frage 2: Warum ist laut Staatssekretär Christian Gaeb- Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg zur Errichtung ler (SenStadtUm) die Übernahme der Anlage durch die der Versuchsanlage bekannt. Darin heißt es: „Dem Vor- Berliner Wasserbetriebe/Land Berlin neuerdings „keine haben wird nur unter Zurückstellung erheblicher städte- Option“ (Ausschuss SenStadtUm 17/47 v. 1.10.2014, baulicher Bedenken zugestimmt, da es sich hier um ein Inhaltsprotokoll S. 3), obwohl das Projekt nach dem spe- zeitlich befristetes technisches Pilotvorhaben handelt, das ziellem Anforderungsprofil der Berliner Wasserbetriebe vom Bundesministerium für Bildung und Forschung realisiert wurde und die im Kooperationsvertrag zwischen (BMBF) finanziert wird. …dem Vorhaben stehen aber den Berliner Wasserbetrieben und der LURI vom erhebliche öffentliche Belange entgegen. Als beeinträch- 28.01.2011 geregelten Bedingungen für einen Ankauf laut tigte öffentliche Belange sind hier der Schutz des Orts- Abschlussbericht der TU Berlin (Kooperationspartner) und Landschaftsbildes, der Erhalt der natürlichen Eigenart vom Dezember 2013 weitgehend erfüllt sind? der Landschaft sowie der Erhalt der Funktion als Erho- lungsgebiet und die Hervorrufung schädlicher Umwelt- Antwort zu 2: Die im Kooperationsvertrag zwischen einwirkungen anzuführen.“ den Berliner Wasserbetrieben und der LURI vom 28.01.2011 geregelten Bedingungen - Kondition 1: Es bestehen wasserrechtliche Anfor- Frage 4: Können mögliche Vorbehalte seitens des Se- derungen im Rahmen eines wasserrechtlichen Be- nats bzw. des Bezirks gegen den Ankauf der Anlage und scheids an die Berliner Wasserbetriebe (BWB). den Weiterbetrieb dieser nach Ende der Pilotphase (Ende - Kondition 2: Die Anlage erfüllt die Auflagen im April 2015) in den kommenden Wochen ausgeräumt Vergleich mit Alternativlösungen in funktionaler werden? Wenn ja, wie? und wirtschaftlicher Hinsicht gleichwertig oder besser. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 025 Antwort zu 4: Siehe Antwort zu Frage 2. Frage 8: Unterstützt der Senat die Forderung nach ei- Bei einer negativen Stellungnahme des Bezirkes ist nem umfassenden Monitoringsystem, dass die Einleitun- ein Weiterbetrieb/Dauerbetrieb der Anlage nicht möglich. gen von ungeklärtem Abwasser bei Starkregenereignissen in alle Berliner Gewässer überwacht? Frage 5: Warum musste bei dieser Abwasserspeicher- Antwort zu 8: Monitoringsysteme existieren bereits. anlage im Osthafen die ursprüngliche Installation mit Seitens der Berliner Wasserbetriebe werden die Überläufe Sonnendeck und Bepflanzungen zurückgebaut werden aus der Mischwasserkanalisation erfasst und regelmäßig und warum wurde eine öffentliche Nutzung nicht ermög- dem Senat gemeldet. Der Senat betreibt ein umfassendes licht? Monitoring zur Überwachung der ökologischen Zustände der Berliner Gewässer. In der Innenstadt werden zur Er- Antwort zu 5: Es handelt sich um ein Pilotprojekt für fassung der Auswirkungen von Mischwasserüberläufen eine Abwasseranlage, die es in dieser Form bisher noch zusätzlich insgesamt sieben mit Sensoren ausgestattete nicht gab. Es mussten im Rahmen dieses Projektes erst Messstationen betrieben. Betriebserfahrungen gesammelt werden, bevor eine öf- fentliche Nutzung hätte zugelassen werden können. Berlin, den 08. Dezember 2014 Frage 6: Welche Maßnahmen plant der Senat im Falle einer Nichtübernahme der Anlage durch die Berliner In Vertretung Wasserbetriebe, um die seit April 2013 nach Starkregene- reignissen an dieser Stelle über 15.000 qm aufgefangenen Christian Gaebler und nicht in die Spree eingeleiteten ungeklärten Abwässer ................................ auch in Zukunft zu vermeiden? Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Antwort zu 6: Es gibt für das unmittelbar an die Pilot- anlage angrenzende Einzugsgebiet Berlin XII ein Sanie- (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dez. 2014) rungskonzept zur Schaffung von zusätzlichem Stauraum, welches die Anforderungen der Sanierungserlaubnis übererfüllt. Die Maßnahmen in diesem Einzugsgebiet stehen kurz vor dem Abschluss. Insgesamt werden durch diese Maßnahmen 200.926 m³/a Mischwasser zurückge- halten und gelangen so nicht in die Spree. Frage 7: Welche Maßnahmen unternimmt der Senat, um die Einleitung von ungeklärtem Abwasser bei Starkregenereignissen in die Spree insgesamt zu mindern bzw. zu verhindern? Antwort zu 7: Das Überlaufen von Mischwasser in die Gewässer lässt sich nicht vollständig verhindern. Für die Gebiete mit Mischwasserkanalisation gibt es zur Reduzie- rung der Überläufe seit 1998 ein umfassendes Sanie- rungsprogramm, das bis 2020 schrittweise umgesetzt wird. Insgesamt werden nach Abschluss aller Maßnahmen 3 309.000 m zusätzlicher Stauraum ertüchtigt bzw. errich- tet worden sein. Somit können 3,2 Mio. m³/a Mischwas- sereinleitungen von der Spree ferngehalten werden. 2",
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