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"content": "Drucksache 17 / 13 503 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Martin Beck und Jasenka Villbrandt (GRÜNE) vom 24. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. März 2014) und Antwort Bedingungen für Menschen mit Behinderungen in den Berliner Bäderbetrieben Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre 2. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass bei- Schriftliche Anfrage wie folgt: spielsweise in den Staatlichen Museen zu Berlin eine Ermäßigung beim Eintrittspreis für Menschen mit Behin- 1. Inwiefern sieht der Senat die Einhaltung der Ver- derungen ab einem Grad von 50% vorgesehen ist, bei den pflichtung des Landes Berlin zur Schaffung gleichwerti- Bäderbetrieben jedoch nicht, und sind in dieser Hinsicht ger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Anpassungen geplant? Behinderung, die sich aus der seit 26.03.2009 in Deutsch- land gültigen UN-Behindertenrechtskonvention ergeben, Zu 2.: Die Tarifsatzung gilt für Menschen mit und oh- bei den Berliner Bäderbetrieben, insbesondere mit der ne Behinderung gleichermaßen. neuen Nutzungssatzung erfüllt? Auch mit der neuen Tarifsatzung, die zum 01.01.2014 Zu 1.: Artikel 3 Absatz 5 der UN- in Kraft getreten ist, bleibt der Kreis der Ermäßigungsbe- Behindertenrechtskonvention bestimmt, dass seitens der rechtigten unverändert. Ermäßigungsberechtigt sind ne- Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen zu treffen sind, ben Kindern bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen die gleichbe- Schülerinnen und Schülern bis zum 21. Lebensjahr, Stu- rechtigte Teilnahme an Erholungs-, Freizeit- und Sportak- dentinnen, Studenten und Auszubildenden bis zum 27. tivitäten zu ermöglichen. Lebensjahr, ausschließlich sozial bedürftige Personen- gruppen wie Empfängerinnen und Empfänger von Ar- Nach § 1 Absatz 1 Sportförderungsgesetz (SportFG) beitslosengeld II (ALG II) bzw. Sozialgeld nach SGB II soll jedem, d.h. Menschen mit und ohne Behinderung, die („Hartz IV“), Empfängerinnen und Empfänger von Sozi- Möglichkeit verschaffen werden, sich entsprechend sei- alhilfe oder Leistungen zur Grundsicherung im Alter und nen Fähigkeiten und Interessen im Sport nach freier Ent- bei Erwerbsminderung nach SGB XII, Empfängerinnen scheidung mit organisatorischer Bindung (Verein) oder und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerber- ohne organisatorische Bindung zu betätigen. leistungsgesetz sowie Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft eines Leistungsempfängers. In diesem Sinne regelt die Nutzungssatzung nach Maßgabe des Bäder-Anstaltsgesetzes (BBBG) die unent- Neben den Ermäßigungsberechtigten erhalten Kinder geltliche Nutzung der Schwimmbäder für die Geltungsbe- bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres entgeltfreien reiche Schulen im Rahmen des obligatorischen Zutritt und Familien wird mit der neuen Familienkarte, Schwimmunterrichts, förderungswürdige Sportorganisati- die für zwei Erwachsene und bis zu fünf Kinder gültig ist, onen für ihren schwimm- und wassersportlichen Übungs-, ein vergünstigter Eintritt ermöglicht. Zudem gewährt der Lehr- und Wettkampfbetrieb und Kindertagesstätten, \"Super-Ferienpass\", den Kinder und Jugendliche bis zur insbesondere zur Wassergewöhnung, sportlichen Betäti- Vollendung des 18. Lebensjahres erwerben können, wäh- gung und Gesundheitserziehung, unabhängig davon, ob rend der Schulferien einen entgeltfreien Zutritt zu den sich die Nutzungen auf Menschen mit oder ohne Behinde- öffentliche Schwimmbädern (Hallen-, Frei- und Sommer- rung beziehen. bäder). Daher sieht der Senat auch mit der neuen Nutzungs- Das Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) be- satzung, die zum 01.01.2014 in Kraft getreten ist, keine schreibt in § 1 Absatz 1 das Gleichberechtigungsgebot als Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderung. „Umsetzung des Benachteiligungsverbotes von Menschen mit Behinderung und die Herstellung gleichwertiger Le- bensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinde- rung gemäß Artikel 11 der Verfassung von Berlin.“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 503 Nach Auffassung des Senats wird mit der Tarifsatzung Über die Festsetzung der Belegungskapazitäten für die und dem entgeltfreien Zutritt für Begleitpersonen von unentgeltliche Nutzung der Schwimmbäder durch Schu- Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen “B” im len, Kindertagesstätten sowie der förderungswürdigen Schwerbehindertenausweis dem Gleichberechtigungsge- Sportorganisationen entscheidet gemäß § 8 Absatz 3 bot entsprochen. Darüber hinaus setzt sich der Senat im Nummer 7 BBBG der Aufsichtsrat der BBB. Im Hinblick Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel auf die einzelbadbezogene Verteilung der Nutzungsflä- weiterhin für die Bereitstellung barrierefreier Bäder ein, chen und -zeiten in den Hallenbädern haben die BBB die von Menschen mit und ohne Handicap gleichermaßen gemäß § 12 Absatz 1 BBBG von den Regionalen Beirä- genutzt werden können. ten, denen Vertreter aller Bezirke und bezirklichen Sport- Eine Anpassung der Tarifsatzung ist nicht geplant. arbeitsgemeinschaften angehören, Stellungnahmen einzu- holen. 3. Inwiefern ist es zutreffend, dass Vereinen, die Be- Vor diesem Hintergrund wurden und werden von den wegungs- und Sportaktivitäten für Menschen mit Behin- BBB im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für derungen jenseits von durch Leistungsträger finanzierten Inneres und Sport hinsichtlich des unentgeltlichen therapeutische oder rehabilitativen Maßnahmen anbieten, Übungs- und Lehrbetriebs der Behinderten-Sportvereine im Gegensatz zu herkömmlichen Sportvereinen kulante Ermessensentscheidungen getroffen. Schwimmflächen nicht kostenlos zur Verfügung gestellt werden? 5. Ist bekannt, wie viele der Nutzerinnen und Nutzer 4. Auf welcher Grundlage begründet der Senat die Menschen mit Behinderungen sind? Bitte nach Art der Ungleichbehandlung der in Frage 3 genannten Vereine Behinderung auflisten. gegenüber Schwimmvereinen bei der kostenlosen Verga- be der Schwimmflächen? Zu 5.: Hierzu liegen keine Informationen vor. Zu 3. und 4.: Nach Maßgabe von § 3 Absatz 1 Num- mer 2 Bäder-Anstaltsgesetzes (BBBG) und § 1 Absatz 1 6. Bei welchen Bädern sind Zugang und Nutzung der Nummer 2 der Satzung über die Nutzung der Einrichtun- Infrastrukturen in den Bädern auch für Rollstuhlfahrerin- gen der Berliner Bäder-Betriebe (Nutzungssatzung) ist die nen und –fahrer gegeben, bei welchen ist die Schaffung Nutzung der Schwimmbäder unentgeltlich sicherzustellen eines solchen in nächster Zeit geplant und bei welchen für förderungswürdige Sportorganisationen für ihren nicht? Bitte nach Bädern auflisten. schwimm- und wassersportlichen Übungs-, Lehr- oder Wettkampfbetrieb. 7. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um Men- schen mit Sehbeeinträchtigungen oder Blindheit Zugang Die unentgeltliche Bereitstellung ist ausschließlich auf und Nutzung der Infrastrukturen in den Bädern zu erleich- die Sportarten begrenzt, die zu ihrer Ausübung Wasser tern oder zu ermöglichen? Bitte nach Bädern auflisten. benötigen. Die einzelnen Sportarten sind in § 2 Absatz 3 Nutzungssatzung abschließend aufgezählt. Im Einzelnen 8. Inwiefern werden Zugang und Nutzung der Infra- sind das Schwimmen, Wasserrettung, Wasserspringen, strukturen in den Bädern für hörgeschädigte Personen Wasserball, Moderner Fünfkampf, Triathlon, Synchron- erleichtert, etwa in Bezug auf Sicherheits- oder Warnsys- schwimmen, Unterwasserrugby, Flossenschwimmen, teme? Streckentauchen und Tauchen. Zu 6. bis 8.: Für insgesamt acht Bäder der BBB ist be- Die zur unentgeltlichen Nutzung berechtigenden reits das Signet „Berlin barrierefrei“ gemäß den gültigen Schwimm- und Wassersportarten benötigen zum Erlernen Kriterien vergeben worden. In weiteren Bädern sind zu- ihrer sportartspezifischen Techniken Fähigkeiten und mindest die Voraussetzungen geschaffen, die Nutzung der Fertigkeiten sowie zur Ausübung das Element Wasser, Bäder für Menschen mit Behinderung zu erleichtern, d.h., Schwimmbäder sind dafür die sportartgerechten wenngleich diese nicht gänzlich barrierefrei gestaltet sind. Sportanlagen. Einige Schwimm- und Wassersportarten (z.B. Schwimmen, Tauchen, Wasserball, u.a.) können Folgende Bäder haben das Signet “Berlin barrierefrei“ auch von Menschen mit Behinderung im Rahmen des erhalten und sind somit uneingeschränkt für Rollstuhlfah- schwimm- und wassersportlichen Übungs-, Lehr- oder rerinnen und Rollstuhlfahrer zugänglich und nutzbar: Wettkampfbetriebs unter Beachtung teilnehmerspezifi- Sommerbad Neukölln scher Kriterien und Methoden (Art und Grad der Behinde- Schwimmhalle Holzmarktstraße rung, Alter, Leistungsstand, Leistungsfähigkeit und Leis- Bad am Spreewaldplatz tungsbereitschaft sowie unter Einbeziehung entsprechen- Schwimmhalle Helmut Behrend am Helene- der „Hilfsmittel“) ausgeübt werden. Weigel-Platz Kombibad Seestraße Diese Regelungen gelten für alle förderungswürdigen Stadtbad Neukölln Sportorganisationen, unabhängig davon, ob diese Ange- Paracelsusbad bote für Menschen mit oder ohne Behinderung ausgeprägt Schwimmhalle Märkisches Viertel sind. 2",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 503 Darüber hinaus sind u. a. die Schwimmhalle Ernst- Nach der Bauordnung von Berlin sind bauliche Anla- Thälmann-Park, die Schwimm- und Sprunghalle im Eu- gen, die öffentlich zugänglich sind, so instand zu halten, ropasportpark (SSE), das Stadtbad Lankwitz, die dass sie u. a. von Menschen mit Behinderungen über den Schwimmhalle Hüttenweg und die Kleine Schwimmhalle Hauptzugang barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe Wuhlheide für Rollstuhlbenutzerinnen und –benutzer zweckentsprechend genutzt werden können. Von diesem geeignet. Grundsatz gibt es bestandsbedingte und wirtschaftliche Ausnahmen. Im Rahmen des Bädersanierungsprogramms wurden bzw. werden die Bäder Stadtbad Schöneberg, die Das Bädersanierungsprogramm war bzw. ist finanziell Schwimmhalle Finckensteinallee, das Kombibad Gropi- nicht in der Lage, in allen Bädern einen behindertenge- usstadt und das Kombibad Spandau barrierefrei saniert. rechten Zugang zu schaffen. Selbstverständlich setzen Die Bäder erhalten ein optisches und taktiles Leitsystem. sich Senat und die BBB – im Rahmen der finanziellen Es werden bzw. wurden barrierefreie Zugänge, Duschen und baulichen Möglichkeiten – weiterhin für die Bereit- und WC’s geschaffen. Für den Beckeneinstieg sind ent- stellung barrierefreier Bäder ein. sprechende Hebevorrichtungen installiert bzw. vorgese- hen. Die geplanten Maßnahmen wurden mit den jeweili- gen bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinde- Berlin, den 10. April 2014 rung abgestimmt bzw. wurden in die Planungen mit ein- bezogen. Frank Henkel Problematisch gestaltet sich der Einbau einer so ge- Senator für Inneres und Sport nannten „Gewöhnungstreppe“. Der nachträgliche Einbau von Gewöhnungstreppen ist auch bei umfänglicher Sanie- rung in den vier genannten Bädern nicht umsetzbar. Dies (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Apr. 2014) scheitert an der jeweiligen Bestandssituation (Platzbedarf) und im Einzelfall auch an Denkmalschutzanforderungen, die keine Veränderung am Bestand zulassen. 9. Inwiefern steht zusätzliches Personal bereit bzw. wird benötigt, um Zugang und Nutzung der Infrastruktu- ren in den Bädern für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern oder zu gewährleisten? Zu 9.: Nach Aussage der BBB steht hierfür kein zu- sätzliches Personal zur Verfügung. Das vorhandene Per- sonal leiste jedoch benötigte Hilfestellungen, wann immer es dazu in der Lage ist. Den BBB seien zudem keinerlei Beschwerden bekannt, dass benötigte Unterstützung nicht gewährt worden wäre. 10. Inwiefern sieht der Senat in der Ausgestaltung der Nutzungssatzung sowie dem nicht überall gegebenen Zugang der Bäder für Rollstuhlfahrerinnen und –fahrern eine Verletzung der UN-Behindertenrechtskonvention gegeben? Welche Maßnahmen sind geplant, um diesen Zustand zu ändern? Zu 10.: Die Sicherung von Nutzungsmöglichkeiten in öffentlichen Bädern für Menschen mit Behinderungen ist ein wichtiger Beitrag Berlins zu Daseinsvorsorge. Der Senat sieht in der Ausgestaltung der Nutzungssat- zung keine Benachteiligung von Menschen mit Behinde- rung. 3",
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