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            "content": "Drucksache 18 / 17              115 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scheermesser (AfD) vom 14. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. November 2018) zum Thema: Das Controlling in Berliner Strand-, Hallen- und Freibädern und Antwort vom 05. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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            "content": "Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Frank Scheermesser (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17115 vom 14.11.2018 über Das Controlling in Berliner Strand-, Hallen- und Freibädern ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist das Controlling in Berliner Strand-, Hallen- und Freibädern, inklusive der zugehörigen Ge- samtanlagen geregelt und welche Schritte sieht das Prozedere vor? Insbesondere, die Regelung und Beschreibung der Phasen, die das Controlling beinhaltet. Bitte um detaillierte Darstellung der Regeln und des Prozederes sowie eine tabellarische Auflistung der einzelnen Phasen des gesamten Prozesses aufgeschlüsselt nach kurzer Beschreibung, Dauer (prozentual sowie in absoluten Zahlen), Träger (intern/extern) und Kosten (anteilig und in absoluten Zahlen). Falls das Controlling für eine oder mehrere Bäderarten nicht gemacht wird, bitte um Erläuterung, wie und wie oft werden die betreffende Kontrollen gemacht, beziehungsweise wie werden die all- gemeine betrieblichen Prozesse in Berliner Bädern, inklusive der zugehörigen Gesamtanlagen ana- lysiert und kontrolliert? Vorbemerkung: Bei der Beantwortung der Fragestellung wird davon ausgegangen, dass „Controlling“ im Sinne von „Kontrollmaßnahmen“ und nicht im eigentlichen Sinne als „unternehme- risches Steuerungsinstrument“ zu verstehen ist. Zudem kann nach Aussage der Ber- liner Bäder-Betriebe (BBB) eine tabellarische Auflistung der einzelnen Phasen des Prozesses, der Dauer (prozentual und absolut), und Kosten nicht erstellt werden, da diese Daten nicht erfasst werden. Darüber hinaus würden sich die Angaben in Ab- hängigkeit von der Art des jeweiligen Bades, seiner Größe und Ausstattung unter- scheiden. Zu 1.: Nach Aussage der BBB erfolgen die Regelkontrollen des Badebetriebes gemäß den rechtlichen Bestimmungen für den Betrieb öffentlicher Bäder, unter anderem gemäß der DIN 19643 (Badewasseraufbereitung), den Richtlinien der Deutschen Gesell- schaft für das Badewesen e.V. (insbesondere der RL 94.05 Aufsichtspflichten in Bä- dern) sowie den innerbetrieblichen Regelungen der BBB. Seite 1 von 3",
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            "content": "Von den Badbeschäftigten wird täglich die Betriebssicherheit als Teil der Verkehrssi- cherheit der Bäder geprüft. Vor Öffnung des Bades wird geprüft, ob sich die Schwimmbadeinrichtungen und die Liegenschaft in einem ordnungsgemäßen Zu- stand befinden, alle betrieblichen Anlagen, Einrichtungen und Rettungsgeräte ge- brauchsfähig sind und die Betriebsparameter den Anforderungen der Regelwerke entsprechen. Während des Badebetriebes sind regelmäßig – im Rahmen der Be- triebsaufsicht – Kontrollen durchzuführen. Diese umfassen unter anderem:  Überwachung der Gebäude- und prozesstechnischen Anlagen und der Wasser- aufbereitungsanlage (Entkeimung, Dosierung, Filterrückspülung, Kontrolle der Fil- ter, Pumpen etc.),  Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebes dieser Anlagen und der Wasser- qualität, Veranlassung der Beseitigung von Betriebsstörungen,  Kontrolle der Funktionalität der Gebäude, Badebecken, Freiflächen, Einrichtungen, Geräte, Anlagenteile (unter anderem Lüftungsanlagen, Wasseraufbereitung, Er- zeugungsanlage Desinfektionsmittel, Heizung/Warmwasseranlagen),  Kontrolle der Beleuchtung und Notbeleuchtung im Hinblick auf Unfallsicherheit, Feuer- und Katastrophenschutz,  Kontrolle der Warnanlagen wie beispielsweise Gaswarnanlage,  Sicherstellung von Hygienemaßnahmen. Die täglichen Kontrollgänge, die Reinigungsarbeiten an den Beckenumgängen und die Badewasserparameter, die mehrmals täglich gemessen werden, werden jeweils pro Schicht im Betriebstagebuch dokumentiert. Eine Überwachung von Betriebszu- ständen erfolgt darüber hinaus über die Gebäudeleittechnik. Außerdem werden mo- natlich Wasserwerte von einem unabhängigen Labor beprobt. Diese Ergebnisse wer- den den zuständigen Gesundheitsämtern zur Verfügung gestellt. Einmal pro Jahr fin- det an jedem Standort der BBB eine Arbeitsstättenbegehung statt. Für die verpachteten Strandbäder und die Saunalandschaft/Sommerbad Lichterfelde (Spucki) gilt: Auf der Grundlage der in den Unterpachtverträgen über die Verpachtung der Strand- bäder getroffenen vertraglichen Vereinbarungen werden entsprechend den festgeleg- ten Fristen bzw. in regelmäßigen Abständen sowie bei Bedarf die übernommenen Pflichten zur Sicherstellung der Betriebspflicht, des öffentlichen Badebetriebs und der Maßnahmen der Bauzustandsanalyse (BZA) überprüft und kontrolliert. Eine Zusammenstellung der zukünftig regelmäßigen Kontrollen und Überprüfungen ist der Aufstellung in der beigefügten Anlage zu entnehmen. Hinsichtlich des baulichen Zustandes der von den BBB selbst betriebenen Bäder gilt: Die BBB führen stetig und fortlaufend eine badgenaue Übersicht der notwendigen Investitionen. Diese beinhaltet neben der Darstellung der erforderlichen baulichen Einzelmaßnahmen, die Einschätzung des finanziellen Aufwandes für die jeweilige Maßnahme sowie die terminliche Zuordnung im Rahmen der Zehnjahresplanung. Diese Übersicht ist die wesentliche Grundlage für die interne Maßnahmen- und Mit- telplanung sowie die anschließende Maßnahmenumsetzung. Grundlage der in der Übersicht enthaltenen notwendigen Investitionen bilden die ge- bündelten Fach- und Sachkenntnisse der BBB-eigenen, zuständigen Fachabteilungen (z.B. aus Vorortbegehungen, Informationen zu geänderten Normen oder gesetzlicher Regelungen, betrieblichen Bedarfen, Schadensmeldungen etc.) sowie den Zuarbeiten Seite 2 von 3",
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            "content": "und Hinweisen externer Beteiligter wie z.B. Gutachterinnen/Gutachtern, Planerin- nen/Planern, Fachämtern etc. Die Übersicht der notwendigen Investitionen wird fort- laufend auf Basis des jeweiligen Erkenntnisstandes (z.B. im Rahmen von Begehun- gen festgestellter Sanierungsbedarf, Entfall erledigter Maßnahmen, Aktualisierung von Kostenermittlungen etc.) aktualisiert. Die Maßnahmen werden in folgende Prioritäten untergliedert: 1 = Umsetzung der Maßnahme unabdingbar/Sicherheitsrelevant 2 = technische Verfügbarkeit (Risiko: Badausfall bei Nichtdurchführung möglich) 3 = Attraktivierung (Wunsch Betrieb/Bad) 4 = Energieeinsparung 5 = Verbesserung Betriebsabläufe / Wirtschaftlichkeit Die jährliche Detailplanung der baulichen Maßnahmen erfolgt auf Basis der vorge- nannten Übersicht der notwendigen Investitionen. Wesentliche Rahmenbedingungen für diese Detailplanung sind die vorgenannte Priorisierung, betriebliche Rahmenbe- dingungen sowie die aktuelle Zuschusssituation. Die Beseitigung des Instandhal- tungsstaus ist vorrangig von den durch das Land Berlin zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln abhängig. Die Maßnahmenplanung ist ein wichtiger Baustein für die gesamte Jahresplanung der BBB (z.B. Öffnungs- und Schließzeiten, Bahnbelegungs- und Wasserzeitenplanung, Personalbedarfsplanung, Standortplanung der Bäder etc.). Berlin, den 05. Dezember 2018 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport Seite 3 von 3",
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            "content": "Anlage zu S 18 -17115 Pachtbäder Kontrolle der Pächterpflichten durch die zuständigen Fachabteilungen der BBB Gesamtverantwortung/ vertragschließende Abteilung                               Fristen •     Versicherungsnachweis                                                   jährlich vor Beginn der Badesaison •     Pachtzins-Umsatzabrechnung für abgelaufenes Geschäftsjahr               jährlich •      Nachweis Überprüfung Baumbestand durch Fachunternehmen                 jährlich •      Ermittlung Besucher pro Badesaison/ Besucherstatistiken                jährlich zum Ende der Badesaison •      Zustimmung baulicher Maßnahmen                                         auf Pächteranfrage •      Unterverpachtung/ Gebrauchsüberlassung an Dritte                       bei Bedarf •      Versicherungsangelegenheiten u. Beschwerden                            bei Bedarf Überprüfung Zahlungsverpflichtungen                                             Fristen •      Marketingpauschale                                                     jährlich zum 05. Mai •      Pacht nebst BK-/NK                                                     regelmäßig •      BK-/NK-Abrechnung                                                      jährlich •      Kaution                                                                i.d.R. einmalig Sicherstellung öffentl. Betrieb/ Überprüfung Ausstattung u. Nebenpflichten      Fristen •      Teilnahme am Abnahmetermin des Gesundheitsamts                         jährlich vor Beginn der Badesaison •      Abforderung Infoblatt Pachtbäder                                       jährlich vor Beginn der Badesaison •      Aushang eigener Haus- und Badeordnung                                  jährlich vor Beginn der Badesaison •      Aushang Schild                                                         jährlich vor Beginn der Badesaison •      Aushang Entgelte u. Nutzungstarife                                     jährlich vor Beginn der Badesaison •      eigene Eintrittskarten                                                 jährlich vor Beginn der Badesaison •      Überprüfung Rettungs- und Sanitätsausrüstung                           min. 2 x während Badesaison •      Überprüfung Spielgeräte, Sandaustausch etc.                            min. 2 x während Badesaison •      Einhaltung durchgehender Saisonbetrieb/ Öffnungszeiten                 min. 2 x während Badesaison •      Verkehrssicherungs- u. Aufsichtspflicht                                min. 2 x während Badesaison •      Führen Betriebstagebuch und Unfallprotokolle                           min. 2 x während Badesaison •      Besucherstatistiken                                                    min. 2 x während Badesaison •      Zustand Sanitär- und Umkleidebereiche                                  min. 2 x während Badesaison •      Verkehrssicherungspflicht außerhalb der Badesaison                     jährlich •      Bestandsaufnahme Inventar / Ersatzbeschaffung                          jährlich Überprüfung baulicher Maßnahmen                                                 Fristen •      Überprüfung baulicher Maßnahmen gem. BZA, ggf. mit ext. Unterstützung  entsprechend der Fristigkeiten und bei Bedarf •      Überprüfung sonstiger baulicher Maßnahmen (Schönheitsreparaturen,      regelmäßig Instandhaltungen, Instandsetzungen, Erneuerungen etc.) •      Überprüfung Zustand technischer Anlagen                                regelmäßig •      Überprüfung Grünanlagen- und Baumpflege (DIN 18919)                    jährlich ·•     Mitwirkung bei Zustimmungen zu baulichen Maßnahmen                     auf Anfrage des Pächters über RuG Jahresdokumenation ab Saison 2019 schriftliche Dokumentation der durchgeführten Überprüfungen pro Bad, Erstellen einer gesamtheitlichen Jahresdokumenation der abgelaufenen Saison",
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