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"content": "Drucksache 17 / 11 882 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf und Martin Delius (PIRATEN) vom 10. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. April 2013) und Antwort Kinder- und Jugendpartizipation in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Handlungsvorschläge zur Implementierung von Mitbe- Kleine Anfrage wie folgt: stimmungsstrukturen in unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Jugendhilfe erarbeitet. In den kommenden zwei Jah- 1. Was versteht die Senatsverwaltung für Bildung, Ju- ren beabsichtigt der LJHA die Erarbeitung von konkreten gend und Wissenschaft unter dem Begriff \"Kinder- und Handlungsvorschlägen zum Thema „Mitbestimmung in Jugendpartizipation“? der Kindertagesbetreuung“, um dieses Thema noch stär- ker im Berliner Bildungsprogramm zu verankern. Gleich- Zu 1.: Die Kinder- und Jugendpartizipation beinhaltet zeitig soll ein fachlicher Dialog zur Ermöglichung von das Mitreden, Mitentscheiden und Mitgestalten von jun- geeigneten Methoden der Mitbestimmung von Kleinst- gen Menschen überall da, wo sie selbst betroffen sind. Als kindern (1. bis 3. Lebensjahr) eröffnet werden. Expertinnen und Experten ihrer Belange erhalten Kinder und Jugendliche die Möglichkeit sich im Kiez, im Bezirk, aber auch auf Landesebene zu engagieren und einzumi- 2. Welche Formen der Kinder- und Jugendpartizipati- schen, im Kindergarten, in der Schule, in der Jugendar- on, der Mitbestimmung und Beteiligung von Kinder und beit. Junge Menschen sollen zur Beteiligung ermutigt und Jugendlichen an politischen Vorgängen im Allgemeinen befähigt werden. Beteiligung erfordert niedrigschwellige sind der Senatsverwaltung bekannt? Angebote, die kontinuierlich stattfinden, kooperativ und transparent angelegt sind und altersangemessene Mitwir- Zu 2.: In Berlin gibt es vielfältige Formen der Kinder- kungs-Elemente beinhalten. Dies bedeutet die Schaffung und Jugendpartizipation, die von der Senatsverwaltung von Strukturen, von Angeboten, Ansprechpartnerinnen für Bildung, Jugend und Wissenschaft unterstützt und und Ansprechpartnern und Informationen, um Kinder und gefördert werden. Der Senat hat dem Berliner Abgeordne- Jugendliche bei ihren Beteiligungsaktivitäten zu unter- tenhaus in der 16. Legislatur dazu ausführlich berichtet stützen. (Drucksache 16/2385 über: Kinder in den Mittelpunkt: Kinderfreundlichkeitsprüfung auf Landes- und Bezirks- Partizipation von Kindern im Bereich der Kinderta- ebene einführen). geseinrichtungen ist im Berliner Bildungsprogramm aus- führlich dargestellt. Dem Programm liegt ein demokrati- In der Jugendarbeit ist die Kinder- und Jugendpartizi- sches Bildungsverständnis zu Grunde, wonach jedes Kind pation junger Menschen ein Grundprinzip der pädagogi- unabhängig von seiner Herkunft oder seinen individuellen schen Arbeit. Sie gehört in Einrichtungen und Projekten Voraussetzungen die Chance haben soll, seine Absichten, der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, in Jugendver- seine Fähigkeiten und seine individuellen Möglichkeiten bänden und Vereinen (gem. §§ 11, 12 und 13/1 SGB VIII) in die Entwicklung von Gemeinschaft – von Gesellschaft zum festen Bestandteil der Selbstevaluation der Arbeit – einzubringen. Dies beinhaltet das Recht des Kindes ge- und ist im landesweiten Qualitätsmanagement der Berli- hört zu werden und mitentscheiden zu dürfen. ner Jugendarbeit verankert. Ziel ist es, jungen Menschen geeignete Räume und vielfältige Möglichkeiten zur Ein- Mit dem Thema „Mitbestimmung und Beteiligung von übung von Verantwortungsübernahme und selbstbe- Kindern und Jugendlichen an politischen Vorgängen“ hat stimmtem Handeln zu bieten und sie darin zu stärken, sich sich der Landesjugendhilfeausschuss von Berlin (LJHA) an sie betreffenden Belangen zu beteiligen und aktiv in in den letzten Jahren kontinuierlich befasst. So hat die von die Mitgestaltung des Umfeldes mit einzubringen. ihm beauftragte Landesarbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Mitbestimmung von Kindern und Jugendli- chen“ in den vergangenen Jahren verschiedene praktische Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 882 In den Bezirken sind repräsentative Formen der Betei- und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Ber- ligung und Interessenvertretung dort vorhanden, wo es lin? gelungen ist, das Mitsprache- und Rederecht von Kindern a) Kann der Senat mit Sicherheit sagen, dass diese und Jugendlichen zu institutionalisieren und in der Praxis ausreichend sind, um allen Kindern und Jugendlichen in umzusetzen. Dies geschieht in Jugendhilfeausschüssen Berlin die Chance zu eröffnen, ihre Interessen zu vertre- der Bezirksverordnetenversammlung (BVV), in Schüler- ten? gremien, in Kinder- und Jugendparlamenten, in regiona- len Kinder- und Jugendbüros sowie überall dort, wo Ju- Zu 3. und 3.a): Aus Sicht des Senats ist eine breite ge- gendliche sich politisch engagieren, wie z.B. in Jugend- setzliche Basis vorhanden, um die politische Mitbestim- verbänden, Vereinen und gesellschaftlichen Organisatio- mung und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nen. an den sie betreffenden politischen und fachlichen Ent- scheidungen zu gewährleisten. Beteiligungsaktivitäten junger Menschen haben ihren In den folgenden gesetzlichen Grundlagen sind Rege- Ausgangs- und Austragungsort überwiegend im lokalen lungen enthalten, die die politische Mitbestimmung und und sozialräumlichen Lebensumfeld: in der Schule, Kita Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Berlin si- und Jugendklub, im Wohnkiez, in der Region, im Quar- chern und regulieren: tiersgebiet und Stadtteil. Die Zahl regionaler Beteili- Die seit 1990 geltende bundesgesetzliche Regelung gungs- und Engagementprojekte in den Bezirken hat in des § 8 Abs. 1 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch – Kinder- den letzten Jahren stetig zugenommen. Kinder und Ju- und Jugendhilfe (SGB VIII) formuliert den Auftrag an die gendliche erkunden als Kiezdetektive ihren Stadtteil, um öffentliche Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und Jugend- auf Verbesserungen im Wohnumfeld hinzuweisen. Sie liche entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie beteiligen sich an der Sanierung von Jugendfreizeitein- betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Nach Abs. 2 richtungen, bei der Planung und Umgestaltung von haben Kinder und Jugendliche das Recht, sich in allen Schulhöfen und Spiel- und Bolzplätzen; bei der Gestal- Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das tung von Klassenräumen; bei der (kinderfreundlichen) Jugendamt zu wenden. Grün- und Freiflächengestaltung und der Gestaltung si- Nach § 11 Abs. 1 SGB VIII sind jungen Menschen die cherer Verkehrs- und Schulwege und vieles mehr. Junge zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote Menschen tragen damit aktiv zur Gestaltung ihres Sozial- der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an raums und der Quartiersgebiete bei. den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und gestaltet werden, sie zur Selbstbestim- Eine relativ neue Form zur Weiterentwicklung der di- mung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwor- rekten Mitbestimmung junger Menschen sind Kinder- und tung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Jugendjurys in den Bezirken. In diesen Kinder- und Ju- § 12 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII regelt, dass Jugendarbeit gendjurys entscheiden Kinder und Jugendliche eigenstän- in Jugendverbänden und Jugendgruppen von jungen Men- dig über die Verteilung von Fördermitteln, z.B. bei Ent- schen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und scheidungen zum Stadtumbau/Ost, zum Bürgerhaushalt, mitverantwortet wird. in der Sozialraumorientierung und im Quartiersmanage- § 80 Abs. 1 SGB VIII verpflichtet die Träger der öf- ment. Diese Erfahrungen direkter Beteiligung sind in die fentlichen Jugendhilfe im Rahmen ihrer Planungsverant- konzeptionelle Ausgestaltung des Jugend- wortung den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Demokratiefonds mit eingeflossen. So werden Kinder- Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der und Jugendjurys in diesem Jahr erstmalig aus dem Pro- Personensorgeberechtigten zu ermitteln. Nach Abs. 4 sol- grammbereich 2 „Aktionsfonds zur Kinder- und Jugend- len die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zudem darauf beteiligung in den Bezirken“ gefördert. hinwirken, dass die Jugendhilfeplanung und andere örtli- che und überörtliche Planungen aufeinander ab gestimmt Besonders geeignet für die Heranführung von Kindern werden und die Planungen insgesamt den Bedürfnissen und Jugendlichen an politisches Engagement und Mit- und Interessen der jungen Menschen und ihrer Familien sprache ist das Kinder- und Jugendwahl-Projekt „U18“. Rechnung tragen. Es bietet Kindern und Jugendlichen, die noch nicht wahl- § 5 des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Ju- berechtigt sind, die Möglichkeit der altersgerechten Aus- gendhilfegesetz (AG KJHG) gestaltet den durch § 8 Abs. einandersetzung mit dem System parlamentarischer De- 1 SGB VIII formulierten Auftrag zur Beteiligung junger mokratie und gibt ihnen eine Stimme. Die Ergebnisse Menschen an sie betreffenden Entscheidungen für Berlin dieser Beteiligungsform haben den politisch Verantwort- weiter aus. So wird z. B. Kindern und Jugendlichen das lichen gezeigt, dass Jugendliche sich für Politik sehr wohl Recht eingeräumt, eine Person ihres Vertrauens zu betei- interessieren und in der Lage sind, sich mit politischen ligen. Auch in den Einrichtungen der Kinder- und Ju- Themen auseinanderzusetzen und ihre Meinungen durch gendhilfe sollen durch Vertretungen der jungen Menschen ihr Wahlverhalten zum Ausdruck zu bringen, das sich Möglichkeiten ihrer Mitwirkung sichergestellt werden. In nicht von dem der Erwachsenen unterscheidet. „U18“ ist jedem Bezirk sind darüber hinaus geeignete Formen der ein äußerst erfolgreiches Projekt zur Politischen Bildung. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Ju- gendhilfeplanung und anderen sie betreffenden Planungen zu entwickeln und organisatorisch sicherzustellen. Den 3. Welche gesetzlichen Grundlagen, Vereinbarun- Kindern und Jugendlichen soll Gelegenheit gegeben wer- gen und Verordnungen des Bundes und des Landes Ber- den, ihre Interessen und Belange herauszufinden, sie zu lin sichern und regulieren die politische Mitbestimmung äußern und sie gegenüber den verantwortlichen Personen 2",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 882 und Stellen zu vermitteln. Berlin hat im Vergleich zu den milienstiftung Berlin unter www.jfsb.de und die Landes- anderen Ländern hiermit weiterführende Regelungen ge- vereinigung kulturelle Jugendbildung unter www.lkj- schaffen. berlin.de, um nur einige Landesakteure zu nennen. Nach § 35 Abs. 6 des AG KJHG sind bei der Wahl der Bürgerdeputierten im Jugendhilfeausschuss insbesondere In den Bezirken gibt es für die Thematik der Kinder- die Vorschläge der Jugendverbände angemessen zu be- und Jugendpartizipation Ansprechpartnerinnen und An- rücksichtigen, die die Interessen von Kindern und Jugend- sprechpartner in den zuständigen Jugendämtern, bei den lichen vertreten. Regionalstellen der Bezirksämter, bei den Koordinie- Seit Oktober 2005 sieht § 1 Abs. 1 des Landeswahlge- rungsstellen und Beteiligungsbüros der Kinder- und Ju- setzes vor, dass bei Wahlen zu den Bezirksverordneten- gendmitbestimmung und bei den Kinder- und Jugendpar- versammlungen alle Deutschen wahlberechtigt sind, die lamenten. Außerdem gibt es kommunale Netzwerke und am Tage der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise nach § 78 SGB Schließlich sind seit März 2010 in Berlin die besonde- VIII, in denen die Kinder- und Jugendpartizipation eine ren Rechte von Kindern in der Verfassung verankert. Ar- wichtige thematische Rolle spielt. tikel 13 der Verfassung von Berlin besagt, dass jedes Kind ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den 6. Welche Berliner Akteure (Gremien, Institutionen, besonderen Schutz der Gemeinschaft vor Gewalt, Ver- Vereine, Verbände, Initiativen, Träger etc...) gehören aus nachlässigung und Ausbeutung hat. Die staatliche Ge- der Sicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und meinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Wissenschaft zurzeit zum Handlungsfeld Kinder- und Kindes als eigenständige Persönlichkeit und trägt Sorge Jugendpartizipation? für kindgerechte Lebensbedingungen. a) Welche dieser Berliner Akteure werden vom Land Für den Bereich der Kindertageseinrichtungen sind Berlin finanziert und wie hoch waren die Ansätze und Aussagen zu Mitbestimmung und Beteiligung von Kin- Ausgaben jeweils und insgesamt im Jahr 2012? dern im SGB VIII, §§ 22ff verankert sowie in §§ 22ff des b) Welche dieser in Berlin ansässigen Akteure werden Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) und § 1 Kinderta- von welchen Bezirken finanziert und wie hoch sind die gesförderungsgesetz (KitaFöG). Durch die in Berlin gel- Ansätze und Ausgaben im Jahr 2012 jeweils und insge- tende „Vereinbarung über die Qualitätsentwicklung in samt pro Bezirk? Berliner Kindertagesstätten (QVTAG)“, verpflichten sich c) Welche dieser in Berlin ansässigen Akteure werden die Vereinbarungspartner, den in TAG und KitaFöG be- von Mitteln des Bundes finanziert und wie hoch sind die schriebenen Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtun- Ansätze und Ausgaben im Jahr 2012 jeweils und insge- gen durch die Umsetzung des Berliner Bildungspro- samt? gramms zu erfüllen. Des Weiteren liegt es in der Verant- d) Welche dieser in Berlin ansässigen Akteure werden wortung eines jeden Kita-Trägers, die Aussagen der nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert und sind voll- QVTAG sicherzustellen und umzusetzen, sowie Informa- ständig auf private Mittel (z.B. Spenden) angewiesen? tion und Aufklärung zu gewährleisten. Im Bereich der Kindertageseinrichtungen sind die dargestellten gesetzli- Zu 6. a) bis d): Die Senatsverwaltung für Bildung, Ju- chen Grundlagen umfassende Regelungen, um Partizipa- gend und Wissenschaft sieht die Förderung der Kinder- tion sicherzustellen. und Jugendpartizipation als wichtige Aufgabe und Quali- tätsanforderung der Arbeit aller Träger und Einrichtungen (Kita, Schule, Hort und Jugendarbeit) an. 4. Welche Möglichkeiten haben Kinder und Jugendli- che in Berlin, sich über ihre Mitbestimmungs- und Betei- Der Senat hat für eine bessere Transparenz und Infor- ligungsrechte zu informieren? mation über Trägerangebote in Berlin eine Transparenz- und Zuwendungsdatenbank eingerichtet. Daraus können 5. Welche Möglichkeiten haben Kinder und Jugendli- auch Informationen über Träger und vor allem über Zu- che, sich über konkrete Partizipationsangebote des Landes wendungsmittel der Träger von anderen Stellen Berlins Berlin, der Bezirke oder der freien Träger (Gremien, Insti- bezogen werden, der Link ist: tutionen, Vereine, Verbände, Initiativen etc...) zu infor- http://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/zuwendungen/ mieren? index.php. Zu 4. und 5.: Kinder und Jugendliche können sich Für die Unterstützung und Begleitung der Beteili- über ihre Mitbestimmungsrechte und über konkrete Parti- gungsprozesse in den Bezirken fördert das Land Berlin zipationsangebote bei der Senatsverwaltung für Bildung, die „Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitik“ bei der Stif- Jugend und Wissenschaft, in den Bezirken und bei freien tung Sozialpädagogisches Institut „Walter May“ als Ber- Trägern der Kinder- und Jugendhilfe informieren. liner Landeskoordinierungsstelle für die Partizipation. Die Bezirksübergreifend tätige Träger bieten Informatio- Drehscheibe berät und begleitet die Beteiligungsprozesse nen über Möglichkeiten der Partizipation auf ihren Inter- in den Bezirken und ist für die landesweite Vernetzung netseiten an, so z.B. die Drehscheibe Kinder- und Ju- der Beteiligungsakteure, den Informationstransfer und den gendpolitik bei der Stiftung Sozialpädagogisches Institut ressortübergreifenden Fachaustausch zum Thema Partizi- „Walter May“ unter www.stiftung-spi.de und unter pation zuständig. Sie erhält jährlich eine Förderung in www.mitbestimmen-in-berlin.de, der Landesjugendring Höhe von 122.000 Euro (Kap. 1042 Titel 68490 Unter- Berlin e.V. unter www.ljr-berlin.de, die Jugend- und Fa- konto 209). 3",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 882 Um den Ausbau der Beteiligung von Kindern und Ju- Bildungswerk für Schülervertretung und gendlichen auf Bezirks- und Landesebene voranzubringen Schülerbeteiligung e.V.: und das demokratische Handeln junger Menschen zu stär- „Peer-Scout-Berater für SVertreter_innen“ 9.310 EUR ken, hat der Senat den „Jugend-Demokratiefonds - Stark Amt für Jugendarbeit im Kirchenkrei Charlottenburg: „Akte/NSU“ 9.000 EUR gemacht! – Jugend nimmt Einfluss“ aufgelegt Caren Mielenz: (www.stark-gemacht.de) Für diesen Fonds stehen im Jahr „Mädchenjahreskalender“ 4.310 EUR 2013 insgesamt 470.000 Euro zur Verfügung (Kapitel Deutsche Gehörlosenjugend e.V. 1042 Titel 68569 Unterkonto 200) sowie Eigenmittel der „EUDY Internationales Empowermenttreffen Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin (JFSB) gehörloser Jugendlicher“ 3.000 EUR und der Stiftung Demokratische Jugend i.H.v. je 12.500 Berliner Jugendfeuerwehr: EUR. Mit der Umsetzung des Programms ist 2013 die „U 18 Bundestagswahl 2013“ 2.800 EUR JFSB beauftragt. Kulturen im Kiez: „Wir machen`s“ 14.000 EUR Liquid Democracy e.V. Der „Jugend-Demokratiefonds“ soll Kindern und Ju- „ePartizipation in Berliner Jugendzentren“ 12.938 EUR* gendlichen die Möglichkeit eröffnen, demokratische Teilhabe konkret zu erleben. Im Programmbereich 1 a) Die *) gekennzeichneten Projekte reichen teilweise bis 2014 werden „Projekte mit innovativer und/oder landesweiter hinein. Weitere Förderentscheidungen werden im August 2013 Bedeutung“ gefördert, im Programmbereich 1b) „Strate- getroffen. gieentwicklungen, Sonderschwerpunkte und besondere Vorhaben auf Landesebene“.. Förderbereich 1b) Strategieentwicklungen, Sonder- Für bezirkliche Initiativen werden zusammen mit Be- schwerpunkte und besondere Vorhaben auf Landesebene: teiligungsprojekten, freien Trägern der Jugendarbeit und Für 2013 wurden folgende Maßnahmen bewilligt: Bezirksämtern „Aktionsfonds zur Kinder- und Jugendbe- Landesjugendring Berlin/Koordinierungsstelle U 18 Bun- teiligung in den Bezirken“ (Programmbereich 2) gebildet. destagswahl 2013 - 39.500 Euro; Landesjugendring Ber- Derzeit werden in allen Bezirken Fördermöglichkeiten für lin/Runder Tisch im Dialog - 7.500 Euro; WannseeFO- Projekte mit einem Volumen von jeweils bis zu 1.000 RUM/13. Berliner JugendFORUM – 37.008 Euro; Stif- Euro geschaffen. tung Demokratische Jugend - LAP-Ergebnistransfer 2013 - 2.992 Euro; JFSB Mikroprojekte im Rahmen der U 18- Wahl: 15.000 EUR.. 7. In welcher Höhe wurden bisher von welchen Trä- gern Mittel aus dem Jugenddemokratiefonds beantragt Förderbereich 2) Aktionsfonds zur Kinder- und Ju- und verausgabt? gendbeteiligung in den Bezirken: Für die Umsetzung im Jahr 2013 wurden je 12.000 Zu 7.: Bisher wurden aus dem Jugend-Demokratie- Euro für folgende Bezirke bewilligt: Netzwerk Zukunft fonds in den einzelnen Förderbereichen des Fonds nach- e.V. für Neukölln, Fipp e.V. für Treptow-Köpenick, Kin- folgende Mittel beantragt bzw. bewilligt: der- und Jugendbüro Steglitz-Zehlendorf e.V. für Steglitz- Zehlendorf, Evangelische Kirchengemeinde für Tempel- Förderbereich 1 a) Projekte mit innovativer und/oder hof-Schöneberg, Humanistischer Verband Deutschlands landesweiter Bedeutung: für Marzahn-Hellersdorf, Gesellschaft für Sport und Ju- Insgesamt lagen 88 Förderanträge mit einem Gesamt- gendsozialarbeit gGmbH für Friedrichshain-Kreuzberg Antragsvolumen in Höhe von 836.505 Euro vor. Auf und Moabiter Ratschlag e.V. für Mitte, Deutsche Empfehlung der Jury hat die Steuerungsgruppe erste För- Schreberjugend für Charlottenburg-Wilmersdorf, Kom- derentscheidungen getroffen. Zur Verfügung stehen ins- paxx e.V. für Spandau, Gangway e.V. für Lichtenberg, gesamt 184.000 Euro. Bislang wurden folgende Anträge Aufwind e.V. für Reinickendorf und InterAufTact e.V. berücksichtigt: für Pankow.. SPI – Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitik Die Regiestelle bei der Jugend- und Familienstiftung „Berlin bin ich – Aktiv in meinem Kiez!“: 14.976 EUR erhält im Jahr 2013 aus dem Fonds eine Zuwendung für Unabhängiges Jugendzentrum Pankow: die administrative Betreuung des Jugenddemokratiefonds „Schüler drehen auf! Pankow gegen rechts!“ 972 EUR in Höhe von 65.000 Euro. all eins e.V.: „MellowMoods – die gelebte Beteiligungswende“ 9.304 EUR Jugendnetzwerk Lambda e.V.: „Dreamville – Ein Neuanfang“ 6.500 EUR* 8. In welchen Bezirken gab es jemals ein Kinder- und JugendKunst- und Kulturzentrum Schlesische 27: Jugendparlament? WeltKiosk – Geschichten take-a-way 14.979 EUR Ayse Nur Uluer: 9. In welchen Bezirken wurden jemals Kinder- und „Bewusst durch Berlin“ 6.313 EUR* Jugendparlamente aufgelöst? Welche Gründe lagen hier- Verein für Demokratie und Vielfalt in Schule und beruflicher für vor? Bildung: „Schüler_innen entwickeln ein SV-Handbuch“ 9.499 EUR Zu 8. und 9.: Kinder- und Jugendparlamente existieren in zwei Berliner Bezirken: in Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg. Soweit bekannt, existierten 4",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 882 ehemals Kinder- und Jugendparlamente auch in den Be- zirken Lichtenberg, Reinickendorf und Spandau sowie eine Jugend-BVV in Marzahn-Hellersdorf. Welche Grün- de für deren Auflösungen vorlagen, ist nicht bekannt. 10. Gab es jemals in Berlin ein Kinder- und Jugend- parlament auf Landesebene? a) Wenn ja, was war der Grund für die Auflösung? b) Wenn nein, welche konkreten Argumente oder Sachverhalte sprachen bisher gegen die Etablierung eines entsprechenden bezirksübergreifenden Gremiums für Kinder und Jugendliche, z.B. im Abgeordnetenhaus? Zu 10.: Auf Landesebene gab es bisher kein Kinder- und Jugendparlament. Der Schwerpunkt der Kinder- und Jugendbeteiligung liegt auf dem Aufbau und der Entwicklung der bezirkli- chen Beteiligungsstrukturen und der Vernetzung der Ak- teure vor Ort. Durch kommunale Beteiligung haben Kin- der und Jugendliche am ehesten die Möglichkeit, ihre vielfältigen Erfahrungen und Interessen, die sich auf ihre Lebenswelt beziehen, zur Geltung zu bringen. Damit wird auch die Fähigkeit von jungen Menschen, sich in politi- sche Prozesse einzubringen und mitzugestalten, frühzeitig entwickelt. Berlin, den 31. Mai 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2013) 5",
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