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            "content": "Drucksache 17 / 10              008 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 15. November 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. November 2011) und Antwort Besserer Kinderschutz in Berlin? – Stand der Durchsetzung des neuen Vormundschafts- rechtes I Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                        2. Wie viele Fälle hatte ein Amtsvormund in den Kleine Anfrage wie folgt:                                                 Jahren 2009, 2010 und 2011 aufgeschlüsselt nach Be- zirken durchschnittlich? 1. Welchen Stand hat die Umsetzung des neuen Vormundschaftsrechts in Berlin bisher erreicht?                               Zu 2.: Die Fallzahl betrug in den Jahren 2009 und 2010 berlinweit durchschnittlich 75 pro Vollzeitäquiva- 3. Wie viel zusätzliches Fachpersonal wurde auf-                      lent. Die im Vorgriff der unter 1. aufgeführten gesetz- grund der neuen Gesetzeslage eingestellt bzw. wie viele                   lichen Änderungen in 2011 eingeleiteten organisato- Personen konnten die Bezirke von außen einstellen?                        rischen Veränderungen weisen aktuell eine Spanne von 75 - 45 Fälle pro Vollzeitkraft entsprechend den jeweili- Zu 1. und 3.: Die gesetzlichen Änderungen betonen                     gen bezirksspezifischen Besonderheiten aus. die Verpflichtung des persönlichen Kontaktes zwischen Vormund und Mündel und beinhalten erstmalig eine Vor-                         Eine nach Jahren und nach Bezirken aufgeschlüsselte gabe zur Kontakthäufigkeit. Die Berichtspflicht des Vor-                  Darstellung zur Fallzahl pro Amtsvormund bedingt eine mundes gegenüber dem Familiengericht wird um An-                          Bezirksabfrage. Dies übersteigt den möglichen Aufwand gaben zum Umfang und Inhalt des Mündelkontaktes er-                       im Rahmen einer Kleinen Anfrage. weitert. Im Übrigen wird der Vormund verpflichtet, die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten.                                                         4. Wie oft besucht ein Amtsvormund aktuell ein Mündel? Dies beinhaltet im Vorgriff auf die ab dem 05. Juli 2012 in Kraft tretende Änderung des § 55 Achtes Sozial-                       Zu 4.: Die bisherige berlinweite Praxis ist durch- gesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - (Fallzahl-                          schnittlich durch 3 - 4 Mündelbesuche pro Jahr gekenn- Obergrenze - höchstens 50 Fälle pro Vollzeitkraft - und                   zeichnet. Im Übrigen richtet sich die Kontakthäufigkeit Anhörungspflicht des Jugendamtes gegenüber dem Mün-                       nach den Umständen des Einzelfalles. del zur Auswahl des potentiellen Amtsvormundes vor der Aufgabenübertragung) bei den Jugendämtern im Amts- vormundschaftsbereich einen möglichen Personalmehr-                           5. Welche fachlichen Standards wurden aufgrund der bedarf.                                                                   neuen Gesetzeslage erarbeitet und umgesetzt, um die Vorgaben der Änderungen im BGB und SGB VIII umzu- Wegen der gesetzlichen Änderungen vom 06. Juli                        setzen? 2011 für den Vormundschaftsbereich haben die Bezirke Angaben zu einem möglichen Personalmehrbedarf ge-                             Zu 5.: Sowohl die am 06. Juli 2011 in Kraft getretenen macht. Ob und ggf. in welchem Umfang zusätzliches                         als auch die am 05. Juli 2012 in Kraft tretenden gesetz- Fachpersonal in den Jugendämtern benötigt wird, kann                      lichen Änderungen bedingen neben einer angepassten zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt                          Personalausstattung ein verändertes Aufgabenwahrneh- werden. Für diese Fragestellung ist die zukünftige                        mungs- und Rollenverständnis mit zusätzlichen, im Be- Personalausstattung der Jugendämter zu berücksichtigen,                   reich der Kenntnisse und Fähigkeiten liegenden An- über deren Ausgestaltung derzeit noch nicht abschließend                  forderungen an die im Amtsvormundschaftsbereich entschieden worden ist.                                                   Tätigen. Im Vordergrund steht jetzt der gezielte Aufbau einer Vertrauensbeziehung zwischen Mündel und Vor- mund durch die Intensivierung persönlicher Kontakte in Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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            "content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                         Drucksache 17 / 10 008 der für das Mündel üblichen Umgebung. Der sich aus         ständigen Jugendamtes nicht über die erforderliche Eig- dieser neuen Kontaktqualität für den Vormund ergebende     nung. Erkenntnisgewinn korrespondiert mit der Verpflichtung, die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu             Die Übertragung der Vormundschaft oder Ergän- fördern. Die Kontaktintensivierung führt zu einer vom      zungspflegschaft auf eine Privatperson stellt für diese Gesetzgeber gewollten stärkeren Parteilichkeit des Vor-    regelhaften Fallkonstellationen die Ausnahme dar. munds im Interesse einer verbesserten Kindeswohl- wahrung.                                                       Eine nach Bezirken aufgeschlüsselte Übersicht darüber, in wie vielen Fällen sich die Jugendämter an das Neben rechtlichen und verwaltungsspezifischen          zuständige Familiengericht zwecks Einleitung eines Vor- Kenntnissen sind zukünftig verstärkt neben alters- und     mundschaftswechsel oder Einsetzung eines Ergänzungs- entwicklungsspezifischen Gesprächsführungstechniken        pflegers wenden, bedingt eine Bezirksabfrage. Dies über- auch Kenntnisse, die eher in anderen Ausbildungsgängen     steigt den möglichen Aufwand im Rahmen einer Kleinen (z.B. Sozialarbeiterausbildung) vermittelt werden, zu      Anfrage. erwerben und im Mündelinteresse einzusetzen. Das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-        9. Wie werden z.B. Pflegeeltern aktiv darin unter- Brandenburg hat entsprechende Fortbildungsangebote in      stützt, die Vormundschaft für ihre Pflegekinder zu über- das Jahresprogramm 2012 aufgenommen.                       nehmen? Zu 9.: Die Übernahme der Vormundschaft für ein 6. Welche Qualifikation hat ein Amtsvormund in der     Pflegekind kann - besonders bei jüngeren Kindern und auf Regel im Land Berlin?                                      Dauer angelegter Vollzeitpflege - die Einbindung des Pflegekindes und den Zusammenhalt der Pflegefamilie Zu 6.: Amtsvormünder verfügen in der Regel über die    unterstützen. In Fällen schwieriger Balance zwischen Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen      Herkunfts- und Pflegefamilie und/oder bei älteren Verwaltungsdienst oder über eine abgeschlossene Sozial-    Kindern in Vorbereitung der Verselbstständigung, kann es arbeiterausbildung.                                        jedoch von Bedeutung sein, dass die gesetzliche Ver- tretung des Kindes außerhalb des Betreuungsverhältnisses liegt. 7. Welche Möglichkeiten haben ein Mündel und seine Bezugspersonen, um sich z.B. zu beschweren, wenn         Die Jugendämter prüfen die Verhältnisse im Einzelfall es zum Konflikt mit dem Amtsvormund kommt?                 und beraten die Pflegeeltern entsprechend. Über die Vor- mundschaft entscheidet das Familiengericht. Die Jugend- Zu 7.: In Konfliktsituationen mit dem Amtsvormund      ämter unterstützen das Familiengericht in allen Fragen der haben sowohl das Mündel als auch dessen Bezugs-            Vormundschaft (vgl. § 50 Sozialgesetzbuch VIII). personen jederzeit die Möglichkeit zur Beschwerde bei der Leitung des bezirklichen Jugendamtes. Darüber hinaus besteht auch eine Beschwerdemöglichkeit bei dem     Berlin, den 14. Dezember 2011 zuständigen Familiengericht. In Vertretung 8. In welcher Form kommt die öffentliche Jugend- hilfe im Land Berlin ihrer Aufgabe nach § 56 Abs. 4 SGB VIII nach jährlich zu prüfen, ob es natürliche Personen                          Sigrid Klebba gibt, die Vormund oder Ergänzungspfleger eines Kindes                    Senatsverwaltung für Bildung, werden könnten, und in wie vielen Fällen wenden sich die                    Jugend und Wissenschaft Jugendämter an das zuständige Familiengericht? Zu 8.: Die Prüfung der öffentlichen Jugendhilfe        (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Dez. 2011) erfolgt regelmäßig. Die Gewinnung von natürlichen Personen für die Übernahme einer Vormundschaft oder Ergänzungspflegschaft stößt jedoch an Grenzen. Bei den Amtsvormundschaftsfällen handelt es sich ganz über- wiegend um Kindeswohl-Gefährdungsfälle nach § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), die in der Regel im Rahmen der Gewährung von Hilfen zur Erziehung in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht sind. Familien- mitglieder oder andere Angehörige stehen entweder mangels Bereitschaft zur Übernahme einer Vormund- schaft oder Ergänzungspflegschaft nicht zur Verfügung oder verfügen aus fachlicher Sicht des jeweils zu- 2",
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