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            "content": "Drucksache 17 / 11             928 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 18. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. April 2013) und Antwort Wie verfährt der Senat mit Anfragen der Bezirksverordneten? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                     die bezirklichen Organe bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Kleine Anfrage wie folgt:                                                  unterstütze. Dies könne jedoch nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen und mit einer klaren Frage 1: Wie viele Kleine Anfragen von Bezirksver-                     Prioritätensetzung erfolgen. Im Rahmen ihrer Möglichkei- ordneten wurden in den Jahren 2006 bis 2012 zuständig-                     ten stünden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Senats- keitshalber (ZustKat Ord Nr. 35) von den Bezirksämtern                     verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt den Mitar- an die Verkehrslenkung Berlin mit der Bitte um Stellung-                   beiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksverwaltung als nahme weitergeleitet (bitte nach Jahresscheiben und Be-                    Ansprechpartner zur Verfügung. zirken getrennt auflisten)?                                                    Anders verhalte es sich jedoch bei der Beantwortung von Anfragen von BVV-Mitgliedern oder Bürgerinnen Antwort zu 1: Eine entsprechende Statistik wird bei                    und Bürgern an das Bezirksamt in der BVV. Dies ist laut der Verkehrslenkung Berlin nicht geführt.                                  Bezirksverwaltungsgesetz Aufgabe des Bezirksamtes und der Bezirksverwaltung. Soweit für die Berichterstattung zur Umsetzung von Beschlüssen der BVV aus der Senats- Frage 2: Wie viele Kleine Anfragen von Bezirksver-                     verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt oder dieser ordneten wurden in den Jahren 2006 bis 2012 zuständig-                     nachgeordneter Behörden wie z.B. der Verkehrslenkung keitshalber (ZustKat AZG Nrn. 8 - 10) von den Bezirks-                     Berlin Zuarbeiten erforderlich sind, wurden die Bezirks- ämtern an die Senatsverwaltungen mit der Bitte um Stel-                    ämter um konkrete Formulierung der Anforderung mit lungnahme weitergeleitet (bitte nach Jahresscheiben und                    Schreiben an die Hausleitung – Staatssekretärsebene – Bezirken getrennt auflisten)?                                              gebeten. Antwort zu 2.: Eine entsprechende Statistik wird we-                       Frage 4: Ist die Senatsverwaltung der Auffassung, der bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und                      dass beispielsweise Fragen im \"Zusammenhang mit der Umwelt, deren Zuständigkeit von den Nummern 8 – 11                         Straßenbahn und der Linienführung des ÖPNV\" (ZustKat Zuständigkeitskatalog (ZustKat) Allgemeines Zuständig-                     Ord Nr. 35 (3) b) die Bezirksverordneten nichts mehr keitsgesetz (AZG) zu einem Großteil abgebildet wird,                       angehen, und wenn ja, warum? noch von den anderen Senatsverwaltungen geführt. Antwort zu 4.: Nein, die Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung und Umwelt ist nicht dieser Auffassung. Frage 3: Mit welcher rechtlichen Begründung schränkt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt das Fragerecht von Bezirksverordneten nach §11 (1) Be-                     Berlin, den 21. Mai 2013 zirksverwaltungsgesetz (BezVG) praktisch auf Zustän- digkeiten der Bezirksämter ein, obwohl das BezVG selbst eine solche Einschränkung gar nicht kennt?                                                            In Vertretung Antwort zu 3.: Die Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Umwelt hat das Fragerecht der Bezirksver-                                       Christian Gaebler ordneten nicht eingeschränkt.                                                                    ................................ Auf der letzten Sitzung der Bezirksstadträtinnen und                      Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Bezirksstadträte für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Umwelt hat der Senat klargestellt, dass die Senats- verwaltung im Rahmen vertrauensvoller Zusammenarbeit                       (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2013) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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