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            "content": "Drucksache 17 / 13              159 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Alexander Spies und Martin Delius (PIRATEN) vom 30. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Februar 2014) und                          Antwort Wohnungslosenpolitik in Berlin (I): Weiterentwicklung der Leitlinien Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                     SGB II vorerst zurückgestellt, um auch diese Änderungen Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            berücksichtigen zu können. 1. Wie ist der derzeitige Stand der Überarbeitung der Leitlinien für die Wohnungslosenpolitik, welche laut                           3. Erachtet der Senat die Leitlinien zur Hilfe für Koalitionsvertrag fortgeschrieben werden sollen, und wie                   Wohnungslose in Berlin von 1999 in der grundlegenden ist der konkrete Zeitplan bis zur Veröffentlichung?                        Ausrichtung – Prävention, (Re)integration sowie Vermei- dung von Unterbringung in Einrichtungen ohne qualifi- Zu 1.: Der Senat hat der Weiterentwicklung der Leitli-                 zierte Betreuung – auch zukünftig als sinnvoll? nien zur Wohnungslosenpolitik eine hohe Priorität einge- räumt. Die dafür federführende Senatsverwaltung für                            4. Wie bewertet der Senat die aktuelle Umsetzung Gesundheit und Soziales arbeitet an den Leitlinien. Auf                    dieser Leitlinien in der Berliner Obdachlosenversorgung Grund der Komplexität und umfangreicher Abstim-                            und Wohnungsnotfallhilfe? mungsnotwendigkeiten wird das Jahr 2014 als Arbeits- und Zeitrahmen benötigt. Die Veröffentlichung ist dann                         5. Welche Änderungen/Anpassungen plant der Senat nach Beratung im Senat und den parlamentarischen Gre-                      in der schon lange fälligen Überarbeitung der Leitlinien mien für das 1. Quartal 2015 vorgesehen.                                   der Wohnungslosenpolitik? Zu 3. bis 5.: Die angespannte Lage auf dem Woh- 2. Worin liegen die Ursachen, weshalb der Senat bis                    nungsmarkt mit gestiegenen Mieten und zu geringem heute die Leitlinien zur Hilfe für Wohnungslose in Berlin                  Wohnungssegment im Bereich kleiner preiswerter Woh- nicht überarbeitet hat, obwohl sich Rechts- und Förder-                    nungen und daraus resultierendem Anstieg von woh- grundlagen in der Sozial- und Wohnungspolitik sowie die                    nungslosen Haushalten stellt auch in der Wohnungslosen- Situation am Berliner Wohnungsmarkt seit 1999 grundle-                     hilfe eine besondere Herausforderung dar. Unter anderem gend verändert haben?                                                      wird es deshalb strukturell im Hilfesystem weiterhin un- terschiedliche Formen der Versorgung geben müssen, da Zu 2.: Die Weiterentwicklung des Wohnungslosenhil-                     der Personenkreis von wohnungslosen Menschen sehr fesystems ist ein ständiger Auftrag der für Soziales zu-                   heterogen ist und unterschiedlichsten Hilfebedarfen ständigen Senatsverwaltung, an der kontinuierlich mit                      Rechnung getragen werden muss. Bezirken und Leistungsanbietern gearbeitet wurde und wird. Dazu gehören u. a. Hinweise für praxisorientiertes                       Die Wohnungslosenhilfe wird in Berlin zum einen bei Verwaltungshandeln im Rahmen von Gesetzesänderungen                        den Bezirken (Unterbringung gemäß des Allgemeinen und Rechtsprechung, regelmäßige Aushandlung und An-                        Sicherheits- und Ordnungsgesetzes - ASOG, Kältehilfe) passung von Leistungsbeschreibungen der Angebote,                          und zum anderen bei der für Soziales zuständigen Senats- schriftliche Vereinbarungen über Verfahrensregelungen.                     verwaltung (betreute Wohnformen in Verbindung mit 8. Kapitel SGB XII) wahrgenommen. Diese Aufgabentei- Aufgrund mehrerer gesetzlicher Änderungen u. a. im                     lung und Zuordnung gemäß Verfassungsauftrag aus ord- SGB II bzw. Mietrecht ist bisher eine formale und voll-                    nungs- und sozialpolitischer Sicht hat sich als richtig und ständige Überarbeitung der Leitlinien nicht abgeschlos-                    in seinen Umsetzungen als angemessen erwiesen. sen. So wurde 2004 die weitgediehene Überarbeitung der Leitlinien wegen Einführung des SGB II und XII zunächst eingestellt sowie Ende 2010 die Entwicklung neuer Leit- linien aufgrund von gravierenden Gesetzesänderungen im Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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Über welche personellen Ressourcen verfügt die siko erhöhen,                                       Berliner Hauptverwaltung im Bereich der Wohnungslo-  Vereinheitlichung und Verbindlichkeit von Ver-        senhilfe und -politik? fahrensabläufen und Verbesserung der Zu- sammenarbeit zwischen verschiedenen Fachberei-          Zu 9.: In der Senatsverwaltung für Gesundheit und chen, Behörden, Institutionen,                      Soziales sind aktuell drei Personen mit 2,5 Vollzeitäqui-  Erlangung von validen Daten über Wohnungslose         valenten im Bereich Wohnungslosenhilfe/-politik tätig. zur verbesserten Planung und Steuerung des Hilfe-   Zu ihren Aufgaben gehören u. a. Grundsatzangelegenhei- systems, wozu u. a. Ende 2013 eine Vereinbarung     ten der Wohnungslosenhilfe/–politik, rechtliche Grund- mit allen Bezirken geschlossen wurde.               satzangelegenheiten zu §§ 67 ff SGB XII und der dazuge-  Etablierung von Erhebungskriterien zur Wirkung        hörigen Durchführungsverordnung, fachliche Angelegen- von Maßnahmen in betreuten Wohnformen gem. §        heiten im Zusammenhang mit zur Zeit 135 Einzelverein- 67 SGB XII,                                         barungen mit 51 Leistungsanbietern, fachliche Angele-  Erhalt von niedrigschwelligen, zuwendungsgeför-       genheiten aller Angebote der Wohnungslosen- und Straf- derten Angeboten im Integrationsprogramm Sozi-      fälligenhilfe im Integrierten Sozialprogramm (ISP). ales (ISP). Die grundlegende Ausrichtung auf Prävention und             10. Inwiefern werden die Akteure der Berliner Woh- (Re)Integration hat sich bewährt und soll auch künftig      nungslosenhilfe in die Weiterentwicklung der Leitlinien beibehalten werden.                                         für die Wohnungslosenpolitik miteinbezogen? 11. Warum ist das Vorhaben der Koalitionsfraktionen 6. Wie und durch wen erfolgt im Land Berlin die Be-     zur Weiterentwicklung der Leitlinien für die Wohnungs- darfsplanung von Angeboten der Wohnungslosenhilfe?          losenpolitik nicht in die „Richtlinien der Regierungspoli- Wann wurden welche Erhebungen durchgeführt?                 tik 2011-2016“ übernommen worden? Zu 6.: Die Bedarfsplanung einschließlich der Bedarfs-       Zu 10. und 11.: Die seit 2002 bestehende Berater- deckungsplanung sowie die daraus entstehenden notwen-       gruppe für die Leitlinien der Wohnungslosen-hilfe und – digen Maßnahmen werden zwischen Bezirken und Se-            politik mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, natsverwaltung abgestimmt.                                  Verbänden, Bezirks-und Hauptverwaltungen, Arbeitskrei- sen und Wohnungswirtschaft wird erneut in die Leitlinie- Zu der Erhebungsfrage wird auf die jüngste Beant-       nerarbeitung einbezogen. wortung der Drucksache 17/12964 verwiesen, aus der              Das Leitbild des Ressorts Soziales sowie der Punkt hervorgeht, das jährliche Datenerhebungen zu vielen         „Sozialleistungen effektiver gestalten“ in den Richtlinien Wohnungslosenthemen durchgeführt werden.                    der Regierungspolitik enthalten Aussagen, die inhaltlich auch Themen der Leitlinien zur Wohnungslosenhilfe und –politik sein werden. Außerdem bestehen unmittelbare 7. Wie sollte nach Ansicht des Senats die Obdachlo-     Bezüge zu anderen Fachverwaltungen und deren Zielset- senversorgung und Wohnungsnotfallhilfe in Berlin orga-      zungen z. B. zur Mietenpolitik oder Jugendhilfe, da die nisiert und strukturiert werden, um dem Bedarf effizient    Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit nur begegnen zu können?                                         durch fachübergreifende Zusammenarbeit auf ver- schiedensten Ebenen gelingen kann. Deshalb wird auch 8. Wie steht der Senat dazu, angesichts der Zunahme     ohne ausdrückliche Erwähnung der Leitlinien deutlich, an Wohnungsnotfällen die Organisation der Wohnhilfen        dass der Senat ihnen eine große Bedeutung zumisst. sowie die Weisungs- und Steuerungsbefugnis auf Landes- ebene zu zentralisieren? Berlin, den 05. März 2014 Zu 7. und 8.: Die Aufgabenverteilung zwischen Be- zirken und Hauptverwaltung ist und bleibt nach wie vor                              In Vertretung tragende Säule des Verwaltungsaufbaus und des Verwal- tungshandelns in Berlin. Danach liegt grundsätzlich das                           Dirk G e r s t l e operative Geschäft in den Bezirksämtern und die Setzung                 _____________________________ oder Vereinbarung von handlungsleitenden Rahmen-                                Senatsverwaltung für bedingungen in der für Soziales zuständigen Senatsver-                        Gesundheit und Soziales waltung. Ergänzend wird dazu auf die Antworten zu 3. bis 5. verwiesen. (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mrz. ) 2",
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