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            "content": "Drucksache 17 / 18              532 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 09. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mai 2016) und                         Antwort Verabschiedet sich der Senat von der Berliner Mischung? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                     liche Förderung nicht im Einklang mit den aktuellen För- Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            derungsbestimmungen des Landes Berlin steht. Somit ist gewährleistet, dass der Wohnungsneubau auch an diesem Frage 1: Wie bewertet der Senat das von der Degewo                     Standort in angemessener Weise einen Beitrag zur sozia- in Altglienicke am Standort Schönefelder Chaus-                            len Durchmischung der Stadt leistet. Dieses Ziel wird see/Wegedornstraße geplante Wohnungsbauvorhaben mit                        vom Senat unter Berücksichtigung der jeweiligen städte- 166 Wohneinheiten?                                                         baulichen Umstände weiterhin bei allen Neubauvorhaben mit Nachdruck verfolgt. Antwort zu 1: Der Senat begrüßt grundsätzlich die Schaffung neuen Wohnraums, um die Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt nachhaltig zu entspannen. Das                           Frage 5: Gab es Veränderungen bei den Förderrichtli- gilt insbesondere dann, wenn das Projekt der Versorgung                    nien des Wohnungsbauprogrammes, die eine Förderung von Haushalten dient, die Schwierigkeiten haben, sich                      von 1/3 bis 1/5 der Wohnungen vorsehen, in den letzten selber mit angemessenem Wohnraum zu versorgen. In                          zwei Jahren? dieser Hinsicht versteht sich das Projekt der degewo als ein Modellvorhaben zur Integration geflüchteter Men-                           Antwort zu 5: Der bauliche Förderanteil von nicht schen, da es explizit auf das Zusammenleben Einheimi-                      mehr als 33 vom Hundert bei größeren Vorhaben ab 50 scher und Geflüchteter in einem gemeinsamen Quartier                       Wohnungen ist bisher unverändert geblieben. Allerdings angelegt ist. Die unterschiedlichen Bedürfnisse der künf-                  handelt es sich jeweils in Abschnitt A Nr. 1 Absatz 4 der tigen Bewohnerinnen und Bewohner sind bei der Planung                      Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB) 2014 in besonderer Weise berücksichtigt worden.                                 sowie der WFB 2015 gleichlautend um eine Sollvor- schrift, von der im begründeten Einzelfall abgewichen werden kann. Frage 2: Ist dem Senat bekannt, dass die Degewo auf der Anwohnerinformation dazu am 12.04.16 mitteilte, dass ausschließlich geförderte Wohnungen mit einer An-                         Frage 6: Ist dem Senat bekannt, dass der Standort fangsmiete von 6,50 € entstehen sollen?                                    Schönefelder Chaussee direkt an das Kosmosviertel an- grenzt, welches aufgrund der Probleme vor Ort in das Frage 3: Wie bewertet der Senat dieses im Hinblick                     Programm Soziale Stadt aufgenommen wurde? auf die Förderfähigkeit des Vorhabens aus dem Woh- nungsbauprogramm?                                                              Frage 7: Wie bewertet der Senat eine zusätzliche Kon- zentration von einkommensschwachen Haushalten an Frage 4: Verabschiedet sich der Senat von der Berliner                 diesem Standort? Mischung? Frage 8: Welche Maßnahmen wird der Senat ergrei- Antwort zu 2, 3 und 4: Dem Senat ist bekannt, dass                     fen, damit auch in Altglienicke die Berliner Mischung die degewo Überlegungen zu einer hundertprozentigen                        erhalten werden kann? Förderung des Vorhabens öffentlich kommuniziert hat. Nach einer zwischenzeitlich erfolgten Prüfung durch die                        Antwort zu 6, 7 und 8: Es ist dem Senat bekannt, dass Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist                       der Standort Schönefelder Chaussee direkt an das Kos- der Gesellschaft mitgeteilt worden, dass eine vollumfäng-                  mosviertel angrenzt. Der Senat von Berlin hat zum Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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