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"content": "Drucksache 18 / 10 042 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 10. November 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. November 2016) und Antwort Abgelehnte Asylbewerber Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Zu 2.: Eine Aufforderung zur Ausreise und eine Ab- Schriftliche Anfrage wie folgt: schiebungsandrohung oder -anordnung werden bereits durch das BAMF mit dem ablehnenden Asylbescheid 1. Wie viele abgelehnte Asylbewerber leben derzeit verfügt. Die Ausreisefrist beträgt im Fall einer Ablehnung in Berlin? Welchen Aufenthaltsstatus haben diese? Aus des Asylantrages als offensichtlich unbegründet oder als welchen Herkunftsländern kommen diese? Wie viele unbeachtlich eine Woche, bei einer sonstigen Ablehnung davon sind Frauen, Männer und Kinder? 30 Tage. Zu 1.: Die von Ihnen erbetenen Zahlen werden statis- Sofern keine Rechtsmittel eingelegt werden, nach Ab- tisch so nicht erfasst. lauf der Ausreisefrist keine freiwillige Ausreise erfolgt oder glaubhaft gemacht wird (z. B. durch Ticketvorlage) Nach der vom BAMF herausgegebenen Antrags-, Ent- und keine Duldungsgründe vorliegen, wird die Abschie- scheidungs- und Bestandsstatistik wurden in Berlin im bung vorbereitet. Wenn die Herkunftsstaaten kooperieren, Jahr 2015 2.696 und vom 1. Januar 2016 bis zum insbesondere die Rückführung im Wege von Sammel- 31. Oktober 2016 9.354 Asylanträge (zum Teil als offen- chartern unter Nutzung von durch die Ausländerbehörden sichtlich) unbegründet abgelehnt. Ein Großteil der abge- selbst ausgestellten Rückreisedokumenten (EU-Laissez lehnten Asylanträge betraf dabei die Herkunftsländer Passer) akzeptieren und es gelingt, die Betroffenen am Albanien, Bosnien und Herzegowina, Moldau, Kosovo, Tag der Chartermaßnahme festzunehmen, kann die Aus- die Russische Föderation, Serbien, Ägypten, Afghanistan, reisepflicht – wie die Rückführungen in die Westbalkan- Vietnam, Irak und Pakistan. staaten zeigen – in der Regel verhältnismäßig zeitnah durchgesetzt werden. Zu Verzögerungen kommt es dann, Wie viele der abgelehnten Asylbewerber sich noch in wenn die Betroffenen ihre Identität verschleiern, bei der Berlin aufhalten, ist nicht bekannt. In Berlin sind aktuell Passbeschaffung nicht mitwirken und/ oder die Her- (Stand: 22.11.2016) 14.898 Personen vollziehbar ausrei- kunftsstaaten bei der Rückübernahme nicht kooperieren. sepflichtig. In dieser Zahl sind jedoch nicht nur abgelehn- Wenn die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht te Asylbewerber, sondern auch Ausländer mit anderen nicht als ultima ratio möglich ist, sind die Betroffenen oft aufenthaltsrechtlichen Werdegängen erfasst. Die von der auch nicht bereit, ihrer Ausreisepflicht im Wege der frei- Berliner Ausländerbehörde zu den vollziehbar Ausreise- willigen Ausreise nachzukommen. pflichtigen geführte Statistik differenziert zudem nicht nach Geduldeten und Nichtgeduldeten und auch nicht Einen gewissen Druck, der Ausreisepflicht freiwillig nach Geschlecht und Alter. zu entsprechen, erzeugt das mit einer Abschiebung stets einhergehende befristete Einreise- und Aufenthaltsverbot. Ab 1. August 2015 kann darüber hinaus auch im Falle 2. Warum werden diese abgelehnten Asylbewerber einer nicht fristgerechten freiwilligen Ausreise ein befris- nicht zur freiwilligen Ausreise aufgefordert oder abge- tetes Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt werden. schoben? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Darüber hinaus haben vollziehbar Ausreisepflichtige, für abgelehnten Asylbewerber zur freiwilligen Ausreise zu die ein Ausreisetermin und eine Ausreisemöglichkeit bewegen, oder um diese abzuschieben? Warum gelingt es feststehen, ab dem auf den Ausreisetermin folgenden Tag nicht, alle abgelehnten Asylbewerber zur freiwilligen nur noch eingeschränkte Leistungen, wenn die Ausreise Ausreise zu bewegen oder abzuschieben? aus von ihnen zu vertretenden Gründen nicht durchge- führt werden konnte. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 042 Eine gesetzliche Grundlage für die verpflichtende In- Zu 3.: Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, anspruchnahme einer Beratung zur freiwilligen Rückkehr haben bis zu ihrer Ausreise Anspruch auf Leistungen, besteht jedoch nicht. Um die freiwillige Ausreisebereit- deren Form und Umfang vom Bundesgesetzgeber im schaft zu erhöhen, wird in Berlin durch das Landesamt für Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt wird. Flüchtlinge (LAF) eine Rückkehrberatung angeboten. Träger der Leistungen nach dem AsylbLG ist Berlin in Hier können sich sowohl ausreisepflichtige als auch blei- seiner Eigenschaft als Einheitsgemeinde, bestehend aus beberechtigte Ausländer über Rückkehr- und Integrati- Land und Stadt. onshilfen informieren und entsprechende Anträge auf Förderung der Ausreise mit öffentlichen Mitteln stellen. Die Aufgaben der Leistungsgewährung nach dem Darüber hinaus wird der erforderliche Kontakt zu anderen AsylbLG werden in Berlin durch das LAF und die bezirk- Behörden und Durchführungsorganisationen hergestellt lichen Sozialämter wahrgenommen. Einzelheiten zu den und unterstützt. Eine weitere, durch die Internationale behördlichen Zuständigkeiten sind durch Ausführungs- Organisation für Migration (IOM) betriebene Rückkehr- vorschriften über die Zuständigkeit für die Leistungsge- beratungsstelle ist in der Ausländerbehörde Berlin ange- währung nach dem AsylbLG - AV ZustAsylbLG geregelt, siedelt. Zusätzlich beteiligt sich das Land Berlin seit An- welche im Internet unter der URL fang 2016 an dem Bund-Länder-Programm URA 2. Das http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner- Programm richtet sich an kosovarische Rückkehrer und sozialrecht/land/av/av_zustasylblg.html veröffentlicht bietet umfassende Beratungsleistungen und zahlreiche sind. Maßnahmen zur Reintegration und Unterstützung im Heimatland an. Ziel ist es, den Menschen eine nachhaltige Der Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG Wiedereingliederung in ihrer Heimat zu ermöglichen und wird für jede Person individuell bestimmt. Das Einkom- sie so nach Möglichkeit zu einer freiwilligen Ausreise zu men einer dem Grunde nach leistungsberechtigten Person bewegen. Angesichts der insbesondere für Angehörige mindert deren Bedarf nach dem AsylbLG. Nach § 3 ethnischer Minderheiten zum Teil recht schwierigen Wi- AsylbLG ist der notwendige Bedarf, bestehend aus Er- dereingliederung richtet sich das URA 2- Programm al- nährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- lerdings auch an Personen, deren Ausreisepflicht pflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts zwangsweise durchgesetzt worden ist. zu decken. In den Fällen, in denen die Person in einer Aufnahmeeinrichtung nach § 44 Asylgesetz (AsylG) untergebracht ist, wird der notwendige Bedarf als Sach- 3. Welche Kosten verursacht ein abgelehnter Asyl- leistung gedeckt. Des Weiteren ist der notwendige persön- bewerber pro Monat? Wer trägt diese Kosten? liche Bedarf nach § 3 Abs. 1 Satz 4 AsylbLG zu decken. Die aktuelle Höhe der zu erbringenden Leistungen zur Deckung des notwendigen und notwendigen persönlichen Bedarfes stellt sich wie folgt dar: Regel- Personenkreis Notwendiger persönli- Notwendiger Bedarf, bedarfs- cher Bedarf soweit Person nicht in stufe einer Einrichtung (RBS) § 3 Abs. 1 Satz 4 nach § 44 AsylG lebt AsylbLG § 3 Abs. 2 AsylbLG 1 Alleinstehende 135 Euro 216 Euro 2 Volljährige, die als Partner einen gemeinsamen 122 Euro 194 Euro Haushalt führen 3 Haushaltsangehörige ab Beginn des 19. Lebens- 108 Euro 174 Euro jahres (Lj.) 4 Haushaltsangehörige ab Beginn des 76 Euro 198 Euro 15. bis Vollendung des 18. Lj. 5 Haushaltsangehörige ab Beginn des 7. bis 83 Euro 157 Euro Vollendung des 14. Lj. 6 Haushaltsangehörige bis Vollendung des 79 Euro 133 Euro 6. Lebensjahres Die Unterkunftskosten werden je nach Art der Unter- Asyl suchende Menschen entgegen einer Verteilent- bringung als Sachleistung erbracht. Des Weiteren ist scheidung auf EU-Ebene hier aufhalten oder ihren Mit- Krankenhilfe nach § 4 AsylbLG zu gewähren. wirkungspflichten aus dem Asylgesetz nicht nachkom- men, besteht nach § 1a AsylbLG nur noch ein einge- Soweit aufenthaltsbeendende Maßnahmen aus von einer schränkter Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG. vollziehbar ausreisepflichtigen Person zu vertretenden Gründen nicht vollzogen werden können oder soweit sich 2",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 042 4. Welche Maßnahmen sind zukünftig geplant, um alle abgelehnten Asylbewerber zur freiwilligen Ausreise zu bewegen oder abzuschieben? Zu 4.: Im Rahmen des Bund-Länder Programmes REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany (REAG)/Government Assisted Repatriation Programme (GARP) wurden An- fang November 2016 Programmausweitungen beschlos- sen, die insbesondere die freiwillige Ausreise kranker und hilfsbedürftiger Personen verbessern und ggf. und zu einer besseren Inanspruchnahme der freiwilligen Ausreise durch diesen Personenkreis führen soll. Darüber hinaus werden auf bundes- und europäischer Ebene verschiedene Programme zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr angeboten. Eine zwangsweise Rückführung abgelehnter Asylbe- werber ist nur möglich, wenn keine rechtlichen oder tat- sächlichen Duldungsgründe vorliegen. Die Erwartung, alle abgelehnten Asylbewerber könnten zurückgeführt werden, ist daher nicht realistisch. Zudem sind die Mög- lichkeiten auf Landesebene begrenzt, wenn Herkunfts- staaten bei der Rückübernahme nicht kooperieren. Auf der Ebene des Bundes und auch auf europäischer Ebene laufen daher insbesondere mit migrationspolitisch bedeu- tenden Staaten Verhandlungen mit dem Ziel die Zusam- menarbeit in Fragen der Rückkehr und Rückführung zu verbessern und die Rückkehrquote zu erhöhen. Bei eini- gen Staaten konnten in jüngster Zeit bereits wesentliche Fortschritte erzielt werden. Berlin, den 25. November 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dez. 2016) 3",
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