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            "content": "Drucksache 17 / 10              652 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Canan Bayram (GRÜNE) vom 21. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2012) und Antwort Integration durch Bildung: Diskriminierung verhindern! Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich                                 Zu 4.: Die Abfrage erfolgt über die Formulare der Ihre Kleine Anfrage wie folgt:                                                jährlichen statistischen Erhebung und wird dort in den „Ausfüllhinweisen zur Schulstatistik“ wie folgt er- 1. Wie und von wem wird das Kriterium ndH (nicht                          läutert: deutscher Herkunftssprache) erhoben?                                              „Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Her- kunftssprache sind Schüler, deren Muttersprache bzw. Zu 1.: Das Merkmal „nichtdeutsche Herkunfts-                              Familiensprache nicht deutsch ist. Es ist grundsätzlich sprache“ wird von der Senatsverwaltung für Bildung,                           zu unterscheiden zwischen Schülern deutscher Her- Jugend und Wissenschaft im Rahmen der jährlichen                              kunftssprache und Schülern nichtdeutscher Herkunfts- Statistik erhoben.                                                            sprache. Die Nationalität bzw. Staatsangehörigkeit ist für diese Frage ohne Belang, entscheidend ist die Kommunikationssprache innerhalb der Familie.“ 2. Welche Vorteile bestehen bei dem Kriterium ndH gegenüber dem Kriterium Migrationshintergrund? 5. Wie wird bei bilingualen Kindern verfahren? Zu 2.: Das Merkmal „nichtdeutsche Herkunfts- sprache“ erfasst die Sprache, die vorwiegend in der                               Zu 5.: Es gibt keine spezifischen Vorgaben für die Familie gesprochen wird und beruht auf Selbstauskunft                         Zuordnung von Kindern und Jugendlichen, die mehr der Eltern bei der Aufnahme in die Berliner Schule.                           als eine Familiensprache haben. Dies wird im Gespräch Damit wird eine Teilgruppe von Schülerinnen und                               zwischen Schulen und Eltern entschieden. Schülern ermittelt, die bei Bedarf Sprachförderung erhält. Die Notwendigkeit einer Sprachförderung und deren Umfang werden von der Einzelschule fest-                                    6. Wird in den einzelnen Schülerinnen- und gestellt.                                                                     Schülerakten der ndH vermerkt? Das Merkmal zielt weder auf Staatsangehörigkeit,                              Zu 6.: Ja. Nationalität, ethnische Herkunft, Einreisezeitpunkt oder Aufenthaltsstatus ab, sondern ausschließlich auf die Sprachkompetenz von Kindern und Jugendlichen.                                 7. Hält der Senat das Kriterium ndH für integra- Somit bezieht sich das Merkmal gezielt auf die für                            tionsfördernd? Schule und Unterricht wesentliche Kompetenz. Zu 7.: Ja. Der Erwerb der deutschen Sprache auf bildungssprachlichem Niveau ist eine unabdingbare 3. Sind die Daten zu ndH aus der Bildungsstatistik                        Voraussetzung für einen Schulabschluss, ein wesent- mit den Daten zum Migrationshintergrund (z.B.                                 licher Schritt zu einem selbstbestimmten Leben samt Migrationsmonitor) vergleichbar?                                              Teilhabe an zentralen gesellschaftlichen Angelegen- heiten. Dieses Ziel ist nur mit entsprechenden Maß- Zu 3.: Nein.                                                              nahmen zu erreichen, die geplant, entwickelt und auf ihre Wirkung hin überprüft werden müssen. Das Merkmal „nichtdeutsche Herkunftssprache“ ist dafür 4. Welche Formulare und/oder Merkblätter stehen                           die Planungsgrundlage. den Schulen zur Verfügung, um über das Erheben des Kriteriums zu informieren? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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