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"content": "Drucksache 17 / 18 587 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Michael Dietmann (CDU) vom 18. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mai 2016) und Antwort Künftige Nutzung des ICC – Ungereimtheiten hinsichtlich Sanierungskosten und Wirtschaft- lichkeit Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Antwort zu 2: Die Messe Berlin GmbH hält für einen Schriftliche Anfrage wie folgt: modernen konkurrenzfähigen Kongressbetrieb mit ca. 8000 Teilnehmenden, insbesondere vor dem Hintergrund Frage 1: Ist es zutreffend, dass die Senatsverwaltung der Vermarktungspotentiale in Berlin, im ICC ein Raum- für Stadtentwicklung und Umwelt entgegen der Antwort bedarf von ca. 18.400 m² für erforderlich. Auf dieser auf die Fragen 1 und 2 der schriftlichen Anfrage 17/18026 Grundlage wurden Untersuchungen für ein Nutzungskon- festgestellt hat, dass die Sanierung des ICC technisch zept durchgeführt. aufwändig, mit kostenintensiven Provisorien für temporär nicht genutzten Flächen und damit nicht im Kostenrah- Die Abstimmungen zwischen den beteiligten Verwal- men von 200 Mio. EUR darstellbar ist? tungen konnten noch nicht abgeschlossen werden. Eine mögliche Rückführung der Flächen auf die Vorgaben des Antwort zu 1: Um das Internationale Congress Cent- Senatsbeschlusses vom 30.6.2015 soll geprüft werden. rum Berlin (ICC) für einen modernen und marktfähigen Kongressbetrieb herrichten zu können, sind Umbaumaß- nahmen im Gebäude und folglich, neben der Sanierung Frage 3: Trifft es zu, dass Senator Geisel bereits mit der veralteten und verschlissenen Gebäudetechnik, kos- Schreiben vom 29.2.2016 an die Wirtschaftssenatorin tenintensive Eingriffe in die Bausubstanz erforderlich. mitgeteilt hat, dass der Beschluss des Senats entsprechend der vom Regierenden Bürgermeister favorisierten modu- Sofern temporär Flächen im ICC stillgelegt werden, laren Sanierung des ICC mit anschließender Mischnut- bleiben diese technisch weitgehend unberührt. Lediglich zung für Kongresse und andere Nicht-Kongressnutzungen für den Notbetrieb (Notbeleuchtung) und zum Gebäude- nicht im Rahmen von 200 Mio. EUR umsetzbar ist? erhalt (Heizung und Belüftung) müssen die erforderlichen technischen Anlagen funktionieren und instandgehalten Antwort zu 3: Es wurde mitgeteilt, dass sich die Kos- werden. Darüber hinaus sind keine Provisorien erforder- ten für den von der Messe Berlin GmbH benannten lich. Demzufolge haben Provisorien keine Auswirkungen Raumbedarf von 18.400 qm auf einen höheren Betrag als auf den ermittelten Kostenrahmen. Für eine Ertüchtigung 200 Mio. € belaufen. der Kongressflächen sind derzeit keine Provisorien vorge- sehen. Frage 4: Wenn das Schreiben vom 29.2.2016 diesen Inhalt hat, wie ist es dann zu erklären, dass zum Zeitpunkt Frage 2: Wie verhält sich die Antwort auf die Fragen 3 der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 17/18026 und 4 der Schriftlichen Anfrage 17/18026 zu der Tatsa- keinerlei abschließende Untersuchungen und Informatio- che, dass die Messe Berlin in einem Workshop der Se- nen vorgelegen haben und nur 12 Tage später alle Infor- natsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt plausi- mationen vorlagen, um gegenüber der Wirtschaftssenato- bel gemacht hat, dass eine Fläche von 21.000 qm ein- rin mitzuteilen, dass die Senatsmaßgabe nicht für 200 schließlich Nebenflächen erforderlich ist, um einen Kon- Mio. EUR umsetzbar ist? gressbetrieb zu realisieren, der marktgerecht und wirt- schaftlich ist? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 587 Antwort zu 4: Das vorläufige Untersuchungsergebnis Frage 7: Ist nach den jetzt gewonnenen Erkenntnissen wurde zunächst intern diskutiert. Der Senat sollte durch und dem Ergebnis der Verträglichkeitsstudie, nachdem eine Doppelkopfvorlage beider Häuser informiert werden, ein Einzelhandelsstandort ICC keine nachteiligen Aus- bevor dem Abgeordnetenhaus berichtet wird. Es wurde wirkungen auf die umliegenden Geschäftsstraßen hätte, davon ausgegangen, dass zunächst weitere Untersuchun- die teilweise Nutzung als Einzelhandelsstandort aus Sicht gen und Anpassungen bei den Anforderungen erforderlich der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt würden, wie zum Beispiel hinsichtlich des Flächenbe- doch wieder zu favorisieren? darfs. Antwort zu 7: Nein, die Nutzung des ICC als Einzel- handelsstandort ist nicht zu favorisieren, da die Einzel- Frage 5: Stimmt der Senat der Feststellung zu, dass handelsuntersuchung negative Auswirkungen auf gesamt- entgegen der Antwort auf die Frage 7 der Schriftlichen städtisch bedeutsame, gewachsene Zentren wie etwa Kur- Anfrage 17/18026 die Schadstoffbeseitigung unabhängig fürstendamm/Tauentzienstraße und Wilmersdorfer Straße von künftigen Nutzungskonzepten durchzuführen ist und belegt. deshalb auch die Kosten nicht von der künftigen Nutzung abhängen? Berlin, den 31. Mai 2016 Antwort zu 5: Eine Schadstoffsanierung in techni- schen Anlagen ist in jedem Fall erforderlich. Weitere Schadstoffsanierungserfordernisse sind abhängig vom In Vertretung Ausmaß der Umbaumaßnahmen. Sofern für eine Mischnutzung des ICC neben der Nutzung für Kongresse R. L ü s c h e r eine weitere Nutzung nicht feststeht, kann hierfür ab- ………………………. schließend keine Aussage getroffen werden. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Frage 6: Wird die Eintragung des ICC in die Denk- (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2016) malliste von Berlin Auswirkungen auf die vom Regieren- den Bürgermeister favorisierte modulare Sanierung des ICC mit anschließender Mischnutzung für Kongresse und andere Nicht-Kongressnutzungen haben? Antwort zu 6: Das ICC ist aufgrund der internationa- len Bedeutung dieses einzigartigen Berliner Bauwerks als Denkmal beim Landesdenkmalamt aktenkundig, aller- dings wegen der laufenden Nachnutzungsplanungen bis- her in der öffentlichen Liste Berliner Denkmale nicht verzeichnet. Der rechtlichen Verpflichtung, das Bau- denkmal in seinen charakteristischen Merkmalen und Bauteilen zu erhalten, hat das Sanierungskonzept Rech- nung zu tragen. Erste Überlegungen für eine modulare Sanierung sind in Abstimmung mit dem Landesdenkmal- amt und der Messe Berlin erarbeitet worden. Das Landes- denkmalamt ist dabei erhebliche Kompromisse eingegan- gen, um eine nachhaltige Nutzung zu ermöglichen und den Erhalt des Baudenkmals langfristig sicherzustellen. 2",
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