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"content": "Drucksache 17 / 11 124 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 26. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Oktober 2012) und Antwort Wildtierschutz auf Berliner Gebiet Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Frage 3: Welche Instrumente nutzt der Senat, um diese Kleine Anfrage wie folgt: Daten zu erheben und zu evaluieren? Frage 1: Welchen Stellenwert misst der Senat dem Antwort zu 3: Die Artenlisten und Roten Listen sind Wildtierschutz im Berliner Landesgebiet bei und welche Fachgutachten der entsprechenden Experten. Der Senat gesetzlichen Vorschriften liegen dem zugrunde? beauftragt diese in größeren Zeitabständen, um die Listen zu aktualisieren. Darüber hinaus werden für bestimmte Antwort zu 1: Der Senat misst der Erhaltung der Bio- Arten- oder Artengruppen (z.B. Fledermäuse, Trauersee- diversität und damit auch dem Schutz der wildlebenden schwalbe) detailliertere Untersuchungen in Auftrag ge- heimischen Tierarten eine große Bedeutung zu. Hierzu hat geben. Für die jagdbaren Tiere werden über die Strecken- er sich im Beschluss zur „Berliner Strategie zur Bio- meldungen hinaus keine Daten erhoben. logischen Vielfalt“ vom 13. März 2012 bekannt. Die gesetzlichen Vorschriften finden sich in erster Linie im Frage 4: Inwieweit besteht zwischen dem Senat und Bundesnaturschutzgesetz („Allgemeiner Artenschutz“, den Tierschutzverbänden eine Zusammenarbeit auf „Besonderer Artenschutz“). Für die dem Jagdrecht unter- diesem Gebiet bzw. wie lässt sich eine solche herstellen? liegenden Wildtierarten gelten darüber hinaus die spe- ziellen Regeln des Jagdrechtes im Bundes- und Landes- Antwort zu 4: Nach Erkenntnis des Senats spielen die jagdgesetz. Weitere Vorschriften zum Umgang mit Tieren Tierschutzverbände für den Erhalt der Biodiversität oder beinhaltet das Tierschutzgesetz. Ein spezieller Wildtier- den Schutz von wildlebenden Tierarten eine allenfalls schutz ist nicht normiert. geringe Rolle. Frage 2: Wie entwickelten sich die Populationen von Berlin, den 22. November 2012 Wildtieren in den letzten fünf Jahren (bitte unterteilt nach Tierarten und Jahren)? In Vertretung Antwort zu 2: In den Artenverzeichnissen und Roten Listen des Landes Berlin sind für alle untersuchten Tier- artengruppen 5.087 Arten aufgeführt. Schätzungen, die Christian Gaebler die nicht untersuchten Artengruppen beinhalten, gehen für ................................ das Land Berlin von knapp 20.000 vorkommenden Tier- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt arten aus. Detaillierte Bestandsangaben sind nur für ver- gleichsweise wenige Arten bekannt. Aus den veröffent- lichten Artenverzeichnissen und Roten Listen lassen sich (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Nov. 2012) aber für viele der genannten 5.087 Arten Angaben zu Be- stand und Bestandsentwicklung entnehmen. Eine Auf- listung hier ist nicht leistbar. Für jagdbare Tiere können an Hand der zum Jagdjahresende mitgeteilten „Strecken- ergebnisse“ allgemeine Rückschlüsse auf einen Populationszuwachs oder Verlust gezogen werden. Die Streckenmeldungen werden nach Ende des jeweiligen Jagdjahres im Internet veröffentlicht. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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