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            "content": "Drucksache 17 /            15 434 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ina Czyborra (SPD) vom 20. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Februar 2015) und                          Antwort Umsetzung von § 4 (Frauenförderplan) und § 16 (Frauenvertreterin) des Landesgleich- stellungsgesetzes (LGG) in der degewo Aktiengesellschaft Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                        Frage 3: Sollte es seit dem Erlass des LGG weder eine Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            Frauenvertretung noch einen Frauenförderplan bei der degewo Aktiengesellschaft gegeben haben, aus welchen Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der               Gründen war das bisher nicht der Fall? Wie verhält sich Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-                     die aufsichtsführende Senatsverwaltung dazu? Falls bei- antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine                       des inzwischen stattgefunden hat bzw. geplant ist, warum Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat                        hat sich die Umsetzung der §§ 4 und 16 LGG zeitlich so daher die degewo um Stellungnahme gebeten, die von                         stark in die Länge gezogen? dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die nachfolgenden Aussagen zu den                           Antwort zu 3: Die Umsetzung der §§ 4 und 16 Lan- Fragen 1-4 beruhen auf dieser Stellungnahme der degewo.                    desgleichstellungsgesetz (LGG) erfolgt seit 2012 und wird seitdem fortgeführt. Frage 1: Laut der Antwort auf meine Kleine Anfrage „Frauenförderpläne und Frauenvertreterinnen in den Be- teiligungsunternehmen“ (Drs. 17/12 897) hatte die dege-                        Frage 4: In § 3 (1) LGG steht, dass Einrichtungen, die wo Aktiengesellschaft im Berichtszeitraum des 11. Be-                      in den Geltungsbereich des LGG fallen, verpflichtet sind, richts zur Umsetzung des LGG weder die Wahl einer                          „aktiv auf die Gleichstellung von Männern und Frauen in Frauenvertreterin (§ 16 LGG) durchgeführt noch einen                       der Beschäftigung und auf die Beseitigung bestehender Frauenförderplan (§ 4 LGG) erlassen. Ich bitte um Anga-                    Unterrepräsentanzen hinzuwirken. Die Erfüllung dieser ben, ob die Wahl einer Frauenvertreterin und die Erstel-                   Verpflichtung ist besondere Aufgabe der Beschäftigten lung eines Frauenförderplans inzwischen stattgefunden                      mit Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen. Sie ist in den haben.                                                                     jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen als Leistungskri- terium festzuschreiben sowie bei der Beurteilung ihrer Frage 2: Wann gab es zuletzt eine Frauenvertretung                    Leistung einzubeziehen.“ Ich bitte um Angaben, inwie- und einen Frauenförderplan bei der degewo Aktiengesell-                    fern und wann diese Festschreibung in den Verträgen schaft?                                                                    bzw. Zielvereinbarungen zwischen der degewo Aktienge- sellschaft und ihrer Geschäftsführung sowie anderen Antwort zu 1 und 2: Erstmalig am 03.05.2012 haben                     Mitarbeitenden in Führungspositionen erfolgt ist. die Arbeitnehmerinnen der degewo eine Frauenvertreterin sowie eine Stellvertretung gewählt. Am 25.03.2014 wurde                        Antwort zu 4: Der Anteil der weiblichen Beschäftig- die Frauenvertretung neu gewählt. Somit ist seit Mai 2012                  ten mit Vorgesetzten- und Leitungsfunktion weist zum ununterbrochen eine Frauenvertretung aktiv im Amt. Der                     Stichtag 30.06.2014 40,0% auf. Alle Führungskräfte sind erste Frauenförderplan der degewo wurde zum Stichtag                       aufgefordert, ihr besonderes Augenmerk weiterhin auf die 30.06.2012 erstellt, an den Senat weitergeleitet und für                   Entwicklung weiblicher Führungsnachwuchskräfte zu die Mitarbeiterinnen veröffentlicht. Die erste Fortschrei-                 legen. Ein in 2014 aufgelegtes dreisäuliges Laufbahnmo- bung des Frauenförderplans erfolgte zum Stichtag                           dell (Führungs-, Projekt- und Fachlaufbahn) soll Mitar- 30.06.2014 und wurde der Senatsverwaltung für Arbeit,                      beiterinnen und Mitarbeiter Entwicklungsperspektiven in Integration und Frauen weitergeleitet. Die nächste Anpas-                  mehreren Bereichen der degewo aufzeigen und ist ein sung wird regulär zum 30.06.2016 erfolgen.                                 wichtiger Bestandteil der strategischen Nachfolgepla- nung. Im Pool für die Führungslaufbahn ist das Verhältnis zwischen männlichen zu weiblichen Mitarbeitern 1/3 zu 2/3. In der Projektlaufbahn befinden sich aktuell aus- Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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