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"content": "Drucksache 17 / 18 206 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 03. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. März 2016) und Antwort Linksextremismus in Berlin –Aktivitäten der Roten Hilfe e.V. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre 4. Welche konkreten Gründe liegen für eine Gemein- Schriftliche Anfrage wie folgt: nützigkeit des „Rote Hilfe e.V.“ vor? Wann wurde diese erteilt? 1. Wie hat sich in den letzten fünf das Personenpo- tential beim „Rote Hilfe e.V.“ in Berlin entwickelt? (Auf- Zu 4.: Zu Einzelfällen dürfen grundsätzlich keine stellung nach Jahren erbeten.) Auskünfte gegeben werden. Alle Informationen aus dem Besteuerungsverfahren, die einen Steuerfall betreffen, Zu 1.: Die Mitgliederzahlen des Rote Hilfe e.V. in sind durch das Steuergeheimnis im Sinne des § 30 Abga- Berlin sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen: benordnung (AO) geschützt und dürfen daher ohne Zu- 2011: 760, 2012: 880, 2013: 1.000, 2014: 1.100, 2015: stimmung des Betroffenen grundsätzlich nicht offenbart 1.200. werden. 2. Sind unter den Vereinsmitgliedern auch Parteimit- 5. Welche Gründe müssen vorliegen, damit einem glieder demokratischer Parteien oder deren Jugendorgani- Verein die Gemeinnützigkeit aberkannt werden kann? sation und wenn ja, in welchem Umfang? Zu 5.: Körperschaften können nur dann als gemein- Zu 2.: Der Senat verfügt über keine Mitgliederlisten nützig anerkannt werden, wenn sie die Voraussetzungen demokratischer Parteien und deren Jugendorganisationen. des Dritten Abschnitts – Steuerbegünstigte Zwecke der Insofern kann diese Frage nicht beantwortet werden. Abgabenordnung erfüllen. Nach diesen Vorschriften ist eine Körperschaft nur dann gemeinnützig, wenn sie nach ihrer Satzung und ihrer tatsächlichen Geschäftsführung 3. Unter welcher Aufgabestellung ist der „Rote Hilfe selbstlos, ausschließlich und unmittelbar die Allgemein- e.V.“ in Berlin aktiv? Was ist sein Selbstverständnis? heit fördert (§ 52 Abs. 1 AO). Zu 3.: Der Rote Hilfe e.V. versteht sich gemäß Sat- Die Überprüfung, ob diese Voraussetzungen erfüllt zung als „linke Schutz- und Solidaritätsorganisation“ für sind, nimmt das zuständige Finanzamt im Rahmen des alle, die „aufgrund ihrer politischen Betätigung verfolgt sogenannten Anerkennungsverfahrens für die Gemeinnüt- werden“. Er unterstützt von Strafermittlungen Betroffene zigkeit vor. Dabei prüft es zunächst, ob materiell und politisch und stellt an sich selbst den An- die Satzung den gesetzlichen Anforderungen ent- spruch, dabei „keine Ausgrenzungen vorzunehmen“. spricht und Ausschlaggebend ist allein die politische linke Motivation nachfolgend im Rahmen des sogenannten Frei- der vorgeworfenen Straftat. Dazu sammelt der Rote Hilfe stellungsverfahrens, ob die tatsächliche Geschäftsführung e.V. Spenden auf Sonderkonten, organisiert Solidaritäts- diesen Satzungsregelungen entspricht. veranstaltungen und leistet Zuschüsse aus den Beitrags- Erfüllt eine Körperschaft diese Voraussetzungen nicht, geldern. Insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten kön- kommt die Anerkennung der Gemeinnützigkeit nicht in nen aufgrund der hohen Finanzkraft – nicht zuletzt durch Betracht. die wachsenden Mitgliederzahlen – teilweise oder sogar ganz übernommen werden. Eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit für Zeiträu- me, in denen diese bereits anerkannt wurde, kann unter anderem erfolgen, wenn sich zum Beispiel im Rahmen einer Betriebsprüfung oder aufgrund sonstiger Erkennt- Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 206 nisse herausstellt, dass die Körperschaft die vorgenannten Das Engagement des Rote Hilfe e.V. zielt darauf ab, gesetzlichen Anforderungen nicht oder nicht mehr erfüllt. die strafrechtlichen Konsequenzen für politisch links Allerdings ist eine rückwirkende Aberkennung der Ge- motivierte Straf- und Gewalttäterinnen und Straf- und meinnützigkeit nur für Zeiträume möglich, für die noch Gewalttäter abzumildern. Nach eigenen Angaben soll die kein endgültiger Bescheid über die Anerkennung der Unterstützung für die Einzelnen „zugleich ein Beitrag für Gemeinnützigkeit ergangen ist. die Stärkung der Bewegung sein“ und „ermutigt damit zum Weiterkämpfen“. Eine Abgrenzung zum linksextre- mistischen Spektrum wird dabei bewusst nicht vorge- 6. Welche Aktivitäten unternimmt der „Rote Hilfe nommen. Sie stellt damit eine wichtige Infrastruktur in- e.V.“ in Bezug auf die Berliner Haftanstalten? nerhalb der Szene, ohne dass alle Mitglieder selbst Ext- remistinnen oder Extremisten wären. Zu 6.: Nach eigenen Angaben wird der persönliche Kontakt zu vermeintlich „politischen Gefangenen“ gehal- ten und dafür eingetreten, deren Haftbedingungen zu Berlin, den 21. März 2016 verbessern, eine vermeintliche „Isolationshaft“ zu verhin- dern und ihre Freilassung zu fordern. In Vertretung Innerhalb der Berliner Justizvollzugsanstalten sind keine Aktivitäten des Rote Hilfe e.V. zu verzeichnen, mit Bernd Krömer Ausnahme der Justizvollzugsanstalt für Frauen. Mitglie- Senatsverwaltung für Inneres und Sport der des Vereins nahmen nach Beobachtungen der Anstalt an Demonstrationen vor der Anstalt zur Unterstützung einer dort wegen Mordes und Bildung einer terroristi- (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2016) schen Vereinigung inhaftierten Gefangenen teil. An wie vielen Demonstrationen war der „Rote Hilfe e.V.“ in den letzten fünf Jahren beteiligt? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Welches Gefahrenpotential geht nach aktuellem Kenntnisstand vom „Rote Hilfe e.V.“ aus Zu 7.: Versammlungsvorgänge unterliegen im Allge- meinen einer dreijährigen Aufbewahrungsfrist. Weiterge- hende Recherchen sind nur über die Veranstaltungsdaten- bank Berlin (VDB) möglich. Allerdings kommt auch hier bei den Veranstalterdaten aus datenschutzrechtlichen Gründen nach Ablauf der Dreijahresfrist eine Löschrouti- ne zur Anwendung. Nach § 14 Versammlungsgesetz (VersG) sind in der Anmeldung einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel der Veranstalter sowie die Person, welche für die Leitung verantwortlich ist, zu nennen. Diesbezüglich sind innerhalb des vorhandenen Datenbestandes keine Ver- sammlungen bekannt, bei denen die Rote Hilfe e.V. na- mentlich erfasst wurde. Zu einer sonstigen „Beteiligung“ liegen hier keine Erkenntnisse vor. Daten, die die Abteilung Verfassungsschutz im Rah- men ihrer Aufgabenerfüllung in solchen Zusammenhän- gen erhebt und speichert, entstehen nach Prüfung des Einzelfalls und können zwangsläufig keinem Anspruch auf Vollständigkeit oder Repräsentativität im Sinne der Frage gerecht werden. Feststellbar ist, dass der Rote Hilfe e.V. in Einzelfällen auch Aufrufe zu Demonstrationen unterstützt hat, die von Akteuren aus dem gewaltorientier- ten linksextremistischen Spektrum initiiert wurden. 2",
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