GET /api/v1/document/40685/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/40685/?format=api",
    "id": 40685,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/40685-unabhangig-und-offentlich-rechtlich-oder-privatgewerblich-und-kostengunstig-wie-werden-teilhabe-und-selbstbestimmung-in-der-individuellen-ambulanten-pflegegesamtplanung-iap-zukunftig-gesichert/",
    "title": "Unabhängig und öffentlich-rechtlich oder privatgewerblich und kostengünstig: Wie werden Teilhabe und Selbstbestimmung in der \"Individuellen ambulanten Pflegegesamtplanung\" (IaP) zukünftig gesichert?",
    "slug": "unabhangig-und-offentlich-rechtlich-oder-privatgewerblich-und-kostengunstig-wie-werden-teilhabe-und-selbstbestimmung-in-der-individuellen-ambulanten-pflegegesamtplanung-iap-zukunftig-gesichert",
    "description": "",
    "published_at": "2014-01-13T00:00:00+01:00",
    "num_pages": 4,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/0a/bf/a2/0abfa282cd754c8aab6d537eb009261c/d21ced366f662aa4f1c651960a4703f96c912bd7.pdf",
    "file_size": 174936,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/0a/bf/a2/0abfa282cd754c8aab6d537eb009261c/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/0a/bf/a2/0abfa282cd754c8aab6d537eb009261c/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/KlAnfr/ka17-12776.pdf",
        "title": "Abghs III S",
        "author": "Administrator",
        "_tables": [],
        "creator": "Microsoft® Word 2010",
        "subject": null,
        "producer": "Microsoft® Word 2010",
        "publisher": "Berlin",
        "reference": "17/12776",
        "foreign_id": "be-17/12776",
        "_format_webp": true,
        "publisher_url": "http://pardok.parlament-berlin.de"
    },
    "uid": "0abfa282-cd75-4c8a-ab6d-537eb009261c",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "be",
        "document_type": "minor_interpellation",
        "legislative_term": "17"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=40685",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2025-03-26 02:27:02.144453+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/40685/?format=api",
            "number": 1,
            "content": "Drucksache 17 / 12              776 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Monteiro (SPD) vom 29. Oktober 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Oktober 2013) und                           Antwort Unabhängig und öffentlich-rechtlich oder privatgewerblich und kostengünstig: Wie werden Teilhabe und Selbstbestimmung in der „Individuellen ambulanten Pflegegesamtplanung“ (IaP) zukünftig gesichert? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Aus einem in den Jahren 2009 bis 2011 mit vier Pilot- Kleine Anfrage wie folgt:                                                  bezirken durchgeführten Organisationsentwicklungspro- jekt zur ambulanten Hilfe zur Pflege ist hervorgegangen, 1. Wie passt zu der Aussage des Senats in Beantwor-                    dass die Aufgaben zur Feststellung des sozialhilferechtli- tung meiner Kleinen Anfrage vom 12.7.2013 zur Indivi-                      chen Bedarfs zur Bemessung einer Leistung der Hilfe zur duellen ambulanten Pflegegesamtplanung, dass die Mitar-                    Pflege (Pflegebedarf) aufgrund zu weniger bzw. fehlender beiterinnen und Mitarbeiter in den Bezirksämtern, die den                  Fachkräfte mit pflegefachlicher Ausbildung oder Zu- individuellen Bedarf feststellen, grundsätzlich Pflege-                    satzqualifikation in bezirklichen Dienststellen nicht im- fachkräfte seien, die Tatsache, dass in den 12 Bezirken                    mer qualitäts- und zeitgerecht durchgeführt werden konn- allein in den Beratungsstellen für behinderte Menschen in                  ten. Die im Zuge des Projekts erfolgte berlinweite Einfüh- den Gesundheitsämtern über 60 Sozialarbeiter im Bereich                    rung eines neuen Bedarfsfeststellungsinstruments „Indivi- der individuellen Bedarfsfeststellung tätig sind? Werden                   duelle Pflegegesamtplanung (IAP)“ einschließlich obliga- diese nicht mehr wie bisher zur Bewertung des Bedarfs                      torischer Hausbesuche führte zudem zu erhöhten Anfor- im Rahmen der Hilfe zur Pflege hinzugezogen?                               derungen an die pflegefachliche Qualifikation und die zeitliche Beanspruchung der mit der Bedarfsfeststellung 8. Wie beurteilt der Senat den Umstand, dass in der                    betrauten Dienstkräfte. überwiegenden Anzahl der Bezirksämter Teile der IaP- Beurteilung und die damit verbundenen Stellungnahmen                           In den Ämtern für Soziales wurden daraufhin unter- an Gutachterdienste außerhalb der Berliner Verwaltung                      schiedliche Modelle zur qualitätsgerechten und seit vergeben werden?                                                           01. Juli 2012 landesweit obligatorischen Anwendung des IAP entwickelt und umgesetzt. Hierzu gehörten unter 9. Teilt der Senat die Argumentation der Bezirke, dass                 anderem die Einstellung von Pflegefachkräften, ein um- dies vor dem Hintergrund nicht besetzter Stellen in den                    fassendes Qualifizierungsprogramm für die vorhandenen Gutachterbereichen geschieht?                                              Dienstkräfte oder die Vergabe externer Gutachtenleistun- gen. Ein einheitliches Modell hat sich daraus nicht entwi- Zu 1., 8. und 9.: Die gemäß § 9 Abs. 1 SGB XII erfor-                  ckelt. Der Senat ist trotz der unterschiedlichen Vorge- derliche Klärung und Feststellung der sozialhilferechtli-                  hensweisen der Bezirke davon überzeugt, dass die für das chen Bedarfstatbestände ist nach § 2 Absatz 1 des Geset-                   Land Berlin vereinbarten Standards zur Feststellung des zes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetz-                       Pflegebedarfs seither eingehalten werden und die Bedarfs- buch im Land Berlin grundsätzlich Aufgabe der für das                      feststellung für die ambulanten Leistungen der Hilfe zur Sozialwesen zuständigen Ämter der Bezirke (Amt für                         Pflege in der gebotenen fachlichen Qualität und Neutrali- Soziales). Soweit dafür in den Ämtern für Soziales keine                   tät erfolgt. Dem steht der Einsatz externer Dienstleister eigenen Fachkräfte (z. B. Sozial- und Heilpädagoginnen                     nicht entgegen, soweit dies nach den jeweiligen örtlichen und Heilpädagogen, Medizinerinnen und Mediziner, Psy-                      personellen und organisatorischen Gegebenheiten im chiaterinnen und Psychiater, Psychologinnen und Psycho-                    Bezirk erforderlich, wirtschaftlich oder aus stellenwirt- logen oder pflegefachlich ausgebildetes Personal) vor-                     schaftlichen Gründen eine geeignete Alternative ist. handen sind, werden in der Regel die in den Abteilungen Gesundheitswesen vorhandenen Fachdienste für gut- achterliche Stellungnahmen in Anspruch genommen. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/0a/bf/a2/0abfa282cd754c8aab6d537eb009261c/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/40685/?format=api",
            "number": 2,
            "content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                            Drucksache 17 / 12 776 2. Wie kommt es, dass in der Broschüre der Senats-            Zu 5.: Bei der Entwicklung des IAP wurde Wert auf verwaltung für Gesundheit und Soziales „Gut Altern in         die Struktur und die logische Abfolge für die Feststellung Berlin. Was ist, wenn ...? 22 Fragen zum Thema Häusli-        des Pflegebedarfs und zur Dokumentation relevanter che Pflege“ zwar Pflegestützpunkte und andere Akteure         Informationen gelegt. Im Prinzip bildet der IAP den übli- genannt werden, aber die bezirklichen Beratungsstellen        chen Geschäftsprozess der Pflegebedarfsfeststellung in für behinderte Menschen, die für das Land Berlin hier         der ambulanten Hilfe zur Pflege ab. Bei systematischem wesentliche Beratungs- und Gutachterdienste im Bereich        Umgang mit dem Instrument stößt die bedarfsfeststellen- der Pflege und Eingliederungshilfe leisten, keine Erwäh-      de Person in jedem Fall auf die Fragestellungen, die bei nung finden?                                                  der Überprüfung weiterer Bedarfe unterstützen können. Darüber hinaus wurde als begleitende Hilfestellung ein so Zu 2.: Das Sozialamt, auf das als Ansprechpartner in      genanntes Manual erarbeitet, das den korrekten Umgang der Broschüre vielfach hingewiesen wird, kann einzelfall-     mit dem Instrument beschreibt. Außerdem werden für alle bezogen bei Vorliegen der sozialhilferechtlichen Voraus-      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Qualifizierungspro- setzungen Hilfebedürftige im Rahmen der Hilfe zur Pfle-       gramme angeboten, die unter anderem auch die Anwen- ge unterstützen. Die Entscheidung hierzu treffen die Leis-    dung des IAP beinhalten, inklusive der Dokumentation tungsstellen der Sozialämter auf der Basis des ermittelten    von weiteren Hilfebedarfen. Bedarfs. Die bezirklichen Beratungsstellen für behinderte Menschen leisten eigene Beiträge bei der Beratung insbe- sondere für die ihnen nach dem Gesundheitsdienstgesetz            6. Warum werden im Bogen die \"anderen Verrichtun- (GDG) und im Rahmen der Eingliederungshilfe für be-           gen\" nach SGB XII nicht erfasst, die z.B. Assistenz, An- hinderte Menschen nach § 59 SGB XII zugewiesenen              wesenheit für unvorhergesehene Notsituationen, kleine Zielgruppen. Aufgrund der bundes-gesetzlichen Regelung        Handreichungen oder Begleitung außer Haus beinhalten? in § 92 c SGB XI sind die Berliner Pflegestützpunkte für die pflegespezifische Beratung in der Broschüre gesondert         Zu 6.: Dies ist unzutreffend. Im Rahmen der „Ermitt- aufgelistet.                                                  lung des notwendigen Bedarfes“ vor Ort wird der Bedarf auf der Grundlage des IAP unter Einbeziehung der Selbstpflegekompetenzen sowie der sozialen Ressourcen 3. Teilen Sie die Einschätzung, dass Sozialarbeiter ei-   beziehungsweise Versorgungssituation passgenau erfasst, nen viel weiteren Blick als Pflegefachkräfte haben und        das heißt auch die Leistungen werden berücksichtigt, die deshalb sehr wertvoll für die Feststellung der individuel-    über die „rein manuellen“ pflegerischen Verrichtungen len Bedarfe der Antragsteller sind?                           hinausgehen, wie zum Beispiel der Leistungskomplexe LK 9 – Begleitung außer Haus oder LK 16b ein „Notfall- Zu 3.: Der Senat hält pflegefachliche Kenntnisse und      besuch“ bei unvorhergesehenen gravierender Verschlech- Erfahrungen für unbedingt erforderlich, um individuelle       terung des Pflegezustandes. und passgenaue Hilfebedarfe bei pflegebedürftigen Men- schen festzustellen. Sozialarbeiterische Kompetenzen              So enthält der IAP bereits zu Beginn in der Phase der können den Prozess zur Feststellung des Pflegebedarfs         „Erfassung der IST-Situation“ einerseits „ergänzende grundsätzlich unterstützen.                                   Angaben“ zur Darstellung von Leistungen, wie zum Bei- spiel niederschwellige Betreuungsangebote gemäß § 45a SGB XI, medizinische Behandlungspflege gemäß SGB V 4. Ich beziehe mich erneut auf die Antwort auf meine      oder „ergänzenden Leistungen“ des Zwölften Sozialge- Kleine Anfrage vom 12.7.2013 und bitte um eine Klar-          setzbuches (siehe auch IAP Nr. 2 ff.). Andererseits kann stellung: Geht es beim IaP-Bogen um die ganzheitliche         in Hinblick auf einen „weitergehenden Bedarf“ (Soll- Feststellung des Pflegebedarfs oder um die ganzheitliche      Abgleich) gesondert - und für dritte Berufsgruppen nach- Feststellung des Hilfebedarfs?                                vollziehbar - weitergehender Handlungsbedarf festgehal- ten werden: Rehabilitative Maßnahmen, wohnraumver- 7. Wenn es um die ganzheitliche Feststellung des Hil-     bessernde Maßnahmen, Unterstützung für die Gruppe der febedarfs geht: Warum enthält der Bogen keine Fragen,         pflegenden Angehörigen (siehe auch IAP Nr. 4.6 ff.). auf Grund deren Beantwortung nicht-pflegerische Hil- febedarfe erkennbar werden?                                       Darüber hinaus besteht bereits in der Auftragsvergabe die Möglichkeit für „besondere Fragestellungen“ (u. a. Zu 4. und 7.: Der IAP ist ein Instrument zur ganzheit-    IAP Nr. 2.2) beispielsweise den sozialmedizinischen lichen Feststellung des Pflegebedarfs. Andere Hilfebedar-     Dienst zusätzlich zu berücksichtigen. Vor Fertigstellung fe werden im IAP dokumentiert, soweit diesbezügliche          des IAP-Dokumentes wird noch einmal an die Beantwor- Leistungen bereits gewährt werden.                            tung von „besonderen Fragestellungen“ erinnert (siehe auch IAP Nr. 4.7). Dies untermauert den interdisziplinä- ren Charakter des IAP zu Hinzuziehung weiterer Bezugs- 5. Wenn es um die ganzheitliche Feststellung des          disziplinen, wie beispielsweise der Sozialarbeit. Pflegebedarfs geht: Wie wird der Bedarfsfeststeller darauf hingewiesen, dass bzw. wie (genau) er weitere Bedarfe zu dokumentieren hat? 2",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/0a/bf/a2/0abfa282cd754c8aab6d537eb009261c/page-p2-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/40685/?format=api",
            "number": 3,
            "content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                               Drucksache 17 / 12 776 10. Teilt der Senat die Einschätzung, dass das bisheri-       Zu 13.: Seit dem Jahr 2012 werden die von den Äm- ge Begutachtungssystem in öffentlicher (kommunaler)           tern für Soziales, den Gesundheitsämtern und externen Trägerschaft der Unabhängigkeit von Interessengruppen         Dienstleistern erbrachten Gutachten bzw. Hilfebedarfs- und Neutralität bei der Sachverhaltsbewertung zumindest       feststellungen für die ambulante und teilstationäre Hilfe vom Grundsatz her verpflichtet war?                           zur Pflege auf gesonderten Kostenträgern (Produkten) in der Kosten- und Leistungsrechnung gebucht. Die Auswer- Zu 10.: Ja.                                               tung des Produktvergleichsberichts 2012 für das Produkt 80488 (Hilfebedarfsfeststellung im Rahmen der ambulan- ten und teilstationären Hilfe zur Pflege durch externe 11. Wie kann sichergestellt werden, dass bei externer     Dienstleister) enthält Buchungen von den Bezirken Mitte, Vergabe die Bedarfsfeststellung sachgerecht und nicht         Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Marzahn-Hellers- von finanziellen Interessen geleitet (Berücksichtigung der    dorf und Reinickendorf auf dieses Produkt. Das deutet Einsparungsvorgaben der Bezirke in Erwartung neuer            darauf hin, dass im Jahr 2012 diese fünf Bezirke externe Begutachtungsaufträge) erfolgt?                               Dienstleister beauftragt hatten. Weitere Angaben in der geforderten Aufschlüsselung liegen dem Senat nicht vor. Zu 11.: Der Senat hält es für ausgeschlossen, dass die Bezirke die Vergabe von externen Begutachtungsaufträ- gen an Einsparvorgaben knüpfen.                                   14. Welche Kosten entstehen den Bezirken pro Gut- achten und Stellungnahme durch externe Gutachter, wel- che durch Honorarkräfte und welche durch festangestellte 12. Teilt der Senat die Auffassung, dass bei dem Aus-     Mitarbeiter der Verwaltung? füllen des IaP-Bogens durch externe Gutachter, die aus- schließlich Pflegefachkräfte sind, die versorgungserwei-          Zu 14.: Die durchschnittlichen Stückkosten (Stand: ternde Funktion des SGB XII unberücksichtigt bleibt und       Jahr 2012) schwanken in den Bezirken zwischen die bisher interdisziplinär garantierte Betrachtung durch         a. 293,25 € und 671,41 € für gutachterliche Stellung- die bezirkseigenen Begutachtungsdienste aus sozialpäda-       nahmen des Gesundheits-amtes (Produkt 80486) gogischer, ärztlicher und pflegefachbezogener Sicht nicht         b. 217,25 € und 377,59 € für Hilfebedarfsfeststellun- erreicht wird ?                                               gen im Rahmen der ambulanten und teilstationären Hilfe zur Pflege durch das Amt für Soziales (Produkt 80487) Zu 12.: Der Begriff „versorgungserweiternde Funktion          c. 80,00 € und 182,36 € für Hilfebedarfsfeststellun- des SGB XII“ erscheint dem Senat irreführend, weil die-       gen im Rahmen der ambulanten und teilstationären Hilfe ser nicht gesetzeskonform ist. Soweit neben der Begut-        zur Pflege durch externe Dienstleister (Produkt 80488). achtung von Leistungen der Hilfe zur Pflege auch die              Weitere Angaben in der geforderten Aufschlüsselung Betrachtung weiterer Bedarfstatbestände aus anderen           liegen dem Senat nicht vor. Kapiteln des SGB XII gemeint sein sollte, hält der Senat die -gegebenenfalls auch interdisziplinäre- Einbeziehung von Fachkräften bzw. Fachdiensten anderer Professionen            15. Welche Kosten bekommen die Bezirke vom Land für geboten, soweit dies je nach Besonderheit des Einzel-     jeweils erstattet? (Bitte differenziert nach Externe Gutach- falls für die Leistungsbemessung und –bewilligung erfor-      ter, Honorarkräfte und festangestellte Mitarbeiter der derlich ist.                                                  Verwaltung darstellen.) Zu 15.: Die Finanzierung für die Bezirke erfolgt 13. Welche Bezirke arbeiten bei der Erstellung des        grundsätzlich über die Globalsummen-Zuweisung im Gutachtens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit mit a)    Rahmen der regulären Produktbudgetierung. externen Dienstleistern b) Honorarkräften c) ausschließ- lich sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Ver- waltung? (Bitte pro Bezirk für diese 3 Gruppen aufschlüs- seln und die Namen der Dienstleister nennen.) 3",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/0a/bf/a2/0abfa282cd754c8aab6d537eb009261c/page-p3-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/40685/?format=api",
            "number": 4,
            "content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                    Drucksache 17 / 12 776 16. Hat der Berliner Datenschutzbeauftragte auch sei- ne Zustimmung dazu erteilt, dass der ausgefüllte IaP- Bogen, der u.a. Aussagen zum Zustand des Antragstellers, in dem er angetroffen wurde, zum Zustand der Wohnung, zum Vorliegen einer Inkontinenz und ähnlichen intimen Fragen, in der Leistungsakte des Antragstellers beim entsprechenden Sachbearbeiter abgelegt wird? Zu 16.: Der Senat erwartet grundsätzlich und damit ausdrücklich unabhängig vom IAP, dass die Geschäfts- prozesse und Ablageverfahren in der Berliner Verwaltung nach geltendem Recht und Gesetz und damit auch dem Datenschutz entsprechend organisiert sind. 17. Sieht der Senat vor dem Hintergrund der demo- graphischen Entwicklung und der prognostizierten Zu- nahme von Pflegebedürftigkeit, die Notwendigkeit ein landeseigenes und somit ein von Geschäftsinteressen unabhängiges Gutachtensystem zu erhalten? 18. Wenn ja, welche Aktivitäten sind geplant, dem derzeit in den Bezirksverwaltungen laufenden Stellenab- bau in diesen Bereichen entgegenzuwirken? Zu 17. und 18.: Der Senat sieht das Land Berlin in der Gewährleistungsverantwortung für ein qualitativ gutes und von Geschäftsinteressen unabhängiges Gutachtensys- tem. Dies bedeutet aber nicht notwendigerweise die Auf- gabenwahrnehmung ausschließlich durch Behörden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landes Berlin. Diese Flexibilität in der Aufgabenausübung ist unter an- derem auch deshalb erforderlich, um den Handlungsrah- men der Bezirksämter zu erhalten, in eigener Verantwor- tung über die Erreichung der Personalzielzahlen zu ent- scheiden. Berlin, den 13. Januar 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Jan. 2014) 4",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/0a/bf/a2/0abfa282cd754c8aab6d537eb009261c/page-p4-{size}.png"
        }
    ]
}