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"content": "Drucksache 18 / 10 877 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Gindra (LINKE) vom 03. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. April 2017) und Antwort Sachstand Bebauung Hauptstraße 162 / Willmanndamm 22 – Bebauungsplan 7-72VE Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Weiterhin ist die Verkäuferin zum Rücktritt berech- Schriftliche Anfrage wie folgt: tigt, wenn innerhalb von 36 Monaten nach Erteilung einer bestandskräftigen Baugenehmigung das Bauvorha- Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum ben nicht fertiggestellt wird. Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zustän- digkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und 4. „Welchen Stand hat das Bebauungsplanverfahren greift daher auf Aussagen der mit dem Treuhandvermö- im zuständigen Bezirk Tempelhof-Schöneberg?“ gen des Liegenschaftsfonds Berlin beauftrage BIM Berli- ner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) und der Zu 4.: Die frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. Berliner Verkehrsbetriebe - Anstalt des öffentlichen 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 Rechts - (BVG) zurück. BauGB (Behörden) wurden durchgeführt und deren Er- gebnisse sind abgestimmt. Soweit von dort Angaben erstellt und übermittelt wur- den, werden diese nachfolgend in ihren maßgeblichen Der nächstfolgende Verfahrensschritt ist die Beteili- Teilen wiedergegeben. gung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Diese sollte erst erfolgen, wenn der Investor und die BVG in bereits 1. „Welchen Stand hat das Verkaufsverfahren der laufenden Verhandlungen eine vertragliche Abstimmung BIM/Liegenschaftsfonds (Kaufvertrag vom 17.04.2013)?“ über die notwendigen Maßnahmen und Prüfungen des Vorhabens vor und im Baugenehmigungsverfahren erklä- 2. „Welche Rückabwicklungsoptionen gab/gibt es für ren. die Vertragspartner?“ 3. „Gab es vertragliche Fristen für die Realisierung 5. „Liegt nach mehrjährigem Abstimmungsprozess des Vorhabens?“ jetzt eine schriftliche Bestätigung der BVG über die Mög- lichkeit der Bebauung des Grundstücks vor?“ Zu 1, 2 und 3.: Der Kaufvertrag vom 17.04.2013 ist wirksam. Der Kaufpreis wird nach Vorliegen einer für Zu 5.: Eine schriftliche Bestätigung der BVG über die den Antragsteller wirksamen Baugenehmigung fällig. Möglichkeit der Bebauung des Grundstücks liegt noch nicht vor. Eine Bestätigung der BVG kann nur auf einen Die Käuferin hat gemäß Kaufvertrag ein Rücktritts- vom Investor geführten Nachweis der Unschädlichkeit der recht für den Fall, dass der erforderliche Durchführungs- Auswirkungen seines Bauvorhabens gründen. Der Inves- vertrag mit dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg nicht tor hat diesen Nachweis bisher nicht erbracht. geschlossen, oder der vorhabenbezogene Bebauungsplan nicht als Satzung erlassen wird. 6. „Trifft es zu, dass die BVG umfangreiche Nach- Die Verkäuferin ist zum Rücktritt berechtigt, wenn weise/Gutachten zu Anforderungen an das Bauwerk ver- keine Durchführungsvereinbarung im Rahmen des Be- langt hat, die im Zusammenhang mit der direkt angren- bauungsplanverfahrens zwischen der Käuferin und dem zenden Tunnelröhre und der belastungsfreien Überbauung Bezirks-amt Tempelhof-Schöneberg geschlossen wird des BVG-Gleichrichterwerks stehen?“ und die Käuferin diesen Umstand zu vertreten hat. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 877 Zu 6.: Die BVG hat vom Investor umfangreiche - Mögliche betriebsgefährdende Veränderungen Nachweise und Gutachten zur Planung und Herstellung der Gleislage bezüglich des Lichtraumes und des Bauwerks und der Gründung, zu eventuellen Um- der Spurtreue von U-Bahnzügen, baumaßnahmen an baulichen und technischen BVG- - betriebsgefährdende Veränderungen bezüglich Anlagen, zur Beweissicherung und Überwachung der der Technik des Gleichrichterwerks. BVG-Anlagen, zu Gleisregulierungsmaßnahmen, zu Ha- 4. Das zu errichtende Bauwerk muss horizontal (un- variemaßnahmen und zu Kosten- und Haftungsfragen terirdisch) und vertikal Mindestabstände zu BVG- angefordert. Anlagen einhalten. Bisher befinden sich auf dem Grundstück zudem 7. „Wie viele vergleichbare Mehrgeschossbauten in vier oberirdische Lüftungstürme der BVG. Bisher „Brückenkonstruktion“ sind dem Senat a) in Berlin, b) ist ungeklärt, welche vertikalen Abstände hier ein- bundesweit bekannt?“ gehalten werden müssen und können oder in wel- cher Form die baulichen Anlagen (Lüftungstürme) Zu 7.: Dem Senat liegen hierzu keine Informationen und die damit verbundenen technischen Anlagen vor. umgebaut werden können. 5. Die Herstellung der „Brücke“ über dem Gleich- richterwerk würde vermutlich mit Bauteilen großer 8. „Gewährleistet der dortige Baugrund ausreichende Spannweite während des U-Bahnbetriebs erfolgen. Sicherheit für ein technisch anspruchsvolles Bauwerk in Herabfallende Bauteile könnten Schäden am der unmittelbaren Nähe einer der wichtigsten U- Gleichrichterwerk verursachen. Ein Ausfall des Bahnlinien der Stadt? Gleichrichterwerks könne die Stromversorgung im zentralen Bereich der U7 gefährden. 12. „Mit welcher Sicherheit lassen sich im schwieri- gen Berliner Baugrund Entwicklungen bei ungewöhnli- chen Bauprojekten vorhersagen?“ 11. „Stimmt es, dass die BVG ein tunnelbezogenes „Havariekonzept“ für nötig hält, falls sich bei den Bauar- Zu 8. und 12.: Dem Senat ist ein Baugrundgutachten beiten nicht vorhergesehene Entwicklungen ergeben?“ welches die anstehenden Bodenarten belegt nicht bekannt. Der Berliner Baugrund ermöglicht jedoch in der Regel Zu 11.: Ja. nach detaillierter vorheriger Baugrunderkundung die Umsetzung von ungewöhnlichen und anspruchsvollen Bauprojekten. 13. „Welche Haftungsfolgen (Ansprüche der BVG ge- genüber wem?) würden sich aus einer unvorhergesehenen Havarie ergeben?“ 9. „Welche Schwierigkeiten sieht die BVG in der Be- bauung des Grundstücks?“ 14. „Wie wären diese Ansprüche gesichert / versichert (bis zu welcher Höhe und bei einer möglichen Insolvenz 10. „Welche Auflagen wurden an den Investor formu- eines Haftenden)?“ liert?“ Zu 13. Und 14.: Ohne eine vertragliche nachbarschaft- Zu 9 und 10.: liche Vereinbarung wäre die BVG allein auf die gesetzli- 1. Bei der Herstellung der Tiefgründungsbauteile (z. chen Haftungsansprüche und die Haftungsmasse des B. Bohrpfähle) könnten Setzungen entstehen und Investors angewiesen. Es bedarf daher zur Vermeidung es könnten durch unsachgemäße Ausführung zu- von Schutzlücken bezüglich der BVG-Anlagen des Ab- sätzlich Beschädigungen an BVG-Anlagen verur- schlusses einer nachbarschaftlichen Vereinbarung, die den sacht werden. Investor zur Schadloshaltung der BVG-Anlagen sowie zur 2. Die Lasten des neuen Gebäudes könnten (auch mit Einhaltung diverser Schutzpflichten anhält. Zu vertreten- Tiefgründung) zu Setzungen der BVG-Anlagen de Pflichtverletzungen begründen dann sowohl vertragli- führen. che wie auch gesetzliche Schadensersatzansprüche. Der 3. Durch die durch Herstellung der Gründung und Abschluss der vorgenannten nachbarschaftlichen Verein- durch Aufbringung der Lasten des Gebäudes ent- barung zum Schutz der BVG-Anlagen wird als zwingende stehenden Setzungen könnte es am Gleichrichter- Voraussetzung für die Erteilung des Baurechts angesehen. werk und am Tunnel der U7 zu folgenden Ge- brauchstauglichkeits- und Betriebssicherheitsprob- Berlin, den 18. April 2017 lemen kommen: - Entstehung von Rissen und Beschädigungen der bituminösen Außendichtung, die zu Un- In Vertretung dichtigkeiten führen könnte (Grundwasserein- tritt), Dr. Margaretha Sudhof - Beschädigungen von Bauwerksfugen, die zu Senatsverwaltung für Finanzen Undichtigkeiten führen könnte (Grundwasser- eintritt), (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Apr. 2017) 2",
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