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            "content": "Drucksache 17 / 13              214 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 12. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Februar 2014) und                           Antwort Berlin und seine Volksbegehren: Zusatzkosten, Ungültigkeit von Unterschriften Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Mitte                                  21,5 % Schriftliche Anfrage wie folgt:                                                Friedrichshain-Kreuzberg               22,0 % Pankow                                 21,5 % 1. In welchen Bezirken wurde bei der Auszählung                            Charlottenburg-Wilmersdorf             21,7 % der Unterschriften für das Volksbegehren „100 Prozent                          Spandau                                22,0 % Tempelhof“ eine Unterschrift als „ungültig“ gewertet,                          Steglitz-Zehlendorf                    22,5 % wenn das Geburtsdatum nicht angegeben war?                                     Tempelhof-Schöneberg                   20,7 % Neukölln                               21,3 % 2. Wie hoch war der Anteil der Unterschriften, die                         Treptow-Köpenick                       23,7 % aufgrund des fehlenden Geburtsdatums für ungültig er-                          Marzahn-Hellersdorf                    22,5 % klärt worden waren, und wie hoch der Anteil der ungülti-                       Lichtenberg                            23,1 % gen Unterschriften insgesamt (bitte angeben nach Bezir-                        Reinickendorf                          19,9 % ken)? Entsprechend den Hinweisen der Landesabstim- 3. Wie hoch war der Anteil der Unterschriften, die                     mungsleiterin zur Gültigkeitsprüfung von Unterstüt- aufgrund des fehlenden Geburtsdatums für ungültig er-                      zungsunterschriften für Volksbegehren wurden Unterstüt- klärt worden waren, weil das Geburtsdatum nicht angege-                    zungserklärungen ohne Angabe des Geburtsdatums für ben war, obgleich die Person aufgrund der weiteren An-                     gültig erklärt, wenn die erklärende Person aufgrund der gaben zweifelsfrei identifizierbar gewesen ist (bitte ange-                im weiteren verfügbaren Angaben zweifelsfrei identifi- ben nach Bezirken)?                                                        zierbar war und auch ansonsten keine Ungültigkeitsgrün- de vorlagen. Lediglich der Bezirk Treptow-Köpenick Zu 1. bis 3.: Unterstützungserklärungen zum Volksbe-                   bildet hier – wie eingangs erklärt – eine Ausnahme. gehren über den Erhalt des Tempelhofer Feldes wurden lediglich im Bezirksamt Treptow-Köpenick vorbehaltlos                          Insgesamt wurden für das Volksbegehren über den als ungültig gewertet, wenn das Geburtsdatum nicht an-                     Erhalt des Tempelhofer Feldes 237.063 Unterstützungser- gegeben war.                                                               klärungen eingereicht. Von diesen waren 51.735 Erklä- rungen ungültig. Eine vollständige Wiederholung der Die Gesamtzahl von Unterstützungserklärungen, die                      Prüfung aller vorliegenden Unterstützungserklärungen zur im Land Berlin allein oder u. a. auch aufgrund des fehlen-                 detaillierten Beantwortung der Schriftlichen Anfrage kam den Geburtsdatums für ungültig erklärt wurden, ist nicht                   nicht in Betracht. Eine nicht repräsentative Stichproben- bekannt. Entsprechende Angaben werden im prüfungsun-                       erhebung von Erklärungen, die entsprechend der Hin- terstützenden informationstechnischen Verfahren nicht                      weise der Landesabstimmungsleiterin geprüft worden gesondert dokumentiert.                                                    waren, ergab folgendes Bild: Der Anteil ungültiger Unterstützungserklärungen in den jeweils prüfenden Bezirksämtern stellt sich wie folgt dar: Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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            "content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                            Drucksache 17 / 13 214 erneut geprüfte Eintragungen insgesamt                    2.529 Fälle davon gültig                                              2.086 Fälle bei den gültigen Eintragungen fehlte die Angabe des Geburtsdatums bzw. war diese unvollständig              9 Fälle      (0,4 %) davon ungültig                                               443 Fälle ungültige Eintragungen wegen fehlender Angaben             11 Fälle davon u. a. wegen fehlendem Geburtsdatum                   5 Fälle      (0,2 %) 4. Wie verhält es sich mit den Antworten auf die Fra-         Zu 6.: Eine zeitgleiche Durchführung der Bundes- gen 1.-3. in Bezug auf das Volksbegehren „Neue Energie        tagswahl und des Volksentscheides über die Rekommuna- für Berlin“?                                                  lisierung der Berliner Energieversorgung schied aus orga- nisatorischen Gründen aus. Eine ordnungsgemäße Vorbe- Zu 4.: Für die Gültigkeitsprüfung anlässlich des          reitung und Durchführung machte es erforderlich, die Volksbegehrens über die Rekommunalisierung der Berli-         Wahlen und Abstimmungen an getrennten Terminen ner Energieversorgung ergibt sich grundsätzlich das glei-     stattfinden zu lassen. che Bild. Die Primärkosten für den Volksentscheid auf Landes- Eine vollständige Wiederholung der Prüfung aller          ebene betrugen rund 2,4 Mio. Euro. Aufgrund der fortge- 271.496 vorliegenden Unterstützungserklärungen zur            schrittenen Verfahrensvorbereitungen für die Bundes- Beantwortung der Schriftlichen Anfrage kam auch hier          tagswahl hätte ein Großteil der Kosten auch bei einer nicht in Betracht.                                            Zusammenlegung der Ereignisse nicht vermieden werden können. 5. Wie bewertet der Senat aus heutiger Sicht die De-          Hinzu traten Kosten für notwendig gewordene befris- batte um angebliche „Unterschriftenfälschung“ beim            tete Außeneinstellungen zur Unterstützung der Bezirks- Volksbegehren „100 Prozent Tempelhof“, was sind die           wahlämter im Umfang von rund 705.000 Euro sowie die Konsequenzen des Senats aus der damaligen Debatte, was        Aufwendungen für die - zwischenzeitlich erhöhten - Er- hat der Senat zwischenzeitlich konkret unternommen?           frischungsgelder der ehrenamtlich Wahlhelfenden im Umfang von rund 420.000 Euro. Hierzu ist eine Kostener- Zu 5.: Die Debatte hat gezeigt, dass eine klarstellende   stattung für die Bezirksämter im Rahmen der Basiskor- Änderung im Abstimmungsgesetz überlegenswert ist.             rektur vorgesehen. Zweifel an einer ordnungsgemäßen Durchführung gilt es auszuschließen. Die gesetzliche Bestimmung über die               Weitere Kosten und Aufwendungen der Bezirksämter Gültigkeit bzw. Ungültigkeit von Unterstützungserklä-         können nicht hinreichend abgegrenzt und beziffert werden rungen sollte ihrem Wortlaut nach eindeutig sein. Der         (z. B. Transport- und Mietkosten, Aufwendungen für den Senat wird die notwendige politische Abstimmung zeit-         Einsatz des Stammpersonals des Bezirksamtes). nah vornehmen. Festzuhalten bleibt, dass den beteiligten Stellen keine   Berlin, den 17. Mai 2014 Anhaltspunkte für Manipulationsversuche beim Volksbe- gehren über den Erhalt des Tempelhofer Feldes vorlagen und vorliegen. Der Diskussion über mögliche, umfang-                                  Frank Henkel reich erfolgte Manipulationen von Unterschriftenlisten                       Senator für Inneres und Sport und -bögen fehlte es an einer substantiellen Grundlage. (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2014) 6. Welche zusätzlichen Kosten sind dem Land Berlin entstanden, weil der Volksentscheid nicht am Tag der Bundestagswahl und unter gleichzeitiger Nutzung von Ressourcen für beide Akte stattgefunden hat (bitte ange- ben nach jeweiligen Kosten in den Bezirken und den Kosten auf Landesebene)? 2",
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