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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1422 7. Wo wird der Sitz des für den Landkreis Tuttlingen geplanten regionalen Poli- zeipräsidiums sein? 8. Auf welches Gebiet wird sich dieses geplante regionale Polizeipräsidium er- strecken? 08. 03. 2012 Wolf CDU Begründung Im Landkreis Tuttlingen herrscht sowohl in der Bevölkerung als auch bei den Kommunen und innerhalb der Polizei erhebliche Unsicherheit über die Umset- zung des Eckpunktepapiers der angekündigten Polizeistrukturreform. Es wird be- fürchtet, dass funktionierende Strukturen zerschlagen werden und gerade der ländliche Raum dadurch geschwächt wird. Antwort Mit Schreiben vom 2. April 2012 Nr. 3-112/45/149 beantwortet das Innenministe- rium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche Organisationseinheiten der Polizei einschließlich der einzelnen Untergliederungen (wie z. B. Kriminalpolizei, Verkehrspolizei, Auto- bahnpolizei, Polizeihundeführer usw.) befinden sich derzeit im Landkreis Tutt- lingen? Zu 1.: Die Polizeidirektion Tuttlingen ist neben der Leitung in die Organisationseinhei- ten Führungs- und Einsatzstab, Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltung, Kriminalpoli- zei, Verkehrspolizei sowie zwei Polizeireviere gegliedert. Dem Polizeirevier Tuttlingen sind die Polizeiposten Immendingen und Mühl- heim, dem Polizeirevier Spaichingen sind die Polizeiposten Trossingen und We- hingen zugeordnet. 2. Welche der unter Frage 1 zu nennenden Organisationseinheiten der Polizei einschließlich deren einzelnen Untergliederungen würden nach einer 1:1-Um- setzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur geplanten Polizeistruk- turreform einschließlich der Auflösung der Polizeidirektion Tuttlingen im Landkreis Tuttlingen aufgelöst werden? Zu 2.: Grundsätzlich werden durch die vorgesehenen Strukturmaßnahmen alle bisheri- gen Polizeipräsidien und Polizeidirektionen der Polizei Baden-Württemberg auf- gelöst und neue regionale Polizeipräsidien aufgebaut. Die Strukturen der Polizei- reviere und -posten sollen durch die Polizeireform dagegen nicht verändert wer- den. 2",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1422 3. Wie viele Bedienstete der Polizei sind derzeit im Landkreis Tuttlingen beschäf- tigt (mit Angabe, inwieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes, in Voll- oder Teilzeit, handelt)? Zu 3.: Die Personalstärke der Polizeidirektion Tuttlingen – Stand März 2012 – stellt sich wie folgt dar: Gesamt davon Vollzeit davon Teilzeit Personalstärke gesamt 237 213 24 Schutzpolizei 168 159 9 Kriminalpolizei 38 36 2 Nichtvollzug 31 18 13 4. Welche Bedienstete der Polizei im Landkreis Tuttlingen müssen bei einer 1:1- Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung damit rechnen, dass ihre Stelle im Rahmen eines sogenannten „Interessenbekundungsverfahrens“ neu ausgeschrieben wird, mit der Folge, dass die Stelle ggf. mit einer anderen Person besetzt wird? Zu 4.: Durch die Auflösung der bestehenden Organisationseinheiten (siehe Ausführun- gen zu Ziffer 2) wird es die bisherigen Stellen und Funktionen in den neuen Poli- zeipräsidien so nicht mehr geben. Erforderliche Personalumsetzungen orientieren sich deshalb weitgehend am Grundsatz „Personal folgt Aufgabe“ im Rahmen per- sonalwirtschaftlicher Maßnahmen. Stellenausschreibungen erfolgen in der Regel nur, wenn es sich um die Besetzung freier Stellen und/oder Funktionen handelt. In einem vorgeschalteten strukturierten Interessensbekundungsverfahren können die von einem Wechsel betroffenen Beschäftigten priorisierte Verwendungswünsche und Negativabgrenzungen äußern, die dann geprüft und über die unter Abwägung der persönlichen und dienstlichen Belange entschieden wird. 5. Wie würde sich die Anzahl der unter Frage 3 zu nennenden Bediensteten im Falle einer 1:1-Umsetzung des Eckpunktepapiers einschließlich einer mög- lichen Schließung der Polizeidirektion Tuttlingen verändern (mit Angabe, in- wieweit es sich hierbei um Angehörige der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder von Bediensteten des Nichtvollzugsdienstes handelt)? Zu 5.: Welche personellen Veränderungen sich konkret in den bisherigen Dienstbe- zirken bei einer vollständigen Umsetzung des Eckpunktepapiers ergeben, kann abschließend erst nach der Umsetzung der Polizeireform dargestellt werden. Ge- rade in der Umsetzung sind in den verantwortlichen Teilprojekten wesentliche Festlegungen zu treffen, die erkennbare Auswirkungen auf die Personalsituation bezogen auf einen Landkreis haben können, wie z. B. die Festlegung der Stand- orte der Direktion Polizeireviere, der Verkehrspolizeidirektion, die Ansiedlung der spezialisierten Verkehrseinheiten sowie die tatsächliche Stärke der Kriminal- kommissariate und des Verstärkungspotenzials für die Basisdienststellen. 3",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 1422 6. In welchem Umfang können die Polizeireviere und Polizeiposten im Landkreis Tuttlingen mit der versprochenen Verstärkung rechnen und wann wird diese realisiert? Zu 6.: Landesweit wird jedes Polizeirevier zunächst mit zwei zusätzlichen Stellen des Po- lizeivollzugsdiensts verstärkt. Das weitere Verstärkungspotenzial wird später in ei- nem landesweiten Stellenverteilungsverfahren belastungsorientiert zugewiesen. Die Polizeireform hat zum Ziel, die Basisdienststellen der Schutz- und Kriminal- polizei zeitnah spürbar zu verstärken. Das von der Projektgruppe „Polizeistruktur Baden-Württemberg“ errechnete Verstärkungspotenzial wird jedoch nur dann in vollem Umfang erzielbar sein, wenn alle vorgeschlagenen Strukturmaßnahmen vollständig umgesetzt sind. Daher hängt die Realisierung der Verstärkung letzt- lich davon ab, wie schnell die Strukturmaßnahmen umgesetzt werden und wie viele einzelfallbezogene Personalentscheidungen die tatsächliche Zuweisung der Verstärkung verzögern werden. 7. Wo wird der Sitz des für den Landkreis Tuttlingen geplanten regionalen Poli- zeipräsidiums sein? Zu 7.: Der Sitz des für den Landkreis Tuttlingen zuständigen regionalen Polizeipräsidi- ums wird Tuttlingen sein. 8. Auf welches Gebiet wird sich dieses geplante regionale Polizeipräsidium er- strecken? Zu 8.: Der Zuständigkeitsbereich des regionalen Polizeipräsidiums umfasst die Land- kreise Tuttlingen, Rottweil, Freudenstadt, den Zollernalbkreis und den Schwarz- wald-Baar-Kreis. Gall Innenminister 4",
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