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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7689 15. Wahlperiode 24. 11. 2015 Große Anfrage der Fraktion der CDU und Antwort der Landesregierung Sachstandserhebung zu seit 24. Oktober 2015 geltenden Änderungen des Asylrechts in Baden-Württemberg Große Anfrage Wir fragen die Landesregierung: I. Einreise von Flüchtlingen und Asylbewerbern nach Baden- Württemberg 1. Wie viele Flüchtlinge bzw. Asylbewerber sind jeweils seit dem 1. Januar 2015 bis einschließlich 23. September 2015 bzw. seit dem 24. September 2015 bis zum Bearbeitungsschluss dieser Großen Anfrage nach Baden- Württemberg eingereist? 2. Wie viele Flüchtlinge bzw. Asylbewerber sind jeweils in denselben Zeiträu- men vor der Stellung eines Asylantrags (§§ 13, 23 Asylgesetz – AsylG) beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wieder aus Baden- Württemberg ausgereist? 3. Wie viele Personen befinden sich nach ihrer Einschätzung in Baden-Würt- temberg, ohne als Flüchtlinge bzw. Asylbewerber registriert zu sein? 4. Aus welchen Gründen streben nach ihrer Einschätzung Flüchtlinge bzw. Asylbewerber nicht nach einer Registrierung? 5. Welche Erkenntnisse hat sie über die seit 1. Januar 2015 nach Baden-Würt- temberg eingereisten und registrierten Flüchtlinge bzw. Asylbewerber hin- sichtlich (je Einzelkriterium in Monatsschritten und als Jahresgesamtzahl aufzuführen) Antragstellung als Asylberechtigter bzw. als Flüchtling (je- weils unter Angabe der Herkunftsstaaten/Regionen), Herkunft bzw. Natio- nalität, Geschlecht, Minder- bzw. Volljährigkeit, Konfession, Erwerbsfähig- keit und Einreise im Familienverbund bzw. Einreise als volljährige Allein- stehende (letztere untergliedert nach Geschlecht)? Eingegangen: 24. 11. 2015 / Ausgegeben: 22. 01. 2016 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7689 II. Erfassung und Unterbringung 1. Wie hoch ist die Erstaufnahmekapazität des Landes in Landeserstaufnah- mestellen zum Bearbeitungsschluss dieser Großen Anfrage (gegliedert nach jeweiliger Erstaufnahmestelle)? 2. Plant sie, sogenannte „Registrierungszentren“ einzurichten (unter Angabe der vorgesehenen Standorte und des jeweiligen Eröffnungszeitpunkts)? 3. Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer der Flüchtlinge bzw. Asylantragsteller in den Erstaufnahmestellen des Landes? 4. Wie viel Zeit vergeht durchschnittlich zwischen der Ankunft einer Per- son in einer Erstaufnahmestelle des Landes und (unter Angabe des jewei- ligen Zeitablaufs) deren Registrierung, erkennungsdienstlicher Behand- lung, Gesundheitsuntersuchung und Antragstellung beim BAMF gemäß §§ 13, 23 AsylG? 5. Wie hoch ist die Anzahl bzw. der Anteil der Personen, die die Landeserst- aufnahmestellen verlassen, ohne dass eine Antragstellung beim BAMF erfolgt ist? 6. Wie, ab wann und in welcher Form wird sie die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen umsetzen? 7. In welcher Weise werden die Kommunen durch die Umlegung der vom Bund gewährten finanziellen Unterstützung von 670 Euro pro Monat und Flüchtling bzw. Asylbewerber bei der Umsetzung ihrer Aufgaben entlas- tet? 8. Inwieweit greift sie das Vorbild des Bundes auf und ändert Standards im Baurecht oder gewährt Förderungen, um die Unterbringung von Flücht- lingen bzw. Asylbewerbern baulich zu vereinfachen bzw. wirtschaftli- cher zu gestalten und darüber hinaus auch allgemein die Schaffung finan- zierbaren Wohnraums und die Schaffung und Erhaltung kommunaler In- frastrukturen in Ballungsgebieten und in der Fläche zu unterstützen? III. Entscheidungen über Asylanträge bzw. Feststellung der Flüchtlingseigenschaft 1. Welche Erkenntnisse hat sie darüber, wie viel Zeit in der Regel zwischen der Stellung eines Asylantrags beim BAMF (bzw. der zuständigen Außenstelle) und der Entscheidung (durchschnittlicher Zeitablauf bis zur jeweiligen im Folgenden aufgezählten Entscheidungsvariante) in Form der Anerkennung als Asylberechtigter, der Zuerkennung der Flüchtlings- eigenschaft oder des subsidiären Schutzes, der Ablehnung als unbegrün- det oder der Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ vergeht? 2. Welche Erkenntnisse hat sie über den Anteil an falschen bzw. gefälschten Ausweispapieren sowie nicht vorgelegten Ausweispapieren bei der Re- gistrierung bzw. im Asylverfahren? 3. Welche Erkenntnisse hat sie hinsichtlich der Anerkennungsquote für sich in Baden-Württemberg aufhaltende Antragsteller auf Anerkennung eines Asylgrundes je Herkunftsland/Region, Antragsteller auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft je Herkunftsland/Region und Antragsteller auf Zuerkennung subsidiären Schutzes je Herkunftsland/Region (jeweils – Angabe je Gruppe – zum Ablauf der Bearbeitungsfrist dieser Großen Anfrage und bezogen auf das Jahr 2015)? 2",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7689 IV. Rückführung nach erfolglosen Anträgen 1. Wie viele Personen in Baden-Württemberg waren nach ihrer Kenntnis zum 1. Juni 2015, zum 23. September 2015 und dem Bearbeitungsschluss dieser Großen Anfrage im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestat- tung besaßen und wie viele dieser Personen waren unmittelbar ausreise- pflichtig? 2. Welche Erkenntnisse hat sie ggf. hinsichtlich der unter Frage IV.1. er- fragten Zahlen in anderen Bundesländern? 3. Wie viele Personen sind zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 23. Sep- tember 2015 sowie zwischen dem 24. September 2015 und dem Bearbei- tungsschluss dieser Großen Anfrage zur Ausreise aufgefordert worden, in der Folge tatsächlich abgeschoben worden, freiwillig ausgereist (unter Angabe der Dokumentationsgrundlage, die diese Zahl verbindlich und nachvollziehbar belegt) oder untergetaucht? 4. Welche Erkenntnisse hat sie hinsichtlich der auf eine Person bezogenen durchschnittlichen Gesamtkosten der Durchführung eines erfolglosen Ver- fahrens nach dem Asylgesetz (ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Ein- reise bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Aufenthaltsbeendigung), ein- schließlich der Verwaltungskosten, der Kosten für gesetzlich vorgeschrie- bene Untersuchungen und Erst- bzw. Folgeunterbringung sowie der Kos- ten einer möglichen Abschiebung? 5. Wie viele Duldungen wurden zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 23. September 2015 sowie zwischen dem 24. September 2015 und dem Bearbeitungsschluss dieser Großen Anfrage ausgesprochen (untergeglie- dert nach Herkunftsland der Duldungsinhaber)? 6. Welche finanziellen und personellen Ressourcen stellt sie für Aufklä- rungskampagnen im Internet und sozialen Medien bereit, um falsche Er- wartungshaltungen zuwandernder Asylbewerber bzw. Flüchtlinge schon in deren Hauptherkunftsländern zu korrigieren? V. Vermittlung von Deutschkenntnissen und Grundwerten 1. Welche konkreten Maßnahmen hat sie ergriffen, um die in der Bespre- chung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungs- chefs der Länder zur Asyl- und Flüchtlingspolitik am 24. September 2015 vom Bund eingegangene Verpflichtung zur Öffnung und Auf- stockung der Integrationskurse und der weiteren Stärkung der Vermitt- lung deutscher Sprachkenntnisse im beruflichen Umfeld insbesondere durch a) Sprachkurse, Unterstützung der Volkshochschulen, Schaffung von Lehrerstellen und Einrichtung von Vorbereitungsklassen, b) Unterstützung und Koordination bzw. Steuerung des Ehrenamts unter Berücksichtigung des Bundesfreiwilligendiensts und c) Koordination und Steuerung durch die Landesregierung durch Perso- nalaufstockungen insbesondere im Staatsministerium und dem Minis- terium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, zu unterstützen? 3",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7689 2. Durch welche Maßnahmen stellt sie die Vermittlung von Werten außer- halb der Angebote in Integrationskursen, insbesondere während des Auf- enthalts in Landeserstaufnahmestellen (z. B. durch Hausordnungen) so- wie im Rahmen einer Integrationsgesetzgebung sicher? 24. 11. 2015 Wolf und Fraktion Begründung In der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Re- gierungschefs der Länder zur Asyl- und Flüchtlingspolitik am 24. September 2015 sowie durch Beschluss der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD vom 5. November 2015 (der „Beschluss“) wurden umfangreiche Maßnahmen zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung nach Deutschland vereinbart. Diese sind zwischenzeitlich durch bundesgesetzliche Regelungen umgesetzt bzw. ste- hen in der Umsetzung. Unter anderem sollen sogenannte „Registrierungszentren“ – d. h. besondere Auf- nahme-Einrichtungen, die für die Asylantragstellung, die Antragsbearbeitung und -entscheidung, das Rechtsmittelverfahren und die Rückführung abgelehnter Be- werber ausschließlich zuständig sind (Beschluss Nr. B. 2) – geschaffen werden. Den Ländern obliegt der Vollzug des Bundesrechts. Der Großteil der Herausforderungen trifft dabei die kommunale Ebene bei der Unterbringung und Integration der Asylbewerber und Flüchtlinge. Dabei sind auch die Belange und Notwendigkeiten der ortsansässigen Bevölkerung hinsicht- lich der Vorhaltung bezahlbaren Wohnraums sowie der adäquaten Zurverfü- gungstellung kommunaler und staatlicher Infrastrukturen (insbesondere aber nicht abschließend die Errichtung bzw. Unterhaltung von Infrastrukturen für Kinder- gärten, Schulen, Vereinsaktivitäten) in besonderem Maße zu berücksichtigen und zu fördern. Durch die Große Anfrage soll geklärt werden, inwieweit die Landesregierung die getroffenen Vereinbarungen mit bzw. auf Ebene der Bundesregierung einerseits durch eigenes Handeln umsetzt und andererseits die Kernbereiche der kommuna- len Daseinsvorsorge unterstützt. Antwort*) Schreiben des Staatsministeriums vom 12. Januar 2016 Nr. IV-1340.: In der Anlage übersende ich unter Bezugnahme auf § 63 der Geschäftsordnung des Landtags die von der Landesregierung beschlossene Antwort auf die Große Anfrage. Krebs Ministerin im Staatsministerium *) Der Überschreitung der Sechs-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 4",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7689 Anlage: Schreiben des Innenministeriums Mit Schreiben vom 8. Januar 2016 Nr. 4-1340/50 beantwortet das Innenministe- rium im Einvernehmen mit dem Staatsministerium, dem Ministerium für Finan- zen und Wirtschaft, dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, dem Ministe- rium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, dem Ministe- rium für Verkehr und Infrastruktur und dem Ministerium für Integration im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: I. Einreise von Flüchtlingen und Asylbewerbern nach Baden- Württemberg 1. Wie viele Flüchtlinge bzw. Asylbewerber sind jeweils seit dem 1. Januar 2015 bis einschließlich 23. September 2015 bzw. seit dem 24. September 2015 bis zum Bearbeitungsschluss dieser Großen Anfrage nach Baden-Württemberg eingereist? 3. Wie viele Personen befinden sich nach ihrer Einschätzung in Baden-Württem- berg, ohne als Flüchtlinge bzw. Asylbewerber registriert zu sein? Zu I.1. und I.3.: Zwischen 1. Januar und 23. September 2015 sind insgesamt 57.813 Asylsuchende und vom 24. September 2015 bis zum 6. Dezember 2015 insgesamt weitere 41.151 Asylsuchende erstregistriert worden. Hinzu kommen Asylsuchende, die noch nicht registriert werden konnten; die Zahl der nicht-registrierten Asyl- suchenden in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes liegt bei derzeit ca. 15.000 (Stand: 6. Dezember 2015). Die Anzahl sogenannter Bruttozugänge, d. h. Anmeldungen an den Pforten der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes, betrug bis einschließlich 6. Dezember 2015 insgesamt 168.383. Vor allem aufgrund von Mehrfachmeldungen sowie Weiterreisen überstieg der Bruttozugang den registrierten Zugang von Flüchtlin- gen in Baden-Württemberg deutlich. 2. Wie viele Flüchtlinge bzw. Asylbewerber sind jeweils in denselben Zeiträumen vor der Stellung eines Asylantrags (§§ 13, 23 Asylgesetz – AsylG) beim Bun- desamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wieder aus Baden-Württemberg ausgereist? Zu I.2.: Hierzu führt das Land keine Statistik. Im Übrigen wird auf Absatz 2 der Beant- wortung zu Frage I.1. und I.3. verwiesen. 4. Aus welchen Gründen streben nach ihrer Einschätzung Flüchtlinge bzw. Asyl- bewerber nicht nach einer Registrierung? Zu I.4.: Die Kapazitätsauslastung einer Unterkunft, deren Beschaffenheit und Lage, die Dauer von Verfahrensschritten sowie die sozialen und kommerziellen Angebote vor Ort können für Flüchtlinge eine Rolle bei der Präferenz oder Ablehnung be- stimmter Erstaufnahmeeinrichtungen spielen. Häufig dürften auch andere Zielorte bzw. -länder aufgrund landsmannschaftlicher oder familiärer Beziehungen ange- strebt werden. Belastbare empirische Erkenntnisse zu diesen Fragen liegen nicht vor. 5",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7689 5. Welche Erkenntnisse hat sie über die seit 1. Januar 2015 nach Baden-Württem- berg eingereisten und registrierten Flüchtlinge bzw. Asylbewerber hinsichtlich (je Einzelkriterium in Monatsschritten und als Jahresgesamtzahl aufzuführen) Antragstellung als Asylberechtigter bzw. als Flüchtling (jeweils unter Angabe der Herkunftsstaaten/Regionen), Herkunft bzw. Nationalität, Geschlecht, Min- der- bzw. Volljährigkeit, Konfession, Erwerbsfähigkeit und Einreise im Familien- verbund bzw. Einreise als volljährige Alleinstehende (letztere untergliedert nach Geschlecht)? Zu I.5.: Herkunft bzw. Nationalität Das Integrationsministerium stellt bereits seit geraumer Zeit Informationen zur Herkunft der eingereisten und registrierten Flüchtlinge nach Monaten bereit. Ver- wiesen wird auf das Informationsangebot des Ministeriums für Integration im Internet unter „Flüchtlinge > Zahlen und Daten“. Eine Gesamtjahresaufstellung wird nach Jahresabschluss und Prüfung der Daten veröffentlicht. Folgende Tabelle gibt eine Übersicht für die Monate Januar bis November 2015: Zugang von Asylerstantragstellern in Baden-Württemberg im Jahr 2015 (ohne Dezember) Zugang davon Monat BW Hauptherkunftsländer andere Syrien Afghanistan Irak Albanien Kosovo Gambia Pakistan Serbien Mazedonien Eritrea Länder Januar 3.695 291 119 94 203 1.306 340 99 312 169 22 740 Februar 3.779 175 44 63 143 2.063 332 34 228 119 24 554 März 2.932 229 65 71 330 619 391 82 237 247 40 621 April 3.162 391 89 137 570 325 320 136 169 150 46 829 Mai 3.573 694 224 216 346 209 337 121 132 292 118 884 Juni 4.909 994 303 472 641 95 262 161 333 411 208 1.029 Juli 7.065 1.884 485 505 1.391 96 376 320 288 320 248 1.152 August 8.991 3.563 823 782 1.116 71 402 291 323 288 254 1.078 Sep- tember 14.683 8.118 1.277 1.679 569 107 371 478 300 193 312 1.279 Oktober 17.307 7.936 2.615 2.107 355 85 565 902 238 136 419 1.949 Novem- ber 15.361 7.295 2.953 1.940 71 38 443 351 87 53 164 1.966 2015 insg. * 85.457 31.570 8.997 8.066 5.735 5.014 4.139 2.975 2.647 2.378 1.855 12.081 * Anm.: Die ausgewiesenen Jahressummen entsprechen wegen nachträglicher Korrekturen teilweise nicht der Summe der Monatszugänge; Aufstellung ohne Dezember. Geschlecht sowie Minder- bzw. Volljährigkeit Informationen zur Zusammensetzung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach Alter und Geschlecht finden sich ebenfalls auf der Internetseite des Ministe- riums für Integration. Es ergibt sich im Jahresverlauf folgende Zusammensetzung: 6",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7689 Anzahl der Asylerstantragstellerinnen und -antragsteller mit Verbleib in Baden-Württemberg nach Geschlecht in den Monaten Januar bis November 2015 davon davon Monat insgesamt männlich weiblich Januar 3.695 2.570 1.125 Februar 3.779 2.659 1.120 März 2.932 2.092 840 April 3.162 2.366 794 Mai 3.573 2.729 843 Juni 4.909 3.609 1.296 Juli 7.065 5.171 1.889 August 8.991 6.653 2.338 September 14.683 10.856 3.827 Oktober 17.307 13.043 4.263 November 15.361 10.562 4.797 Gesamt 85.457 62.310 23.132 Anzahl der Asylerstantragstellerinnen und -antragsteller mit Verbleib in Baden-Württemberg nach Minder- und Volljährigkeit in den Monaten Januar bis November 2015 Monat insgesamt Minderjährig Volljährig Januar 3.695 1.050 2.645 Februar 3.779 1.085 2.694 März 2.932 813 2.119 April 3.162 755 2.407 Mai 3.573 791 2.782 Juni 4.909 1.311 3.598 Juli 7.065 1.841 5.224 August 8.991 2.439 6.552 September 14.683 4.182 10.501 Oktober 17.307 4.722 12.585 November 15.361 5.106 10.255 Gesamt 85.457 24.095 61.362 Konfession Die Angabe der Religionszugehörigkeit ist freiwillig. Repräsentative Aussagen auf der Grundlage von Auswertungen dieses freiwillig anzugebenden Merkmals sind nicht möglich. Die Daten zeigen jedoch, dass die weit überwiegende Mehr- heit der Asylsuchenden in Baden-Württemberg muslimischen Glaubens ist. 7",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7689 Erwerbsfähigkeit Die Erfassung von Daten zur Erwerbsfähigkeit von Flüchtlingen ist grundsätzlich Sache der Bundesagentur für Arbeit. Diese beabsichtigt, in Kürze mit einer syste- matischen, EDV-basierten Erfassung entsprechender Daten zu beginnen. Einreise im Familienverband bzw. volljährige Alleinreisende Hierzu liegen keine validen Statistiken vor. II. Erfassung und Unterbringung 1. Wie hoch ist die Erstaufnahmekapazität des Landes in Landeserstaufnahme- stellen zum Bearbeitungsschluss dieser Großen Anfrage (gegliedert nach je- weiliger Erstaufnahmestelle)? Zu II.1.: Die aktuelle Belegungsstatistik findet sich auf den Internetseiten des Ministeriums für Integration. Diese wird wöchentlich aktualisiert. Die Belegungen nach Ein- richtungen und Einrichtungsverbünden (Stand: Kalenderwoche 50) betragen: Belegung der Erstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg zum Stand Kalenderwoche 50 Regierungsbezirk Regierungsbezirk Belegung Belegung Karlsruhe Tübingen Karlsruhe * 5.194 Meßstetten 3.009 Mannheim * 11.610 Sigmaringen 2.375 Heidelberg 5.493 Weingarten 130 Bruchsal 117 Ergenzingen 342 Hardheim 630 Ulm 153 Schwetzingen 1.262 Summe 24.306 Summe 6.009 Regierungsbezirk Regierungsbezirk Belegung Belegung Stuttgart Freiburg Ellwangen 2.761 Freiburg 703 Wertheim 935 Donaueschingen 2.101 Neuenstadt 388 Sasbachwalden 579 Esslingen 170 Villingen-Schwenningen * 1.347 Stuttgart * 1.409 Immendingen 723 Summe 5.663 Summe 5.453 * Verbund aller Einrichtungen Summe Land Baden- 41.431 Württemberg: 8",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7689 2. Plant sie, sogenannte „Registrierungszentren“ einzurichten (unter Angabe der vorgesehenen Standorte und des jeweiligen Eröffnungszeitpunkts)? Zu II.2.: Eine weitere Einrichtung von zentralen Registrierungseinrichtungen einschließ- lich der zugehörigen Gesundheitsuntersuchung entsprechend der Einrichtung im Patrick-Henry-Village in Heidelberg ist derzeit von der Landesregierung nicht ge- plant; sie wäre ohnehin nur in enger Abstimmung mit dem Bundesamt für Migra- tion und Flüchtlinge zweckmäßig, da die relevanten Prozesse zwischen Land und Bund eng verzahnt sind. 3. Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer der Flüchtlinge bzw. Asyl- antragsteller in den Erstaufnahmestellen des Landes? Zu II.3.: Auf Grundlage der Belegungs- und Verlegungsstatistik beträgt die durchschnittli- che Verweildauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes derzeit (Kalen- derwochen 47 bis 50) 11,5 Wochen. Die durchschnittliche Verweildauer hat sich von 14,1 Wochen (Kalenderwoche 47) über 11,6 Wochen (KW 48) und 12,1 Wochen (KW 49) auf 8,3 Wochen (KW 50) verringert. 4. Wie viel Zeit vergeht durchschnittlich zwischen der Ankunft einer Person in einer Erstaufnahmestelle des Landes und (unter Angabe des jeweiligen Zeitablaufs) deren Registrierung, erkennungsdienstlicher Behandlung, Gesundheitsuntersu- chung und Antragstellung beim BAMF gemäß §§ 13, 23 AsylG? Zu II.4.: Exakte statistische Angaben können hierzu nicht gemacht werden. In den meisten Fällen vergehen zwischen der Ankunft einer Person in einer Erstaufnahmeeinrich- tung des Landes und ihrer Registrierung wenige Arbeitstage. In einigen Einrich- tungen (wie beispielsweise Meßstetten) werden die Ankömmlinge entweder so- fort oder bei Ankunft außerhalb der Registrierungszeiten am nächsten Arbeitstag registriert. In gewissem Umfang kommt es noch zu Rückstau bei der Registrie- rung und dadurch zu einer Wartezeit von mehreren Tagen. Die unter I.1. und I.3. bezifferten Registrierungsrückstände werden derzeit abgebaut. Die erkennungsdienstliche Behandlung erfolgt im Rahmen der Registrierung. So- mit beträgt der Zeitabstand zwischen Registrierung und erkennungsdienstlicher Behandlung in der Regel nur wenige Minuten. Die Gesundheitsuntersuchung fin- det im Anschluss an den Registrierungsprozess statt. Die durchschnittliche Zeitspanne zwischen Erstaufnahme und Gesundheitsunter- suchung kann nur für registrierte und gesundheitsuntersuchte Flüchtlinge ermittelt werden, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Erstaufnahmeeinrich- tung befanden. Auf dieser Datengrundlage vergehen derzeit im Durchschnitt 16 Tage zwischen Registrierung und komplettem Abschluss der Gesundheitsuntersu- chung. Bei über der Hälfte der Flüchtlinge ist die Gesundheitsuntersuchung je- doch bereits nach 10 Tagen vollständig abgeschlossen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine konservative Schätzung. Denn für die Vielzahl der bereits in die vorläufige Unterbringung verlegten Ausländer war die Zeitspanne zwischen be- sagten Verfahrensschritten wesentlich kürzer. Das liegt u. a. daran, dass viele Flüchtlinge mit notwendigen Folgeuntersuchungen zunächst in der Erstaufnahme verbleiben. Dadurch erhöht sich der Durchschnittswert. Über den Zeitraum zwischen Registrierung und Asylantragstellung können keine verlässlichen Angaben gemacht werden. Bisher besteht keine Verknüpfung von Datenbanken des BAMF und der Aufnahmeverwaltung. Ein von der Bundesregie- rung vorgelegter Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Datenaustausches sieht allerdings eine solche Verknüpfung vor. Nach der Umstellung auf ein einheitli- ches Datenaustauschsystem sind weitergehende Auswertungen möglich. 9",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7689 Im Zentralen Registrierungszentrum des Landes in Heidelberg findet die Antrag- stellung für einen erheblichen Teil der Flüchtlinge unmittelbar nach dem Regis- trierungsprozess statt. Deshalb kommt es bei diesen zwischen Registrierung und Asylantragstellung zu keinem nennenswerten zeitlichen Verzug. 5. Wie hoch ist die Anzahl bzw. der Anteil der Personen, die die Landeserstauf- nahmestellen verlassen, ohne dass eine Antragstellung beim BAMF erfolgt ist? Zu II.5.: Die Anzahl der Personen, die eine Landeserstaufnahmeeinrichtung ohne Asyl- antragstellung verlassen, umfasst Flüchtlinge, die an andere Bundesländer im Rahmen der EASY-Optionierung transferiert wurden, vor Antragstellung in die Kreise transferiert wurden oder die Einrichtung auf eigene Faust wieder verlassen haben, z. B. um in andere Länder weiterzuwandern. Im Jahr 2015 wurden bis zum 16. Dezember (Bearbeitungszeitpunkt) von den Landeserstaufnahmeeinrichtungen 13.032 Flüchtlinge an andere Bundesländer optioniert sowie 75.721 Flüchtlinge in die Kreise transferiert. Die Zahl der Entgegennahmen von Asylanträgen durch das BAMF hält noch nicht mit der Anzahl der Registrierungen durch das Land Schritt. Daher wird die Mehrheit der Asylsuchenden ohne Asylantrag in die Krei- se verlegt. Die Antragstellung wird dort nachgeholt. 6. Wie, ab wann und in welcher Form wird sie die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen umsetzen? Zu II.6.: Im Rahmen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes wurde auch das Asyl- bewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geändert. Der neugefasste § 3 Abs. 1 Satz 6 und 7 AsylbLG sieht vor, den „notwendigen persönlichen Bedarf“ in der Erstauf- nahme, soweit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich, nicht mehr in Form von Bargeld zu decken. Um das neue AsylbLG schnellstmöglich umzusetzen, prüft die Landesregierung alternative Wege der Leistungsgewährung i. S. v. § 3 Abs. 1 S. 7 AsylbLG für den „notwendigen persönlichen Bedarf“. Das Integrationsministerium klärt derzeit in Abstimmung mit fachlich berührten weiteren Ressorts die Möglichkeit, das Ta- schengeld anstelle der Barauszahlung mittels einer Leistungskarte zu gewähren. 7. In welcher Weise werden die Kommunen durch die Umlegung der vom Bund gewährten finanziellen Unterstützung von 670 Euro pro Monat und Flüchtling bzw. Asylbewerber bei der Umsetzung ihrer Aufgaben entlastet? Zu II.7.: Die finanzielle Unterstützung des Bundes ab 2016 bezieht sich auf den Zeitraum zwischen Registrierung bis zur Erteilung des Bescheides durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (bzw. einen Monat länger für diejenigen Antragsteller, die nicht als politisch Verfolgte und Kriegsflüchtlinge anerkannt wurden). Die Bundesmittel betreffen damit Zeiträume in der Erstaufnahme und gegebenenfalls in der vorläufigen Unterbringung. Sowohl die Erstaufnahme wie auch die Vorläu- fige Unterbringung liegen in Baden-Württemberg in der vollständigen Finanzie- rungszuständigkeit des Landes, weil den Kreisen die ihnen entstehenden Kosten während der vorläufigen Unterbringung im Wege einer nachlaufenden Spitzab- rechnung auf Grundlage des jeweiligen Rechnungsergebnisses ersetzt werden. Zu berücksichtigen ist zudem, dass die Kommunen im Land im Rahmen des allge- meinen Steuerverbundes bei der geltenden Rechtslage mit 23 % an der finanziellen Unterstützung des Bundes aus den Umsatzsteuermehreinnahmen beteiligt werden. 10",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7689 8. Inwieweit greift sie das Vorbild des Bundes auf und ändert Standards im Bau- recht oder gewährt Förderungen, um die Unterbringung von Flüchtlingen bzw. Asylbewerbern baulich zu vereinfachen bzw. wirtschaftlicher zu gestalten und darüber hinaus auch allgemein die Schaffung finanzierbaren Wohnraums und die Schaffung und Erhaltung kommunaler Infrastrukturen in Ballungsgebieten und in der Fläche zu unterstützen? Zu II.8.: Die Landesregierung unterstützt die Gemeinden mit dem Landesförderprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge“ bei der Neuschaffung von Wohnraum für die An- schlussunterbringung der Flüchtlinge. Förderfähig sind der Erwerb neuen Wohn- raums, Neubaumaßnahmen sowie Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen. Den Gemeinden wird ein Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt. Mit ihrem Landeswohnraumförderungsprogramm unterstützt die Landesregierung alle Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und deshalb auf staatliche Hilfe angewiesen sind – sozial orientierte Wohnraumförderung nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG). Ziel- gruppe sind damit vor allem einkommensschwächere Haushalte, die für geförder- te und miet- und belegungsgebundene Sozialmietwohnungen wohnberechtigt sind sowie die aufgrund geringeren Einkommens Unterstützung bei der Bildung von selbstgenutzten Wohneigentum benötigen. Das Förderprogramm zielt damit nicht auf Flüchtlinge bzw. Asylbewerber. Gleichwohl sind auch diese Personengruppen wohnberechtigt, wenn sie auf Dauer aufenthaltsberechtigt sind. Das Bauordnungsrecht des Landes – die Landesbauordnung (LBO) – enthält ins- besondere in § 56 bereits detaillierte Vorschriften, nach denen bei der Schaffung von neuem Wohnraum durch Neubau, Ausbau, Umbau oder Nutzungsänderung Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von praktisch sämtlichen bauord- nungsrechtlichen Vorschriften ermöglicht werden. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat die rechtlichen Möglichkeiten in einem Frage-Antwort- Papier „Flüchtlingsunterbringung“ auf seiner Homepage dargestellt und die nach- geordneten Behörden darauf hingewiesen. Diese Informationen und Hinweise werden weiter fortgeschrieben. Zwar ist es – wie auch die Bauministerkonferenz kürzlich festgestellt hat – nicht vertretbar, bei den Standards des Brandschutzes und der Standsicherheit von Gebäuden Abstriche zu machen. Das Ministerium hat jedoch an gleicher Stelle ein gemeinsam mit dem Innenministerium, dem Integra- tionsministerium und dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft erarbeitetes Hinweispapier zum Brandschutz bei der Unterbringung von Flüchtlingen veröf- fentlicht, das pragmatische und sachgerechte Alternativlösungen aufzeigt. Damit ist die notwendige Flexibilität bei der Anwendung der LBO gegeben. Zum anderen steht im Bereich des Wohnungsbaus neben dem normalen auch das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren und vielfach auch das Kenntnisgabever- fahren zur Verfügung. Damit können Wohnungsneubaumaßnahmen schnell und günstig mit reduziertem Prüfungsaufwand behandelt werden. Weiterhin hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur im Juli 2015 den nachgeordneten Bau- rechtsbehörden in einem Runderlass Hinweise zur Beschleunigung des Verfah- rens bei Nutzungsänderungen baulicher Anlagen zur Unterbringung von Flücht- lingen und Asylbegehrenden gegeben. In diesem Runderlass hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur auch eine Berichtspflicht der unteren Baurechts- behörden gegenüber den höheren Baurechtsbehörden bei im Einzelfall auftreten- den Problemen mit Brandschutzanforderungen und sonstigen bauordnungsrecht- lichen Vorgaben eingeführt. Die Landesregierung wird bei entsprechenden Hin- weisen auch weiterhin prüfen, ob ein – gesetzlicher – Änderungsbedarf besteht. 11",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7689 III. Entscheidungen über Asylanträge bzw. Feststellung der Flüchtlingseigenschaft 1. Welche Erkenntnisse hat sie darüber, wie viel Zeit in der Regel zwischen der Stellung eines Asylantrags beim BAMF (bzw. der zuständigen Außenstelle) und der Entscheidung (durchschnittlicher Zeitablauf bis zur jeweiligen im Folgen- den aufgezählten Entscheidungsvariante) in Form der Anerkennung als Asylbe- rechtigter, der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzes, der Ablehnung als unbegründet oder der Ablehnung als „offensicht- lich unbegründet“ vergeht? Zu III.1.: Die Verfahrensdauer beim BAMF lag in Baden-Württemberg für alle Entschei- dungen im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Oktober 2015 bei durchschnitt- lich 6,3 Monaten. 2. Welche Erkenntnisse hat sie über den Anteil an falschen bzw. gefälschten Aus- weispapieren sowie nicht vorgelegten Ausweispapieren bei der Registrierung bzw. im Asylverfahren? Zu III.2.: Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse über den Anteil an falschen bzw. ge- fälschten Ausweispapieren sowie nicht vorgelegten Ausweispapieren bei der Re- gistrierung bzw. im Asylverfahren. 3. Welche Erkenntnisse hat sie hinsichtlich der Anerkennungsquote für sich in Baden-Württemberg aufhaltende Antragsteller auf Anerkennung eines Asyl- grundes je Herkunftsland/Region, Antragsteller auf Zuerkennung der Flücht- lingseigenschaft je Herkunftsland/Region und Antragsteller auf Zuerkennung subsidiären Schutzes je Herkunftsland/Region (jeweils – Angabe je Gruppe – zum Ablauf der Bearbeitungsfrist dieser Großen Anfrage und bezogen auf das Jahr 2015)? Zu III.3.: Es wird auf die anliegende Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des BAMF mit Stand vom 30. November 2015 verwiesen. IV. Rückführung nach erfolglosen Anträgen 1. Wie viele Personen in Baden-Württemberg waren nach ihrer Kenntnis zum 1. Juni 2015, zum 23. September 2015 und dem Bearbeitungsschluss dieser Großen Anfrage im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen und wie viele dieser Personen waren unmittelbar ausreisepflichtig? 2. Welche Erkenntnisse hat sie ggf. hinsichtlich der unter Frage IV.1. erfragten Zahlen in anderen Bundesländern? Zu IV.1. und IV.2.: Das Ausländerrecht kennt nur einen Aufenthaltsstatus mit einem Aufenthalts- recht, einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung. Einen darüber hinaus ge- henden Status gibt es nicht. Vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer werden abgeschoben, sofern sie ihrer gesetzlichen Pflicht zur Ausreise nicht nachkommen. Sofern eine Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, ist diese vorüber- gehend auszusetzen (Duldung). 12",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7689 Die Zahlen aus dem AZR werden dem Innenministerium regelmäßig in der Mitte des Monats zum Stand auf Ende des Vormonats zur Verfügung gestellt; die Zahlen für den November 2015 lagen zum Bearbeitungsschluss dieser Großen Anfrage allerdings nicht vor. Ausweislich des AZR lebten in Deutschland zum 30. Mai 2015 rund 130.000 ge- duldete Ausländer; davon lebten rund 14.500 Geduldete in Baden-Württemberg. Zum 31. Oktober 2015 waren es bundesweit rund 146.000 Geduldete; davon leb- ten rund 22.500 Geduldete in Baden-Württemberg. 3. Wie viele Personen sind zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 23. September 2015 sowie zwischen dem 24. September 2015 und dem Bearbeitungsschluss dieser Großen Anfrage zur Ausreise aufgefordert worden, in der Folge tatsäch- lich abgeschoben worden, freiwillig ausgereist (unter Angabe der Dokumen- tationsgrundlage, die diese Zahl verbindlich und nachvollziehbar belegt) oder untergetaucht? Zu IV.3.: Die Ermittlung des Verlaufs zwischen Ausreiseaufforderung und freiwilliger Ausreise, Aufenthaltsbeendigung oder Untertauchen bei jedem betroffenen Aus- länder würde die Sichtung jeder einzelnen Ausländerakte bei allen Ausländer- behörden im Land erforderlich machen; das ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Ausreiseaufforderungen werden statistisch nicht erfasst. Im Übrigen wurden zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 23. September 2015 insgesamt 1.574 Ausländer abgeschoben. In diesem Zeitraum wurden 2.522 Aus- länder zur Aufenthaltsermittlung bzw. zur Festnahme ausgeschrieben. Zwischen dem 24. September 2015 und dem 15. Dezember 2015 wurden 772 Aus- länder abgeschoben. In diesem Zeitraum wurden 877 Ausländer zur Aufenthalts- ermittlung bzw. zur Festnahme ausgeschrieben. Die Anzahl aller Ausländer, die freiwillig ausgereist sind, kann nicht erhoben werden. Statistisch erfasst werden allerdings freiwillige Ausreisen, die unter Inan- spruchnahme von Landesmitteln erfolgt sind. Eine freiwillige Ausreise kann in Baden-Württemberg insbesondere über das Landesprogramm Freiwillige Rück- kehr sowie über das REAG/GARP-Programm (REAG – Reintegration and Emi- gration Programme for Asylum-Seekers in Germany, GARP – Government Assisted Repatriation Programme) gefördert werden. Im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 30. November 2015 gab es 5.279 geförderte bzw. bewilligte freiwillige Ausreisen von Ausländern aus Baden-Württemberg. Eine Differenzierung nach den in der Frage dargestellten Zeiträumen ist nicht möglich. 4. Welche Erkenntnisse hat sie hinsichtlich der auf eine Person bezogenen durch- schnittlichen Gesamtkosten der Durchführung eines erfolglosen Verfahrens nach dem Asylgesetz (ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Einreise bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Aufenthaltsbeendigung), einschließlich der Verwal- tungskosten, der Kosten für gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen und Erst- bzw. Folgeunterbringung sowie der Kosten einer möglichen Abschiebung? Zu IV.4.: Wenn Asylsuchende vor Ende des Asylverfahrens in die Stadt- und Landkreise verlegt werden müssen, erstattet das Land nach § 15 des Gesetzes über die Auf- nahme von Flüchtlingen (FlüAG) den Kreisen für die vorläufige Unterbringung die Kosten im Wege einer Pauschale, die sich für das Jahr 2015 auf 13.260 Euro beläuft. Mit der Pauschale werden den Kreisen die notwendigen Ausgaben für den personellen und sächlichen Verwaltungsaufwand, für Flüchtlingssozialarbeit und Sprachvermittlung, für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Sozialgesetzbuch, für liegenschaftsbezogene Ausgaben sowie für Auf- wendungen der Gemeinden im Rahmen der Anschlussunterbringung erstattet. 13",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7689 Bezogen auf eine Verweildauer von ca. 6 Wochen in den Erstaufnahmeeinrich- tungen des Landes belaufen sich die Kosten der Erstaufnahme nach § 6 FlüAG im Bezugsjahr 2015 auf rund 1.690 Euro pro Person. Im Rahmen des Verfahrens nach dem Asylgesetz (AsylG) ist das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren zuständig für die Ge- sundheitsuntersuchung nach § 62 AsylG. Die Gesundheitsuntersuchung umfasst eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten (Inaugenscheinnahme) einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane. Die Kosten belaufen sich dabei insgesamt auf rund 60 Euro pro Untersuchung. Davon entfallen auf die Röntgenuntersuchung einschließlich der Befundung ca. 20 Euro, auf die Personal- und Sachkosten (Arzt im höheren Dienst sowie Assistenzpersonal und Sach- mittel) ca. 40 Euro. Die Kosten einer Abschiebung variieren im Einzelfall und können deshalb nicht pauschaliert werden. Die Kosten sind unter anderem davon abhängig, in welches Land zurückgeführt wird, ob eine Passbeschaffung erforderlich ist, welcher Kräfte- einsatz der Polizei erforderlich ist, welche Fahrtstrecke zurückgelegt werden muss, ob es sich um eine einzelne Person oder eine Familie handelt, ob eine Arzt- und/oder Sicherheitsbegleitung erforderlich ist und von welchem Abflughafen die Ausreise erfolgt. 5. Wie viele Duldungen wurden zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 23. Sep- tember 2015 sowie zwischen dem 24. September 2015 und dem Bearbeitungs- schluss dieser Großen Anfrage ausgesprochen (untergegliedert nach Her- kunftsland der Duldungsinhaber)? Zu IV.5.: Wie viele Duldungen im erfragten Zeitraum erteilt wurden, kann mit vertretbarem Aufwand nicht ermittelt werden. Zum 31. Dezember 2014 lebten rund 12.900 ge- duldete Ausländer in Baden-Württemberg; zum 31. Oktober 2015 waren es rund 22.500 Geduldete. Die Herkunftsländer können der folgenden Tabelle entnommen werden. Die Zah- len aus dem AZR werden dem Innenministerium regelmäßig in der Mitte des Mo- nats zum Stand auf Ende des Vormonats zur Verfügung gestellt; die Zahlen für den November 2015 lagen zum Bearbeitungsschluss dieser Großen Anfrage aller- dings nicht vor: Herkunftsstaaten 31.12.2014 30.09.2015 31.10.2015 Afghanistan 299 617 776 Ägypten 18 10 10 Albanien 32 558 712 Algerien 339 464 477 Angola 18 18 17 Argentinien 1 – – Armenien 29 30 29 Aserbaidschan 25 23 23 Äthiopien 42 41 40 Bahrain 4 3 3 Bangladesch 13 15 15 Belgien 1 – – Benin 7 3 3 Bhutan 1 1 1 Bosnien und Herzegowina 418 705 708 Brasilien 8 8 9 Bulgarien 5 5 5 Burkina-Faso 1 2 1 14",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7689 Herkunftsstaaten 31.12.2014 30.09.2015 31.10.2015 Chile 1 2 2 China 502 509 506 Dominikanische Republik 5 4 3 Elfenbeinküste (Cote d‘ Ivoire) 7 10 6 Eritrea 58 169 183 Estland 1 – – Frankreich 4 3 3 Gambia 436 1.321 1.409 Georgien 109 163 192 Ghana 52 58 61 Griechenland 5 5 5 Guinea 10 15 16 Guinea-Bissau 3 4 4 Haiti 1 1 1 Indien 782 839 845 Indonesien 3 1 – Irak 1.241 1.075 1.221 Iran, Islamische Republik 225 272 282 Irland 1 2 2 Israel 4 3 3 Italien 14 14 14 Japan 4 1 1 Jemen 8 7 8 Jordanien 17 15 15 Jugoslawien (ehemals) 327 487 504 Kambodscha 2 2 2 Kamerun 181 262 266 Kanada - 1 1 Kasachstan 32 32 32 Katar 25 2 2 Kenia 16 13 14 Kirgisistan 5 4 4 Kolumbien 2 3 3 Kongo 3 2 2 Kongo, Dem. Republik 18 18 18 Korea, Dem. Volksrepublik 44 51 51 Korea (Republik) 3 3 4 Kosovo 1.064 3.031 3.104 Kroatien 59 57 56 Kuba 4 6 6 Kuwait 31 43 45 Laos, Dem. Volksrepublik 1 1 1 Lettland 1 1 1 Libanon 161 165 153 Liberia 33 31 30 Libyen 25 19 21 Litauen 4 3 3 Malaysia 1 3 3 Mali 2 7 6 Marokko 70 92 95 Mauretanien 2 1 1 15",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7689 Herkunftsstaaten 31.12.2014 30.09.2015 31.10.2015 Mazedonien 804 1.529 1.642 Moldau (Republik) 2 1 1 Mongolei 3 6 6 Montenegro 40 49 51 Mosambik 4 4 4 Myanmar 1 – – Niger – 2 2 Nigeria 383 626 664 Ohne Angabe 7 8 17 Ohne Bezeichnung – 3 4 Oman 3 5 5 Pakistan 679 943 1.011 Peru – 1 1 Philippinen 4 5 5 Polen 28 26 26 Ruanda 3 4 4 Rumänien 25 26 26 Russische Föderation 269 319 325 Sambia – – 1 Saudi Arabien 83 58 62 Schweden 1 1 1 Senegal 12 23 25 Serbien 1.729 2.804 2.922 Serbien (ehemals) 154 154 157 Serbien und Montenegro (ehemals) 244 264 256 Sierra Leone 26 26 25 Slowakische Republik 2 2 2 Slowenien 2 4 4 Somalia 44 96 98 Sonst. afrikan. Staatsang. 30 26 28 Sonst. asiatische Staatsangehörigkeiten 32 32 29 Sowjetunion (ehemals) 10 11 11 Spanien 2 4 4 Sri Lanka 169 194 196 Staatenlos 46 47 52 Südafrika 1 2 3 Sudan (ehemals) 15 14 14 Sudan (ohne Südsudan) 5 6 6 Syrien, Arabische Republik 124 951 1.653 Tadschikistan 3 2 2 Taiwan 8 8 8 Thailand 5 7 7 Togo 90 129 132 Tschad 2 1 1 Tschechische Republik 1 1 1 Tunesien 42 84 101 Türkei 507 519 534 Uganda 6 3 3 Ukraine 46 47 43 Ungarn 4 5 5 16",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7689 Herkunftsstaaten 31.12.2014 30.09.2015 31.10.2015 Ungeklärt 263 321 317 Usbekistan 2 3 3 Venezuela 6 4 4 Vereinigte Arabische Emirate 2 13 12 Vereinigte Staaten von Amerika 6 7 6 Vietnam 53 47 48 Weißrussland 6 7 7 Zentralafrikanische Republik – 2 1 6. Welche finanziellen und personellen Ressourcen stellt sie für Aufklärungskam- pagnen im Internet und sozialen Medien bereit, um falsche Erwartungshaltun- gen zuwandernder Asylbewerber bzw. Flüchtlinge schon in deren Haupther- kunftsländern zu korrigieren? Zu IV.6.: Die Landesregierung führt keine Aufklärungskampagnen in diesem Bereich, weil die Außenpolitik primär in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Soweit die Zustän- digkeit des Landes eröffnet ist, nutzt die Landesregierung aber ihren Einfluss, um Fluchtursachen zu beseitigen. So sind im Jahr 2015 beispielsweise Ministerin im Staatsministerium Silke Krebs und Europaminister Peter Friedrich nach Priština gereist, um sich ein eigenes Bild von der Lage im Kosovo zu machen und Ge- spräche mit hochrangigen Vertretern der kosovarischen Regierung zu führen. In- nenminister Reinhold Gall reiste in die Republik Serbien und in die Tschechische Republik und beriet ebenfalls mit hochrangigen Regierungsvertretern über die dortige Sachlage und die Durchführung von Rückführungen. Zudem hat der Minis- terpräsident den Premierminister der Republik Kosovo und den Ministerpräsiden- ten von Montenegro empfangen und mit ihnen über die Situation in ihren Ländern gesprochen. Schließlich kooperiert Baden-Württemberg mit der irakischen Pro- vinz Dohuk, um mit dieser Partnerschaft die Ursachen für die aktuellen Flücht- lingsbewegungen in den Krisenregionen zu bekämpfen. V. Vermittlung von Deutschkenntnissen und Grundwerten 1. Welche konkreten Maßnahmen hat sie ergriffen, um die in der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Län- der zur Asyl- und Flüchtlingspolitik am 24. September 2015 vom Bund einge- gangene Verpflichtung zur Öffnung und Aufstockung der Integrationskurse und der weiteren Stärkung der Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse im berufli- chen Umfeld insbesondere durch a) Sprachkurse, Unterstützung der Volkshochschulen, Schaffung von Lehrer- stellen und Einrichtung von Vorbereitungsklassen, b) Unterstützung und Koordination bzw. Steuerung des Ehrenamts unter Be- rücksichtigung des Bundesfreiwilligendiensts und c) Koordination und Steuerung durch die Landesregierung durch Personalauf- stockungen insbesondere im Staatsministerium und dem Ministerium für Ar- beit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, zu unterstützen? Zu V.1.: Die Landesregierung hat bereits im April 2015 das Programm „Chancen gestalten – Wege der Integration in den Arbeitsmarkt öffnen“ verabschiedet und eine kor- respondierende Förderrichtlinie – Verwaltungsvorschrift Deutsch für Flüchtlinge – am 16. Juli 2015 veröffentlicht. Aufeinander abgestimmte Bausteine des Pro- gramms sind: 17",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7689 – die Erhebung mitgebrachter beruflicher Qualifikationen und Fähigkeiten, schu- lischer Biografien und Sprachkompetenzen von Asylbewerbern, – Netzwerke auf der Ebene der Stadt- und Landkreise zur Steuerung der Integra- tionsmaßnahmen vor Ort sowie zur Unterstützung der beruflichen Anerken- nungs- und Weiterbildungsberatung und – Sprachkurse, die eine eigenständige Teilhabe an Beschäftigung oder Ausbil- dung eröffnen. An diesem Programm nehmen inzwischen 36 Stadt- und Landkreise teil und er- reichten damit knapp 7.000 Teilnehmende. Daneben sieht das Programm die früh- zeitige arbeitsmarktnahe Aktivierung von Flüchtlingen durch sozialpädagogisch begleitete betriebliche Praktika an derzeit fünf Standorten vor. Das Programm „Chancen gestalten – Wege der Integration in den Arbeitsmarkt öffnen“ ist so angelegt, dass es die mit dem am 24. Oktober 2015 in Kraft getrete- nen Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz verbundene teilweise Öffnung der In- tegrationskurse für Asylbewerber, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, ergänzt und unterstützt. Nach Auffassung des Bundes sind dies (nur) Asylbewerber, die aus einem Herkunftsland mit einer Gesamt- schutzquote von über 50 % stammen; die Öffnung der Integrationskurse greift danach (nur) für Asylbewerber aus den Herkunftsländern Syrien, Iran, Irak und Eritrea. Da die Integrationskurse des Bundes mit dem Sprachniveau B1 abschließen, die- ses aber nach allgemeiner Auffassung für die Aufnahme einer qualifizierten Aus- bildung oder Berufstätigkeit nicht ausreicht, fördert die Landesregierung den Lan- desverband der Volkshochschulen bei einem Programm zum Erwerb von Sprach- kenntnissen auf dem Niveau B2 („Von B1 nach B2“). Es ergänzt das vom euro- päischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) kofinanzierte Pro- gramm des Landesverbandes der Volkshochschulen für das Niveau B2 für Dritt- staatler durch eine Komponente für EU-Bürger. Damit wird sichergestellt, dass die Kurse mit ausreichender Teilnehmerzahl möglichst flächendeckend in Baden- Württemberg angeboten werden können. Das Land geht mit dem Programm „Von B1 nach B2“ deutlich über das Angebot des Bundes hinaus und bietet eine be- darfsgerechte Lösung für das bei insbesondere der Integration in den Arbeits- markt erforderliche Sprachniveau. Zur Beschulung der steigenden Zahl von Kindern und Jugendlichen aus Flücht- lingsfamilien hat die Landesregierung seit dem Schuljahr 2014/2015 insgesamt 562 Lehrerstellen (zzgl. drei Stellen für die Landeserstaufnahmestellen) zusätz- lich für Sprachförderangebote an den öffentlichen allgemein bildenden und beruf- lichen Schulen bereitgestellt. Diese werden eingesetzt, um zusätzliche Sprachför- derangebote in sog. Vorbereitungsklassen (VKL) an allgemein bildenden Schulen und Klassen im Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt auf dem Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO-Klassen) an beruflichen Schulen einzu- richten. Angesichts der weiter steigenden Flüchtlingszahlen wurden im zweiten Nachtrag zum Haushalt 2015/2016 weitere 600 Lehrerstellen bereitgestellt. Damit wird während des laufenden Schuljahres 2015/2016 die Einrichtung weiterer Vor- bereitungsklassen und VABO-Klassen ermöglicht. Im Rahmen des Sofortpakets für Flüchtlinge des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sollen Lern-Apps zu der Lernplattform „www.ich-will- deutsch-lernen.de“ zur Nutzung auf Smartphones entwickelt werden. Die Her- kunftssprache der Flüchtlinge kann dabei als Steuerungsfunktion aufgerufen wer- den. Entsprechend qualifizierte Lernbegleiter sollen diese App in Verbindung mit deren ehrenamtlichen Hilfsfunktionen in die begleitenden Sprachfördermaßnah- men einbringen. Partner des BMBF ist bei dieser Maßnahme der Deutsche Volks- hochschulverband (DVV). Zur Unterstützung des Ehrenamts hat die Landesregierung bereits am 10. März 2015 einen Beschluss zur Flüchtlingshilfe durch Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft gefasst. In Umsetzung dieses Beschlusses wurde ein Förder- programm zum Auf- und Ausbau lokaler Bündnisse für Flüchtlingshilfe „Ge- meinsam in Vielfalt“ ausgeschrieben. Hierfür wurde im Jahr 2015 insgesamt 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. So konnten 67 Bündnisse im ganzen Land 18",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7689 gefördert werden. Ziel des Förderprogramms ist es, bürgerschaftliche Initiativen der Flüchtlingshilfe zu unterstützen, indem alle relevanten Akteure der Flücht- lingshilfe vor Ort – Flüchtlingsinitiativen, Vereine, Kirchen und Wohlfahrtsver- bände sowie Kommunen und Kreise – in lokalen Bündnissen zusammengebracht werden. Diese Vernetzung soll es den Beteiligten erleichtern, gemeinsame Pro- jekte zur Integration von Flüchtlingen in den Kommunen umzusetzen. Die ausge- wählten Projekte erhalten nicht nur eine Förderung in Höhe von in der Regel 15.000 Euro, sondern auch eine fachliche Begleitung. Auch der Austausch der Projekte untereinander wird gefördert. Eine zweite Säule widmet sich der Qualifizierung von in der Flüchtlingshilfe enga- gierten Personen. Die Landeszentrale für politische Bildung erhält 600.000 Euro zur bedarfsgerechten Erweiterung des Angebots an Qualifizierungen für Enga- gierte. Es wird ein Fonds aufgelegt, um dezentral Qualifizierungsangebote zu fi- nanzieren. Darüber hinaus hat die Landesregierung am 10. November 2015 beschlossen, im Haushalt für das Jahr 2016 weitere 2 Mio. Euro zur Fortführung des Programms Flüchtlingshilfe durch Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft be- reitzustellen. Beim Förderprogramm für die lokalen Bündnisse für Flüchtlings- hilfe „Gemeinsam in Vielfalt“ wird es eine 2. Tranche geben. Hierbei soll auch berücksichtigt werden, dass größere Städte und Landkreise ggf. mehr als die in der 1. Tranche vorgesehenen 15.000 Euro bekommen können. Ein Teil der Gelder soll wiederum in die Qualifizierung der Engagierten fließen. Für den Bundesfreiwilligendienst finanziert das allein zuständige Bundesministe- rium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen eines Son- derkontingentes weitere 10.000 Plätze mit Flüchtlingsbezug. Die Verteilung des Sonderkontingentes erfolgt jeweils hälftig auf das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), das im Wesentlichen die Bundesfrei- willigenplatzvergabe auf die Kommunen und nicht verbandlich organisierte Ein- satzstellen regelt, sowie auf die verbandlichen Zentralstellen. Das BAFzA-Kon- tingent von 5.000 BFD-Vereinbarungen mit Flüchtlingsbezug wird nach Auskunft des BMFSFJ nach dem „Königsteiner Schlüssel“ auf die Bundesländer verteilt, wobei auch die tatsächliche Flüchtlingsverteilung berücksichtigt werden soll. Der Verteilungsschlüssel ist zwischen Bund und kommunalen Spitzenverbänden ab- gesprochen. Das Land hat keinen Einfluss auf die Verteilung der Bundesmittel im Bundesfreiwilligendienst. 2. Durch welche Maßnahmen stellt sie die Vermittlung von Werten außerhalb der Angebote in Integrationskursen, insbesondere während des Aufenthalts in Lan- deserstaufnahmestellen (z. B. durch Hausordnungen) sowie im Rahmen einer Integrationsgesetzgebung sicher? Zu V.2.: Der Landtag hat am 25. November 2015 das Partizipations- und Integrationsge- setz für Baden-Württemberg (PartIntG BW) verabschiedet. § 3 PartIntG BW stellt Grundsätze für gelingende Integration auf, die unter anderem auch eine Aussage über geltende Wertvorstellungen enthalten. § 3 Absatz 1 Nummer 3 PartIntG BW fordert von allen hier lebenden Menschen neben der Einhaltung der Gesetze auch die Anerkennung der durch das Grundgesetz und die Landesverfassung geschütz- ten gemeinsamen Grundwerte. Zu diesen gemeinsamen Grundwerten zählen etwa die Gleichberechtigung der Geschlechter oder das Demokratieprinzip. Die in § 3 PartIntG BW niedergelegten Grundsätze sind gemäß § 1 Absatz 2 PartIntG BW künftig beim Erlass von Regelungen stets zu berücksichtigen; zudem müssen alle Einrichtungen im Geltungsbereich des PartIntG BW bei ihren Maßnahmen die Grundsätze beachten. Während des Aufenthalts in Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge in Baden- Württemberg hat das jeweils zuständige Regierungspräsidium eine Nutzungsord- nung zu erlassen, die unter anderem auch Verhaltensregeln für die Flüchtlinge enthält (vgl. § 6 Absatz 3 FlüAG i. V. m. § 2 Absatz 1 der Verordnung des Integra- tionsministeriums über die Einrichtung weiterer Erstaufnahmeeinrichtungen vom 5. März 2015). 19",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7689 Die vorhandene Hausordnung der bis im Herbst 2014 einzigen Landeserstauf- nahmeeinrichtung in Karlsruhe wurde im Wesentlichen in den weiteren Erstauf- nahmeeinrichtungen übernommen und dort an die örtlichen Gegebenheiten ange- passt. In den Landeserstaufnahmeeinrichtungen neu eintreffende Flüchtlinge werden grundsätzlich über die geltenden Regeln innerhalb der Einrichtung und außerhalb des Geländes schriftlich informiert. Dazu gehören nicht nur Hinweise auf Gesetze und Hausordnungen, sondern auch auf Verhaltensregeln. Eine Vertiefung findet durch die Beschäftigten und die Ehrenamtlichen auf dem Gelände bei unter- schiedlichen Gelegenheiten statt. Beispielsweise gibt es auch Informationsveran- staltungen der unabhängigen Sozial- und Verfahrensberatung, bei welchen mit Bildmaterial und/oder Dolmetschern anschaulich auf Verhaltensregeln hingewie- sen wird. Schriftliche Informationen werden grundsätzlich in die Sprachen der häufigsten Herkunftsländer sowie ins Englische und Französische übersetzt. Gall Innenminister 20",
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"content": "Seite 1/4 BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik Berichtszeitraum: 01.01.2015 - 30.11.2015 bezogen auf: Personen Bereich: Baden-Württemberg ANHÄNGIGE LS ASYLANTRÄGE ENTSCHEIDUNGEN über Asylanträge ENTSCHEIDUNGEN über Erstanträge ENTSCHEIDUNGEN über Folgeanträge VERFAHREN Aufschlüsselung nach insge- davon davon insge- Anerken- Anerken- Ge- Fest- Ableh- sonstige aufgrund aufgrund Anerken- Anerken- Ge- Fest- Ableh- formelle Anerken- Anerken- Ge- Fest- Ableh- kein formelle samt Erst- Folge- samt nungen nungen währung stellung nungen Verfah- von von nungen nungen währung stellung nungen Verfah- nungen nungen währung stellung nungen weiteres Verfah- Herkunftsländern anträge anträge als als von eines (unbegr. renser- Erst- Folge- als als von eines (unbegr. renser- als als von eines (unbegr. Verfahren renser- Asylbe- Flüchtling subsi- Abschie- abgel./ ledigun- anträgen anträgen Asylbe- Flüchtling subsi- Abschie- abgel./ ledigun- Asylbe- Flüchtling subsi- Abschie- abgel./ ledigun- rechtigte gem. diärem bungs- offens. gen rechtigte gem. diärem bungs- offens. gen rechtigte gem. diärem bungs- offens. gen (Art. 16a §3I Schutz verbotes unbegr. (Art. 16a §3I Schutz verbotes unbegr. (z.B. (Art. 16a §3I Schutz verbotes unbegr. (z.B. und AsylG gem. gem. abgel.) und AsylG gem. gem. abgel.) Rück- und AsylG gem. gem. abgel.) Rück- Familien- §4I § 60 V/VII Familien- §4I § 60 V/VII nahmen) Familien- §4I § 60 V/VII nahmen) Asyl) AsylG AufenthG Asyl) AsylG AufenthG Asyl) AsylG AufenthG Landtag von Baden-Württemberg Spalte 1 2 3 4 5 6 7 8a 8b 9 10 11 12 14 15 16a 16b 17 18 19 20 21a 21b 22 23 24 Albanien 121 4.633 4.599 34 1.929 - - - - 1.834 95 2.868 31 - - - - 1.828 91 - - - - 6 2 2 Bosnien und Herzegowina 122 1.097 783 314 596 - - - 5 477 114 784 352 - - - 5 411 48 - - - - 66 28 38 Kroatien 130 4 4 - 5 - - - - - 5 2 - - - - - - 4 - - - - - - 1 Griechenland 134 1 1 - - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - Italien 137 2 2 - - - - - - - - 3 - - - - - - - - - - - - - - Lettland 139 - - - - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - Montenegro 140 36 13 23 11 - - - 1 7 3 20 32 - - - 1 - 1 - - - - 7 1 1 Mazedonien 144 2.796 1.836 960 1.159 - 12 - 1 941 205 1.571 1.026 - 11 - 1 750 57 - 1 - - 191 90 58 Moldau (Republik) 146 1 1 - 1 - - - - 1 - 2 - - - - - 1 - - - - - - - - Kosovo 150 5.333 4.705 628 3.419 - 4 - 6 3.206 203 2.354 579 - 4 - 5 2.855 128 - - - 1 351 42 33 Rumänien 154 - - - 2 - - - - 1 1 - - - - - - 1 - - - - - - 1 - Russische Föderation 160 339 308 31 139 - - 3 - 62 74 730 73 - - 3 - 61 58 - - - - 1 2 14 Spanien 161 1 1 - 1 - - - - - 1 5 - - - - - - 1 - - - - - - - Türkei 163 250 213 37 108 3 6 2 1 30 66 512 84 1 4 2 1 27 57 2 2 - - 3 1 8 Ungarn 165 - - - - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - Ukraine 166 6 6 - 6 - 1 - - - 5 22 - - 1 - - - 5 - - - - - - - Weißrußland 169 - - - - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - Serbien 170 3.406 2.297 1.109 2.160 - - - - 1.659 501 1.732 1.501 - - - - 1.472 248 - - - - 187 143 110 Zypern 181 2 2 - - - - - - - - 2 - - - - - - - - - - - - - - Europa 17.907 14.771 3.136 9.536 3 23 5 14 8.218 1.273 10.611 3.678 1 20 5 13 7.406 698 2 3 - 1 812 310 265 Algerien 221 529 485 44 126 2 4 - - 38 82 938 65 1 4 - - 37 76 1 - - - 1 3 3 Angola 223 2 1 1 1 - - - - 1 - 7 1 - - - - 1 - - - - - - - - Eritrea 224 1.205 1.202 3 357 - 310 1 - 2 44 1.977 4 - 310 1 - 2 43 - - - - - - 1 Äthiopien 225 15 15 - 1 - - - - - 1 27 1 - - - - - 1 - - - - - - - Benin 229 2 2 - - - - - - - - 3 - - - - - - - - - - - - - - Dschibuti 230 1 1 - - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - Elfenbeinküste (Cote d Ivoire) 231 10 10 - 1 - - - - 1 - 12 - - - - - 1 - - - - - - - - Nigeria 232 1.092 1.063 29 203 - 1 2 3 25 172 1.829 40 - 1 2 3 23 165 - - - - 2 3 4 Hinweis: Addition/Abgleich mit Vor(Monats)Listen ist wegen nachträglicher Veränderungen nicht möglich. 21 Anlage Drucksache 15 / 7689",
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"content": "22 Seite 2/4 BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik Berichtszeitraum: 01.01.2015 - 30.11.2015 bezogen auf: Personen Bereich: Baden-Württemberg ANHÄNGIGE LS ASYLANTRÄGE ENTSCHEIDUNGEN über Asylanträge ENTSCHEIDUNGEN über Erstanträge ENTSCHEIDUNGEN über Folgeanträge VERFAHREN Aufschlüsselung nach insge- davon davon insge- Anerken- Anerken- Ge- Fest- Ableh- sonstige aufgrund aufgrund Anerken- Anerken- Ge- Fest- Ableh- formelle Anerken- Anerken- Ge- Fest- Ableh- kein formelle samt Erst- Folge- samt nungen nungen währung stellung nungen Verfah- von von nungen nungen währung stellung nungen Verfah- nungen nungen währung stellung nungen weiteres Verfah- Herkunftsländern anträge anträge als als von eines (unbegr. renser- Erst- Folge- als als von eines (unbegr. renser- als als von eines (unbegr. Verfahren renser- Asylbe- Flüchtling subsi- Abschie- abgel./ ledigun- anträgen anträgen Asylbe- Flüchtling subsi- Abschie- abgel./ ledigun- Asylbe- Flüchtling subsi- Abschie- abgel./ ledigun- rechtigte gem. diärem bungs- offens. gen rechtigte gem. diärem bungs- offens. gen rechtigte gem. diärem bungs- offens. gen (Art. 16a §3I Schutz verbotes unbegr. (Art. 16a §3I Schutz verbotes unbegr. (z.B. (Art. 16a §3I Schutz verbotes unbegr. (z.B. und AsylG gem. gem. abgel.) und AsylG gem. gem. abgel.) Rück- und AsylG gem. gem. abgel.) Rück- Familien- §4I § 60 V/VII Familien- §4I § 60 V/VII nahmen) Familien- §4I § 60 V/VII nahmen) Asyl) AsylG AufenthG Asyl) AsylG AufenthG Asyl) AsylG AufenthG Landtag von Baden-Württemberg Spalte 1 2 3 4 5 6 7 8a 8b 9 10 11 12 14 15 16a 16b 17 18 19 20 21a 21b 22 23 24 Gabun 236 1 1 - - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - Gambia 237 2.825 2.726 99 558 - 4 - 3 47 504 4.051 115 - 4 - 3 46 493 - - - - 1 1 10 Ghana 238 23 21 2 4 - - - - - 4 34 3 - - - - - 2 - - - - - 1 1 Mauretanien 239 1 1 - - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - Cabo Verde 242 1 1 - - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - Kenia 243 - - - 3 - - - - 1 2 - - - - - - 1 2 - - - - - - - Komoren 244 8 8 - - - - - - - - 11 - - - - - - - - - - - - - - Kongo 245 - - - 2 - - - 1 1 - 2 - - - - 1 1 - - - - - - - - Kongo, Dem. Republik 246 1 - 1 - - - - - - - - 4 - - - - - - - - - - - - - Liberia 247 2 - 2 - - - - - - - 1 2 - - - - - - - - - - - - - Libyen 248 14 13 1 4 - 2 - - 1 1 21 1 - 2 - - 1 1 - - - - - - - Mali 251 9 9 - - - - - - - - 18 - - - - - - - - - - - - - - Marokko 252 29 28 1 4 - - - - 3 1 41 3 - - - - 3 1 - - - - - - - Niger 255 3 3 - - - - - - - - 5 - - - - - - - - - - - - - - Sambia 257 1 1 - - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - Burkina-Faso 258 1 1 - 1 - - - 1 - - 3 - - - - 1 - - - - - - - - - Guinea-Bissau 259 6 5 1 - - - - - - - 6 1 - - - - - - - - - - - - - Guinea 261 14 14 - 4 - 1 - 2 - 1 16 1 - 1 - 2 - 1 - - - - - - - Kamerun 262 517 499 18 103 - - - 3 23 77 796 28 - - - 3 23 74 - - - - - 3 - Ruanda 265 - - - - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - Senegal 269 15 15 - 3 - - - - - 3 19 - - - - - - 3 - - - - - - - Sierra Leone 272 4 3 1 2 - - - - - 2 6 4 - - - - - 2 - - - - - - - Somalia 273 520 516 4 58 - 12 3 14 5 24 849 13 - 12 3 14 5 23 - - - - - - 1 Sudan (ohne Südsudan) 277 8 8 - - - - - - - - 13 - - - - - - - - - - - - - - Togo 283 229 223 6 57 - - 1 1 15 40 353 10 - - 1 1 15 34 - - - - - 5 1 Tschad 284 1 1 - 2 - - - - 1 1 1 - - - - - 1 1 - - - - - - - Tunesien 285 222 220 2 20 - - - - 5 15 212 6 - - - - 5 13 - - - - - - 2 Ägypten 287 14 13 1 3 - - - - 1 2 19 1 - - - - 1 2 - - - - - - - Hinweis: Addition/Abgleich mit Vor(Monats)Listen ist wegen nachträglicher Veränderungen nicht möglich. Drucksache 15 / 7689",
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"content": "Seite 3/4 BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik Berichtszeitraum: 01.01.2015 - 30.11.2015 bezogen auf: Personen Bereich: Baden-Württemberg ANHÄNGIGE LS ASYLANTRÄGE ENTSCHEIDUNGEN über Asylanträge ENTSCHEIDUNGEN über Erstanträge ENTSCHEIDUNGEN über Folgeanträge VERFAHREN Aufschlüsselung nach insge- davon davon insge- Anerken- Anerken- Ge- Fest- Ableh- sonstige aufgrund aufgrund Anerken- Anerken- Ge- Fest- Ableh- formelle Anerken- Anerken- Ge- Fest- Ableh- kein formelle samt Erst- Folge- samt nungen nungen währung stellung nungen Verfah- von von nungen nungen währung stellung nungen Verfah- nungen nungen währung stellung nungen weiteres Verfah- Herkunftsländern anträge anträge als als von eines (unbegr. renser- Erst- Folge- als als von eines (unbegr. renser- als als von eines (unbegr. Verfahren renser- Asylbe- Flüchtling subsi- Abschie- abgel./ ledigun- anträgen anträgen Asylbe- Flüchtling subsi- Abschie- abgel./ ledigun- Asylbe- Flüchtling subsi- Abschie- abgel./ ledigun- rechtigte gem. diärem bungs- offens. gen rechtigte gem. diärem bungs- offens. gen rechtigte gem. diärem bungs- offens. gen (Art. 16a §3I Schutz verbotes unbegr. (Art. 16a §3I Schutz verbotes unbegr. (z.B. (Art. 16a §3I Schutz verbotes unbegr. (z.B. und AsylG gem. gem. abgel.) und AsylG gem. gem. abgel.) Rück- und AsylG gem. gem. abgel.) Rück- Familien- §4I § 60 V/VII Familien- §4I § 60 V/VII nahmen) Familien- §4I § 60 V/VII nahmen) Asyl) AsylG AufenthG Asyl) AsylG AufenthG Asyl) AsylG AufenthG Landtag von Baden-Württemberg Spalte 1 2 3 4 5 6 7 8a 8b 9 10 11 12 14 15 16a 16b 17 18 19 20 21a 21b 22 23 24 Zentralafrikanische Republik 289 - - - - - - - - - - 1 1 - - - - - - - - - - - - - sonst. afrik. Staatsangeh. 299 5 5 - 2 - - - - 1 1 5 1 - - - - 1 1 - - - - - - - Afrika 7.330 7.114 216 1.519 2 334 7 28 171 977 11.282 305 1 334 7 28 167 938 1 - - - 4 16 23 Honduras 347 - - - - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - Mexico 353 - - - - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - Vereinigte Staaten v. Amerika 368 2 2 - 2 - - - - - 2 7 - - - - - - 2 - - - - - - - Amerika 2 2 - 2 - - - - - 2 9 - - - - - - 2 - - - - - - - Jemen 421 - - - - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - Armenien 422 10 10 - - - - - - - - 16 2 - - - - - - - - - - - - - Afghanistan 423 2.746 2.720 26 222 5 73 15 37 37 55 3.402 74 5 66 15 28 37 52 - 7 - 9 - 3 - Aserbaidschan 425 1 1 - 1 - - - - - 1 3 2 - - - - - 1 - - - - - - - Georgien 430 461 433 28 121 - - - - 52 69 936 57 - - - - 52 61 - - - - - 3 5 Sri Lanka 431 150 109 41 22 - 2 - - 10 10 515 88 - 2 - - 10 2 - - - - - 4 4 Vietnam 432 3 2 1 4 - - - - - 4 6 5 - - - - - 4 - - - - - - - Korea (Demokrat. Volksrepubl.) 434 34 34 - 4 - - - - 4 - 113 1 - - - - 4 - - - - - - - - Indien 436 396 382 14 124 - - - 5 87 32 997 19 - - - 5 87 26 - - - - - 6 - Irak 438 4.065 3.847 218 1.371 9 1.272 27 2 6 55 3.756 290 9 698 15 1 5 44 - 574 12 1 1 5 6 Iran, Islamische Republik 439 453 416 37 138 16 73 6 - 9 34 844 85 16 63 6 - 8 29 - 10 - - 1 5 - Israel 441 - - - - - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - Jordanien 445 9 9 - 1 - 1 - - - - 12 - - 1 - - - - - - - - - - - Laos, Demokratische Volksrepublik 449 - - - - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - Libanon 451 29 22 7 6 - - - - 2 4 37 17 - - - - - 4 - - - - 2 - - Mongolei 457 - - - - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - Nepal 458 1 1 - - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - Staatsangehörigkeit ohne Bezeichnung 459 26 25 1 17 - 12 - - - 5 31 - - 11 - - - 5 - 1 - - - - - Bangladesch 460 4 4 - 1 - - - - - 1 7 - - - - - - 1 - - - - - - - Pakistan 461 1.786 1.729 57 360 - 16 - 3 217 124 3.237 139 - 14 - 2 211 109 - 2 - 1 6 11 4 Philippinen 462 - - - - - - - - - - 2 - - - - - - - - - - - - - - Hinweis: Addition/Abgleich mit Vor(Monats)Listen ist wegen nachträglicher Veränderungen nicht möglich. 23 Drucksache 15 / 7689",
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"content": "24 Seite 4/4 BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik Berichtszeitraum: 01.01.2015 - 30.11.2015 bezogen auf: Personen Bereich: Baden-Württemberg ANHÄNGIGE LS ASYLANTRÄGE ENTSCHEIDUNGEN über Asylanträge ENTSCHEIDUNGEN über Erstanträge ENTSCHEIDUNGEN über Folgeanträge VERFAHREN Aufschlüsselung nach insge- davon davon insge- Anerken- Anerken- Ge- Fest- Ableh- sonstige aufgrund aufgrund Anerken- Anerken- Ge- Fest- Ableh- formelle Anerken- Anerken- Ge- Fest- Ableh- kein formelle samt Erst- Folge- samt nungen nungen währung stellung nungen Verfah- von von nungen nungen währung stellung nungen Verfah- nungen nungen währung stellung nungen weiteres Verfah- Herkunftsländern anträge anträge als als von eines (unbegr. renser- Erst- Folge- als als von eines (unbegr. renser- als als von eines (unbegr. Verfahren renser- Asylbe- Flüchtling subsi- Abschie- abgel./ ledigun- anträgen anträgen Asylbe- Flüchtling subsi- Abschie- abgel./ ledigun- Asylbe- Flüchtling subsi- Abschie- abgel./ ledigun- rechtigte gem. diärem bungs- offens. gen rechtigte gem. diärem bungs- offens. gen rechtigte gem. diärem bungs- offens. gen (Art. 16a §3I Schutz verbotes unbegr. (Art. 16a §3I Schutz verbotes unbegr. (z.B. (Art. 16a §3I Schutz verbotes unbegr. (z.B. und AsylG gem. gem. abgel.) und AsylG gem. gem. abgel.) Rück- und AsylG gem. gem. abgel.) Rück- Familien- §4I § 60 V/VII Familien- §4I § 60 V/VII nahmen) Familien- §4I § 60 V/VII nahmen) Asyl) AsylG AufenthG Asyl) AsylG AufenthG Asyl) AsylG AufenthG Landtag von Baden-Württemberg Spalte 1 2 3 4 5 6 7 8a 8b 9 10 11 12 14 15 16a 16b 17 18 19 20 21a 21b 22 23 24 China (Taiwan) 465 14 14 - - - - - - - - 17 1 - - - - - - - - - - - - - Korea (Republik) 467 5 5 - 2 - - - - - 2 12 - - - - - - 2 - - - - - - - Vereinigte arabische Emirate 469 1 1 - - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - Turkmenistan 471 4 4 - - - - - - - - 4 - - - - - - - - - - - - - - Saudi Arabien 472 1 1 - - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - Syrien, Arabische Republik 475 17.892 17.742 150 7.264 11 7.023 3 5 2 220 11.847 119 10 6.898 3 4 2 216 1 125 - 1 - 1 3 China 479 321 317 4 61 1 7 - - 38 15 509 19 1 7 - - 38 13 - - - - - - 2 sonst. asiat. Staatsangeh. 499 14 14 - 5 - - 1 1 3 - 34 4 - - 1 1 3 - - - - - - - - Asien 28.426 27.842 584 9.724 42 8.479 52 53 467 631 26.343 923 41 7.760 40 41 457 569 1 719 12 12 10 38 24 Staatenlos 997 571 563 8 180 - 170 - - 3 7 481 2 - 163 - - 3 6 - 7 - - - 1 - Ungeklärt 998 811 799 12 206 - 155 - - 18 33 902 19 - 153 - - 18 28 - 2 - - - - 5 ohne Angabe 999 6 6 - - - - - - - - 9 - - - - - - - - - - - - - - Unbekannt 1.388 1.368 20 386 - 325 - - 21 40 1.392 21 - 316 - - 21 34 - 9 - - - 1 5 Herkunftsländer gesamt 55.053 51.097 3.956 21.167 47 9.161 64 95 8.877 2.923 49.637 4.927 43 8.430 52 82 8.051 2.241 4 731 12 13 826 365 317 Hinweis: Addition/Abgleich mit Vor(Monats)Listen ist wegen nachträglicher Veränderungen nicht möglich. Drucksache 15 / 7689",
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