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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4032 8. Welche Auswirkungen wird die im Konzept des Ministeriums für Wissen- schaft, Forschung und Kunst geplante Zentralisierung der Schulmusikerausbil- dung auf die Infrastruktur der Musikhochschulen haben, insbesondere im Hin- blick auf zusätzlichen Raum- und Baubedarf an den Standorten, die zukünftig ausschließlich für die Schulmusikerausbildung zuständig sein sollen? 16. 09. 2013 Heberer SPD Begründung Die Diskussionen um die vorgelegten Pläne des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Weiterentwicklung der Musikhochschulen machen deutlich, dass zu diesem Thema großer Gesprächsbedarf besteht und dass eine Lösung nur im Dialog gefunden werden kann. Deshalb bereiten die Regierungs- fraktionen eine Anhörung vor mit dem Ziel, die Rektoren der Musikhochschulen wieder an einen Verhandlungstisch zu bringen sowie alle Betroffenen und Betei- ligten unmittelbar in den Dialog über die Zukunft der baden-württembergischen Musikhochschullandschaft miteinzubeziehen. Geleitet wird diese Parlaments- initiative von der Fragestellung, welches musikalische Angebot das Land und die Gesellschaft benötigen, wie die Musikhochschulen diesen Bedürfnissen derzeit gerecht werden, wo musikalische Angebote weiter entwickelt werden müssen und wo möglicherweise Synergien möglich sind. In Vorbereitung dieser Anhörung interessieren uns die Annahmen, die für das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bei seiner Konzeption lei- tend waren. Dies ist beispielsweise die Annahme, dass es im Bereich der Musik zu einer „Ausbildung über Bedarf“ komme oder auch, dass für die Qualität einer Musikhochschule eine bestimmte Mindestgröße erforderlich sei, insbesondere in der Orchesterausbildung. Ebenso ist von Interesse, welche Auswirkungen eine Umsetzung des Konzepts des Ministeriums auf die Musikhochschulen hätte, bei- spielsweise bei den Stellenplänen. Antwort Mit Schreiben vom 8. Oktober 2013 Nr. 53-7950.0/269 beantwortet das Ministe- rium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie definiert sie die Mindestgröße für Musikhochschulen, die aus ihrer Sicht als Parameter für die Beurteilung der Qualität der Hochschulen entscheidend ist? In der Orchesterausbildung einer Musikhochschule ist eine Mindestanzahl von Studierenden erforderlich, um ein sogenanntes „romantisches Orchester“ bilden zu können (mittlere Größe zwischen einem Orchester der Wiener Klassik und einem Wagner-Orchester). Dazu sind – unter Berücksichtigung von Befreiungen für Erst- und Abschlusssemester, Beurlaubungen und externen Orchesterpraktika – ca. 220 Studierende in den Orchesterinstrumenten nötig. Gibt es derartige Befrei- ungen nicht, sind zur Sicherung der Orchesterbesetzung 111 Studierende erforder- lich. Eine Expertenkommission unter dem Vorsitz von Prof. Reinhart von Gutzeit, die 2006 einen Bericht zur Musikhochschullandschaft in Bayern verfasst hat, 2",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4032 geht von einer Mindestgröße von ca. 350 bis 400 Studierenden aus, um einerseits die Mindestanforderungen an eine künstlerische Ausbildung und andererseits sinnvolle Gruppengrößen in Ensembles, Seminaren etc. gewährleisten zu können. Diese Kommission zählt zu den Kernfächern sämtliche Orchesterinstrumente so- wie Klavier, Gesang, Dirigieren, Komposition, Saxophon, Gitarre und die beglei- tenden musiktheoretischen und wissenschaftlichen Fächer. Die Definition und die Gewichtung der Kernfächer ist jedoch kritisch zu überprüfen. Dies betrifft insbe- sondere die Anteile an Studierenden in den Fächern Gesang und Klavier; derzeit haben über ein Sechstel aller baden-württembergischen Musikstudierenden das Hauptfach Klavier, über ein Zehntel das Hauptfach Gesang. Insgesamt muss auch bedacht werden, dass die wichtigsten nationalen und internationalen Wettbewer- ber der nicht spezialisierten Musikhochschulen größer als die baden-württember- gischen sind (z. B. Köln, München, Paris, London). Für Spezialhochschulen kann eine Mindestgröße nicht gelten, da es weltweit kleine Musikhochschulen mit Spezialisierungen gibt (z. B. Schola Cantorum Basi- liensis in Basel, Curtis Institute of Music). Durch die Spezialisierung ist hier auch Exzellenz ohne hohe Studierendenzahlen möglich. 2. Gibt es eine belastbare Datenerhebung über die ins Feld geführte „Ausbildung über Bedarf“, d. h. die These, dass die Zahl der Absolventinnen und Absolven- ten in den klassisch-künstlerischen Studiengängen (insbesondere zum Instru- mentalmusiker) den Bedarf an Nachwuchsmusikerinnen und -musikern bundes- weit und in Baden-Württemberg überschreitet? Datenerhebungen in Form von Absolventenbefragungen liegen im Bereich der Musikhochschulen nicht vor. Es sind allerdings Daten zur Entwicklung der Ab- solventenzahlen und der Orchesterstellen in Deutschland vorhanden, erhoben von der Deutschen Orchestervereinigung (DOV): Jahr 2000 2002 2004 2006 2008 2009 2010 Studierende Instrumentalmusik/ Orchestermusik 8.099 8.276 8.084 7.781 7.828 7.923 8.133 darunter Erstsemester 1.183 1.334 1.177 1.101 1.207 1.365 1.469 darunter Absolventen 1.543 1.451 1.765 1.985 1.968 2.012 k.A. Planstellen 10.839 10.445 10.325 10.052 10.037 k.A. 9.922 Quelle: Das Orchester 3/2012 Im gleichen Zeitraum ist die Studierendenzahl an den fünf baden-württembergi- schen Musikhochschulen von 2.648 auf 2.883 gestiegen, das entspricht einem Zu- wachs von etwa 9 %, bei einem Rückgang der Planstellen in Orchestern um 8,4 %. Daten liegen auch zur Situation der Musikschullehrkräfte vor. Hierzu hat die Ge- werkschaft ver.di eine aktuelle Umfrage durchgeführt, die in der Anlage beigefügt ist. Daraus geht hervor, dass sich die Situation der Musikschullehrkräfte und Pri- vatmusikerzieher/-innen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen und Konditionen seit 2008 dramatisch verschlechtert hat. In Baden-Württemberg ist der Anteil der Honorarkräfte von 2008 bis 2012 um 14,7 % auf 47,7 % gestiegen. Die freien Mitarbeiter/-innen an Musikschulen erhalten in Baden-Württemberg ein Jahreshonorar von durchschnittlich knapp 13.750 Euro, lediglich ca. 10 % des gesamten Personals ist fest angestellt. Von den Freischaffenden haben über 28 % einen befristeten Vertrag. Die DOV führte am 1. Oktober 2013 bundesweit Warnstreiks durch. In der Be- gründung wird darauf verwiesen, dass in den letzten 20 Jahren 19 % der Orches- terstellen gestrichen worden seien. Gleichzeitig wachse die Zahl der freiberuflich tätigen Musiker stetig. Deren Durchschnittsverdienst in der freien Tätigkeit liegt 3",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4032 laut Angaben der Künstlersozialkasse bei gut 12.000 Euro jährlich, bei freiberuf- lich tätigen Berufsanfängern im Bereich der Musik sogar bei weniger als 9.000 Euro. Dies sei nach Auffassung der DOV keine ausreichende Existenzgrundlage. Gleichzeitig würden viele festangestellte Musikerinnen und Musiker seit Jahren auf einen Teil ihres Lohns verzichten, um ihren Arbeitsplatz zu erhalten. Die Situation der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen wurde in verschiedenen Anfragen thematisiert. Lehrbeauftragte müssen in vielen Fällen aus dem Lehrauf- trag ihren Lebensunterhalt bestreiten, auch wenn dies nicht im Sinne der Lehr- aufträge ist. Lehraufträge, die als Zusatzangebot gedacht sind, bieten folgerichtig keine soziale Absicherung und die Vergütung liegt in Baden-Württemberg im Durchschnitt bei 32 Euro pro Semesterwochenstunde. Dass viele Musikerinnen und Musiker dies trotz der schwierigen Bedingungen nicht als zusätzliche Auf- gabe, sondern als eine wichtige Erwerbsquelle sehen, ist ein deutliches Indiz dafür, dass sie keine andere Alternative haben. 3. Wie beurteilt sie die Beschäftigungssituation von Musikerinnen und Musikern unter Bezugnahme auf die Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit? Laut Arbeitslosenstatistik herrscht in Musikberufen nahezu Vollbeschäftigung. Sie berücksichtigt jedoch nicht, dass Musikerinnen und Musiker – sofern sie nicht in festen oder befristeten Beschäftigungsverhältnissen stehen – in der Regel frei- schaffend tätig sind. 4. Welche Auswirkungen wird das vorliegende Konzept des Ministeriums für Wis- senschaft, Forschung und Kunst auf die künftigen Stellenpläne und die realen Personaleinsparungen an den Musikhochschulen haben? 5. Wie wird sich nach dem Konzept des Ministeriums für Wissenschaft, For- schung und Kunst der Stellenabbau prozentual bei den festangestellten Profes- soren bzw. Lehrbeauftragten auswirken? Der Rechnungshof identifiziert in seiner Beratenden Äußerung „Die Musikhoch- schulen in Baden-Württemberg“ (LT-Drs. 15/3777) ein strukturelles Einspar- potenzial bei den Musikhochschulen in Höhe von rund 5 Mio. Euro. Das Wissen- schaftsministerium schlägt strukturelle Einsparungen von stufenweise bis zu 4 Mio. Euro vor. Zu den verschiedenen Möglichkeiten zur Erreichung dieser strukturellen Einsparungen in einer Größenordnung von 4 bis 5 Mio. Euro sollen in der laufenden Dialogphase (weitere) Expertinnen und Experten, Vertreterinnen und Vertreter der fünf Musikhochschulen in Baden-Württemberg sowie ihrer Hochschulräte gehört werden. Zur Frage nach künftigen Stellenplänen und realen Personaleinsparungen können zum jetzigen Zeitpunkt daher keine Aussagen ge- troffen werden. 6. Trifft es zu, dass an den Musikhochschulen gegenwärtig Neuberufungen ge- stoppt werden, um Spielräume für eine noch nicht festgelegte Strukturreform zu bewahren? Die Berufungsverfahren für Professuren, Akademische Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter sowie die Auswahlverfahren für Lehrbeauftragte finden an den Musik- hochschulen wie gewohnt statt. Lediglich für Professuren, die eines Einverneh- mens des Wissenschaftsministeriums nach § 48 Abs. 3 Satz 1 LHG bedürfen, gilt: Bis auf Weiteres behält sich das Wissenschaftsministerium vor, die Entscheidung über Einzelvorgänge, die der Genehmigung des Wissenschaftsministeriums be- dürfen, auszusetzen. Dies gilt für alle Musikhochschulen und gilt insbesondere für Struktur- und Entwicklungspläne, die Einrichtung neuer Studiengänge und die Umwidmung/Freigabe von Professuren, soweit hiermit eine Änderung des Profils der Hochschule verbunden ist oder damit sonstige tiefgreifende Änderungen ver- bunden sind. 4",
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