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"content": "De . Die beantragten Informationen beziehen sich dabei auf Auskünfte über die von meiner Behörde festgestellten nicht zulässigen Abweichungen von Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen sowie unmittelbarer Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft sowie über die von meiner Behörde aufgrund dessen getroffenen Maßnahmen und Entscheidungen über den oben genannten Betrieb. ($ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. VIG). Dies sind insbesondere hygienische Betriebsmängel sowie daraus resultierende nachteilige Beeinflussungender dort hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und schließlich die Eigenschaft dieser Lebensmittel, nicht mehr sicher zu sein. Die oben genannten Anforderungen habenihre Grundlage insbesonderein Artikel 14 der VO(EG) 178/2002, $ 11 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, Artikel 3 und 4 der VO(EG) 852/2004 und $ 3 der Lebensmittelhygiene-Verordnung. Die Zuständigkeit meiner Behörde zum Erlass des vorliegenden Bescheidesergibt sich aus $ 1 Abs. 1 des Gesetzes zum Vollzug von Aufgaben auf den Gebieten des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung vom 21.03.2005 (GVBl. IS. 229, 232), zuletzt geändert durch Gesetz . vom 17.10.2014 (GVBl. IS. 237), sowie aus $ 3 Abs. 1 Nr. 2 des Hessischen Verwaltungs- verfahrensgesetzes (HVwVfG). Da nach der Formulierung von $ 2 Abs. 1 VIG ein Anspruch auf Informationszugangbesteht, hat meine Behörde insoweit kein Entschließungsermessen. Die in $ 5 Abs. 2 Satz 1 und 2 VIG vorgegebenenFristen für die Bescheidung Ihres Antrages waren jedoch aufgrund der Vielzahl der an meine Behörde gerichteten Anträge nicht umsetzbar, worüber Sie auch unterrichtet wurden. Miithin liegen nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage sowie nach Abwägungaller Interessen keine Ausschluss- und Beschränkungsgründe im Sinne von $ 3 VIG für die Informationsgewährungvor. Ungeachtet der Vielzahl gleichlautender Anträge, welche über ein von einem Anbieter zur Verfügunggestelltes Internetportal eingereicht wurden, hat meine Behörde jeden Antrag als Einzelfall eingestuft und zu beschieden. Insoweit hat auch die Prüfung, ob die Voraussetzungen des $ 4 Abs. 4 VIG für eine mögliche missbräuchliche Antragstellung vorliegen, zu dem Ergebnis geführt, dass dies nicht der Fallist. Nach alledem kann dem Antrag stattgegeben und der Zugang zu den beantragten Daten gewährt werden ($ 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 bis 3, Abs. 3 Satz1 VIG). Allerdings wird entgegen Ihres Antrages von der begehrten Art des Informationszuganges abgewichen, indem die kopierten Kontrollberichte auf postalischem und nicht auf elektronischem Wege übermittelt werden ($ 6 Abs. 1 Satz 2 VIG). Da jedoch der gesamte Schriftverkehr auf postalischem Weg geführt wird, entspricht dies insoweit dem Grundsatz der Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens, welches einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführenist ($ 10 HVwVfG). Gleichwohl hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass aufgrund des Wegfalles der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches ($ 5 Abs. 4 Satz 1 VIG) der Informationszugangerst erfolgen darf, wenn die Entscheidung dem oder der Dritten bekannt gegeben wordenist und diesen ein ausreichender Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen (vorläufiger Rechtsschutz) eingeräumt wordenist (8 5 Abs.4 Satz 2 VIG). Als längstmögliche Zeitspanne sind hierbei 14 Tage vorgesehen ($ 5 Abs. 4 Satz 3 VIG). Dies findet in Ziffer 2. des Bescheides seinen Niederschlag. Der Bescheid wird daher, zunächst ohne Benennung des Antragstellers, aus diesem Grund ebenfalls dem/der Drittbetroffenen des Verfahrens zugestellt, dem/der dadurch die Möglichkeit eröffnet wird, gegebenenfalls einen Rechtsbehelf einzulegen. Postanschrift: Dienstgebäude/Hausadresse: Rheinstraße 67 64295 Darmstadt BIC HELADEFIDAS IBAN DE47 5085 0150 0000 5490 96 BIC HELADEFIDIE IBAN DE21 5085 2651 0033 2001 14 Fristenbriefkasten: Jägertorstraße 207 64289 Darmstadt Telefonische Erreichbarkeit: Mo. - Do. 8:00 bis 14.30 Uhr Fr. 8:00 bis 12.30 Uhr Ust-IdNr. DE 111 608 693 Postbank Frankfurt/Main BIC PBNKDEFF IBAN DES50 5001 0060 0011 5446 09 Der Landrat des * Landkreises Darmstadt-Dieburg \"64276 Darmstadt Termine nur nach vorheriger Vereinbarung Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt Sparkasse Dieburg",
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