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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 15. Wahlperiode 12. 12. 2012 Große Anfrage der Fraktion der SPD und Antwort der Landesregierung Die Situation der Gleichstellungspolitik an den baden-württembergischen Hochschulen Große Anfrage Wir fragen die Landesregierung: I. Aktuelle Situation der Förderung der Gleichstellung 1. An welchen baden-württembergischen Hochschulen gibt es Gleichstellungs- beauftragte sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter? 2. Wie viele der Gleichstellungsbeauftragten üben das Amt gegenwärtig kommis- sarisch aus? 3. Wie ist jeweils die Anzahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter und der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten und wie setzen sich die Gleichstellungs- kommissionen zusammen (jeweils differenziert nach den einzelnen Hoch- schulen)? 4. Gibt es darüber hinaus Personen, die sich schwerpunktmäßig mit der Umset- zung von Gender Mainstreaming und Diversity beschäftigen (z. B. Stabsstelle Diversity o. ä.), wiederum differenziert nach Hochschulen? 5. Wie erklärt sie sich das vergleichsweise schlechte Abschneiden einiger Hoch- schulen im Rahmen der forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)? Eingegangen: 12. 12. 2012 / Ausgegeben: 26. 03. 2013 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.",
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"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/58426/?format=api",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 II. Struktur und Verankerung der Gleichstellungsstellen in den Hochschulen 1. Wo sind die Gleichstellungsstellen im Gefüge der Hochschulen angesiedelt und wer entscheidet über ihre Besetzung? 2. Wie werden die im Landeshochschulgesetz (LHG) geregelten hochschulspezi- fischen Rechte und Pflichten der Gleichstellungsstellen vor Ort konkret umge- setzt? 3. In welchen Hochschulgremien, zu deren Mitwirkungsmöglichkeit es keine Rechtsgrundlage im LHG gibt, sind die Gleichstellungsbeauftragten und/oder eine vertretungsberechtigte Person vertreten (mit welchen Rechten, mit welchen Pflichten)? 4. Wie viele abgeschlossene Berufungsverfahren wurden in den letzten drei Jah- ren an den Hochschulen durchgeführt und an wie vielen waren die Gleichstel- lungsbeauftragten und/oder eine vertretungsberechtigte Person beteiligt? III. Personelle und sachliche Ausstattung 1. Für wie viele Studierende, Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie Beschäftig- te sind die Gleichstellungsbeauftragten zuständig (differenziert nach Geschlecht und Hochschule)? 2. Über welche personelle und sachliche Ausstattung verfügen die Gleichstel- lungsbeauftragten und wie unterscheidet sich diese Ausstattung nach Hoch- schularten? 3. Wie werden die Gleichstellungsbeauftragten sowie die Stellvertreterinnen und Stellvertreter, Mitglieder in Gleichstellungskommissionen sowie Fakultäts- gleichstellungsbeauftragten entlastet (z. B. finanzielle Entschädigung, Depu- tatsermäßigung, sonstige Kompensation)? 4. Wie viele Drittmittel haben die Gleichstellungsbeauftragten in den vergange- nen drei Jahren eingeworben und selbständig verausgabt? 5. Wie viele Mittel wurden an unseren Hochschulen im Akademischen Jahr 2011/2012 für Gleichstellungsmaßnahmen ausgegeben (differenziert nach Bundesmitteln, Landesmitteln, Eigenmitteln der Hochschulen, Drittmitteln der DFG, sonstigen Drittmitteln)? IV. Gleichstellungsmaßnahmen 1. Welche Gleichstellungsmaßnahmen wurden mit Landesmitteln, Hochschul- mitteln, Mitteln aus dem Professorinnen-Programm, DFG-Gleichstellungsmit- teln oder sonstigen Mitteln finanziert (ohne Familienförderung)? 2. Welche Maßnahmen werden im Bereich der Familienförderung durchgeführt (z. B. Audit „Familiengerechte Hochschule“, Total-E-Quality, Benchmarking- Prozesse)? 3. Welche Gleichstellungsmaßnahmen wurden vom Wissenschaftsministerium in den letzten drei Jahren initiiert und wie wurden diese angenommen (Anzahl der Bewerbungen je Maßnahme und Zahl der Bewilligungen; z. B. Unterstützung der Antragstellung zum Professorinnen-Programm, COMENT-Programm)? 4. Wie viele und welche Gleichstellungsmaßnahmen und Genderforschungsakti- vitäten werden gegenwärtig im Rahmen des Innovations- und Qualitätsfonds des Wissenschaftsministeriums gefördert? 2",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung (z. B. auch im Zuge der Aus- handlung des Solidarpakts), um die Gleichstellungsziele effektiver zu fördern und, falls sie dabei Zielvereinbarungen in Betracht zieht, welche erachtet sie als geeignet? V. Situation des Forschungsbereiches Gender Studies an den Hochschulen 1. An welchen Hochschulen gibt es eine Professur/Professuren im Bereich der Genderforschung und wenn ja, welche? 2. Wie beurteilt sie die Notwendigkeit, Gender Studies Angebote an Hochschulen in Baden-Württemberg verpflichtend zu verankern und ein entsprechendes Lehrangebot zur Verfügung zu stellen? VI. Förderung von Professorinnen 1. Wie hoch ist die Anzahl der Professorinnen an den baden-württembergischen Hochschulen (differenziert nach Hochschularten sowie nach Disziplinen und Besoldungsgruppen)? 2. Wie hoch war der Anteil der Professorinnen bei den Neuberufungen und wie viele Professorinnen wurden davon über das Professorinnen-Programm sowie das Ausbauprogramm Hochschule 2012 berufen? 3. Was plant sie, um von den hinteren Rangplätzen, die das Land bei Berufungen von Professorinnen bundesweit einnimmt, weiter nach vorne zu rücken? 11. 12. 2012 Schmiedel, Rivoir, Wölfle und Fraktion Begründung Die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern ist ein zentral wichtiges Anliegen der SPD-Landtagsfraktion. An den Hochschu- len wird die Förderung der Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere durch die Gleichstellungsbüros und die Gleichstel- lungsbeauftragten wahrgenommen. Allerdings wird immer wieder von schwieri- gen Arbeitsbedingungen berichtet, mit denen die Gleichstellungsbeauftragten zu kämpfen und ihre Aufgaben zu leiden haben. Zuletzt wurde dies durch den Rück- tritt der Gleichstellungsbeauftragten der Universität Ulm, ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter sowie der weiteren Mitglieder der Gleichstellungskommission deutlich. Diese Anfrage soll in Vorbereitung der Novelle des Landeshochschulgesetzes einen Überblick über die Situation der Gleichstellungsstellen in der baden-würt- tembergischen Hochschullandschaft ermöglichen. 3",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 Antwort*) Schreiben des Staatsministeriums vom 12. März 2013 Nr. IV-7740.: In der Anlage übersende ich unter Bezugnahme auf § 63 der Geschäftsordnung des Landtags die von der Landesregierung beschlossene Antwort auf die Große Anfrage. Krebs Ministerin im Staatsministerium *) Der Überschreitung der Sechs-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 4",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 Anlage: Schreiben des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Mit Schreiben vom 6. März 2013 Nr. 4910.0/291/1 beantwortet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: I. Aktuelle Situation der Förderung der Gleichstellung 1. An welchen baden-württembergischen Hochschulen gibt es Gleichstellungs- beauftragte sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter? Es gibt an allen baden-württembergischen Hochschulen Gleichstellungsbeauftrag- te. Die Hochschulen sind nach dem Landeshochschulgesetz (LHG) verpflichtet, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf die tatsächliche Durchsetzung der ver- fassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit von Frauen und Männern hinzu- wirken, bestehende Nachteile zu beseitigen und aktiv die Erhöhung der Frauen- anteile in allen Fächern und auf allen Ebenen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, zu fördern (§ 4 Abs. 1 LHG). Dazu sind an den Hochschulen eine Gleich- stellungsbeauftragte und bis zu drei Stellvertreterinnen zu wählen, die für die wis- senschaftlich tätigen Frauen und Studentinnen zuständig sind (§ 4 Abs. 2 LHG). Dieser gesetzlichen Verpflichtung kommen alle Hochschulen nach. 2. Wie viele der Gleichstellungsbeauftragten üben das Amt gegenwärtig kommis- sarisch aus? Keine Gleichstellungsbeauftragte übt ihr Amt derzeit kommissarisch aus. 3. Wie ist jeweils die Anzahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter und der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten und wie setzen sich die Gleichstellungs- kommissionen zusammen (jeweils differenziert nach den einzelnen Hochschu- len)? Die Anzahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Gleichstellungsbeauf- tragten variiert je nach Hochschulart. Im gesetzlichen Rahmen können die Hoch- schulen die Anzahl der Stellvertreterinnen autonom festlegen; das LHG sieht lediglich eine Obergrenze von drei Stellvertreterinnen der Gleichstellungsbeauf- tragten vor (§ 4 Abs. 2 LHG). Die Zahl der Stellvertreterinnen und die Reihen- folge der Stellvertretung regelt der Senat (§ 4 Abs. 2 S. 3 LHG). Eine Übersicht über die Anzahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter und Fakultätsgleichstel- lungsbeauftragten an den einzelnen Hochschulen bietet Tabelle 1 im Anhang. Die Einrichtung einer beratenden Gleichstellungskommission steht im Ermessen der Hochschulen (§ 4 Abs. 2 LHG). Insgesamt besteht an 26 Hochschulen eine Gleichstellungskommission, nicht immer handelt es sich jedoch um eine beraten- de Senatskommission im oben genannten Sinne. Mit Ausnahme des KIT haben alle Universitäten eine Gleichstellungskommission gebildet. Bei den Pädagogi- schen Hochschulen verfügt jede, an den Hochschulen für angewandte Wissen- schaften jede zweite Hochschule über eine Gleichstellungskommission. Die Duale Hochschule hat an drei Standorten eine Gleichstellungskommission eingerichtet. Hochschulübergreifend zeigt sich in Bezug auf die Zusammensetzung der Kom- missionen die Gruppe der Hochschullehrerinnen und -lehrer als anteilsstärkste Gruppe, ihr folgt die Gruppe der Akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Betrachtung der Daten nach Geschlechtszugehörigkeit der Kommissionsmit- glieder zeigt eine häufigere Beteiligung von Frauen in diesen Gremien. Tabelle 2 im Anhang stellt die Zusammensetzung der Gleichstellungskommissionen diffe- renziert nach den einzelnen Hochschulen dar. 5",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 Neben den Senats-Gleichstellungskommissionen gibt es an einigen Hochschulen auch Gleichstellungskommissionen auf Fakultätsebene (z. B. an den Fakultäten „Physik und Astronomie“ und „Mathematik und Informatik“ der Universität Hei- delberg). An den Kunst- und Musikhochschulen des Landes sind noch keine Gleichstel- lungskommissionen eingerichtet worden. 4. Gibt es darüber hinaus Personen, die sich schwerpunktmäßig mit der Umset- zung von Gender Mainstreaming und Diversity beschäftigen (z. B. Stabsstelle Diversity o. ä.), wiederum differenziert nach Hochschulen? Neben den Hochschulleitungen und Gleichstellungsbeauftragten engagieren sich an der Umsetzung von Gender Mainstreaming und Diversity Akteurinnen und Akteure aus verschiedenen Bereichen der Hochschulen, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gleichstellungsbüros, den Stabstellen und der Verwaltung (hier insbesondere in den Personalabteilungen). 5. Wie erklärt sie sich das vergleichsweise schlechte Abschneiden einiger Hoch- schulen im Rahmen der forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)? Die Bewertung der Umsetzungsberichte zu den forschungsorientierten Gleichstel- lungsstandards der Deutschen Forschungsgemeinschaft erfolgt anhand der Skala: Stadium 1: Erste Schritte zur Umsetzung wurden eingeleitet. Stadium 2: Einige erfolgversprechende Maßnahmen sind bereits etabliert, wei- tere befinden sich noch in der Planung. Stadium 3: Ein überzeugendes Gesamtkonzept ist überwiegend bereits imple- mentiert. Stadium 4: Ein bereits erfolgreich etabliertes Konzept wird weitergeführt und durch weitere innovative Ansätze ergänzt. In der zweiten Bewertungsrunde der Umsetzungsberichte waren unter den insge- samt 20 Hochschulen in Stadium 4 drei Universitäten aus Baden-Württemberg. Weitere drei Universitäten wurden in Stadium 3 angesiedelt. Zwei Universitäten erreichten Stadium 2 und eine Hochschule wurde in Stadium 1 positioniert. Im Vergleich zur vorangegangenen Bewertung erhöhte sich der Landesdurchschnitt dabei von 2,6 auf 2,9. Insgesamt betrachtet ist also die Mehrheit (67 %) aller baden-württembergischen Universitäten in den oberen Stufen 3 und 4 verortet. Eine hohe Akzeptanz gegenüber der Thematik sowie eine entsprechende Bedeu- tungsbeimessung auf allen Entscheidungsebenen innerhalb der Hochschulen sind weitere förderliche Faktoren. II. Struktur und Verankerung der Gleichstellungsstellen in den Hochschulen 1. Wo sind die Gleichstellungsstellen im Gefüge der Hochschulen angesiedelt und wer entscheidet über ihre Besetzung? Unter Gleichstellungsstellen wird im Folgenden die Gleichstellungsbeauftragte sowie ihre personelle und sachliche Ausstattung (Gleichstellungsbüro) verstanden. Die Gleichstellungsbeauftragte ist dem Vorstand der Hochschule unmittelbar zu- geordnet (§ 4 Abs. 7 LHG). In der Regel wählt der Senat aus dem Kreis des an der Hochschule hauptberuflich tätigen weiblichen wissenschaftlichen Personals eine Gleichstellungsbeauftragte und bis zu drei Stellvertreterinnen (§ 4 Abs. 2 LHG). 6",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 Die Hälfte der Hochschulen hat ein Gleichstellungsbüro. Darunter sind alle Uni- versitäten, acht Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die Duale Hoch- schule Baden-Württemberg und vier Pädagogische Hochschulen. Die Ansiedelung dieser Gleichstellungsbüros ist an den betreffenden Hochschu- len unterschiedlich. Zumeist sind sie – teilweise als Stabsstellen – direkt der Hochschulleitung zugeordnet. In Einzelfällen sind sie direkt der Gleichstellungs- beauftragten zugeordnet. In einem Fall gehört das Gleichstellungsbüro zur Zentra- len Verwaltung der Hochschule. Über die Besetzung der Stellen in den Gleichstellungsbüros liegen keine vollstän- digen Angaben vor. Mehrheitlich liegt die Entscheidung über die Besetzung bei der Gleichstellungsbeauftragten. 2. Wie werden die im Landeshochschulgesetz (LHG) geregelten hochschulspezifi- schen Rechte und Pflichten der Gleichstellungsstellen vor Ort konkret umge- setzt? 3. In welchen Hochschulgremien, zu deren Mitwirkungsmöglichkeit es keine Rechtsgrundlage im LHG gibt, sind die Gleichstellungsbeauftragten und/oder eine vertretungsberechtigte Person vertreten (mit welchen Rechten, mit wel- chen Pflichten)? Die im LHG geregelten Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten werden – vor Ort wie gesetzlich vorgesehen – umgesetzt. Darüber hinaus werden den Gleichstellungsbeauftragten teilweise auch mehr Rechte als gesetzlich vorge- sehen eingeräumt. So wird die Gleichstellungsbeauftragte an vielen Hochschulen zu allen Gremiensitzungen eingeladen oder – unabhängig von einer Unterreprä- sentanz von Frauen – an allen Stellenausschreibungen beteiligt. Ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen treffen viele Hochschulen bezüglich der Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern weitere Festlegungen in ihren Leitbildern, Grundordnungen, Gleichstellungsprogrammen, Berufungsleitfäden, Dienstvereinbarungen etc. Die Hochschulen betreiben mit der Unterstützung der Gleichstellungsbeauftrag- ten, der Gleichstellungsbüros und der Gleichstellungskommissionen eine aktive Gleichstellungsarbeit. Dazu gehören neben der Erstellung und Umsetzung der Gleichstellungspläne, die Teil der Struktur- und Entwicklungspläne sind, vielfälti- ge Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile bei den Professuren und akade- mischen Mitarbeitenden, zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen, zur Erhöhung der Frauenanteile in den MINT-Fächern sowie zur Vereinbarkeit von wissenschaftlicher, künstlerischer und medizinischer Tätigkeit und Familie. Da- rüber hinaus ist die Gleichstellungsbeauftragte Ansprechpartnerin bei sexueller Belästigung und Diskriminierung. Sie ist mit den Arbeitsgruppen oder Stellen, die dazu an den Hochschulen bestehen, in engem Austausch. Einige Hochschulen geben an, die in § 4 Abs. 5 LHG frühzeitige Unterrichtung der Gleichstellungsbeauftragten über alle Angelegenheiten, die einen unmittel- baren Bezug zu ihrer Aufgabenstellung aufweisen, dadurch zu gewährleisten, dass die Gleichstellungsbeauftragte über die Arbeit aller relevanten Kommissio- nen informiert wird und in engem Austausch mit der Hochschulleitung steht. An vielen Hochschulen nimmt die Gleichstellungsbeauftragte themenbezogen regel- mäßig an den Sitzungen des Rektorats teil. 4. Wie viele abgeschlossene Berufungsverfahren wurden in den letzten drei Jah- ren an den Hochschulen durchgeführt und an wie vielen waren die Gleichstel- lungsbeauftragten und/oder eine vertretungsberechtigte Person beteiligt? Für den Zeitraum 2010 bis 2012 meldeten die Hochschulen 1.676 durchgeführte Berufungsverfahren. Wie in § 4 Abs. 3 LHG vorgegeben, war an jedem Verfahren die Gleichstellungsbeauftragte, deren Stellvertretung oder eine vertretungsberech- tigte Person beteiligt. 7",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 III. Personelle und sachliche Ausstattung 1. Für wie viele Studierende, Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie Beschäftigte sind die Gleichstellungsbeauftragten zuständig (differenziert nach Geschlecht und Hochschule)? Zur Anzahl der Studierenden siehe Tabelle 3 im Anhang. Zur Anzahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten siehe Tabelle 4 im Anhang. Zur Anzahl der Beschäftigten siehe Tabelle 5 im Anhang. 2. Über welche personelle und sachliche Ausstattung verfügen die Gleichstel- lungsbeauftragten und wie unterscheidet sich diese Ausstattung nach Hoch- schularten? Die Hochschulen sind verpflichtet, der Gleichstellungsbeauftragten zur wirksa- men Erfüllung ihrer Aufgaben die erforderliche Personal- und Sachausstattung im Haushalt der Hochschulen bereitzustellen (§ 4 Abs. 6 LHG). Die Personal- und Sachausstattung variiert zwischen den unterschiedlichen Hochschularten, aber auch innerhalb einer Hochschulart in Abhängigkeit von der Größe der jeweiligen Hochschule (siehe hierzu insbesondere Tabelle 3 und 5 im Anhang) und von den durch die Gleichstellungsbeauftragten jeweils wahrgenommenen Aufgaben. 3. Wie werden die Gleichstellungsbeauftragten sowie die Stellvertreterinnen und Stellvertreter, Mitglieder in Gleichstellungskommissionen sowie Fakultätsgleich- stellungsbeauftragten entlastet (z. B. finanzielle Entschädigung, Deputats- ermäßigung, sonstige Kompensation)? Die Gleichstellungsbeauftragte ist zur Ausübung ihres Amtes von ihren sonstigen Dienstaufgaben angemessen zu entlasten (§ 4 Abs. 6 LHG). Die Definition der Angemessenheit liegt in der Autonomie der Hochschule. Deputatsermäßigungen der Gleichstellungsbeauftragten an den Hochschulen des Landes sind wie folgt geregelt: Bei den Hochschulen für angewandte Wissenschaften erfolgt die Ermäßigung gemäß § 8 Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO). Nach dieser Regelung darf die Hochschule Ermäßigungen für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben sowie von weiteren Aufgaben und Funktionen in Fachhochschulen im Gesamtumfang von 7 % des Gesamtumfangs der Lehrverpflichtungen der hauptberuflichen Lehr- personen an der Hochschule erteilen. Diese Regelung umfasst auch die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten und deren Vertreterinnen. Die Ermäßigung pro Person (Gleichstellungsbeauftragte und deren Vertreterinnen) darf vier Semester- wochenstunden nicht überschreiten (§ 8 Abs. 2 LVVO). Gemäß § 9 LVVO wird an den Universitäten und Pädagogischen Hochschulen die Lehrverpflichtung auf Antrag durch das Wissenschaftsministerium ermäßigt – für die Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertretung werden maximal insgesamt vier Lehrveranstaltungsstunden (LVS) gewährt. Für die Duale Hochschule Baden-Württemberg gelten die Regelungen der Lehr- verpflichtungsverordnung für Berufsakademien (BALVVO). Die Summe der Er- mäßigungen darf hier bei den einzelnen Lehrpersonen 128 LVS im Studienjahr nicht überschreiten (§ 5 Abs. 1 BALVVO). An den Kunst- und Musikhochschulen kann die Lehrverpflichtung für Gleichstel- lungsbeauftragte um bis zu 20 % reduziert werden, die Entscheidung darüber trifft der Vorstand der Hochschule (§ 10 Abs. 1 LVVO KHS). Leitet die Lehrperson gleichzeitig ein Hochschulinstitut, so kann nur für eine dieser beiden Funktionen eine Ermäßigung gewährt werden. Eine finanzielle Entschädigung kann in Form von Leistungsbezügen nach § 38 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg (LBesGBW) gewährt werden. 8",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 Der Senat regelt die Anzahl der Stellvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftrag- ten (§ 4 Abs. 2 LHG). Außerdem kann der Senat eine beratende Gleichstellungs- kommission nach § 19 Abs. 1 LHG einrichten (§ 4 Abs. 2 LHG). Das Amt einer Fakultätsgleichstellungsbeauftragten ist nicht im LHG geregelt. 4. Wie viele Drittmittel haben die Gleichstellungsbeauftragten in den vergange- nen drei Jahren eingeworben und selbständig verausgabt? Es liegen keine Daten vor, die eine solche Differenzierung zulassen. Gemäß ihren Rückmeldungen haben die Hochschulen1 unter Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten geschätzte Mittel i. H. v. ca. 18,4 Mio. Euro einge- worben. Diese Mittel wurden im Rahmen der Zweckbindung der Programme von den Hochschulen und den Gleichstellungsbeauftragten verausgabt. 5. Wie viele Mittel wurden an unseren Hochschulen im Akademischen Jahr 2011/2012 für Gleichstellungsmaßnahmen ausgegeben (differenziert nach Bundesmitteln, Landesmitteln, Eigenmitteln der Hochschulen, Drittmitteln der DFG, sonstigen Drittmitteln)? Die Ausgaben für Gleichstellungsmaßnahmen an den Hochschulen in Baden- Württemberg nach Finanzierungsart fasst die folgende Tabelle zusammen. Zu den Daten muss angemerkt werden, dass die Hochschulen die Frage in Bezug auf die Definition von Gleichstellungsmaßnahmen unterschiedlich interpretierten und deshalb davon ausgegangen werden muss, dass die Beträge nicht sämtliche umgesetzten Maßnahmen und Programme widerspiegeln. Ausgaben für Gleichstellungsmaßnahmen an den Hochschulen in Baden-Würt- temberg nach Finanzierungsart, in Euro (2011 bzw. 2012) Eigenmittel Bundes- Landes- Sonstige Gesamt der Hoch- ESF DFG mittel mittel Drittmittel schule 13.598.334 2.077.761 4.042.762 4.195.092 171.189 1.862.567 1.248.963 Quelle: Meldungen der Hochschulen, Januar/Februar 2013 Anmerkungen: In den oben dargestellten Daten sind die Angaben einer Hochschule nicht inbe- griffen. Konkrete Daten zum Akademischen Jahr 2011/2012 liegen nicht vor. Seitens der Hoch- schulen wurde daher auf Daten aus dem Haushaltsjahr 2011 oder dem Haushaltsjahr 2012 zurückgegriffen. Eigenmittel der Hochschulen sind i. d. R. Landesmittel. IV. Gleichstellungsmaßnahmen 1. Welche Gleichstellungsmaßnahmen wurden mit Landesmitteln, Hochschulmit- teln, Mitteln aus dem Professorinnen-Programm, DFG-Gleichstellungsmitteln oder sonstigen Mitteln finanziert (ohne Familienförderung)? Die Abfrage des Wissenschaftsministeriums bei den Hochschulen in Bezug auf die bestehenden Gleichstellungsmaßnahmen ergab ein sehr breites Bild. Nach- folgend wird ein Überblick über diese Maßnahmen und deren wesentliche Finan- zierungsquellen gegeben. Da den Hochschulen in Bezug auf die Definition von Gleichstellungsmaßnahmen bei der Beantwortung keine Vorgaben gemacht wurden, kann die Übersicht je- doch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. _____________________________________ 1 Die Datenmeldungen von fünf Hochschulen konnten nicht berücksichtigt werden. 9",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 Gleichstellungsmaßnahmen Landes- Hoch- Professorinnen- DFG- sonstige mittel schul- programm Gleich- Mittel mittel stellungs- mittel Professionalisierung der X X X Gleichstellungsarbeit durch die Finanzierung von Gleich- stellungsbüros, Stabsstellen, Aufbau eines Gender- Berichtswesens/Bench- markings, Erstellung von Leitfäden, Einrichtung von Gleichstellungskommissionen etc. Förderung von Habilitations- X X X stellen im Rahmen des Margerete von Wrangell- Habilitationsprogramms Angebote im Rahmen des X X Programms MuT – Mentoring und Training Gleichstellungsfördernde X X X Maßnahmen im Rahmen des Professorinnenprogramms (z. B. Vorgriffsprofessur, Angebote des MuT- Programms, Förderung von Promotions- und Habilita- tionsstipendien) Maßnahmen zur Erhöhung der X X X Frauenanteile in unterreprä- sentierten Fächern, insbes. den MINT-Fächern (auch Ange- bote für Schülerinnen) Vergabe von Lehraufträgen X aus dem Mathilde-Planck- Lehrauftragsprogramm Innovations- und Qualitäts- X fonds (IQF)-geförderte Maß- nahmen Förderung von Promotions- X X und Habilitationsstipendien (z. B. Brigitte Schlieben- Lange-Programms des Landes und hochschuleigene Pro- gramme) Förderung von Mentoring- X X Programmen (COMENT und hochschuleigene Programme) Dual Career Couples- X X Angebote bzw. Programme Maßnahmen im Rahmen von X Diversity Management Gleichstellungsmaßnahmen an X Sonderforschungsbereichen (z. B. Workshops, Seminare, Mentoring) und im Rahmen strukturierter Programme der DFG-Förderung 10",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 Gleichstellungsmaßnahmen Landes- Hoch- Professorinnen- DFG- sonstige mittel schul- programm Gleich- Mittel mittel stellungs- g mittel Hochschuleigene Gleichstel- X lungsprogramme (z. B. auf Fakultätsebene) Vergabe von Gleichstellungs- X oder Gender-Preisen Durchführung von gender- X relevanten Veranstaltungen (z. B. Boys’/Girls’Day, Gast- vorträge) Öffentlichkeitsarbeit zu X Gleichstellungsthemen und Angeboten der Hochschulen 2. Welche Maßnahmen werden im Bereich der Familienförderung durchgeführt (z. B. Audit „Familiengerechte Hochschule“, Total-E-Quality, Benchmarking- Prozesse)? Maßnahmen im Bereich Anzahl der Hochschulen der Familienförderung in Baden-Württemberg audit familiengerechte hochschule 19 Total E-Quality 6 Familienservice 8 Benchmarking-Prozesse 5 Kinderbetreuung 18 Ferienbetreuung 9 Notfallbetreuung 7 Dual Career Service 9 Quelle: Meldungen der Hochschulen im Januar/Februar 2013 Die Hochschulen im Land führen eine Vielzahl an weiteren, sehr unterschied- lichen Maßnahmen durch, wie zum Beispiel: Beratungen zum Thema Vereinbarkeit, Maßnahmen zur Pflege, Maßnahmen zur familiengerechten Arbeitszeit, Unterstützung von Wissenschaftlerinnen während der Schwangerschaft, Familienwohnungen für studierende Eltern, Runder Tisch Studierende mit Kind, Familienförderung im Bereich Veranstaltungsanmeldung und Lehrzeiten, Reisekostenzuschuss für mitreisende Kinder auf Tagungen, Workshops für Führungskräfte, familienfreundliche Prüfungsordnungen, freier Mittagstisch für Studierendenkinder, Concierge Service zur Erleichterung von Alltagsaufgaben für Familien, Kontakthalte- und Wiedereinstiegsprogramm, Pro- gramm zur Überbrückung weniger produktiver (Familien)Phasen, Kooperationen und Bündnisse, Mitgliedschaft im Best Practice Club „Familie in der Hochschu- le“, Begrüßungsveranstaltung für studierende Eltern im Rahmen der Orientie- rungsphase zu Beginn des Wintersemesters, audit berufundfamilie (Universitäts- klinika), Homecare/Eldercare. Außerdem werden Still- und Wickelräume, Eltern- Kind-Räume und -Büros oder ein Kinderspielbereich in der Bibliothek angeboten. 11",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 3. Welche Gleichstellungsmaßnahmen wurden vom Wissenschaftsministerium in den letzten drei Jahren initiiert und wie wurden diese angenommen (Anzahl der Bewerbungen je Maßnahme und Zahl der Bewilligungen; z. B. Unterstützung der Antragstellung zum Professorinnen-Programm, COMENT-Programm)? Ab dem Jahre 2010 wurden die ESF-Programme „MINT-Karriereberatungsstellen für Frauen“ und „COMENT-Coaching-, Mentoring- und Trainings für mehr Frauen in Spitzenpositionen“ neu aufgelegt. Zudem wurden bereits etablierte Pro- gramme wie das Brigitte Schlieben-Lange-Programm, das Kinderbetreuungs- programm für das wissenschaftliche Personal an den Hochschulen, das Mathilde- Planck-Lehrauftragsprogramm, das Margarete von Wrangell-Habilitationspro- gramm und das Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder weiter aus- geschrieben. Um darstellen zu können, wie Maßnahmen von den Hochschulen angenommen wurden, zeigt die folgende Abbildung anhand der Indikatoren „eingereichte und geförderte Anträge“ nur jene Maßnahmen, denen eine (Programm-)Ausschrei- bung vorausging und gibt einen Überblick über die seit Bestehen des Programms eingereichten sowie tatsächlich geförderten Anträge: In der Abbildung sind die Maßnahmen MuT – Mentoring und Training, Schüle- rinnen forschen sowie Netzwerk FIT nicht enthalten, da für diese Programme ent- weder den Hochschulen oder den Landeskonferenzen der Gleichstellungsbeauf- tragten Mittel zur Verfügung gestellt wurden, die diese autonom verwalten bzw. verwalteten. 4. Wie viele und welche Gleichstellungsmaßnahmen und Genderforschungsakti- vitäten werden gegenwärtig im Rahmen des Innovations- und Qualitätsfonds des Wissenschaftsministeriums gefördert? Da Chancengleichheitsaktivitäten nicht nur ein Forschungsgegenstand innerhalb der jeweiligen Projekte sein können, sondern die Vergabekriterien des Innova- tions- und Qualitätsfonds (IQF) vorsehen, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen in das Projekt einbezogen wird, ist eine konkrete Zahlenangabe zu den im IQF geförderten Gleichstellungsmaßnahmen nicht möglich. Darüber hinaus verlangen die Ausschreibungen des IQF für die Antragstellung eine Darstellung, wie in dem Projekt die Chancengleichheit von Frauen und Män- nern sichergestellt wird und welche Gleichstellungsmaßnahmen die Hochschule in dem betroffenen Bereich innerhalb ihres Gleichstellungskonzepts unternimmt. In den Gutachtersitzungen des IQF werden die Gutachterinnen und Gutachter regelmäßig auf die Berücksichtigung dieser Vorgaben gesondert hingewiesen. 12",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung (z. B. auch im Zuge der Aus- handlung des Solidarpakts), um die Gleichstellungsziele effektiver zu fördern und, falls sie dabei Zielvereinbarungen in Betracht zieht, welche erachtet sie als geeignet? Die Landesregierung plant, im Rahmen der Novellierung des Landeshochschul- gesetzes weitere Rahmenbedingungen zu schaffen, um schneller erkennbare Fort- schritte in der Gleichstellungspolitik zu erzielen. So ist u. a. vorgesehen, eine Frauenquote von mindestens 40 % für Hochschulräte einzuführen. Zielvereinbarungen sind grundsätzlich ein geeignetes Instrument zur Verbesse- rung der Gleichstellung; sie müssen jedoch hinreichend präzise und messbar sein. Der derzeitige Solidarpakt läuft noch bis Ende 2014. V. Situation des Forschungsbereiches Gender Studies an den Hochschulen 1. An welchen Hochschulen gibt es eine Professur/Professuren im Bereich der Genderforschung und wenn ja, welche? An acht Hochschulen in Baden-Württemberg haben aktuell die Denominationen von 16 Professuren einen direkten Bezug zur Geschlechterforschung. Die folgende Abbildung fasst die Hochschulen nach Hochschulart, Anzahl der Genderprofessuren und den jeweiligen Denominationen zusammen: Hochschule Anzahl der Denomination Genderprofessuren - Kognitionswissenschaft und Gender Studies - Soziologie und empirische Geschlechterforschung Universität Freiburg 3 - Gender Studies in der Informatik - Behavioral Economics mit dem Schwerpunkt Gender- effekte in ökonomischen Entscheidungen Universität Heidelberg 2 - Differenzielle Psychologie und Geschlechterforschung - Gender und Ernährung - Ernährungsmedizin/Prävention und Genderforschung Universität Hohenheim 3 - Haushalts- und Konsumökonomik sowie Gender- ökonomik Universität Konstanz 1 Soziologie mit Schwerpunkt Gender Studies Universität Stuttgart 1 Diversity Studies in den Ingenieurwissenschaften - Soziologie der Geschlechterverhältnisse Universität Tübingen 2 - English Literature and Gender Studies Mathematik und ihre Didaktik mit einem Schwerpunkt PH Ludwigsburg 1 Geschlechterforschung - Politikwissenschaft mit dem Schwerpunkt Familien- und Frauenpolitik - Sozialrecht, Familien-, Kinder- und Jugendrecht, Hochschule Esslingen 3 Antidiskriminierungsrecht - Sozialpolitik, Antidiskriminierungs- und Genderpolitik 13",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 2. Wie beurteilt sie die Notwendigkeit, Gender Studies Angebote an Hochschulen in Baden-Württemberg verpflichtend zu verankern und ein entsprechendes Lehrangebot zur Verfügung zu stellen? Die Landesregierung begrüßt Forschungsinitiativen im Bereich der Gender Stu- dies. Im Sinne der Freiheit von Forschung und Lehre und auch angesichts der Autonomie der Hochschulen möchte die Landesregierung jedoch auch in diesem Bereich keinen Zwang ausüben, indem entsprechende Verpflichtungen den Hoch- schulen auferlegt werden. VI. Förderung von Professorinnen 1. Wie hoch ist die Anzahl der Professorinnen an den baden-württembergischen Hochschulen (differenziert nach Hochschularten sowie nach Disziplinen und Besoldungsgruppen)? Im Jahre 2011 waren von den 6.585 besetzen Professuren in Baden-Württemberg 1.141 an eine Frau vergeben, was einem Anteil von 17,3 % entspricht. Nach Hochschularten betrachtet variierte der Frauenanteil zwischen 13,2 % an den Dualen Hochschulen und 37,6 % an den Pädagogischen Hochschulen. Die folgende Abbildung zeigt die Professorinnen an den Hochschulen in Baden- Württemberg nach Hochschulart und Geschlecht. Professorinnen an den Hochschulen in Baden-Württemberg 2011 nach Hochschulart und Geschlecht Professoren Frauen- Hochschulart insgesamt dar. weibl. anteil Universitäten zusammen 2.575 415 16,1 % Staatliche Universitäten 2.117 359 17,0 % Private wissenschaftliche Hochschulen 41 8 19,5 % Kliniken 417 48 11,5 % Pädagogische Hochschulen 354 133 37,6 % Kunsthochschulen 373 91 24,4 % Duale Hochschule BW 576 76 13,2 % Hochschulen für angewandte Wissenschaften zusammen 2.707 426 15,7 % Staatliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften 2.292 318 13,9 % Nicht staatliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften 284 84 29,6 % Hochschulen für angewandte Wissenschaften der Verwaltung 131 24 18,3 % Professoren insgesamt 6.585 1.141 17,3 % Quelle: Statistisches Landesamt Nach Fächergruppen betrachtet variiert der Frauenanteil bei den Professuren zwi- schen 9 % in den Ingenieurwissenschaften und 35 % in den Sprach- und Kultur- wissenschaften. 14",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 Professoren an baden-württembergischen Hochschulen 2011 nach Fächergruppen und Geschlecht Organisatorische Zuordnung Fächergruppe Professoren Frauen insgesamt Anzahl Anteil Sprach- und Kulturwissenschaften 764 269 35 % Sport 29 6 21 % Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 1.814 344 19 % Mathematik, Naturwissenschaften 1.332 159 12 % Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 436 60 14 % Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften 149 29 19 % Ingenieurwissenschaften 1.493 134 9% Kunst, Kunstwissenschaft 504 121 24 % Zentrale Einrichtungen (ohne klinikspezifische Einrichtungen) 64 19 30 % Zentrale Einrichtungen der Hochschulkliniken (nur Humanmedizin) 0 0 Professoren insgesamt 6.585 1.141 17 % Quelle: Statistisches Landesamt In Bezug auf die professoralen Besoldungsgruppen zeigt sich eine höhere Beteili- gung von Frauen bei den (neuen) W-Besoldungen als bei den (alten) C-Besoldun- gen. Professoren an baden-württembergischen Hochschulen 2011 nach Besoldungsgruppen und Geschlecht Professoren Frauen- Besoldungsgruppe insgesamt dar. weibl. anteil C4 und entspr. Besoldungsgruppen 945 89 9% C3 und entspr. Besoldungsgruppen 1.370 183 13 % C2 und entspr. Besoldungsgruppen - auf Dauer - 1.000 182 18 % C2 und entspr. Besoldungsgruppen - auf Zeit - 129 44 34 % W3 1.455 315 22 % W2 1.494 267 18 % Juniorprofessoren, W1, AT 166 55 33 % Gastprofessoren (hauptberuflich), W2, W3, C2-C4, BAT IIa, 26 6 23 % E13h, E14, AT Professoren insgesamt 6.585 1.141 17 % Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.4, Tabelle 2 2. Wie hoch war der Anteil der Professorinnen bei den Neuberufungen und wie viele Professorinnen wurden davon über das Professorinnen-Programm sowie das Ausbauprogramm Hochschule 2012 berufen? Im Zeitraum 2008 bis 2012 betrug der Frauenanteil bei den Neuberufungen 24 % (Meldungen der Hochschulen im Januar/Februar 2013). Von den im Betrach- tungszeitraum insgesamt 569 neuberufenen Frauen wurden insgesamt 152 Profes- sorinnen über das Ausbauprogramm Hochschule 2012 und das Professorinnen- programm gefördert. Der relative Anteil von neuberufenen Frauen aus den ge- nannten Programmen lag somit bei 26 %. 15",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 3. Was plant sie, um von den hinteren Rangplätzen, die das Land bei Berufungen von Professorinnen bundesweit einnimmt, weiter nach vorne zu rücken? Im Jahre 2011 lag der hochschulübergreifende Frauenanteil bei den Berufungen bei 22 % und damit fast fünf Prozentpunkte unter dem Bundesdurchschnitt von knapp 27 %. Die folgende Abbildung zeigt die Frauenanteile bei Berufungen im Jahr 2011 nach Hochschularten und im Bundesvergleich. Berufungen auf Hochschulprofessuren 2011 Baden-Württemberg Bund Frauen Frauen Insgesamt Insgesamt absolut in Prozent absolut in Prozent Universitäten und gleichgestellte Hochschulen (inkl. Pädagogische 364 97 26,6 2.398 698 29,1 Hochschulen) Hochschulen für angewandte 263 38 14,4 1.161 237 20,4 Wissenschaften (inkl. DHBW) Kunst- und Musikhochschulen 17 8 47,1 133 56 42,1 Gesamt 644 143 22,2 3.692 991 26,8 Quelle: GWK (2012): Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung - 16. Fortschreibung des Datenmaterials, S. 61 ff. Um den Frauenanteil bei den Berufungen zu erhöhen, ist einerseits das Engage- ment der Landesregierung und andererseits das der Hochschulen gefragt. Die Landesregierung erachtet die Schaffung unterstützender Rahmenbedingungen beispielsweise über die Erhöhung der Anzahl von Frauen, die die Berufungsvor- aussetzungen erfüllen, oder die Erhöhung der Transparenz von Begutachtungsver- fahren über Vorgaben im LHG als zielführend. Um mehr Frauen für die Hoch- schulen in Baden-Württemberg zu gewinnen, beteiligt sich die Landesregierung außerdem an der Fortsetzung des Professorinnenprogramms. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst 16",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 Anhang: Tabelle 1: Anzahl der Stellvertreterinnen und Fakultätsgleichstellungsbeauftragten an den Hochschulen Baden-Württembergs Anzahl der Fakultäts- Anzahl der Stellver- Name der Hochschule gleichstellungs- treter/-innen beauftragten Universität Konstanz 1 3 Universität Mannheim 1 9 Universität Tübingen 3 7 Universität Ulm 3 16 Universität Stuttgart 3 10 Universität Hohenheim 1 6 Universität Freiburg 3 11 Universität Heidelberg 1 20 Karlsruher Institut für Technologie (KIT) 3 13 PH Heidelberg 2 0 PH Weingarten 2 2 PH Ludwigsburg 3 3 PH Freiburg 3 0 PH Schwäbisch Gmünd 2 0 PH Karlsruhe 1 0 Hochschule für Musik Trossingen 1 0 Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim 0 0 Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe 1 0 Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart 0 0 Hochschule für Musik Freiburg 0 0 Hochschule für Musik Karlsruhe 1 0 Hochschule für Gestaltung Karlsruhe 2 0 Akademie der Bildenden Künste Stuttgart 2 0 Hochschule Ulm 1 6 Hochschule Karlsruhe 2 0 Hochschule Esslingen 1 11 Hochschule Stuttgart 2 0 Hochschule Albstadt-Sigmaringen 3 0 Hochschule Heilbronn 2 0 Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg 2 0 Hochschule Mannheim 1 0 Hochschule Aalen 2 4 Hochschule Rottenburg 2 0 Hochschule Nürtingen-Geislingen 3 3 Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd 2 0 Hochschule Offenburg 3 4 Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl 1 0 Hochschule Furtwangen 3 0 Hochschule Pforzheim 2 1 Hochschule Konstanz 2 6 Hochschule Reutlingen 2 0 Hochschule Biberach 1 0 Hochschule Ravensburg-Weingarten 2 0 Hochschule der Medien Stuttgart 1 0 Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) 13 1 17",
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"content": "18 Tabelle 2: Zusammensetzung der Gleichstellungskommissionen an den Hochschulen Baden-Württembergs Gleichstellungskommission insgesamt HochschullehrerInnen Akademische MitarbeiterInnen Sonstiges wissenschaftliches Personal Studierende Sonstiges Personal Hochschul- Hochschul- Hochschul- sonst. wiss. sonst. wiss. sonst. wiss. sonst. sonst. sonst. Mitglieder davon davon Akad. MA Akad. MA Akad. MA Studierende Studierende Studierende Name der Hochschule lehrerInnen lehrerinnen lehrer Personal Personal Personal Personal Personal Personal gesamt Frauen Männer gesamt weiblich männlich gesamt weiblich männlich Landtag von Baden-Württemberg gesamt weiblich männlich gesamt weiblich männlich gesamt weiblich männlich Universität Konstanz 17 14 3 2 2 0 8 7 1 0 0 0 5 3 2 2 2 0 Universität Mannheim 17 15 2 7 6 1 5 5 0 0 0 0 2 1 1 3 3 0 Universität Tübingen 52 40 12 10 8 2 20 18 2 9 5 4 13 9 4 0 0 0 Universität Ulm 16 11 5 8 5 3 7 5 2 0 0 0 1 1 0 0 0 0 Universität Stuttgart 6 5 1 2 2 0 2 2 0 0 0 0 2 1 1 0 0 0 Universität Hohenheim 13 12 1 3 3 0 3 3 0 3 3 0 2 1 1 2 2 0 Universität Freiburg 13 8 5 6 3 3 2 1 1 0 0 0 2 2 0 3 2 1 Universität Heidelberg 14 12 2 8 6 2 4 4 0 0 0 0 2 2 0 0 0 0 PH Heidelberg 11 8 3 2 2 0 5 3 2 0 0 0 4 3 1 0 0 0 PH Weingarten 7 4 3 5 3 2 2 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 PH Ludwigsburg 10 6 4 6 4 2 0 0 0 0 0 0 2 1 1 2 1 1 PH Freiburg 20 17 3 13 11 2 3 3 0 0 0 0 3 2 1 1 1 0 PH Schwäbisch Gmünd 9 7 2 5 5 0 2 1 1 0 0 0 2 2 0 0 0 0 PH Karlsruhe 8 7 1 5 4 1 1 1 0 0 0 0 2 2 0 0 0 0 Hochschule Ulm 7 3 4 6 2 4 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 Hochschule Esslingen 12 9 3 10 7 3 1 1 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 Hochschule Stuttgart 4 4 0 3 3 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 Hochschule Heilbronn 8 8 0 4 4 0 2 2 0 0 0 0 0 0 0 2 2 0 Hochschule Mannheim 7 6 1 4 3 1 0 0 0 2 2 0 0 0 0 1 1 0 Hochschule Rottenburg 3 2 1 1 0 1 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Hochschule Offenburg 10 9 1 2 2 0 2 2 0 0 0 0 3 2 1 3 3 0 Hochschule Furtwangen 21 13 8 5 2 3 5 5 0 4 1 3 1 1 0 6 4 2 Hochschule Konstanz 31 31 0 10 10 0 2 2 0 7 7 0 2 2 0 10 10 0 Hochschule Reutlingen 12 8 4 7 3 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5 5 0 Hochschule Ravensburg- Weingarten 10 7 3 7 4 3 1 1 0 0 0 0 1 1 0 1 1 0 DHBW Standort Mannheim 2 2 0 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. DHBW Standort Ravensburg 3 3 0 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. DHBW Standort Stuttgart 4 4 0 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Gesamt 347 275 72 141 104 37 79 69 10 25 18 7 52 39 13 41 37 4 Drucksache 15 / 2796",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 Tabelle 3: Anzahl der Studierenden an den Hochschulen Baden-Württembergs Studierende Name der Hochschule Gesamt Männer Frauen Duale Hochschule Baden-Württemberg 30.841 17.646 13.195 Hochschulen für angewandte Wissenschaften 84.718 54.865 29.923 Hochschule Aalen 4.944 3.464 1.480 Hochschule Albstadt-Sigmaringen 2.899 1.696 1.203 Hochschule Biberach 2.221 1.470 751 Hochschule der Medien Stuttgart 4.136 2.116 2.020 Hochschule Esslingen 6.063 4.355 1.708 Hochschule Furtwangen 5.745 3.790 1.955 Hochschule Heilbronn 8.015 5.086 2.929 Hochschule Karlsruhe 6.857 5.356 1.501 Hochschule Kehl 1.019 351 668 Hochschule Konstanz 4.461 3.159 1.302 Hochschule Ludwigsburg 1.901 567 1.334 Hochschule Mannheim 5.113 3.540 1.573 Hochschule Nürtingen-Geislingen 4.622 2.348 2.274 Hochschule Offenburg 4.082 3.111 971 Hochschule Pforzheim 5.593 3.185 2.408 Hochschule Ravensburg-Weingarten 3.226 2.293 1.003 Hochschule Reutlingen 4.699 2.736 1.963 Hochschule Rottenburg 850 655 195 Hochschule Schwäbisch Gmünd 642 300 342 Hochschule Stuttgart 3.675 2.140 1.535 Hochschule Ulm 3.955 3.147 808 Kunst- und Musikhochschulen 4.718 2.053 2.710 Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe 316 139 177 Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart 840 296 544 Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe 438 200 238 Staatliche Hochschule für Musik Freiburg 536 224 312 Staatliche Hochschule für Musik Karlsruhe 655 312 343 Staatliche Hochschule für Musik Trossingen 456 221 235 Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart 738 346 437 Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim 739 315 424 Pädagogische Hochschulen 24.655 5.788 18.867 Pädagogische Hochschule Freiburg 4.893 1.334 3.559 Pädagogische Hochschule Heidelberg 4.604 1.096 3.508 Pädagogische Hochschule Karlsruhe 3.249 614 2.635 Pädagogische Hochschule Ludwigsburg 5.692 1.197 4.495 Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd 2.915 682 2.233 Pädagogische Hochschule Weingarten 3.302 865 2.437 Universitäten 172.557 90.244 82.313 KIT 24.025 17.568 6.457 Universität Freiburg 24.074 11.435 12.639 Universität Heidelberg 29.488 12.834 16.654 Universität Hohenheim 9.628 4.221 5.407 Universität Konstanz 11.336 5.207 6.129 Universität Mannheim 11.880 5.371 6.509 Universität Stuttgart 24.642 16.834 7.808 Universität Tübingen 27.895 11.620 16.275 Universität Ulm 9.589 5.154 4.435 Stichtag in der Regel 1.12.2012 Quelle: Meldungen der Hochschulen im Januar/Februar 2013 19",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 Tabelle 4: Anzahl der von den Hochschulen gemeldeten Stipendiatinnen und Stipendiaten Nicht alle Hochschulen haben Daten zu Stipendiatinnen und Stipendiaten gemeldet, da diese Daten nicht immer im Personalverwaltungssystem hinterlegt sind. Die vorliegenden Daten sind nicht vergleichbar, da manche Hochschulen die Zahlen aller Stipendiatinnen und Stipendiaten gemeldet haben, andere jedoch nur die Zahlen einzelner Stipendien- programme. Stipendiatinnen Stipendiatinnen und und Stipendiaten Sipendiaten Name der Hochschule Gesamt Männer Frauen Duale Hochschule Baden-Württemberg 6 3 3 Hochschulen für angewandte Wissenschaften Hochschule Aalen 99 53 46 Hochschule Albstadt-Sigmaringen 44 25 19 Hochschule Biberach k.A. k.A. k.A. Hochschule der Medien Stuttgart 10 9 1 Hochschule Esslingen 0 0 0 Hochschule Furtwangen 0 0 0 Hochschule Heilbronn 89 58 31 Hochschule Karlsruhe 72 52 20 Hochschule Kehl 0 0 0 Hochschule Konstanz 15 11 4 Hochschule Ludwigsburg 0 0 0 Hochschule Mannheim 93 45 48 Hochschule Nürtingen-Geislingen 132 69 63 Hochschule Offenburg 0 0 0 Hochschule Pforzheim 39 19 20 Hochschule Ravensburg-Weingarten 20 13 7 Hochschule Reutlingen 45 21 24 Hochschule Rottenburg 16 12 4 Hochschule Schwäbisch Gmünd 0 0 0 Hochschule Stuttgart k.A. k.A. k.A. Hochschule Ulm 0 0 0 Kunst- und Musikhochschulen Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe 31 16 15 Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart 6 2 4 Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe k.A. k.A. k.A. Staatliche Hochschule für Musik Freiburg k.A. k.A. k.A. Staatliche Hochschule für Musik Karlsruhe 19 6 13 Staatliche Hochschule für Musik Trossingen 99 53 46 Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim 0 0 0 Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart 26 10 16 Pädagogische Hochschulen Pädagogische Hochschule Freiburg 11 4 7 Pädagogische Hochschule Heidelberg 6 1 5 Pädagogische Hochschule Karlsruhe 5 1 4 Pädagogische Hochschule Ludwigsburg 8 2 6 Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd 3 0 3 Pädagogische Hochschule Weingarten 5 1 4 Universitäten KIT 250 164 86 Universität Freiburg 6 0 6 Universität Heidelberg 308 165 143 Universität Hohenheim k.A. k.A. k.A. Universität Konstanz k.A. k.A. k.A. Universität Mannheim 324 168 156 Universität Stuttgart 56 30 26 Universität Tübingen k.A. k.A. k.A. Universität Ulm 63 27 36 Stichtag in der Regel: 1.12.2012 Quelle: Meldungen der Hochschulen 20",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 Tabelle 5: Wissenschaftliches und künstlerisches Personal an den Hochschulen in Baden-Württemberg im Jahr 2011 nach Geschlecht Wissenschaftliches und künstlerisches Hochschulart/Hochschulname Personal insgesamt männlich weiblich Staatliche Universitäten 26.846 18.491 8.355 Freiburg i.Br. (ohne Klinikum) 4.556 3.309 1.247 Heidelberg (ohne Klinikum) 5.336 3.499 1.837 Hohenheim 1.138 667 471 Karlsruhe 3.905 2.911 994 Konstanz 1.712 1.077 635 Mannheim 1.498 953 545 Stuttgart 4.230 3.262 968 Tübingen (ohne Klinikum) 3.256 1.994 1.262 Ulm (ohne Klinikum) 1.215 819 396 Klinika 8.380 4.524 3.856 Freiburg i.Br. (Klinikum) 2.290 1.217 1.073 Heidelberg – Heidelberg (Klinikum) 2.625 1.410 1.215 Heidelberg – Mannheim (Klinikum) 465 268 197 Tübingen (Klinikum) 2.173 1.174 999 Ulm (Klinikum) 827 455 372 Pädagogische Hochschulen 2.073 992 1.081 Freiburg i.Br. 446 200 246 Heidelberg 445 211 234 Karlsruhe 345 153 192 Ludwigsburg 403 215 188 Schwäbisch Gmünd 218 109 109 Weingarten 216 104 112 Kunst- und Musikhochschulen 1.524 973 551 Freiburg i.Br., Staatl. Hochschule für Musik 219 146 73 Karlsruhe, Staatliche Akademie der Bildenden Künste 54 40 14 Karlsruhe, Staatl. Hochschule für Gestaltung 60 45 15 Karlsruhe, Staatl. Hochschule für Musik 254 160 94 Mannheim, Staatl. Hochschule für Musik und Darstellende Kunst 188 111 77 Stuttgart, Staatl. Akademie der Bildenden Künste 224 148 76 Stuttgart, Staatl. Hochschule für Musik und Darstellende Kunst 356 211 145 Trossingen, Staatl. Hochschule für Musik 169 112 57 DHBW 12.462 9.379 3.083 DHBW Heidenheim 768 614 154 DHBW Karlsruhe 999 754 245 DHBW Lörrach 511 408 103 DHBW Mannheim 2.389 1.836 553 DHBW Mosbach 1.301 1.068 233 DHBW Präsidium Stuttgart 0 0 0 21",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2796 Wissenschaftliches und künstlerisches Hochschulart/Hochschulname Personal insgesamt männlich weiblich DHBW Stuttgart 3.459 2.535 924 DHBW Villingen-Schwenningen 1.108 790 318 Staatliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften 8.530 6.225 2.305 Aalen (Technik und Wirtschaft) 379 303 76 Albstadt-Sigmaringen (Technik und Wirtschaft) 354 245 109 Biberach a.d. Riß (Bauwesen und Wirtschaft) 294 222 72 Esslingen (Technik und Sozialwesen) 674 513 161 Furtwangen (Informatik, Technik, Wirtschaft, Medien) 619 399 220 Heilbronn (Technik und Wirtschaft) 657 489 168 Karlsruhe (Technik und Wirtschaft) 807 615 192 Konstanz (Technik, Wirtschaft und Gestaltung) 510 397 113 Mannheim (Technik, Gestaltung und Sozialwesen) 489 358 131 Nürtingen (Wirtschaft und Umwelt) 520 354 166 Offenburg (Technik und Wirtschaft) 457 354 103 Pforzheim (Gestaltung, Technik und Wirtschaft) 508 358 150 Ravensburg-Weingarten (Technik, Wirtschaft und Sozialwesen) 331 244 87 Reutlingen (Technik und Wirtschaft) 535 367 168 Rottenburg (Forstwirtschaft) 88 61 27 Schwäbisch Gmünd (Gestaltung) 92 63 29 Stuttgart (Medien) 352 252 100 Stuttgart (Technik) 445 308 137 Ulm (Technik) 419 323 96 Hochschulen für angewandte Wissenschaften der Verwaltung 214 166 48 Kehl (Verwaltung) 39 34 5 Ludwigsburg (Verwaltung und Finanzen) 175 132 43 Hochschulen insgesamt 60.029 40.750 19.279 Quelle: Statistisches Landesamt Stichtag 1. Dezember 2011 22",
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