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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 9457 9. Gab es konkrete Einwände oder Bedenken gegen die vorzeitige Vertragsver- längerung aus dem dortigen Rechtsreferat, die in der Person des Vertragspart- ners begründet waren, etwa aufgrund des Verdachts auf strafrechtlich relevan- te Handlungen? 10. Welche Erwägungen im Ministerium haben dazu geführt, dass weder diese Einwände oder Bedenken noch die vorausgegangenen Geschehnisse am Badi- schen Staatstheater, die auf ein negatives Arbeitsklima hindeuteten, bei der Entscheidung über die vorzeitige Vertragsverlängerung berücksichtigt wurden? 04. 12. 2020 Weinmann FDP/DVP Antwort Mit Schreiben vom 4. Januar 2021 Nr. 51-7911.11-731/74/20 beantwortet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Abstimmung mit dem Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Zeitplan verfolgt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bei der Auflösung des Dienstvertrags mit dem Generalintendanten des Badischen Staatstheaters für den Zeitraum vom 1. September 2021 bis zum 31. August 2026? 2. Auf welcher Sitzung des Verwaltungsrats des Badischen Staatstheaters soll das diesbezügliche Verhandlungsergebnis zur Entscheidung vorgelegt werden? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Der Verwaltungsrat des Badischen Staatstheaters hat mit einstimmigem Beschluss vom 30. November 2020 den Auftrag erteilt, die Auflösung des für den Zeitraum vom 1. September 2021 bis 31. August 2026 abgeschlossenen Vertrags mit dem derzeitigen Generalintendanten zu verhandeln. Ein Zeitplan wurde nicht beschlos- sen. Die Verhandlungen sind inzwischen aufgenommen. Sobald ein Ergebnis vor- liegt, wird es dem Verwaltungsrat zur Entscheidung vorgelegt. 3. Finanzielle Risiken in welcher Höhe sind mit der Vertragsauflösung für den Landeshaushalt verbunden? 4. Wie hoch ist der maximale Schaden für den Generalintendanten zu beziffern, der durch die vorzeitige Vertragsauflösung in Form entgangener Gewinne ent- stehen kann? 5. Welches jährliche Salär erhält der Generalintendant? 6. Wie rangiert dieses im Vergleich zu den vergleichbaren Aufgabenzuschnitten von Kultureinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft? 7. Wurde das jährliche Salär des Generalintendanten im Rahmen der vorzeitigen Vertragsverlängerung erhöht? Die Fragen 3 bis 7 werden zusammen beantwortet. Der Vertrag wurde im Mai 2019 nicht vorzeitig abgeschlossen. Die Programm- planung im Theaterbereich benötigt mehrjährige Vorläufe. Wie bei Intendanten- 2",
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"content": "Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 9457 verträgen üblich, wurde deshalb die Personalangelegenheit rechtzeitig im Vorfeld in den Sitzungen des Verwaltungsrats behandelt. Öffentliche Auskünfte zu den gehaltsspezifischen Vertragsbestandteilen können aus Datenschutzgründen nicht erteilt werden. Die Landesregierung legt jeweils mit dem Entwurf des Staatshaus- haltsplans einen Bericht über Beschäftigungsbedingungen, Bezüge, Dotationen und Ausstattung der vom Land Baden-Württemberg aufgrund außertariflicher Sonderverträge Beschäftigten vor und berichtet ergänzend in nichtöffentlicher Sitzung des Finanzausschusses über die Bezüge der Staatstheaterintendanten. 8. Gab es im Vorfeld der vorzeitigen Vertragsverlängerung Einwände oder rechtliche Bedenken innerhalb des Ministeriums hinsichtlich des neuen Ver- tragsschlusses? 9. Gab es konkrete Einwände oder Bedenken gegen die vorzeitige Vertragsver- längerung aus dem dortigen Rechtsreferat, die in der Person des Vertrags- partners begründet waren, etwa aufgrund des Verdachts auf strafrechtlich re- levante Handlungen? 10. Welche Erwägungen im Ministerium haben dazu geführt, dass weder diese Einwände oder Bedenken noch die vorausgegangenen Geschehnisse am Badi- schen Staatstheater, die auf ein negatives Arbeitsklima hindeuteten, bei der Entscheidung über die vorzeitige Vertragsverlängerung berücksichtigt wurden? Die Fragen 8 bis 10 werden zusammen beantwortet. Der Vertragsinhalt sowie im Vorfeld der Vertragsverlängerung angestellte minis- teriumsinterne Prüfungen und Abwägungen unterliegen dem Personaldatenschutz. Zum Inhalt des Vertrages, einzelner Vertragsklauseln oder sonstiger interner Prü- fungen dürfen daher keine Aussagen gemacht werden. Im Ergebnis war für die am 12. April 2019 erfolgte einstimmige Entscheidung des Verwaltungsrats zum Abschluss des Verlängerungsvertrags die erfolgreiche künstlerische Entwicklung des Badischen Staatstheaters ausschlaggebend, die durch Auszeichnungen und in- ternationale Gastspiele, aber auch durch Besucherzahlen dokumentiert ist. Dem Verwaltungsrat war es sehr wichtig, in einer langen Phase der künstlerischen Weiterentwicklung, des organisatorischen Umbruchs (Umwandlung in einen Lan- desbetrieb, Einführung eines neuen kollegialen Theaterleitungsmodells mit einem geschäftsführenden Direktor) und der anstehenden langjährigen Sanierung für Kontinuität an der Spitze des Theaters zu sorgen. Im Übrigen hat der General- intendant im Vorfeld versichert, dass er konstruktiv an einer Verbesserung des Betriebsklimas mitwirken werde. Diese Aspekte zusammengenommen waren ent- scheidend für die im Jahr 2019 erfolgte Vertragsverlängerung. Ergänzend wird auf die Ausführungen zur Drucksache 16/8504 verwiesen. Steinbach Ministerialdirektor 3",
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